Unrecht als System 1950-1952, Seite 33

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 33 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 33); sicht, als Sekte „Zeugen Jehovas" eine Gesellschaft innerhalb der Gesellschaft bilden zu können. Ihre Pflichten als Staatsbürger lehnen sie ab, verlangen aber andererseits gern, unserer Verfassung den iedem Bürger zustehenden Schutz und freie Betätigung. Wer jedoch gegen unsere Verfassung verstößt, kann sich nicht auf die Verfassung berufen gez.: Tschetsche, zugleich für den nicht mehr anwesenden Beisitzer Landrichter Schultz. Die Richtigkeit vorstehender Abschrift wird beglaubigt. Potsdam, den 6. Juni 1951 L. S. gez.: Sellack Justizangestellte als Urkundsperson der Geschäftstelle. Urteil gegen Schulze u. a. DOKUMENT NR. 23 7. St.Ks. 18/51 Im Namen des Volkes! In der Strafsache gegen 1. den Dreher Erich Schulze, geb. 29. 11. 1902 in Brandenburg, wohnhaft Brandenburg/H., Linienstraße 19, dtsch., verh., verh., nicht vorbestraft, z. Zt. Haftanstalt Potsdam, 2. den Maschinenbauer Walter Scholz, geb. 15. 7- 1913 in Brockau, wohnhaft in Brandenburg/H., Haydnstraße 20, dtsch., verh., nicht vorbestraft, z. Zt. Haftanstalt Potsdam, 3. den Schuhmacher Rolf Krause, geb. 1.2.1922 in Berlin-Birkenwerder, wohnhaft Brandenburg/H., Franz Zieglerstraße 22, dtsch., verh., 3 Kinder, nicht vorbestraft, z. Zt. Haftanstalt Potsdam, 4. pp. 5. die Kontoristin/Krankenpflege-rin Ursula Scholz, geb. 25. 3. 1912 in Berlin-Schöneberg, wohnhaft Brandenburg/H., Haydnstraße 20, dtsch., verh., nicht vorbestraft, wegen Verbrechens gern. Art. 6 der Verfassung der DDR in Tateinheit mit Kon-trollratsdirektive 38 Art. Ill A III wurde in der Sitzung vom 15. März 1951 vor dem Landgericht Gr. Strafkammer Potsdam für Recht erkannt: Die Angeklagten Erich Schulze, Walter Scholz, Rolf Krause, Ursula Scholz sind des Verbrechens gern. Art. 6 der Verfassung der DDR in Tateinheit mit Kontrollratsdirektive 38 Artikel III A III schuldig und werden der Angeklagte Erich Schulze zu 10 zehn Jahren, Walter Scholz zu 10 zehn Jahren, Rolf Krause zu 8 acht Jahren, Ursula Scholz zu 7 sieben Jahren Zuchthaus verurteilt. Sie werden als Belastete gern. Kontrollratsdirektive 38 Abschnitt II Art. Ill A III eingestuft und unterliegen den Sühnemaßnahmen dieses Gesetzes gern. Ar- tikel IX Ziffer 3 9. Ihr Vermögen wird eingezogen. Die Berufsbeschränkung gern. Ziffer 7 wird auf Lebenszeit festgesetzt. Die seit dem 15. September 1950 erlittene U-Haft wird allen Angeklagten auf die Strafverbüßung angerechnet. Die Kosten des Verfahrens tragen die Angeklagten. 7 St.Ks. 18/51 Gründe: Der Angeklagte Schulze, von Beruf Dreher, trat 1946 in die Sekte „Zeugen Jehovas" ein und wurde in Magdeburg getauft. Zunächst Verkünder, war er seit Herbst 1948 Gruppendiener in Brandenburg/H. Er war somit der Kopf der Sekte „Zeugen Jehovas" in Brandenburg. Neben seinen organisatorischen Aufgaben oblag ihm die Verpflichtung zur Heranschaffung der vom Zweigbüro Magdeburg über Westberlin bereitgestellten umfangreichen Schriftmaterials (Wachtturm, Jahrbuch und sonstige). All diese Literatur der Zeugen Jehovas ist westlich lizensiert und die Einfuhr in die DDR nicht gestattet. Im Besitz des Angeklagten Schulze befanden sich u. a. 105 Stck. „Wachttürme", dabei auch der „Wachtturm" Nr. 7 Jahrgang 1950, welcher in einem Artikel sich in hetzerischer Art und Weise gegen die DDR und VP richtet. Der Angeklagte hatte daneben von der Zweigstelle Magdeburg gedruckte Anweisungen im Besitz, die die „Zeugen Jehovas" darüber belehren sollen, wie sie sich im Falle einer Festnahme vor der Polizei und dem Gericht benehmen bzw. aussagen sollen. In einer schriftlichen Anweisung (Kirdbl. Nachrichtendienst vom 2. Juli 1949) wurde dem Angeklagten Schulze vom Bibelhaus Magdeburg aufgegeben, die Privatanschriften von Personen des öffentlichen Lebens wie Bürgermeister, Polizeichefs, Richter, Staatsanwälte u. a. dem Bibelhaus Magdeburg mitzuteilen, was er auch getan hat. Darüber hinaus hat er auch den sogenannten Felddienst, also am Aufsuchen der Haushalte in der DDR und der Werbung für die Sekte teilgenommen. Dabei hat er westliche lizensierte Broschüre wie „Wachtturm" u. a. verteilt. Bei dieser Aufklärung wurde von ihm wie von den anderen „Zeugen Jehovas" erklärt, daß sie nicht an der Oktoberwahl teilnehmen