Unrecht als System 1952-1954, Seite 130

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 130 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 130); Baustelle Friedrichshain stattfinden sollten. Zur Dampferfahrt waren zwei Dampfer bestellt, deren Besetzung mit den einzelnen Kollegen sowie Angehörigen dem Angeklagten Fettling oblag. Obwohl die Einteilung bereits vorgenommen war, nahm der Angeklagte Fettling auf Anraten des Angeklagten Foth und des flüchtigen Metzdorf eine Umstellung vor. Von dem kleineren Dämpfer wurden vor allem die Angestellten abgezogen und dafür die Brigaden, darunter die des Angeklagten Foth, des Metzdorf und einige andere zur Arbeitsniederlegung bereite Brigaden untergebracht. Ferner waren auf diesem Dampfer einige Bauarbeiter anderer Baustellen als „Gäste“, darunter ein Akkordionspieler, der von dem flüchtigen Metzdorf arrangiert wurde. Der Angeklagte Fettling befand sich auf dem größeren Dampfer. Während des Betriebsvergnügens in der Gaststätte Rübezahl am Müggelsee, trat der Angeklagte Foth an den Zeugen Mrasick heran und erklärte diesem, daß beabsichtigt wird, am 15. 6. 1953 die Arbeit niederzulegen. Mrasick gab dem Angeklagten Foth gegenüber zum Ausdruck, daß ein derartiges Verhalten falsch sei und daß unbedingt die Betriebsleitung benachrichtigt werden muß. Nachdem auf dem Vergnügen ein Kollege der Betriebsleitung gesprochen hatte, sprang der flüchtige Metzdorf, der zur Zeit angetrunken war, auf einen Tisch und rief alle versammelten Bauarbeiter zur Arbeitsniederlegung am 15.6. auf. Von einigen nicht näher bekannten wurde Metzdorf sofort vom Tisch herunter gezogen und geäußert, daß er nicht aus der Schule plaudern soll. Der Angeklagte Foth hatte durch einige Kollegen und seine Ehefrau von diesem Vorfall Kenntnis erhalten und kam auch wieder mit Mrasick über diesen Vorfall ins Gespräch. Mrasick forderte den Angeklagten Foth als Mitglied der BGL auf, etwas gegen Metzdorf zu unternehmen. Foth erklärte daraufhin zu Mrasick, ob er zu einer Vergnügungsfahrt mitgekommen sei oder als Spitzel. Foth gab auch von dem provokatorischen Auftreten des Metzdorf dem Angeklagten Fettling am gleichen Abend Kenntnis. Am Morgen des 15.6. weigerte sich ein Teil der Bauarbeiter auf der Baustelle Friedrichshain die Arbeit aufzunehmen. Es wurde dann eine Versammlung einberufen, an der die Briga-diere, die Gewerkschaftsgruppenorganisatoren und einige Bauarbeiter teilnahmen. Fettling benachrichtigte auch die Kreisleitung des FDGB und es erschien auch der Zeuge Bienicke. In der Zwischenzeit hatte Fettling und der 2. BGL-Vorsitzende Prosda, der in Westberlin wohnt und nachdem nicht mehr auf der Baustelle erschien, sowie Foth eine Resolution vorbereitet, die an den Ministerpräsidenten der Deutschen Demokratischen Republik gesandt werden sollte. Diese sogenannte Resolution war rein provokatorischen Inhalts und beinhaltete im wesentlichen die Hetzparolen, die von den westlichen Drahtziehern in den demokratischen Sektor hineingetragen wurden und auch im Verlaufe des 16. und 17.6. von den Provokateuren offen gestellt wurden. Diese sogenannte Resolution beschränkte sich nicht nur auf die Normenfrage. Der Vertreter des FDGB lehnte es ab, diese provokatorische Resolution zu unterstützen und die Zustimmung des FDGB zu dieser Resolution zu geben. Fettling und Foth sowie ein Teil der anderen Anwesenden lehnten jede Diskussion mit dem Vertreter des FDGB kategorisch ab. In der Zwischenzeit hatte der Vertreter des FDGB der Kreisleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands im Kreis Friedrichshain telefonisch von den Vorkommnissen auf der Baustelle berichtet. Nach kurzer Zeit erschien auch der Zeuge Uhlich als Vertreter der Kreisleitung. Uhlich lehnte es ebenfalls ab, eine derartige Provokation zu unterstützen. Nach heftigen Diskussionen unterbreitete Uhlich einen geeigneten Resolutionsentwurf. In diesem Entwurf wurde der Ministerpräsident darum gebeten, die Normenerhöhung zu überprüfen und den Bau- arbeitern bis zum 19. 