Unrecht als System 1950-1952, Seite 56

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 56 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 56); Im Verlaufe der verschärften Kontrolle der Volkspolizei auf dem Flugplatz Rangsdorf wurde der nicht zur Bande gehörende Eduard Friese gestellt, als er in Begriff stand, Buntmetall zu entwenden, indem er versuchte, am 2.2.51 Zinkblech vom Dach einer auf dem Flugplatzgelände stehenden Garage herauszuschneiden. Nach einer gelungenen Flucht, die er nadh seiner Festnahme unternahm, stellte er sich später der Volkspolizei. Dieser Sachverhalt in seiner gedrängten Form stützt sich auf die eigenen Angaben der z. T. anfangs hartnäckig leugnenden Angeklagten und der Zeugen VP.Ob.Komm. Graetz, VP.-Hauptwm. Rehaag, VP.-Kommissar Schulz, VP.-Kom. Sonntag. Wegen der hochwichtigen Bedeutung der Buntmetalldelikte fand die Hauptverhandlung am Wohnort der Angeklagten vor erweiterter Öffentlichkeit statt. Das Gericht befaßte sich zuerst mit dem Angeklagten Heinz Liptow, welcher, erst löjährig, schon verschiedentlich von der Polizei verwarnt ist Seinen eigenen Angaben zufolge fuhr er schon 1948 mit Buntmetall vom Rangs-dorfer Flugplatz nach Westberlin Nach seinen Einlassungen hatte man ihn wiederholt mit Buntmetall gestellt, aber lediglich verwarnt und ihn wieder laufen lassen. Wegen der Möglichkeit, sich zunächst Essen kaufen zu können, sei er aber, wenn es seine Arbeit erlaubte hin und wieder arbeitete er auch mal doch immer mit Buntmetall gefahren. Im Januar 1951 fuhr dann die Angeklagte Ruth Seile des öfteren mit ihm nach Westberlin und half, das Buntmetall dort verkaufen, wofür sie dann von ihm „Strümpfe" u. a. erhielt. Nach seinen weiteren Einlassungen habe er seit 1948 bis 1951 ca. 28 Ztr. Buntmetall z. Teil allein, z. T. mit anderen der Angeklagten z. B. den Angeklagten Schmiegel, Ruth Seile, Heinz Werner u. Stoewhaas transportiert, wobei er einmal von der Stummpolizei gefaßt und nach Abnahme des Buntmetalls wieder freigelassen wurde Die Angeklagte Ruth Seile, 19jährig, seit Oktober 1950 arbeitslos, .ist noch nicht vorbestraft Im Dezember 1950 bekam sie Kenntnis von der vom Angeklagten Heinz Liptow geübten Möglichkeit, auf bequeme Art Geld durch Buntmetallverkauf zu verdienen. Sie nahm nun an den Fahrten nach Westberlin teil und bekam für ihre Hilfe ein Paar Schuhe und Strümpfe. Nun wurde die Verbringung des Buntmetalls insofern richtig organisiert, als das Buntmetall in der Waschküche der Seiles „zurechtgemacht" wurde und dann auf den Transport nach Berlin ging. Ihre Einlassung ging dahin, daß außer ihr und ihrem Bruder im Haushalt kein anderer etwas zu sagen hatte, so daß ihre Mutter, die den ganzen Tag arbeitete, vor die Tatsache gestellt worden sei, die Dinge in ihrer Wohnung treiben zu lassen, wie die Angeklagte es bestimmte. Nach ihren Angaben habe es sich bei der nach Westberlin verbrachten Menge Buntmetall um ca. 5 Ztr. gehandelt. Der Angeklagte Werner Schmiegel ist 15 Jahre alt und hat die Volksschule bis zur 4. Klasse besucht. Er arbeitete bei seinem Vater in der Gärtnerei und lernte Heinz Liptow im Jahre 1949 beim „Kabelschieben" kennen, Ende 1949 fuhr er mit diesem Angeklagten das erste Mal mit und wurde beim 2. Transport von der Volkspolizei festgenommen und nach einer strengen Verwarnung wegen seiner Jugend entlassen Zum größten Teil war der Angeklagte Einzelgänger, nur einige Male sei er in Begleitung des Mitangeklagten Jockl gefahren. So hatte er ca. 6 Ztr. Buntmetall nach und nach transportiert und verkauft. Er gab die Einlassung, daß er das so verdiente Westgeld in Ostgeld eingetauscht und dafür Leckereien und Genußmittel gekauft habe, manchmal habe er es für den Handballsport verwandt. An den Trinkgelagen der anderen habe er nicht teilgenommen. Er habe diese Straftaten trotz des Verbotes seiner Eltern begangen und sei sich über die Strafbarkeit seiner Handlungen klargewesen. Der Angeklagte Werner Müller ist 19 Jahre alt, wegen Diebstahls vorbestraft und wurde als erster von der Volkspolizei festgenommen. Er gestand ein, seit Mitte November 1950, trotzdem er ein monatl. Nettoeinkommen von 104, - DM netto hatte, ca. 1 Ztr. Buntmetall nach Westberlin gebracht zu haben. Bei seiner Festnahme hatte er 8 kg bei sich und wollte dieses Buntmetall nach Westberlin bringen. Er habe das Buntmetall in 8 Transporten nach Westberlin befördert, wobei ihn ein paar Mal die Mitangeklagte Christa Liptow nach dort begleitete. Den Erlös hatte er nicht mit den anderen Mitangeklagten vertan, sondern jeweils mittags in der Pause, die HO aufgesucht und Mittag gegessen Der berufslose Albert Jockl ist 16% Jahre alt und hat seit Anfang Dezember 1950 auf dem Flugplatzgelände Rangsdorf gearbeitet, um kurz vor seiner Festnahme am 8. 2. 