Unrecht als System 1950-1952, Seite 29

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 29 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 29); als Feinmechaniker. Nachdem er nach Beendigung der Lehrzeit erst in seinem Beruf tätig war, arbeitete er dann langfristig als Uhrmacher und später wieder als Feinmechaniker. Er wurde im Jahre 1948 Anhänger der „Zeugen Jehovas". Nach seiner Taufe im Herbst 1948 war er „Gruppenverkünder" und später „Bibelstudiendiener". Die Angeklagte Kirsch war nach dem Besuch der Volksschule als Hausangestellte .tätig. Von 1935 bis 19.47 hat sie. die Bibel studiert. Seit 1947 gehörte sie den „Zeugen Jehovas" an und wurde im Mai 1947 getauft. Nachdem sie zuerst „Verkünderin" war, wurde sie ab Dezember 1949 „Pionier". Alle Angeklagten holten sich nach dem Verbot der „Zeugen Jehovas" laufend ihre Anweisungen und Literatur wie „Wachtturm" etr. aus Berlin, Brunnenstr. (franz. Sektor) und setzten ihre Tätigkeit illegal, ungeachtet des Verbots, weiter fort. Die Tätigkeit der Angeklagten bestand darin, daß sie von Haus zu Haus gingen, um das „Wort Jehovas" zu predigen, um dadurch für den Gedanken der „Zeugen Jehovas" zu werben. Als Unterlagen für ihre Predigten benutzten sie den „Wachtturm" und sonstige ihnen zugängliche Unterlagen und Anweisungen. Alle diese Schriften wurden und werden noch von der Zentralstelle in Brooklyn / USA herausgegeben. Vom Obersten Gericht der DDR wurde unter lZst(I) 3/50 festgestellt, daß dies Organisation sie wird auch „Wachturm-Gesellschaft" genannt zu denen gehört, deren sich die ausländis/hen Reaktionäre und Kriegsgewinnler zum Zwecke der Spionage und Wühlarbeit gegen die DDR bedienen. Entsprechend dieser Hetz-und Wühlarbeit ist auch der Inhalt der den „Zeugen Jehovas" gelieferten und von ihnen bei ihren „Predigten" verwendeten Literatur. So ist im Wachturm Nr. 7 ein Bericht von einer Bezirksversammlung der „Zeugen Jehovas" enthalten, welche im Herbst 1949 in der Waldbühne in Westberlin stattgefunden hat. In dieser Versammlung wurde die Frage aufgeworfen: „Glauben die Kommu- nisten, daß das, was Hitler begonnen hat, von ihnen vollendet werden müßte?" Weiter wurde behauptet: „Und jetzt suchen die roten'Totalitären das zu vollenden, was die Braunhemden nicht tun konnten." Im Wachturm Nr. 21 von 1950 heißt es: „Im Jahre 1917 brachte Satan in Rußland eine kommunistische oder bolschewistische Regierung hervor, die erste Erscheinung einer Totalitäts-Herrschaft." Von früh an haben die Wachturmschriften den Kommunismus als Weltgefahr bloßgestellt und gezeigt, daß er undurchführbar und zum Fehlschlag verurteilt ist." Die Angeklagten haben aber nach dem Verbot nicht nur die genannten Schriften ausgeliehen und das „gepredigt" und verbreitet, was bereits aufgeführt wurde, sondern haben auch zum Ausdruck gebracht, daß es nicht richtig sei, sich mit politischen Dingen zu beschäftigen und politische Handlungen vorzunehmen. Daß es demzufolge nicht richtig sei, sich in die Unterschriftenlisten zur Ächtung der Atombombe einzutragen und daß es auch nicht richtig sei, sich an der Volkswahl am 15. Oktober 1950 zu beteiligen. Sie begründeten es damit, daß der Mensch nichts sei und demzufolge auch keine Kriege verhindern könne, sondern daß nach „Jehovas" Willen die alte Welt Satans dem Untergang entgegengehe und daß „Jehova" im Jahre 1914 Satan aus dem Himmel gestoßen habe, um durch schwere Prüfungen des ewige Königreich zu errichten. Es sei „Jehovas" Wille, daß die Millionen Menschen sidi gegenseitig ausrotten und daß nur die „Zeugen Jehovas" übrigblieben, denen dann das ewige Leben beschieden sei. Im Januar 1951 beteiligten sich die Angeklagten maßgeblich an einer illegalen einberufenen Versammlung in Wannsee, die vom Angeklagten Gebert organisiert war und hielten hier unter Anwesenheit von „Nichtzeugen" ihre „Predigten", die inhaltlich zum Ausdruck brachten, auch weiter illegal das Wort „Jehovas" zu verkünden, um die bestehende Herrschaftsform zu bekämpfen, da das Ziel Jehovas höher stehe. Die Angeklagten waren geständig, die Zeitschriften „Der Wachturm" und sonstiges Schriftenmaterial auch nach dem Verbot laufend aus der Brunnenstraße in Westberlin abgehölt und bei ihren Hausbesuchen verwendet zu haben. Sie erklärten weiter, daß sie neben der Bibel dieses Schriftenmaterial zur Grundlage ihrer Predigten verwandt hätten. Weiter bekundeten die Angeklagten, daß sie, wie jeder „Zeuge Jehovas" gegen den Krieg seien und jeden Kriegsdienst verweigern würden. Der Angeklagte Gebert läßt sich weiter dahingehend ein, daß er stets gearbeitet und somit auch seinen Beitrag am