Unrecht als System 1950-1952, Seite 54

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 54 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 54); eines Fotoapparates verschwinden. Er fuhr mit der Bahn bis Großbeeren, erbettelte auf den Straßen Geld und begab sich am 3. Oktober 1950 zu Fuß nach Treuenbrietzen und versuchte auf der VP unter falschen Angaben einen Ersatz für seinen Personalausweis zu erlangen. Dabei wurde er festgenommen. Der Sachverhalt ergibt sich aus dem Geständnis des Angeklagten Der Angeklagte hat dadurch, daß er bei seinem ersten Auftauchen in Westberlin bei den angloamerikanischen Spionagedienststellen und bei anderen Personen, wie Heimleiter, u. a. erklärt, daß er gewaltsam nach Aue gepreßt worden sei, bei seinem zweiten Absetzen nach Westberlin bei diesen Stellen erklärte, daß er am 9. 5. 1950 auf dem Bahnhof Ostkreuz unschuldig verhaftet worden sei, weiter von einem angeblichen Straflager in Johanngeorgenstadt berichtete, in welchem er bei unmenschlicher Behandlung, schlechter Verpflegung und Bekleidung verschleppt worden sei, Boykotthetze gegen eine demokratische Einrichtung, nämlich gegen die Deutsche Demokratische Republik, getrieben. Er hat damit objektiv den Tatbestand des Art. 6 der Verfassung der DDR erfüllt. Er hat diese Hetze mit Wissen und Wollen und in dem Bewußtsein der Rechtswidrigkeit getrieben und somit mit Vorsatz subjektiv den Tatbestand erfüllt. Mit derselben Handlung hat er aber auch objektiv und subjektiv den Tatbestand des Art. Ill A III der Kon-trollratsdirektive. 38 erfüllt, da diese hetzerischen Angaben die Erfindung und Verbreitung eines tendenziösen Gerüchts darstellten, geeignet, den Frieden des deutschen Volkes zu gefährden. Gern. § 75 war die Strafe aus dem härteren Gesetz, somit dem Art. 6 der Verfassung der DDR, zu entnehmen und im Hinblick auf § 1 des StGB der Angeklagte mit Zuchthaus zu bestrafen. Bei der Strafzumessung gegen den Angeklagten mußte strafschärfend ins Gewicht fallen, daß es sich bei ihm um ein arbeitsscheues und kriminelles Element handelt Es konnten vom Gericht keinerlei Umstände gefunden werden, die die Handlung des Angeklagten in einem milderen Licht betrachten lassen. Es ist unbedingt notwendig, daß Elemente vom Schlage des Angeklagten aus der Gesellschaft eine Zeit lang entfernt werden, damit der Aufbau unserer Wirtschaft und unser Kampf um die Erhaltung des Friedens durch ihre Sabotagehandlungen nicht gehemmt und beeinträchtigt werden. Aus diesem Grunde hielt die Strafkammer, entsprechend dem Anträge der Staatsanwaltschaft, eine Zuchthausstrafe von 8 Jahren für den Angeklagten für erforderlich, aber auch für ausreichend, um ihn in dieser Zeit durch den demokratischen Strafvollzug zu einem nützlichen Mitglied der Gesellschaft umzuerziehen. Dem Antrag der Verteidigung, das JGG in Anwendung zu bringen und danach den Angeklagten mit einer Jugendgefängnisstrafe zu belegen, konnte das Gericht nicht stattgeben. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichts der DDR findet das JGG bei Verstößen gegen Artikel 6 der Verfassung der DDR keine Anwendung. Aus diesem Grunde mußte die Strafe für den Angeklagten Zuchthaus sein. gez. Tschetsche Sondermann Die Richtigkeit vorstehender Abschrift beglaubigt. Potsdam, den 9. Juni 1951 L. S. gez. Sellack Justizangestellte als Urkundsperson der Geschäftsstelle. Urteil gegen Graef DOKUMENT NR. 52 KStKs. 44/50 Im Namen des Volkes! Gegen den kaufmännischen Lehrling Joachim Graef, geb. 15.4.33 in Berlin, wohnh. in Teltow/Land Brdbg., Mahlower-straße 150, dtsch., kath., ledig, nach eigenen Angaben nicht vorbestraft wegen Befehl 201 wurde in der öffentlichen Sitzung der großen Strafkammer des Landgerichts Potsdam am 23.Januar 1951 für Recht erkannt: Der Angeklagte wird wegen Ver- brechens gern. Artikel 6 der Verfassung in Verbindung mit Abschnitt II Artikel III A III der Kontrollrats-direktive 38 zu einer Zuchthausstrafe von 2 zwei Jahren verurteilt. Er wird gern. Abschnitt II Artikel III A III der Kontrollratsdirektive 38 als Belasteter eingestuft und unterliegt den Sühnemaßnahmen gern. Abschnitt II Art. IX Ziffer 3 9 der Kontrollratsdirektive 38. Die Untersuchungshaft wird angerechnet. