Unrecht als System 1950-1952, Seite 227

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 227 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 227); Steuerrecht und Abgabenverwaltung Die Sowjetzone wird durch ihre sowjethörigen Machthaber mit brutaler Gewalt einem tiefgreifenden Verwandlungsprozeß unterworfen, der sich auf alle Lebensbereiche erstredet und nichts anderes bezweckt als die Ersetzung der überkommenen abendländischen Lebensordnung durch eine neue, der Bevölkerung wesensfremde Ordnung, die sowjetrussischem Vorbild nachgeformt ist. In den Dienst des Kampfes um die neue Lebensordnung sind auch das Steuerrecht und die Abgabenverwaltung der Sowjetzone eingespannt worden. Sinn und Ziel der Besteuerung liegen dort nicht mehr in erster Linie darin, dem Staatshaushalt auf gesetzlicher Grundlage Einnahmen zu verschaffen; die Besteuerung ist vielmehr in der Sowjetzone ganz bewußt zu einem Mittel des Klassenkampfes denaturiert worden mit der Hauptaufgabe, im sowjetzonalen Wirtschaftsgefüge grundlegende strukturelle Änderungen anzubahnen und zu beschleunigen. Dabei stehen die fortgesetzte Schwächung und die allmähliche Beseitigung der Privatwirtschaft im Vordergrund. Diesem Ziel wird systematisch und vielfach in offensichtlich Recht und Gesetz verletzender Weise zugestrebt. Der rücksichtslose Ausplünderungs- und Vemichtungsfeldzug, den die leitenden Steuerbolschewisten der sowjetzonalen Abgabenverwaltung seit Jahr und Tag planmäßig gegen die Steuerpflichigen in der Sowjetzone führen, läßt sich mit einer Fülle von Beispielen und Beweisen belegen. Hier können indessen nur ein paar besonders charakteristische und folgenschwere Einzelheiten herausgegriffen und genauer behandelt werden. Systematische Ausplünderung der Steuerpflichtigen Als die Kampfhandlungen des zweiten Weltkrieges aufhörten, war das Deutsche Reich zerschlagen. Der staatliche Behördenapparat befand sich in einem Zustand hoffnungsloser Desorganisation. Die öffentlichen Kassen waren leer. Die völlig darniederliegende Wirtschaft hatte also „von oben" keine Hilfe zu erwarten. Sie mußte sich selbst helfen, wenn sie die chaotischen Zustände von 1945 überwinden wollte, ln der Tat ist es vor allem privater Initiative zu verdanken, daß landwirtschaftliche Erzeugung und industrielle Fertigung, Handwerk, Handel und Verkehr damals allmählich wieder in Gang gekommen sind. Die Belebung und das Erstarken der Privatwirtschaft wirkten auf die Machthaber der Sowjetzone derart alarmierend und beunruhigend, daß sie itisbesondere seit der Währungsreform im Juni 1948 dem privaten Unternehmertum immer wieder neue Schwierigkeiten bereitet haben. Die Konkurrenzfähigkeit und die Existenz zahlreicher Privatbetriebe sind dadurch gefährdet oder vernichtet worden. Unter den planmäßig und systematisch gegen die Privatwirtschaft der Sowjetzone ausgespielten Schikanen nehmen steuerliche Maßnahmen einen hervorragenden Platz ein. Wertausgleichsposten Durch Kriegshandlungen verursachte Betriebsvermögensverluste dürfen nicht gewinnmildemd behandelt werden. In der Sowjetzone gelten als Kriegsschäden auch Beschlagnahmen und Demontagen durch die Besatzungsmacht und vor allem die von der Sowjetischen Militär-Administration im Jahre 1945 angeordnete Sperre der Guthaben bei Kreditinstituten. Alle derartigen Einbußen und Verluste müssen auch jetzt noch in den Bilanzen zu einem „Wertausgleichsposten" zusammengezogen und als fiktives Aktivvermögen ausgewiesen werden, um eine gewinnmindernde Auswirkung zu verhindern (vgl. hierzu Ziffer 30 der sowjetzonalen Veranlagungs-Richtlinien 1951). Währungsreform Die sowjetzonale Währungsreform hat den Bestand und die Höhe von Forderungen und Schulden grundsätzlich unberührt gelassen. Lediglich Bargeldbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit Wirkung vom 24. Juni 1948 im Verhältnis 10 : 1 abgewertet worden. Die sich hieraus ergebenden Betriebsvermögensverluste durften den Gewinn nicht mindern, sie waren vielmehr auf einem besonderen Konto („Umwertungsdifferenzen") zu verbuchen und bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften über Kapitalkonto auszugleichen, wie in der Anordnung über Bilanzwesen vom 3. November 1948 bestimmt ist. Hierdurch sind zahlreiche Unternehmer ihres eigenen Betriebskapitals verlustig gegangen, zumal die betrieblichen Schuldverpflichtungen durch die sowjetzonale Währungsreform keine Verminderung erfahren hatten. Bei Kapitalgesellschaften müssen nach Ziffer 31. der Veranlagungsrichtlinien 1951 die Umwertungsdifferenzen aus Rücklagen und versteuerten Reingewinnen abgedeckt werden. Das alles bedeutet eine einseitige Benachteiligung der Privatwirtschaft, denn staatliche und volkseigene Betriebe konnten ihre Konten im Verhältnis 1 : 1 umgewertet erhalten. Diese Regelung sah den SMAD-Befehl 111/48 ausdrücklich vor. Steuerüberzahlungen, die im Zeitpunkt der Währungsreform bestanden haben, werden den Steuerpflichtigen nur im Verhältnis 10 : 1 erstattet oder im Wege der Verrechnung gutgebracht. Die Abgabenverwaltung ist also nicht an den für die sowjetzonale Währungsreform charakteristischen Grundsatz gebunden, daß Schulden (genau wie Forderungen) unberührt bleiben. Die Abgabenverwaltung verlangt aber andererseits, daß Steuemachzahlungen für die Zeit vor der Währungsreform voll in neuem Gelde entrichtet werden. Das ist eine einseitige Benachteiligung der Steuerpflichtigen, die mit Treu und Glauben nicht recht zu vereinbaren ist. Das gilt insbesondere für die Fälle, in denen sich die Nachzahlungen ohne Verschulden der Steuerpflichtigen allein auf Grund von Anordnungen ergeben haben, die erst nach der Währungsreform mit rückwirkender Kraft ergangen sind. Betriebsprüfungserlaß Nr. 9 1945 und in den folgenden Krisenjahren haben viele Unternehmer Wertgegenstände ihres Privatvermögens veräußert und die Erlöse (oder Teile davon) sogleich oder später zur Verstärkung betrieblicher Mittel verwendet, um stillstehende oder notleidende Betriebe wieder flott zu machen. Dieser Entwicklung sind damals auch in der Sowjetzone keine Schwierigkeiten bereitet worden. Initiative und Selbsthilfe des privaten Unternehmertums wurden vielmehr begrüßt, denn sie trugen wesentlich dazu bei, die nahezu erloschene Wirtschaft zu beleben, das unübersehbare Heer der Arbeitslosen zu verringern und die allgemeine Versorgungslage zu verbessern. Als sich dann aber herausstellte, daß die Privatwirtschaft der Sowjetzone ihre Existenz auch über die Währungsreform hinübergerettet hatte, holte die sowjetzonale Abgabenverwaltung mit dem Betriebsprüfungserlaß Nr. 9 vom 4. 4. 1949 zu einem neuen schweren Vernichtungsschlag gegen das private Unternehmertum aus. Die besondere Bedeutung dieses Erlasses liegt darin, daß er Privatverkäufe, die in allen Einzelheiten einwandfrei nachgewiesen sind, gleichwohl als Geschäftsvorfälle behandelt, um die Veräußerung umsatzmäßig und gewinnmäßig bei der Besteuerung 227;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 227 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 227) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 227 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 227)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Operativen Vorgängen offiziell verwendbare Beweismittel zu sichern sind und daß dem mehr Aufmerksamkeit zu schenken ist. Aber nicht nur in dieser Beziehung haben offizielle Beweismittel in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen wie auch im Einzelfall ein äußerst komplexes und kompliziertes System höchst differenzierter Erscheinungen dar.

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