wirtschaftlichen Aufbau geleistet habe. Aus biblischen Gründen lehne er jedoch jede politische Handlung ab, auch die Angeklagten Paulzen, Wolter und Kirsch bekunden übereinstimmend, daß sie Gegner des Krieges seien, jedoch die göttlichen Gesetze „Jehovas" über die weltlichen Gesetze stellen, und demzufolge diese Gesetze, also die Gesetze der Regierung der DDR nicht anerkennen. Das Gericht konnte den Einwendungen der Angeklagten insoweit folgen, als es ihnen glaubt, daß sie selbst keine Waffe in die Hand nehmen würden und daß sie stets gearbeitet haben. Durch ihre intensive illegale Tätigkeit haben sie jedoch bewiesen, daß sie Gegner unseres friedlichen Aufbaus sind. Sie haben durch ihre Vorträge, wonach ein eintretender Krieg von Gott gewollt sei und demzufolge auch nicht durch Menschen verhindert werden könne, nicht nur einen Teil der Menschen, die sie aufgesucht haben, vom Kampf um den Frieden abgehalten, sondern sie haben darüber-hinaus bei diesen Menschen eine Lethargie erzeugt, die sie davon abgehalten hat, sich an unserer friedlichen Aufbauarbeit zur Erhaltung des Friedens zu beteiligen. Dadurch haben sie sich zu Handlangem der anglo-amerikanischen Kriegstreiber gemacht und die Erhaltung des Friedens gefährdet. Sämtliche Angeklagten haben somit den Tatbestand des Art. 6 der Verfassung der DDR erfüllt. Durch die Wiedergabe des Inhalts „Der Wachturm" haben sie Mißtrauen gegen die ehrliche Friedenspolitik unserer Regierung hervorgerufen und die Arbeit unserer Regierung, die eine demokratische Einrichtung ist, boykottiert. Auch die Arbeit unserer VP, als die demokratische Einrichtung zum Schutze unseres friedlichen Aufbaues, haben sie boykottiert, indem sie die Arbeit der VP als diktatorische Gewaltmaßnahmen bezeichnten und damit die verleumderische Propaganda der westlichen Imperialisten unterstützten. Sie haben auch Völkerhaß bekundet, indem sie die Regierung der SU als Totalitätsherrschaft bezeichnten und dadurch die Hetze der Profitgierugen Imperialisten unterstützten. Durch ihre Reden, daß niemand politische Handlungen vornehmen solle, die Kriege von Gott gewollt seien und durch Menschen nicht verhindert werden könnten, haben die Angeklagten militärische Propoganda und Kriegshetze betrieben. Denn sie haben damit den Krieg als etwas unabwendbares hingestellt um die Ursache der Kriege zu verschleiern und damit die ideologische Kriegsvorbereitung des anglo-amerikanischen Imperialismus unterstützt. Gleichzeitig stellt die strafbare Handlung der Angeklagten, daß sie die Kriege als von Gott gewollt hinstellen, auch eine Verbreitung tendenziöser Gerüchte dar, welche dazu angetan sind, den Frieden der Welt zu gefährden. Die Angeklagten haben somit auch den Tatbestand der Kontrollratsdirektive 38 erfüllt. Die Verfassung gewährt Religionsfreiheit. Die Angeklagten haben jedoch unter dem Mantel der Religion eine Tätigkeit gesellschaftsschädigenden Charakters ausgeübt. Alle Angeklagten haben mit Wissen und Wollen und im Bewußtsein der Rechtswidrigkeit, also vorsätzlich gehandelt, dafür spricht die Art und Weise ihrer Handlungsweise. Im Hinblick auf § 1 des StGB mußte gegen die Angeklagten eine Zuchthausstrafe verhängt werden. Bei der Strafzumessung war strafschärfend zu berücksichtigen, daß die Angeklagten durch ihre strafbare Handlung die friedliebende Bevölkerung von ihrem Friedenskampf abhalten wollten, um das Friedenslager zu schwächen. Sie machten sich unter religiöser Bemäntelung zu Sprachrohren der kriegslüsternen Monopolisten, denen jedes Mittel zur Verwirklichung ihrer profitgierigen Kriegspläne recht ist. Um die Werktätigen von ihrer Aufbauarbeit abzulenken, sprechen sie von einem besseren ewigen Leben, um so vom Friedenskampf abzulenken und gleichzeitig williges Kanonenfutter für ihren geplanten Krieg zur Verfügung zu haben. Da die Handlungsweise der Angeklagten wegen ihres allgemeinen gefährlichen Charakters besonders verwerflich ist, müssen die Angeklagten durch längere Freiheitsstrafen von der Gesellschaft isoliert werden. Die Erhaltung des Friedens und damit das Wohl der Allgemeinheit steht im Vordergrund unseres Aufbaues und darf durch Elemente vom Schlage der Angeklagten nicht gefährdet werden. Strafmilderungsgründe konnte das Gericht nicht feststellen. Entspre- 29;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 29 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 29) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 29 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 29)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

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