Unrecht als System 1952-1954, Seite 144

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 144 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 144); den mußte. Diese als Spionagematerialien zu bezeichnenden Auskünfte werden von den amerikanischen Kriegstreibern ausgenutzt, um im Falle des Beginnens des dritten Weltkrieges, der in besonderem Maße von den USA betrieben wird, genauestens über die wichtigen Betriebe informiert zu sein, desgleichen über die führenden Funktionäre der Verwaltungen und der Partei. Durch diese Kenntnis soll der Angriff besonders erleichtert werden. Dadurch ist eindeutig nachweisbar, daß die geforderten und von den Anhängern der Sekte Zeugen Jehovas gesammelte Material für kriegstreibe-rische Zwecke ausgenutzt werden sollte. Diese Erkenntnis führte im Jahre 1950 zu dem Verbot der Sekte Zeugen Jehovas. Beide Angeklagte haben, obwohl sie von dem Verbot Kenntnis hatten, sich nicht an dieses gehalten, sondern haben illegal weiter gearbeitet, indem sie allmonatlich mindestens einmal nach der Westberliner Zentrale in der Brunnenstraße fuhren, sich dort entsprechende Materialien wie der Wachturm usw. holten und es in die Deutsche Demokratische Republik einführten. Den Inhalt des oben benannten republikfeindlichen Materials verbreiteten die Angeklagten mündlich an andere Personen weiter, indem sie zum Teil an ihren Arbeitsstellen und zum Teil unter ihnen bekannten Personen davon sprachen. Der Angeklagte zu 1., Anders, hatte zudem unter der Gruppe der Anhänger Zeugen Jehovas in Brandenburg an der Havel die Funktion, die entsprechenden Referate aufzuteilen und zu begutachten, während der Angeklagte Jurth keine weiteren Funktionen als die des Verkünders gehabt haben will. Beide Angeklagte haben durch ihre verbotene Handlung Boykotthetze im Sinne des Artikels 6 der Verfassung in Verbindung mit Abschn. II Art. HI A HI KD 38 begangen, indem sie entgegen dem Willen des deutschen Volkes in der DDR das Verbot gegen die Sekte Zeugen Jehovas, welches von der Regierung der DDR als Willensorgan der Werktätigen in der DDR erlassen wurde, mißachteten und weiterhin im Dienste der vom amerikanischen Imperialismus geleiteten Spionageorganisation Zeugen Jehova handelten. Gleichzeitig haben sie durch die Verbreitung des Inhalts der aus Westberlin bezogenen hetzerischen Schriften tendenziöse Gerüchte verbreitet, die geeignet sind, den Frieden des deutschen Volkes zu gefährden. Wenn beide Angeklagten behaupten, daß sie mit der Spionagetätigkeit ihrer Sekte nichts zu tun hätten, sondern lediglich aus religiöser Überzeugung gehandelt hätten, so muß ihnen entgegengehalten werden, daß es einwandfrei feststeht, daß gerade Menschen, die sich besonders in religiösen Fanatismus begeben, am leichtesten zur Spionageleistung herangezogen werden. Dieses geschieht um so leichter, als sie jeden Überblick über die Hintergründe der vom Imperialismus betriebenen Politik verlieren. Gerade das deutsche Volk hat in dem letzten Weltkrieg am eigenen Leibe den Willen des Imperialismus zu spüren bekommen, der seine Auswirkung darin zeigte, daß Millionen Menschen ihr Leben lassen mußten, Dörfer und Städte in Schutt und Asche gelegt wurden und selbst Kinder und Greise nicht geschont wurden. Die Werktätigen in der Deutschen Demokratischen Republik und die Arbeiterklasse in der ganzen Welt wehren sich mit aller Kraft dagegen, daß, wie es im Willen der westlichen Imperialisten steht, abermals ein derartiges Morden über die Menschheit hereinbricht. Ihr ganzes Bestreben geht dahin, in friedlicher Aufbauarbeit sich ein Leben zu schaffen, welches frei von Krisen und Kriegsgefahr ist. Die Kämpfe in den kolonialen Ländern, in Vietnam und Korea zeigen eindeutig, was dem deutschen Volke bevorstünde, wenn es nicht alle Kraft anwenden würde, um wieder zur Einheit Deutschlands und damit zur Sicherung des Friedens zu kommen. Jede Tätigkeit, mag sie aus einem noch so harmlosen Motiv heraus erfolgen, die gegen dieses Ziel sich richtet, kann nur als ein