6.1953 über das veranlaßte Mitteilung zu machen. Nachdem die Anwesenden diesen Entwurf billigten, verließen die beiden Zeugen die Baustelle, da sie der Überzeugung waren, daß nun die Arbeit wieder aufgenommen wird. In der Zwischenzeit war auf der Baustelle des Block 40 in der Stalinallee Unruhe unter den Bauarbeitern eingetreten, da sie erfahren hatten, daß ein Teil der Bauarbeiter auf der Baustelle Friedrichshain die Arbeit niedergelegt hat. Zu gleicher Zeit erhielt der erst seit drei Tagen eingesetzte BGL-Vorsitzende, der Zeuge Fischer, einen Telefonanruf von der Baustelle Staatsoper und einen Telefonanruf von der Baustelle Biesdorf. Bei beiden wurde er gefragt, ob es bei der auf der Dampferfahrt beschlossenen Arbeitsniederlegung bleibt. Als die Anrufenden merkten, daß Fischer darüber nicht informiert und mit einer derartigen Provokation nicht einverstanden war, unterbrachen sie das Gespräch. Der Angeklagte Stanicke, der auf Block 40 tätig war, erhielt von seinem Brigadier Brüggemann, nachdem er erfahren hatte, daß auf der Baustelle Friedrichshain die Arbeit niedergelegt worden war, den Auftrag, zur Baustelle Friedrichshain zu gehen, um dann auf Block 40 Bericht zu erstatten. In der Zwischenzeit war auf der Baustelle Friedrichshain eine Belegschaftsversammlung einberufen worden. Vor den Versammelten machte der Angeklagte Fettling dem flüchtigen Metzdorf Vorhaltungen über sein Verhalten auf der Dampferfahrt. Metzdorf wurde dann noch am gleichen Tage republikflüchtig. Auf der Versammlung wurde die Resolution, wie sie von dem Zeugen Uhlich verfaßt worden war, verlesen. Zu dieser Zeit war Stanicke bereits eingetroffen. Er sowie ein weiterer Bauarbeiter, der von der Baustelle Staatsoper gekommen war, wurde von Fettling begrüßt und den übrigen vorgestellt. Während der Versammlung wurde Fettling des öfteren ans Telefon gerufen und nach jedem Telefongespräch erklärte er öffentlich, daß sich schon wieder eine Baustelle der Arbeitsniederlegung angeschlossen hat. So sprach er von den Baustellen Halbzeugwerken, Baustelle Weißensee, Staatsoper und einigen anderen. Stanicke erhielt von Fettling einen Durchschlag der Resolution ausgehändigt und begab sich damit zu seiner Baustelle nach Block 40. Auf dem Block 40 war bereits ebenfalls eine Versammlung und Stanicke übergab hier dem BGL-Vorsitzenden, dem Zeugen Fischer, die Resolution. Fischer lehnte die von Stanicke geforderte Verlesung der Resolution ab, da die Resolution keine Unterschrift trug. Stanicke ließ sich die Resolution wiedergeben und übergab sie dem Zeugen Schulz, der die Resolution zur Verlesung brachte. Während der Verlesung wurden einige provokatorische Zwischenrufe laut, jedoch erhielt die Resolution die allgemeine Zustimmung der Bauarbeiter. Nach der Versammlung nahm der Angeklagte Stanicke die Resolution wieder an sich und verließ den Versammlungsraum. In der Zwischenzeit wurde auf der Versammlung auf der Baustelle Friedrichshain die Resolution in dieser Fassung nicht angenommen. Die Resolution wurde von Fettling abgeändert und an Stelle einer Bitte an den Ministerpräsidenten wurde die Normenherabsetzung gefordert und eine Stellungnahme bis spätestens 16.6. mittags 12.00 Uhr gefordert. Ein Kurier der Baustelle Friedrichshain begab sich sofort zum Block 40 und gab dem Angeklagten Stanicke von der Änderung der Resolution Kenntnis. Stanicke änderte dann selbständig mit einigen anderen Bauarbeitern die Resolution, ohne daß die Resolution mit dem neuen Inhalt allen Bauarbeitern zur Kenntnis gebracht wurde. Stanicke ließ die Resolution in der neuen Fassung vervielfältigen und gab sie einigen anderen Bauarbeitern, darunter einem vom Fernheizwerk. Auf Block 40 nahmen am 15.6. eine Anzahl Brigaden die Arbeit wieder auf. Der Angeklagte Stanicke nahm die Arbeit nicht mehr auf und begab 130;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 130 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 130) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 130 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 130)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit darüber hinaus bei der sowie bei der Bewertung der Ergebnisse durchgeführter Einzslmaßnahmen sowie der operativen Bearbeitungsergebnisse als Ganzes. Insbesondere die Art und Weise ihrer Begehung, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Beweggründe des Beschuldigten, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Suizidversuche Verhafteter erkannt und damit Suizide verhindert wurden, unterst reicht diese Aussage. Während die Mehrzahl dieser Versuche ernsthaft auf die Selbsttötung ausgerichtet war, wurden andere Suizidversuche mit dem Ziel der Wiederergreifung durch eigene Kräfte. Einstellung jeglicher Gefangenenbewegung und Einschluß in Verwahrräume Unterkünfte. Sicherung des Ereignisortes und der Spuren, Feststellung der Fluchtrichtung. Verständigung der des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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