Unrecht als System 1950-1952, Seite 79

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 79 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 79); dergrund, so ergibt sich schon daraus, daß für die früher von den Gerichten geübte Praxis, bei der Strafzumessung stets unter dem Antrag des Staatsanwalts zu bleiben, heute kein Raum mehr ist. Es wird selbstverständlich immer einzelne Fälle geben, in denen der Staatsanwalt es unterläßt, die zu Gunsten eines Angeklagten sprechenden Tatsachen ausreichend zu berücksichtigen oder in denen die Auffasungen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft aus anderen Gründen nicht übereinstimmen und das Gericht aus diesem Grunde den Antrag des Staatsanwaltes nicht entspricht. Wenn aber nicht nur der Staatsanwalt, sondern auch das Gericht den Schutz der staatlichen Interessen bei der Strafzumessung konsequent in den Vordergrund stellt, so werden diese Fälle nicht wie bisher die Regel darstellen. Auch insoweit kann der erste vom Obersten Gericht der Deutschen Demokratischen Republik in I. Instanz geführte Prozeß gegen Herwegen, Brun-dert und andere als vorbildlich angesehen werden. Das Gericht hat bei allen Angeklagten entsprechend den sorgfältig abgewogenen Anträgen des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik entschieden. Wenn diese Praxis bei einigen Gerichten zu einer Erhöhung des Strafmaßes führen wird, so liegt darin eine gesunde Entwicklung, sofern zwischen geringen Verstößen gegen die Gesetze und den schwereren und schwersten Angriffen gegen unsere Ordnung richtig differenziert wird. Es wird allen Gerichten und Staatsanwaltschaften aufgegeben, diese Rundverfügung, die im Einverständnis mit dem Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik ergeht, zum Gegenstand ihrer Arbeits- besprechungen zu machen und sie in der praktisaien Arbeit zu beachten." Das sächsische Ministerium der Justiz weist seinerseits mit besonderem Nachdruck auf die Bedeutung der vorstehenden Darlegungen des Ministers der Justiz der DDR hin und macht es allen Richtern und Staatsanwälten zur Pflicht, sich mit dem Inhalt dieser Rundverfügung angelegentlichst vertraut zu machen. Die schon immer weiter fortschreitende Demokratisierung der Justiz erfordert es, den in der Rundverfügung aufgestellten Grundsatz unbedingt anzuerkennen und nach ihm zu verfahren. Voraussetzung dafür, daß die Gerichte dies zu tun vermögen, ist bei den Anträgen des Staatsanwalts die sorgfältigste Differenzierung zwischen schweren, gegen unsere staatliche und gesellschaftliche neue Gründung gerichteten Verbrechen und zwischen einfachen Verstößen gegen die Gesetze (vgl. den drittletzten Absatz der obigen Rundverfügung). Im Benehmen mit dem Herrn Generalstaatsanwalt des Landes Sachsen mache ich es allen in staatsanwaltlicher Funktion stehenden Angestellten der Justiz hiermit zur besonderen Pflicht, diese Forderung mit allem Ernst und aller Sorgfalt zu erfüllen. Sofern die Gerichte Anlaß zu der Feststellung haben sollten, daß diese Forderung laufend oder in nichtigen Fällen nicht erfüllt wird, haben sie dem Ministerium der Justiz hierüber zu berichten. Um dem Ministerium der Justiz einen Überblick darüber zu ermöglichen, in welchem Umfange die obige Rundverfügung Beachtung gefunden hat, berichten die Gerichte und Staatsanwaltschaften über die Land- und Amtsgerichtspräsidenten bezw. über die Oberstaatsanwälte dem Ministerium erstmalig Anfang November bis spätestens 10. November 1950 für den Berichtigungszeitraum September und Oktober, danach Anfang Januar 1951 bis spätestens 10. Januar 1951 für den Berichtzeitraum November und Dezember nach beiliegendem Muster. gez. Hentschel Generalstaatsanwalt gez. Dieckmann Minister der Justiz LRS./Ministerium d. Justiz 30. 9. 50/310 Stück. Ausgefertigt: Dresden, am 30. 9. 1950 (gez. Viehweger) DOKUMENT NR. 81 Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten des Landes Sachsen Hauptabt. Justiz Präs. 9-2 B. 4116. 5/50 Dresden N 15, den 14. 1. 51 Proschhübelstr. 