Unrecht als System 1950-1952, Seite 51

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (I) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 51 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 51); ?gen Angeklagten wegen ?Wirtschaftsverbrechens" Jugendgefaengnisstrafen von 1 9 Jahren, waehrend die voll strafrechtlich verantwortlichen Angeklagten zu Zuchthausstrafen von 6 12 Jahren verurteilt wurden. Aber trotz Beruecksichtigung des sich aus dem JGG ergebenden Strafmasses fuer die Jugendlichen wobei auch hier die ausgesprochenen Strafen unmenschlich hoch hinaufgeschraubt wurden wurde entgegen dem JGG ein Schauprozess durchgefuehrt. Die sowjetzonale Justiz benoetigte in diesem Falle dringend ein Publikum, um diesem ?Wirtschaftsverbrecherprozess" eine propagandistische Plattform zu schaffen. Diese angeklagten ?Wirtschaftsverbrecher" hatten Buntmetall nach Westberlin verbracht und verkauft. Diese ?Verbringung von Buntmetall nach Westberlin" stellt, wie es in der Urteilsbegruendung der ?Grossen Strafkammer des Landgerichts Potsdam vor erweiterter Oeffentlichkeit in Rangsdorf am 30. Maerz 1951" heisst, ?eine der verbrecherischsten Handlungen dar, da dieser Rohstoff der einen Seite, naemlich der unseren, dem Frieden dient, der anderen aber dem Krieg und der Zerstoerung". In der Beurteilung der Delikte muesse deshalb ein strenger Massstab angelegt werden, damit ?das deutsche Volk von derartigen Saboteuren an der Friedenswirtschaft der DDR groesstmoeglichsten Abstand nimmt". Und so verhaengt das Gericht ueber 15- und 16jaehrige im Verhaeltnis zur Tat nicht nur ungerechtfertigte, sondern unmenschlich hohe Gefaengnisstrafen, waehrend die voll Straf muendigen grausam zu Zuchthausstrafen bis zu 12 Jahren verurteilt werden. Zweck der ?Hauptverhandlung vor erweiterter Oeffentlichkeit" war das ?Echoder erschienenen zahlreichen Werktaetigen", welche ?die erkannten Strafen als gerecht bezeichneten". Um aber die verurteilten Jugendlichen vor einem noch groesseren Kreis als dem der Zuhoerer des Schauprozesses zu brandmarken, ordnete das Gericht die Veroeffentlichung des Urteils in Rangsdorf an, und diffamierte damit die Jugendlichen in der Oeffentlichkeit als Verbrecher, was ihnen ihre Rueckkehr nach ihrer Entlassung ins buergerliche Leben erschweren, wenn nicht unmoeglich werden laesst. Diese 15- und 16jaehrigen duerften wohl kaum eine Lehrstelle finden, um ein brauchbares Mitglied der Gesellschaft zu werden. Aber gerade in diesen belastenden Auswirkungen liegt nicht zuletzt, neben den hohen Strafen, die Unmenschlichkeit dieses Urteils. Das wohl in der Weltoeffentlichkeit am meisten bekannt gewordene unmenschliche Urteil der Sowjetzonenjustiz ist die ueber den 18jaehrigen Oberschueler Hermann Joseph Flade verhaengte Todesstrafe wegen ?Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen und in Tateinheit damit des Betreibens militaristischer Propaganda, des versuchten Mordes und des Widerstandes gegen Vollstreckungs-beaimte". Der am 22. Mai 1932 in Wuerzburg geborene Flade hatte in Olbemhau i. Erzgeb. anlaesslich der Herbstwahl 1950 selbstverfertigte Flugschriften nachts an Haustueren, Latemen-pfaehlen und Scheunen geheftet. Als er von einer Polizeistreife gestellt wurde und seinen Ausweis vorzeigen sollte, entging er der ihm drohenden Verhaftung dadurch, dass er bei seinem Kampf mit einem der Polizisten zu einem Messer griff, den Polizisten damit geringfuegig verletzte. Flade konnte entfliehen, wurde jedoch spaeter wieder festgenommen. Nach Verkuendung der am 10. Januar 1951 von der 22. Strafkammer des Landgerichts Dresden ausgesprochenen Todesstrafe gegen Flade erhob sich in der ganzen freien Welt ein Sturm von Protesten, die gegen dieses Terrorurteil Stellung nahmen. Daraufhin wurde das Strafmass in einem Revisionsverfahren auf 15 Jahre Zuchthaus ?gemildert". Dieses Revisionsverfahren stand mit den auch in der Sowjetzone gelten- den Vorschriften der Strafprozessordnung in Widerspruch. Nach ? 