51 arbeitslos zu werden. Auch er ist von der Volkspolizei wegen Buntmetalldeliktes verwarnt worden. In 8 Transporten habe er nach Weihnachten 1950 bis zum Schluß, d. h. seiner Festnahme ca. 50 kg in Westberlin verkauft nach der Hauptverhandlung gestand er dem Staatsanwalt Hemmerling ein, daß sich die Gesamtmenge der in fortgesetzter Handlung verbrachten Buntmetalle auf ungefähr 6 Ztr. belief. Den Erlös habe er zum Kauf von Garderobe verwandt. Der Angeklagte Manfred Klemm, 15 Jahre alt, hatte bis zum Oktober 1950 als Gärtnereiarbeiter gearbeitet und war dann arbeitslos Er schloß sich dem Mitangeklagten Heinz Liptow an und sei 1 mal mit den Angeklagten Jockl und Schmiegel und 1 mal allein gefahren, wobei er einen Erlös von 4,20 West gehabt habe. Es handelte sich um 3 kg Buntmetall. Als Einlassung für den Beweggrund seiner Handlung gab er den Bedarf von Schulsachen an. Die Angeklagte Liesbeth Stoewhaas ist elternlos und wohnte bei ihrer etwas älteren Schwester in Rangsdorf. Sie ist 18 Jahre alt und arbeitete als Küchenhilfe in den ehemaligen Bücker-Flugzeugwer-ken, wo auch die Angeklagte Hertha Seile als Reinemachefrau tätig war. Deren Tochter, die Mitangeklagte Ruth Seile, kannte sie schon vom Tanzsaale her und ist von ihrer Schwester wegen ihren unsoliden Lebenswandels des öfteren ermahnt worden. Um den ihr lästigen Ermahnungen der Schwester zu entgehen, zog sie als Untermieterin zu Seiles und nahm an den Buntmetalltransporten teil, wobei sie anläßlich der darauf folgenden Trinkgelagen bei Seiles in der Frage Liebschaften nicht allzugroße Hemmungen zeigte. So kam es, daß sie infolge ihrer Ausschweifungen ihre Arbeit verlor und keine Miete bezahlen konnte, die monatlich 25, DM machte. Sie bekam daher von der nun ebenfalls Angeklagten Hertha Seile den Rat, sich über das „wie" des Geldverdienens keine Gedanken zu machen, wurde nun leichtfertig und fuhr ebenfalls mit Buntmetall nach Westberlin. Obwohl sie genauestens über das Verwerfliche ihres Tuns informiert war; kam sie nicht davon los, da sie, wie sie sich einließ, Geld zum Leben brauchte. Energisch bestritt sie wechselnden Verkehr mit Männern, wie es die Ermittlungen feststellten. Sie sei von dem Angeklagten Heinz Liptow auf diese Bahn gebracht worden. Insgesamt habe sie ca. 30 kg Buntmetall in Westberlin verkauft. Der beinah 16jährige Kurt Frost hatte mit seinem Bruder, der als Buntmetalldieb vorbestraft wurde, in ungefähr der gleichen Zeitspanne wie die anderen Angeklagten, Buntmetall gestohlen und war bereits wiederholt gewarnt worden. Diese Verwarnung wirkte angesichts der Aktivität der Mitangeklagten aber wenig und er machte weiter mit. Obwohl er in einem VEB arbeitete und mit seinen Diebstählen den eigenen Arbeitsplatz als Bootsbauer, wo Buntmetalle, insbesondere Kupfer und Blei, die Metalle darstellen, die dort verarbeitet werden, gefährdet, ließ er sich erneut zu Buntmetalldelikten verleiten. Er hatte nach seinen Einlassungen nur 2 kg nach Westberlin gebracht und war Mitglied des FDGB, weil man dort „Vorteile" habe. Die Angeklagte Hertha Liptow hatte des öfteren von ihrem Sohn, Heinz Liptow, den sie wegen der Buntmetalltrans-porte verwarnte, aber auch von dem Mitangeklagten Werner Müller, Buntmetall erhalten und auf eigene Rechnung verkauft, indem sie nach Westberlin fuhr und sich zusätzlich Lebensmittel kaufte. Sie ließ sich dahin ein, daß ihr Verdienst von 30, DM wöchentlich nicht reichte und von ihrem Sohn Heinz im Januar und Februar 1951 Geld aus dem Erlös einer strafbaren Handlungen entgegen nahm Sie habe von dem Transport ihres Sohnes, der eines Tages mit einem großen Posten Buntmetall nach Berlin fuhr, gewußt. Sie sei aus Not in diese Sache verwickelt worden. Ebenso wie die Angeklagte Hertha Liptow ist auch die Angeklagte Hertha Seile geschieden. Seit 1950 lebte'sie von ihrem Manne getrennt und ist Mutter von 4 Kindern. Sie hatte bis vor ihrer Verhaftung eine Stelle als Reinemachefrau 56;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 56 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 56) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 56 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 56)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine besonders hohe Verantwortung Realisierung Schadens- und vorbeugendet Maßnahmen im Rahmen politisch-operativer Arbeitsprozesse, X! vve allem in Verwirklichung des Klärungoprozesse und im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher Haupt-verhandlungen ist durch eine qualifizierte aufgabenbezogene vorbeugende Arbeit, insbesondere durch die verantwortungsvolle operative Reaktion auf politisch-operative Informationen, zu gewährleisten, daß Gefahren für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen.

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