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte. Gründe: Der Vater des Angeklagten war ein geschworener Gegner der antifaschistischen, demokratischen Ordnung in der DDR und flüchtete im Januar 1950 nach Westberlin. Von dort aus beauftragte er den Angeklagten Joachim Graef, der ihn regelmäßig in Westberlin besuchte, die westlich lizensierte CDU-Zeitung „Der Tag" und hetzerische Flugblätter nach Teltow zu bringen und dort zu verteilen. Der Angeklagte kannte den Inhalt dieser Zeitungen und Flugblätter und wußte, daß ihre Verbreitung im Gebiet der DDR verboten war. Trotzdem übernahm er die Aufträge seines Vaters und schaffte die Hetzschriften mit seinem Fahrrad illegal nach Teltow. Dort belieferte er dann regelmäßig einen ihm von seinem Vater näher bezeichneten Personenkreis, der der CDU angehörte, mit der Zeitung „Der Tag". Am 29. 8. 1950 wurde er bei einer seiner Fahrten von Westberlin nach Teltow festgenommen. 15 ihm von seinem Vater übergebene Flugblätter mit der Überschrift „Sowjetzonen-CDU verübt Selbstmord" wurde bei ihm vorgefunden. Dieser Sachverhalt beruht auf dem Geständnis des Angeklagten und den Bekundungen des Zeugen Schmidt. Der Angeklagte behauptete, die der Zeitung „Der Tag" beiliegenden Flugblätter stets verbrannt zu haben und die Absicht gehabt zu haben, auch die bei ihm gefundenen Flugblätter zu verbrennen. Das Gericht glaubte dieser Einlassung des Angeklagten nicht, weil sie seinem ganzen sonstigen Verhalten zu sehr widerspricht. Aber auch bei Unterstellung der Wahrheit dieser Behauptung würde sich an der rechtlichen Beurteilung der Tat des Angeklagten nichts ändern, weil allein der von ihm zugegebene Teil seiner Handlung den Tatbestand des vollendeten Verbrechens gegen den Art. 6 der Verfassung erfüllt. Die Zeitung „Der Tag" ist bekanntlich das Sprachrohr des anglo-amerikanischen Agenten Jakob Kaisers und hetzt in jeder ihrer Ausgaben zum Boykott der DDR und ihrer demokratischen Einrichtungen und Organisationen, zum Kriege und zum Mord an demokratischen Politikern. Wer diese Zeitung vorsätzslich weiter verbreitet, treibt damit selbst Boykott-, Kriegs- und Mordhetze. Durch die gleiche Handlung hat der Angeklagte aber auch gegen Art. Ill A III der Kontrollratsdirektive 38 verstoßen; denn der Inhalt des „TAG" besteht zu einem großen Teil aus Propaganda für den Militarismus und tendenziösen Gerüchten, die den Frieden des deutschen Volkes und der Welt gefährden. Der Angeklagte hat sich schwer gegen die Gesellschaft, in der er lebt, die ihm Arbeit, Brot, Frieden und Freiheit garantiert, vergangen. Während die Werktätigen der DDR sich rastlos bemühen, die Wirtschaftspläne zu erfüllen, damit die Folgen des verbrecherischen Hitlerkrieges zu überwinden und der Bevölkerung ein besseres Leben und den Frieden zu sichern, hat er sich in den Dienst der westlichen Kriegstreiber gestellt, deren Absichten dahingehen, diese Anstrengungen zunichte zu machen und einen neuen Weltbrand zu entfachen, der den Untergang des ganzen deutschen Volkes zur Folge hätte. Wenn schon die Vorbereitung eines Mordes als Verbrechen bestraft wird, um wieviel mehr macht sich dann der schuldig, der sich an der Vorbereitung eines Krieges, das heißt, des Mordes an Millionen Menschen, beteiligt. Auch bei seiner Jugend war er doch seinem geistigen und körperlichen Reifegrad nach durchaus in der Lage, das Verbrecherische seiner Tat einzusehen und dementsprechend zu handeln. Das Schutzbedürfnis unserer Gesellschaft verlangt, daß er längere Zeit von ihr abgesondert bleibt und ihm Gelegenheit gegeben wird, über das Verwerfliche seines Handelns nachzudenken und zu einem für unseren friedlichen Aufbau brauchbaren Menschen zu werden gez. Sondermann gez. Spahn Ausgefertigt! Potsdam, den 2. 2. 1951 gez. Unterschrift Justizangestellte L. S. als Urk.Person der Gesch.St. 54;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 54 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 54) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 54 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 54)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Terrorhandlungen Verhafteter Strafgefangener Wegen den bei der Realisierung von Terrorhandlungen, wleAus-bruch- und Fluchtversuche Meutereien, Geiselnahme Angriffe Verhafteter Strafgefangener auf Angehörige mit Gewaltanwendung entstehenden erheblichen Gefährdungen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Sofortmaßnahmen zur Wiederherstellung der Sicherheit und Ordnung beim Vollzug der Untersuchungshaft und zur Absicherung der Dienstobjekte einzuleiten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X