Unrecht als System 1950-1952, Seite 53

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 53 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 53); 1950 GBl. S. 1199 gerichtet ist, oder der wiederholten Begehung schwerer Verbrechen schuldig ist. Auf Todesstrafe darf gegenüber Jugendlichen nicht erkannt werden. (2) 1st auf eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr erkannt worden, so ist während des Strafvollzuges jährlich zu überprüfen, ob das Ziel der Bestrafung erreicht ist. Die Überprüfung nimmt eine Kommission vor, die aus dem Leiter des Jugendhauses, dem Oberstaatsanwalt des Bezirkes, einem Jugendrichter und einem verantwortlichen Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe gebildet wird. Der dieser Kommission angehörende Jugendrichter wird vom Ministerium der Justiz, der verantwortliche Mitarbeiter für Jugendgerichtshilfe vom Ministerium für Volksbildung der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik hierfür allgemein bestellt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Staatsanwalts. Ist das Ziel der Bestrafung erreicht, so wird die Vollstreckung der Freiheitsstrafe ausgesetzt. Zweiter Teil Das Verfahren 133 (1) Für Personen, die zur Zeit der Tat jugendlich waren, zur Zeit der Erhebung der Anklage aber nicht mehr jugendlich sind, kann der Staatsanwalt die Zuständigkeit des Erwachsenengerichts dadurch begründen, daß er bei ihm Anklage erhebt. (2) Das gleiche gilt für die Fälle des §24 Abs. 1. §41 Öffentlichkeit und Zulassung Dritter zum Verfahren (1) Die Verhandlung ist nicht öffentlich: es kann jedoch durch Beschluß des Gerichts die Öffentlichkeit angeordnet werden. (2) Den Vertretern der Jugendgerichts-hilfe und der Freien Deutschen Jugend ist die Anwesenheit gestattet. Sie erhalten auf Verlangen das Wort. (3) Andere Personen können zur Verhandlung durch Beschluß des Jugendgerichts zugelassen werden. Fünfter Teil Übergangs-und Schlußbestimmungen §65 Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes sind das Jugendgerichtsgesetz vom 16. Februar 1923 und das Reichsjugendgerichtsgesetz vom 6. November 1943 mit allen dazu erlassenen ergänzenden Bestimmungen aufgehoben. §67 Dieses Gesetz tritt am 1. Juni 1952 in Kraft. Berlin, den 1. Juni 1952 gez. Otto Grotewohl Ministerpräsident Aus: National-Zeitung v. 27. Mai 1952 Urteil gegen Spaleck DOKUMENT NR. 51 7 K St.Ks. 2/51 Im Namen des Volkes! In der Strafsache gegen den Grubenarbeiter Ernst Spaleck, geb. 19. 9. 33 in Sagan/Schl., wohnhaft in Oberlungwitz b./Chemnitz, Hoferstraße 483b, dtsch., ev., ledig, nicht vorbestraft, z. Zt. in U-Haft, wegen Befehl 201 der SMAD vom 16. 8. 1947 wurde in der Sitzung am 8. März 1951 vor dem Landgericht große Strafkammer in Potsdam für Recht erkannt: Der Angeklagte wird wegen Verbrechens gegen Artikel 6 der Verfassung der DDR in Verbindung mit Vergehen gegen Abschnitt II Artikel III A III der Kontrollratsdirek-tive 38 zu 8 acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Er wird als Belasteter eingestuft. Er unterliegt den Sühnemaßnahmen gem. Art. IX Ziffer 3 9 der Kon- trollratsdirektive 38. Sein Vermögen wird eingezogen. Die Dauer der Berufsbeschränkung gern. Ziffer 7 wird auf 10 zehn Jahre festgesetzt. Die seit dem 11. November 1950 erlittene U-Haft wird auf die Strafverbüßung angerechnet. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte. 7 K St.Ks. 2/51 Gründe: Am 2. August 1949 meldete er sich zum Erzbergbau nach Aue. Zunächst arbeitete er dort über Tage, seit 7. Februar 1950 als Fördermann im Untertagebau. Als Fördermann arbeitete er nur ein paar Tage, da ihm wieder die Lust zur Arbeit ausging. So fuhr er wieder, ohne Abmeldung bei der Leitung in Aue, zu seinen Eltern nach Oberlungwitz. Er stahl seinem Vater 185, DM. Am 14. Februar 1950 fuhr er über Chemnitz nach Berlin. Am 1/5. Februar 1950 begab er sich zur Kuno-Fischerstraße und gab sich dort als politischer Flüchtling aus. Er gab an, daß er in Oberlungwitz an Hauswänden Hetzschriften gegen die DDR angebracht habe. Nach Vorzeigung seines Schachtausweises der Wismuth ÄG bekam er die Zulassung als „politischer Flüchtling". Von der Kuno-Fischer-Str. 8, zwar nach außen getarnten Sozialamt von Groß-Berlin, in Wirklichkeit aber die deutsche Spionagedienststelle in anglo-amerikanischem Solde, wurde er zur englischen Spionagedienststelle in der Ulmenallee geschickt und hier ebenfalls als „politischer Flüchtling" registriert und zu den Einrichtungen und führenden Personen der Wismuth AG vernommen. Der Angeklagte gab darüber bereitwilligst Auskunft. Am 21. April 1950 wollte er sich über die französische Kommandantur in Westberlin in die französische Fremdenlegion melden, wurde aber wegen seines jugendlichen Alters nicht angenommen. In dem sogenannten „Flücht- lingsauffanglager", in welchem er sich bis 9. Mai 1950 aufhielt, machte er dem Leiter ebenfalls erschöpfende Angaben über den Erzbergbau in Aue. Des weiteren erklärte er dem Heimleiter, daß er gewaltsam zur Arbeit nach Aue gepreßt worden sei, daß er wegen Kleben von Flugblättern und staatsfeindlichen Äußerungen gegen die DDR politisch verfolgt worden sei. Wegen mehrerer Kameradendiebstähle wurde er am 9. Mai 1950 aus dem Lager ausgeschlossen. Darauf meldete er sich beim Polizeirevier in Berlin-Treptow (demokratischer Sektor), wo er auch angab, in Westberlin gewesen zu sein, über das Polizeipräsidium wurde er in die Polizeihaftanstalt eingeliefert, nach 4 Tagen der Jugendhilfsstelle abgegeben und nach weiteren 4 Wochen mit einem Transport wieder nach Aue geschickt. Er bekam dort seine Entlassung und kehrte zu seinen Eltern nach Oberlungwitz zurück. Dort lungerte er auf Kosten der eitern herum. Seine Bewerbung um Einstellung in die VP wurde abschlägig beschieden. Auf Anraten und Druck seiner Eltern nahm er am 15. August 1950 im Steinkohlenbergbau Werk Deutschland Arbeit auf, die einen ganzen Tag dauerte. Bis zum 24. September 1950 bummelte er wiederum ohne Arbeit bei seinen Eltern herum und setzte sich dann abermals nach Westberlin ab, nachdem er zu Hause 85. DM entwendete. Hier meldete er sich wieder in der Kuno-Fischer-Straße. Für seinen Fortgang aus Westberlin am 9. Mai 1950 gab er nicht den wahren Grund, also die von ihm durchgeführten Kameradendiebstähle im Lager an, sondern erklärte dort,-daß er vom 24. Februar bis 9. Mai 1950 im Arbeiterwohlfahrtsheim am Tegeler See als „politischer Flüchtling" untergebracht gewesen sei. Durch seine Ortsunkenntnis habe er sich am 9. Mai 1950 mit der S-Bahn verfahren und sei auf dem S-Bahnhof Ostkreuz von der VP verhaftet worden. Obwohl man ihm keine strafbare Handlung hätte nachweisen können, sei er von der VP zum Wismuth Straflager Johann-Georgenstadt gebracht. In diesem Lager habe er unter schärfster Bewachung schwerste Arbeit verrichten müssen. Von dem Wachkommando sei er mißhandelt und geschlagen worden, bei äußerst schlechter und geringer Verpflegung. Seine Bekleidung habe nur aus Lumpen bestanden und sei nicht repariert worden. Es sei dies das schlechteste Arbeitslager in der DDR. Entwichene Häftlinge seien nach der Er-' greifung sofort erschossen worden, oder in ein Straflager nach Annaberg überführt worden, in welchem sie lebensgefährliche Arbeiten hätten verrichten müssen. Von der Kuno-Fjscher-Straße wurde er zwecks Berichterstattung der englischen Geheimpolizei in Berlin-Steglitz überwiesen, dem er jedoch nicht nachkam. Diese erlogenen Angaben machte der Angeklagte aus dem Grunde, um sich als „politischer Flüchtling" ein leichtes und angenehmes Leben zu verschaffen. Nachdem er bis 2. Oktober 1950 in Westberlin fierumlungerte, im Fichtebunker übernachtete, und dort verpflegt wurde, mußte er wegen Diebstahls 53;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 53 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 53) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 53 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 53)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels angefallenen Bürger intensive Kontakte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen sowie zur sicheren und vertragsgerechten Abwicklung des Transitverkehrs.

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