Unrecht als System 1952-1954, Seite 125

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 125 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 125); Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens trägt der Angeklagte. Aus den Gründen: Durch Urteil des Bezirksgerichts Halle/Saale vom 11. Juli 1953 ist der Angeklagte wegen schweren Landfriedensbruchs (§ 125 Abs. 1 und 2 StGB) zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Das Urteil beruht auf folgenden tatsächlichen Feststellungen: Am 17. Juni 1953 ging der Angeklagte wie üblich zu seiner Arbeitsstelle, legte aber, als ihm im Laufe des Morgens im Betrieb die faschistischen Provokationen bekannt wurden, gegen 9.00 Uhr die Arbeit nieder. Er beteiligte sich an dem Demonstrationszug zum „Platz der Jugend“ in Bitterfeld, und zwar an der Spitze des Zuges. Nach Beendigung der Demonstration gegen 12.00 Uhr ging der Angeklagte zum Volkspolizeikreisamt, vor dem bereits eine randalierende Menschenmenge versammelt war. Der Angeklagte betrat das Gebäude durch einen Hintereingang und erstieg eine Mauer, von der er zu den zusammengerotteten Aufrührern sprach. Die hinter der Mauer befindlichen Angehörigen der Volkspolizei forderte er auf, binnen fünf Minuten die Koppel abzulegen, den Aufrührern teilte er mit, daß die Volkspolizei sich mit ihnen solidarisch erklärt habe, obwohl er wußte, daß dies nicht zutraf. Im Anschluß hieran sprach der Angeklagte noch zweimal, einmal von einer außen am Gebäude angebrachten Eisentreppe und einmal aus einem Fenster des Hauses zu der aufgeputschten Menschenmenge. Dabei verkündete er unter dem johlenden Beifall der Versammelten: Freilassung der Inhaftierten und Sturz der Regierung. Im Anschluß hieran ging der Angeklagte noch zu den Dienststellen der Kriminalpolizei und des Ministeriums für Staatssicherheit, die ebenfalls von Aufrührern umlagert waren. Gegen 15.00 Uhr begab er sich wieder zu seinem Betrieb und sprach dort zu etwa 250 Arbeitern, wobei er die gleichen Forderungen wie vor dem Volkspolizeikreisamt verkündete und zur Wahl eines Streikkomitees aufforderte. Anschließend bemühte er sich um die weitere Organisierung des Streikes, regelte finanzielle Fragen und nahm Verbindung zur zentralen Streikleitung auf. Am 18. Juni 1953 erschien er tun 7.00 Uhr morgens im Betrieb, sprach zu den Arbeitern für die Wiederaufnahme der Arbeit, veranstaltete dann aber eine Abstimmung über diese Frage, in deren Ergebnis der Beschluß auf Fortsetzung des Streiks gefaßt wurde. Obwohl der Angeklagte Arbeiter ist, gehört er nicht zu den vorübergehend unter den Einfluß von faschistischen Provokateuren geratenen Angehörigen der Arbeiterklasse, sondern zu den eingefleischten Faschisten und Militaristen, die den demokratischen Staat stürzen wollen. Diese Absichten glaubte er am 17. Juni 1953 verwirklichen zu können; hierauf waxen alle seine Handlungen an diesem und dem folgenden Tag gerichtet. Sowohl vor dem Volkspolizeikreisamt als auch im Betrieb gelang es ihm, sich an die Spitze der Aufrührer zu stellen und sich zu ihrem Wortführer zu machen. Bei beiden Gelegenheiten trieb er Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen, die Regierung und die Volkspolizei, von erheblicher Bedeutung. Er hat sich daher eines Verbrechens gegen Art. 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik schuldig gemacht. Die Handlungen des Angeklagten sind aber auch darauf gerichtet gewesen, Propaganda für den Nationalsozialismus zu machen, so daß sie auch den Tatbestand des Art. HI A III des Abschn. H der Kontrollratsdirektive Nr. 38 verwirklichen. Im künftigen Verfahren wird das Bezirksgericht Halle (Saale) den Angeklagten ohne Wiederholung der Beweisaufnahme wegen eines Verbrechens gegen Art. 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik in Verbindung mit der Kontrollratsdirektive Nr. 38 Abschn. H Art. HI A HI zu einer erheblich höheren Freiheitsstrafe als der bisher erkannten und zu den zwingend vorgeschriebenen Sühnemaßnahmen des Art. IX der Kontrollratsdirektive Nr. 38 Abschn. H zu verurteilen haben. Nach Ansicht des Obersten .Gerichts ist eine Freiheitsstrafe von fünf bis sechs Jahren Zuchthaus angemessen, auf die gemäß § 219 Abs. 2 StPO die gesamte in dieser Sache erlittene Untersuchungshaft anzurechnen sein wird. Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 353, 358 StPO, gez, Möbius gez. Dr. Löwenthal gez. Schilde * Der Rechtsanwalt und Notar Carl-Albert Brüll bemühte sich am 17. 6. 53, im Gefängnis in Görlitz Ruhe und Ordnung zu schaffen und dafür zu sorgen, daß von den in das Gefängnis eingedrungenen Demonstranten nicht kriminelle Verbrecher befreit wurden. Er prüfte gemeinsam mit dem Strafvollzugspersonal die Akten der Gefangenen, stellte seine Tätigkeit aber ein, als er feststellen mußte, daß seine Bemühungen, Ordnung zu schaffen, vorerst nicht von Erfolg sein würden. Rechtsanwalt Brüll hatte ein so gutes Gewissen, daß er nach der gewaltsamen Niederschlagung der Streikdemonstration des 17. 6. 53 in seiner Heimatstadt verblieb und nicht nach dem Westen flüchtete. Er wurde verhaftet und durch das Bezirksgericht Dresden am 12. 8. 53 zu 5 Jahren Zuchthaus verurteilt. DOKUMENT 154 laKs 387/53 Urteil! 1418/53 Im Namen des Volkes! In der Strafsache gegen den am 5. 5.1902 in Görlitz geborenen Rechtsanwalt und Notar Carl-Albert, Maria Brüll wohnhaft in Görlitz, Ludwig-Ey-Str. 9, z. Z. in Untersuchungshaft, wegen Verbr. n. §§ 115, 120, 73 StGB, hat der Strafsenat la des Bezirksgerichts Dresden in der Sitzung am 12. August 1953, an der teilgenommen haben: Bezirksgerichtsdirektor Pogorschelsky als Vorsitzender, Korrektor Hermann Pischel, Angest. Diessner, beide aus Dresden als Schöffen, Staatsanwalt G e h r i n g, Justizangestellte D ö c k e, als Protokollführerin, für Recht erkannt: Der Angeklagte wird wegen Aufruhrs als Rädelsführer mit 5 fünf Jahren Zuchthaus bestraft. Er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die seit dem 25. 6.1953 vollzogene Polizei- und Untersuchungshaft wird auf die Strafe angerechnet. 125;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 125 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 125) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 125 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 125)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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