354 StPO haette die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Dresden oder ein anderes Landgericht zurueckverwiesen werden muessen; zur Selbstentscheidung war der Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden nicht berechtigt, da auf eine absolut bestimmte Strafe nicht zu erkennen war und auch die sonstigen Voraussetzungen zu einer Selbstentscheidung des Revisionsgerichts nicht Vorlagen. Der Strafsenat des Oberlandesgerichts erkannte dies zwar, setzte sich aber einfach ueber die zwingende Gesetzesbestimmung der Strafprozessordnung hinweg. Er meinte, dass, da die Todes- und lebenslaengliche Zuchthausstrafe ausscheiden muessen, eben nur das Hoechstmass der zeitigen Zuchthausstrafe (15 Jahre) in Frage kommen koennte und dass ein Landgericht bei erneuter sachlicher Verhandlung auch zu keinem anderen Ergebnis gelangen koennte. Das Oberlandesgericht verurteilt also einen Menschen, von dem es einen persoenlichen Eindruck ueberhaupt nicht hat. Auch das grausame Urteil des Landgerichts Zwickau ueber elf Jugendliche und acht andere junge Menschen, die zu insgesamt 130 Jahren Zuchthaus verurteilt wurden, rief in der Oeffentlichkeit nicht nur der freien Welt, sondern audi in der unterdrueckten Bevoelkerung der Sowjetzone helle Empoerung hervor. Dieses Terrorurteil gegen 14 Werdauer Oberschueler, zwei Lehrlinge, einen jungen Schlosser und zwei Erwachsene ist am 3. 10. 1951 von der I. Grossen Strafkammer des Landgerichts Zwickau muendlich verkuendet worden. Drei Angeklagte, die z. Z. der angeblichen Straftat nicht aelter als 15 Jahre waren, wurden zu 14, 6 und 2 Jahren Zuchthaus verurteilt. Eine Ausfertigung des Urteils mit Gruenden ist bis heute, fast ein Jahr spaeter, keinem der Beteiligten zugestellt worden. In der von dem Oberstaatsanwalt des Bezirkes Zwickau am 24. September 1951 unter dem Aktenzeichen I Js 123/51 dem Landgericht Zwickau, I. Grosse Strafkammer, eingereichten Anklageschrift werden die Angeschuldigten wegen ?Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen" sowie ?Voelkerhass und Kriegshetze" angeklagt. Ausserdem sollen sie ?durch Erfindung und Verbreitung tendenzioeser Geruechte den Frieden des deutschen Volkes und den Frieden der Welt gefaehrdet" haben. Die Angeschuldigten sollen ?Anfang Oktober. 1950 eine Widerstandsgruppe in Werdau gegen die Deutsche Demokratische Republik gegruendet und die Herstellung und Verbreitung von Hetzzetteln vorgenommen" haben. ?Sie haben darueber hinaus sich bereit erklaert, als Partisanen mit Waffen gegen die Deutsche Demokratische Republik und die Sowjetunion fuer den amerikanischen und wiederersteh enden deutschen Imperialismus im Falle eines dritten Weltkrieges zu kaempfen". Das in der muendlichen Urteilsverkuendung ausgesprochene unmenschliche Strafmass, das in der gesamten Presse der freien Welt Widerhall fand und den Abscheu der oeffentlichen Meinung erregte, wurde auf einem mit ?Freiheit!" Unterzeichneten Schreiben aus der Sowjetzone der ?Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit" und dem Rundfunk im amerikanischen Sektor, Rias, mitgeteilt. In diesem Schreiben aus der Zone heisst es ueber das Verfahren gegen die Werdauer Oberschueler: ?Der Prozess fand unter Ausschluss der Oeffentlichkeit statt, auch die Eltern der Kinder durften der Verhandlung nicht beiwohnen und warteten bis 1 Uhr nachts auf dem Emst-Poller-Platz vor dem Landgericht Zwickau auf die Urteilsverkuendung die Haltung der Jugendlichen war tapfer, mutig und voller Stolz " 51;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 51 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 51) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 51 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 51)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben und die Überbewertung von Einzelerscheinungen. Die Qualität aller Untersuchungsprozesse ist weiter zu erhöhen. Auf dieser Grundlage ist die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten hat kameradschaftlich unter Wahrung der Eigenverantwortung aller daran beteiligten Diensteinheiten zu erfolgen. Bevormundung Besserwisserei und Ignorierung anderer Arbeitsergebnisse sind zu unterbinden. Operative Überprüfungsergebnisse, die im Rahmen der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher tätigen feindlichen Zentren, Einrichtungen, Organisationen;nd Kräfte, deren Pläne und Absichten sowie die von ihnen angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen wird vorbeugende Wirkung auch gegen den konkreten Einzelfall ausgeübt. Die allgemein soziale Vorbeugung stößt daher aus der Sicht der Linie Untersuchung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist.

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