und somit den Werktätigen aufzutragen, es ebenso'zu tun. Der Angeklagte Walter Scholz, von Beruf Schlosser, trat 1947 den „Zeugen Jehovas" bei und wurde 1948 in Brandenburg getauft. Zunächst Verkünder, war er zum Schluß seiner Tätigkeit Hilfsgruppendiener, die rechte Hand des Gruppendieners Schulze. In seinem Besitz wurde im Keller versteckt eine Kiste mit umfangreichem Schriftenmaterial, westlich lizensierter Literatur der „Zeugen Jehovas", vorgefunden. Darunter befanden sich u. a. 57 „Wachttürme" verschiedener Nummern und Jahrgänge. Er beteiligte sich daneben an dem sogenannten Felddienst, also Verbreitung der „Wachttürme" u. a. Literatur, darunter auch „Wachtturm" Nr. 7 Jahrgang 1950. Wie die übrigen Angeklagten trat er öffentlich gegen die Unterschriftensammlung des Stockholmer Appells und gegen die Oktoberwahl auf . Der Angeklagte Krause ist seit 1946 Angehöriger der Sekte „Zeugen Jehovas". Zunächst Verkünder, war er zum Schluß Bekanntmachungsdiener und Mitglied des „Dreibrüderkomitees". Bei seiner Festnahme wurde in seiner Wohnung, versteckt an vielen Stellen, umfangreiches Schriftenmaterial der „Zeugen Jehovas" vorgefunden. Mit zu seinem Aufgabengebiet gehörte es, die für die DDR nicht genehmigte Literatur der „Zeugen Jehovas" aus Westberlin nach Brandenburg zu transportieren. Im Felddienst verbreitete er wie die übrigen Angeklagten den Inhalt der „Wachttürme" und andere Literatur, so auch den Inhalt des „Wachtturm" Nr. 7 Jahrgang 1950, bei voller Kenntnis seines hetzerischen Inhalts gegen die DDR und die VP. Daneben forderte er die Werktätigen auf, sich nicht an der Oktoberwahl und nicht an der Stockholmer Unterschriftensammlung zu beteiligen. Die Angeklagte Ursula Scholz ist die Frau des Angeklagten Walter Scholz. Sie wurde 1947 Anhänger der Sekte „Zeugen Jehovas" und wurde 1948 getauft. Sie war zunächst „Verkünderin" und wurde dann „Halbzeitpionierin". Bei ihrem Verkünden in der Bevölkerung verteilte sie wie die übrigen Angeklagten die westlich lizensierte Literatur der „Zeugen Jehovas", so auch den Inhalt des „Wachtturm" Nr. 7 Jahrgang 1950. Sie beteiligte sich ebenfalls an dem Heranschaffen der Literatur aus Westberlin. Bei ihrem Felddienst forderte sie auf, sich nicht an der Unterschriftensammlung des Stockholmer Appells und auch nicht an der Oktoberwahl zu beteiligen. Sämtlichen Angeklagten war bekannt, daß ihre von ihnen getätigten Berichte und Meldungen über die Zentralstelle Magdeburg nach Brooklyn (USA) weitergeleitet wurden. Sämtliche Angeklagten haben mehrmals für ihre Tätigkeit Care-pakete erhalten. Sämtliche Angeklagten haben durch das Vertreiben der in der DDR verbotenen Literatur der „Zeugen Jehovas", vornehmlich der „Wachtturm" Nr. 7 in dem z. B. die VP als rote Totalitäre hingestellt wurden, um das zu vollenden, was die Braunhemden nicht schafften Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen, nämlich die VP, getrieben. Des weiteren trieben die Angeklagten Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen, indem sie die Bevölkerung der DDR aufforderten, den Appell zur Ächtung der Atombombe nicht zu unterschreiben und der Friedenswahl am 15. Oktober 1950 fernzubleiben. Damit haben die Angeklagten objektiv den Tatbestand des Art. 6 der Verfassung der DDR erfüllt. In subjektiver Erfüllung des Tatbestandes ist der Vorsatz gegeben, da sie mit Wissen und Wollen und im Bewußtsein der Rechtswidrigkeit handelten. Mit derselben Handlung haben die Angeklagten auch den Tatbestand des Abschnitts II Art. Ill A III der Kontrollratsdirektive 38 erfüllt, indem sie tendenziöse Gerüchte verbreiteten, die ge- 33;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 33 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 33) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 33 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 33)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der vorab erwähnten Tendenz der Kompetenzverschiebungen zugunsten des Polizeiapparates und zugunsten der Vorerhebungen im System der Strafverfolgung. Zusammenfassend läßt sich resümieren: daß den Polizeibehörden der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ausgelöst und vertieft. Im Ergebnis dieses Prozesses kam es bei den von den Autoren- untersuchten rar täte vielfach zur.

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