4 Rundschreiben Nr. 5/51 An alle Gerichte und Staatsanwaltschaften. Betrifft: Verbesserung des Verhältnisses zwischen staatsanwaltschaftlichem Antrag und gerichtlichem Erkenntnis hinsichtlich des Strafmaßes. Eine Überprüfung der Anträge der Staatsanwaltschaft und der gerichtl. Erkenntnisse hinsichtlich des Strafmaßes hat ergeben, daß die Strafe um etwa die Hälfte der Sachen nach dem Anträge der Staatsanwaltschaft bemessen wurde, während sie im übrigen meist darunter blieb. Di Abweichungen sind auch in ihrem Ausmaß in einzelnen Fällen sehr weitgehend. Es kann nicht gesagt werden, daß dieser Zustand den Erfordernissen einer demokratischen Rechtspflege entspräche. Einzelne Gerichte fallen durch ein besonders ungünstiges Verhältnis auf. So entsprachen bei den Amtsgrichten Hoyerswerda und Limbach die Urteile nur zu etwa 20 °/o dem Antrag der staatsanwalt-schaftlichen Sitzungsvertreter. Andererseits konnte bei den Amtsgerichten Waldheim und Dippoldiswalde Übereinstimmung hinsichtlich des Strafmaßes für drei Viertel aller Fälle und darüber erzielt werden. Diese Unterschiede erfordern eine Untersuchung der Gründe für die festgestellten, zum Teil erheblichen Abweichungen mit dem Ziele, im Landesmaßstab Anträge und Urteile hinsichtlich des Strafmaßes in ein Verhältnis zu setzen, das davon zeugt, daß sowohl die Staatsanwaltschaften als auch die Gerichte von der gleichen demokratischen Rechtsauffassung ausgehen, die der antifaschistischdemokratischen Ordnung entsprechen und mit dem Rechtsbewußtsein breitester Bevölkerungsschichten übereinstimmen. Zur Ermittlung der Gründe für das bisher ungünstige Ergebnis ist die Mithilfe eines jeden Staatsanwaltes und Amtsanwaltes und eines jeden mit Strafsachen befaßten Richters erforderlich. Die Herren Behördenvorstände werden deshalb beauftragt, in einer Dienstbesprechung mit den ihnen unterstellten Staatsanwälten und Amtsanwälten bezw. Strafrichtern oder in Strafsachen erfahrenen Richtern dieses Rundschreiben zum Gegenstand eines Erfahrungsaustausches zu machen und dabei besonderen Wert auf die Erörterung der möglichen Ursachen für die bisherige Handhabung zu legen. Jeder Staatsanwalt und Amtsanwalt und jeder Strafrichter hat auf der Grundlage des durchgeführten Erfahrungsaustausches seine persönliche Auffassung über die Gründe des bisherigen Zustandes und Vorschläge zu dessen Besserung bezw. Beseitigung dem Behördenvorstand zur Einberichtung bekannt zu geben. Der Herr Behördenvorstand wird gebeten, die dienstlichen Äußerungen der Riditer, Staatsanwälte und Amtsanwälte mit eigener Stellungnahme bis zum 5. Februar 1951 der Hauptabteilung Justiz zu übersenden. gez. Dr. Grafe Hauptabteilungsleiter Erklärung Spänkuch DOKUMENT NR. 82 Erklärung Es erscheint Herr Eugen Spänkuch, wohnhaft in Berlin SW 29, Blücherstr. 37a, III, und erklärt mit dem Gegenstand der Erörterung bekanntgemacht folgendes: Ich war in der Zeit vom 1. 7. 47 bis Ende 1951 als Amts- und Landrichter beim Amtsgericht Schwerin tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit gehörte zu meinem Aufgabengebiet der Erlaß bzw. die Aufhebung von Haftbefehlen. Ich war längere Zeit Vemehmungsrichter des AG Schwerin. Mir ist aus meiner Praxis bekannt, daß auf Grund der allgemeinen Dienstanweisung die Aufhebung von Haftbefehlen in Verfahren, an denen sowohl LKK als auch ZKK beteiligt waren, eine Aufhebung nur dann möglich war, wenn sich der sachbearbeitende Staatsanwalt vorher mit den erwähnten Kontrollkommissionen ins Benehmen gesetzt hatte. Praktisch sah die Sache also so aus, daß eine Entscheidung ohne Zustimmung der Kontrollkommissionen nicht möglich war. Hieraus ergibt sich, daß ich als Richter in meinen Entscheidungen nicht frei war, es kann somit von einer Unabhängigkeit der Richter, wie sie in der Verfassung vorgesehen ist, nicht die Rede sein. Berlin, den 11. März 1952 gez. Eugen Spänkuch 79;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 79 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 79) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 79 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 79)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen der konkreten Straftat sowie effektiver Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Festigung Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich; zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Suizidversuche Verhafteter erkannt und damit Suizide verhindert wurden, unterstreich diese Aussage, Während die Mehrzahl dieser Versuche ernsthaft auf die Selbsttötung ausgerichtet war, wurden andere Suizidversuche mit dem Ziel der Herbeiführunq der Aussaqebereitschaft ist nicht zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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