Verbrechen gegen die Arbeiterklasse betrachtet werden. In der Deutschen Demokratischen Republik ist durch die Verfassung jedem Menschen volle Glaubensfreiheit garantiert, solange diese Freiheit nicht gegen das Bestehen des Staates der Deutschen Demokratischen Republik ausgenutzt wird. Daß diese Freiheit, die in der Verfassung der DDR verankert ist, von den Anhängern der Zeugen Jehovas ausgenutzt wurde, um im Dienste der Kriegsverbrecher und Kriegshetzer tätig zu sein, ist durch die vor dem Obersten Gericht stattgefundenen Prozesse gegen die Sektenanhänger Zeugen Jehovas eindeutig bewiesen worden. Wer dennoch trotz dieses Verweises nach wie vor im Aufträge der Sekte Zeugen Jehovas tätig ist, liiert sich mit dieser Verbrecherorganisation und macht sich selbst zum Verbrecher im Sinne des oben angeführten Gesetzes. Wenn die beiden Angeklagten wirkliche Anhänger ihres Glaubens wären, so hätten sie längst festgestellt, daß gerade in der Verfassung in der DDR alle die Ziele verankert sind, die den Menschen frei von jeder Kriegsgefahr und jedem Völkermorden zu einem besseren und frohen Leben führen. Sie hätten sich bei dieser Erkenntnis niemals als Handlanger des Satans in Gestalt der westlichen Kriegstreiber hergegeben, sondern hätten aktiv daran mitgearbeitet, daß so schnell wie möglich der Frieden in der gesamten Welt gesichert wird. Der Anklagevertreter beantragte, den Angeklagten Anders wegen Boykotthetze im Sinne des Artikels 6 der Verfassung zu 6 Jahren Zuchthaus und den Angeklagten Jurth wegen desselben Verbrechens zu 5 Jahren Zuchthaus, sowie den obligatorischen Sühnemaßnahmen aus Ziffer 3 bis 9 des Artikels IX der KD 38 zu verurteilen. Das Gericht kam auf Grund des obigen Sachverhaltes zu dem erkannten Strafmaß, wobei der Angeklagte Anders auf Grund seiner größeren Aktivität eine entsprechend höhere Strafe verdient. Die Kostenentscheidung beruht auf § 353 StPO. Ausgefertigt: gez. Steinke Sekretär * Verfolgt und verurteilt werden auch Menschen, die Mitglieder der Sekte „Zeugen Jehovas“ waren, sich aber nach deren Verbot jeglicher Tätigkeit enthalten haben. Zur Verurteilung genügt die Tatsache, daß sie mit anderen Menschen überhaupt religiöse Gespräche führen. DOKUMENT 168 Es erscheint der Rechtsanwalt Heinz Reuter, zur Zeit in Berlin-Charlottenburg, und erklärt, zur Wahrheit ermahnt, folgendes: Ich war vom 7.9.1932 bis 8.5.1954 Rechtsanwalt in Erfurt. Ich mußte fliehen. Laut Beschluß des Aufnahmeausschusses vom 25.5.1954 ist mir die Notaufnahme aus besonderer, nicht zu vertretender Zwangslage bewilligt worden. Im Jahre 1954 vertrat ich die Ehefrau Elfriede Bank, Erfurt, Stolze Straße. Verhandlung war am 9. und 12.4.1954. Frau Bank war früher Mitglied der Zeugen Jehovas. Nach dem Verbot hat sie sich nicht betätigt. Sie wollte etwa im Februar 1954 einer Bekannten, die sie aus der damaligen Zeit her kennenlemte, einen Beileidsbesuch machen. Beim Suchen nach der Wohnung 144;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 144 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 144) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 144 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 144)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gegenstandes des Gesetzes sein können, wird jedoch grundsätzlich nur gestattet, die Befugnisse des Gesetzes zur Abwehr der Gefahr Straftat wahrzunehmen. Insoweit können die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder nicht, der gleiche Zustand kann unter unterschiedlichen politischoperativen Lagebedingungen zum einen eine Beeinträchtigung im Sinne einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß sich bei bestimmten Bürgern der feindlich-negative Einstellungen entwickeln und daß diese Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Staatsführung zu unterstützen, hohe Innere Stabilität sowie Sicherheit und Ordnuno zu gewährleisten sowie die anderen operativen Diensteinheiten wirksam zu unterstützen.

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