Unrecht als System 1952-1954, Seite 113

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 113 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 113); Unterdrückung der freien Meinungsäußerung, Gedankens- und Religionsfreiheit Die Verfassung der „Deutschen Demokratischen Republik“ enthält in einigen Artikeln Grundrechtsgarantien, die den Artikeln 18 und 19 der UN-Er-klärung der Menschenrechte in vollem Umfange entsprechen. Artikel 9 der Verfassung gewährleistet die Meinungs- und Versammlungsfreiheit und verbietet jede Pressezensur; Artikel 11 spricht von der Koalitionsfreiheit und garantiert das Streikrecht; Artikel Ifl setzt fest, daß jeder Bürger volle Glaubens- und Gewissensfreiheit genießt, und daß die ungestörte Religionsausübung unter dem Schutz der Republik steht. Diese durch die Verfassung garantierten Grundrechte werden aber in der Praxis durch die sowjetzonale Strafjustiz vorwiegend mit Hilfe eines anderen Artikels aus der Verfassung beseitigt. Artikel 6 Abs. 2 lautet: Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-und Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung ist keine Boykotthetze.“ Obwohl also auch Satz 2 dieses Absatzes die freie Ausübung der in der Verfassung garantierten Grundrechte zu gewährleisten scheint, wird in der Sowjetzone Deutschlands mit Hilfe des Artikels 6 und einiger anderer strafrechtlicher Bestimmungen, wie z.B. des Friedensschutzgesetzes und des Artikels UI A III der Kontrollratsdirektive 38, ein klarer und eindeutiger Kampf gegen alle Menschen geführt, die eine von der vorgeschriebenen politischen Linie abweichende Meinung vertreten. Jeder Staat muß, um innere Ordnung und Frieden aufrechtzuerhalten, den Staatsbürgern gegenüber einen gewissen Zwang anwenden. Er muß Rechtsnormen schaffen, nach denen Menschen, die sich in die Staatsordnung nicht ein-fügen können oder wollen, zur Verantwortung gezogen werden. Wo der Staat strafrechtliche Bestimmungen mit dem Ziel erläßt, sich selbst und seinen Bestand gegen Angriffe zu schützen, oder wo er bestehende Rechtsnormen ausschließlich zu einem derartigen Zweck auslegt, beginnt das Gebiet des „politischen Strafrechts“. Die zum Schutz des Staates erlassenen „politischen Strafgesetze“ müssen wie alle anderen strafrechtlichen Normen auch das, was strafwürdig sein soll, konkret und genau bezeichnen: sie müssen klare Tatbestände enthalten. Das ist in den Staaten auch der Fall, in denen die StaatscCutorität dem Willen des Volkes entspricht. Wenn aber die Staatsautorität weiß, daß sie sich gegen die Mehrheit des von ihr beherrschten Volkes behaupten muß, und wenn si aus dieser Er- Jeder hat das Recht auf Meinungs- und Äußerungsfreiheit, insbesondere das Recht, wegen seiner Überzeugung nicht beunruhigt zu werden und Nachrichten und Gedanken durch jedes Ausdrucksmittel und unabhängig von Grenzen einzuholen, zu empfangen und zu verbreiten. UN-Erkläruhg der Menschenrechte Artikel 19 Jeder hat das Recht auf Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht enthält die Freiheit, die Religion oder den Glauben zu wechseln, und die Freiheit, die Religion oder den Glauben allein oder in Gemeinschaft mit anderen sowie öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Erfüllung religiöser Vorschriften zu bekennen. UN-Erklärung der Menschenrechte Artikel 18 kenntnis nicht die in einem demokratischen Rechtsstaat notwendigen Konsequenzen ziehen will, wird sie, um ihre Macht zu erhalten, politische Strafrechtsnormen mit immer allgemeineren und dehnbareren Tatbeständen aufstellen, um schließlich praktisch zu einer Generalklausel des Inhalts zu gelangen, daß jeder politische Gegner, jeder politisch Andersdenkende, strafrechtlich verfolgt werden muß. Eine solche Generalklausel hatte Hitler geprägt: „Recht ist, was dem Volke nützt, Unrecht, was ihm schadet.“ In der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands wird heute, wie im gesamten kommunistischen Machtbereich, praktisch ebenfalls nach einer solchen Generalklausel Recht gesprochen. Alle vorhandenen einzelnen Strafbestimmungen bieten in ihrer Auslegung durch die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte einen so umfassenden Komplex des politischen Strafrechts, daß sie sich wie eine einzige Generalklausel auswirken, die etwa den Inhalt hat: „Wer eine andere als die vom Staat für richtig befundene politische Auffassung vertritt, wird bestraft.“ Jede Handlung und jede Unterlassung kann mit Strafe geahndet werden, wenn dies politisch für richtig und zweckmäßig gehalten wird. * Der Tiefbautechniker Ludwig Kling elhö f er wollte an eine in Westdeutschland wohnende Verwandte in einem Brief von seinem Kummer und seinen großen Sorgen Mitteilung machen; der Brief wurde nicht abgesandt. Bei einer Ausweiskontrolle fand der kontrollierende Volkspolizist diesen Briefentwurf. Klingelhöfer wurde wegen „Erfindung friedensgefährdender Gerüchte“ und „Propaganda für die neofaschistischen Machenschaften der westlichen Kriegstreiber“ angeklagt und zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt. 15 113;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 113 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 113) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 113 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 113)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Halle, Erfurt, Gera, Dresden und Frankfurt insbesondere auf Konsultationen mit leitenden Mitarbeitern der Fahndungsführungsgruppe und der Hauptabteilung Staatssicherheit . Die grundlegenden politisch-operativen der Abteilung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie unter Berücksichtigung der ooeraiiv bedeutsamen Regimebedingungen im Operationsgebiet auf der Grundlage langfristiger Konzeptionen zu erfolgen. uen est-. Die Vorgangs- und. personc-nbez.ogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet hat mit folgenden Zielstellungen zu erfolgen: Erkennen und Aufklären der feindlichen Stellen und Kräfte sowie Aufklärung ihrer Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die politischen, ideologischen, militärischen und ökonomischen Grundlagen. der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit richten, sind Bestandteil der politischen Untergrundtätigkeit.

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