Unrecht als System 1952-1954, Seite 114

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 114 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 114); DOKUMENT 142 1 Ks 123/53 1 133/53 ImNamen des Volkes In der Strafsache gegen den Tiefbautechniker Ludwig Klingelhöfer, geboren am 12.7.1883 in Rosenthal, wohnhaft in Dessau, Moritzstr. 6, in U-Haft seit dem 16.12.1952, wegen Vergehens gegen KD 38, Abschn. II Art. Ill A III, hat der 1. Strafsenat des Bezirksgerichts in Halle/Saale in seiner Sitzung vom 2. April 1953, an der teilgenommen haben Richter am Bezirksgericht Henke als Vorsitzender Kurt R e h a h n , Hermann Enke als Schöffen, Staatsanwalt F e h s e als Vertreter des Bezirksstaatsanwalts, Justizangestellte Forzubek als Protokollantin. für Recht erkannt: Der Angeklagte wird wegen Vergehens gegen KD 38 Abschn. II Art. IH A HI zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt. Ihm werden die Sühnemaßnahmen der KD 38 Abschn. 2 Art. IX, Ziff. 3 9 auferlegt, davon die der Ziff. 7 auf die Dauer von fünf Jahren. Die Untersuchungshaft wird dem Angeklagten seit dem 15.12.1952 in voller Höhe auf die erkannte Strafe angerechnet. Die Kosten des Verfahrens hat der Angeklagte zu tragen. Ans den Gründen: Im Dezember 1952 war die Ehefrau des Angeklagten schwer erkrankt. Am 15.12.1952 schrieb der Angeklagte an seine in Westdeutschland wohnende Nichte einen Brief, den er jedoch nicht absandte, sondern anläßlich einer Fahrt nach Berlin in seiner Brusttasche mittrug. Am gleichen Tage wurde ihm dieser Brief anläßlich einer Ausweiskontrolle von Angehörigen der VP im Zuge abgenommen. In diesem Brief schrieb der Angeklagte u. a. an seine westdeutschen Verwandten folgendes: „Hoffentlich können wir später alles einmal wieder gutmachen, wenn wir es, was uns bevorsteht, gut überstehen. Ja, es ist bei uns sehr traurig, alles furchtbar teuer, die Lebensmittel dazu sehr knapp Ferner schrieb der Angeklagte: „Sonst geht es uns aber gut, wir verdienen nur zu wenig, daß wir uns in den staatlichen Schieberläden etwas kaufen können.“ Sodann ersuchte der Angeklagte in dem Brief an seine Verwandten in Westdeutschland, ihm dort eine Stelle zu besorgen und schrieb anschließend folgendes: „Hier stellt man nur junge, ganz junge Menschen ein. Dumm können sie sein, wenn sie nur Kommunist sind, dann klappt alles. Die Zuchthäuser sind überfüllt." Dieser Sachverhalt ergibt sich aus den Einlassungen des Angeklagten, soweit der Senat ihnen zu folgen vermochte und aus dem sichergestellten Brief, dessen Inhalt in der Hauptverhandlung zum Gegenstand des Beweises gemacht wurde. Damit ist erwiesen, daß der Angeklagte in übelster Form gegen Verhältnisse und Einrichtungen in unserer DDR hetzte. Dieser Brief war dazu bestimmt, nach Westdeutschland geschickt zu werden. Die in dem Brief enthaltene Hetze wäre somit, wenn unsere VP das Vorhaben des Angeklagten nicht vereitelt hätte, den Verwandten des Angeklagten und darüber hinaus offenbar noch anderen Personen in Westdeutschland zugänglich geworden. Die Tat des Angeklagten ist daher eine Unterstützung der Bestrebungen der westlichen Kriegstreiber, die in unserer Republik bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse zu diskreditieren und die Notwendigkeit der gewaltsamen Beseitigung unserer neuen Ordnung zu propagieren. Darüber hinaus ist die Hetze gegen unsere demokratischen Einrichtungen und Organisationen, sowie die Diskriminierung unserer fortschrittlichen Menschen zugleich eine Propaganda für den Nazismus bzw. für die neofaschistischen Machenschaften der westlichen Kriegstreiber. Die Tat des Angeklagten, d. h. das Schreiben des Briefes mit diesem hetzerischen Inhalt ist somit als ein Verbrechen nach der KD 38 Art. Ill A III zu bewerten. Der Angeklagte handelte dabei vorsätzlich, denn er wußte, daß in diesem Brief unsere Verhältnisse und Einrichtungen herabgewürdigt werden. Sein Einwand, daß der Brief noch nicht zur Absendung gelangt war, ist unbeachtlich, da die KD 38 bereits Gefährdungsdelikte unter Strafe stellt. Es kommt also nicht darauf an, ob jemand die Absicht verfolgt, eine Friedensgefährdung herbeizuführen. Entscheidend ist vielmehr wie in vorliegendem Falle bei der Tat des Angeklagten, daß die Handlung geeignet ist, den Frieden des deutschen Volkes zu gefährden, denn die in dem Brief enthaltene Erfindung und Verbreitung tendenziöser Gerüchte hilft den westlichen Kriegstreibern ihre verbrecherischen Pläne gegen die DDR zu verwirklichen. gez. Henke gez. Rehahn gez. Enke * Auch Frau Else Schult wurde wegen eines Briefes, den sie an einen Bekannten in der Bundesrepublik Deutschland geschrieben hatte, verhaftet und verurteilt. DOKUMENT 143 Berlin, den 5. 3.1953 Verhandelt! Es erscheint Frau Else Schult geb. Kempke, geb. am 27. 9.1910 in Bützow/Mecklenburg, von Beruf technische Lehrerin, zuletzt wohnhaft gewesen in Bützow, Langestraße 47, jetzt Westberlin, und erklärt: Ich wurde am 17. 10. 1950 in meiner Wohnung in Bützow/Mecklenburg durch 2 SSD-Leute aus dem Bett heraus verhaftet, ohne daß man mir Zeit ließ, mir etwas zu Essen zu machen. In einer Zelle im Bahnhof Güstrow, wo ich 2 Tage verbrachte, wurde ich erstmalig von dem SSD-Angestellten Gustav Mantke,;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 114 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 114) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 114 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 114)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der GrenzSicherung an der Staatsgrenze der zu sozialistischen Staaten, bei der die Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen vorwiegend polizeilichen und administrativen Charakter tragen.

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