Unrecht als System 1950-1952, Seite 22

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 22 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 22); der Kontrollratsdirektive 38. Die Strafbemessung hingegen soll „alle die, die etwa den „Zeugen Jehovas" noch folgen wollen, eindringlich warnen". Und somit ergehen Zuchthausurteile und werden Vermögenseinziehungen und Sühnemaßnahmen verfügt. Bis zu 10 Jahren Zuchthaus Seit dieser Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichts reißen nun die Verurteilungen und Verfolgungen der Jehova-Treuen nicht ab: Am 23.11.50 erhalten in Potsdam vier Zeugen Jehovas (Twarz, Zeuschner, Warzecha, Machledt) insgesamt 23 Jahre Zuchthaus; am 27. Februar 1951 werden Mutter und Tochter Stabenow zu insgesamt 11 Jahren Zuchthaus verurteilt; am 15. März 1951 verschwinden wiederum vier Jehova-Anhänger (Schulze, Scholz, Krause, Scholz) für 35 Jahre hinter Zuchthausmauem, während sich am 12. Juli 1951 in Brandenburg hinter vier angeklagten Sektenangehörigen (Gebert, Paulzen, Wolter, Kirsch) für 35 Jahre die Zuchthaustüren schließen. Insbesondere hatten die Richter, die diese Angeklagten nie unter 5, meist aber zu 8, 9, ja in drei Fällen sogar mit je 10 Jahren Zuchthaus bestraften, bei ihrer „Rechtsprechung" den Besitz des „Wachtturm", des Organs der Jehova-Sekte, insbesondere dessen Nr. 7, als erschwerend erachtet, in dem die lapidare Frage stand: „Glauben die Kommunisten, daß das, was Hitler begonnen hat, von ihnen vollendet werden müßte?", und weiter in bezug auf die Volkspolizei: „Und jetzt suchen die roten Totalitären das zu vollenden, was die Braunhemden nicht tun konnten". Auch der „Wachtturm" Nr. 21 von 1950 war der sowjetzonalen Justiz ein Dom im Auge, besonders die Stelle, wo es heißt: „Im Jahre 1917 brachte Satan in Rußland eine kommunistische oder bolschewistische Regierung hervor, die erste Erscheinung einer Totalitätsherrschaft", und das Gericht bemerkt dazu: „Von früh an haben die Wachtturmschriften den Kommunismus als Weltgefahr bloßgestellt und gezeigt, daß er undurchführbar und zum Fehlschlag verurteilt ist". Die Widergabe des Wachtturm-Inhalts nennen die Richter „Mißtrauen gegen die ehrliche Friedensarbeit unserer Regierung" hervorrufen und die Arbeit der Regierung boykottieren. Auch den Besitz des Jahrbuchs 1950 der Zeugen Jehovas werteten die sowjetzonalen Richter als besonders strafwürdig, da es dort auf Seite 142 heißt, daß „im Osten Deutschlands die kommunistische Partei alleinherrschend sei" und daß, wie es die Urteilsbegründung über diese Stelle ausführt, „bei Versammlungen, welche die Zeugen Jehovas abhielten, die Teilnehmer von der anwesenden „Ostpolizei" mit Gummiknüppeln geschlagen wurden". „Diese Behauptung", meinen die Richter, „sollte dazu dienen, die Volkspolizei zu diskreditieren, zu boykottieren. Auch die Volkspolizei ist eine demokratische Einrichtung, gegen diese hat sich in diesem Falle die Boykotthetze der Angeklagten gerichtet." Daß die Angeklagten ihre Zuhörer aufforderten, sich nicht an der „Volkswahl" im Oktober 1950 zu beteiligen, wird ihnen als „Wahlsabotage und wiederum Boykotthetze gegen eine demokratische Einrichtung" ausgelegt. Und so sehen die Richter den Gummi-Tatbestand des Art. 6 der DDR-Verfas-sung als erfüllt an und schließen hinter den Angeklagten für 5 10 Jahre die Zuchthaustüren zu. Trotzdem: „Keine politischen Häftlinge". Die Urteile gegen die „Zeugen Jehovas" und gegen Personen, die vom Recht ihrer freien Meinungsäußerung Gebrauch machten, stellen reine Verfolgungen einer Gesinnung einer religiösen oder politischen Überzeugung dar. Aber das sowjetzonale Justizministerium will die aus politischen Gründen Inhaftierten in der Alltagssprache der Justiz nicht als „Politische" bezeichnet wissen. „Heute wird niemand seiner Gesinnung wegen inhaftiert", dekretiert Fechner in der Rundverfügung Nr. 125/51 vom 5. September 1951. Genau an dem Tage, an dem ein Jahr zuvor jeder in der Zone in den Zeitungen die ADN-Meldung lesen konnte, daß die Zeugen Jehovas verboten sind. In dieser Rundverfügung erklärt Fechner, daß die „faschistischen Gewalthaber" in Deutschland „zehntausende in die Gefängnisse, Zuchthäuser und Konzentrationslager geworfen" hätten. „Es genügte, eine andere politische Überzeugung zu haben Für diese Opfer gebrauchen wir die Bezeichnung „Politische Häftlinge". Und nun heißt es aber weiter: „wer unsere Ordnung angreift , begeht eine strafbare Handlung und wird seiner verbrecherischen Tat wegen bestraft. Die Strafgefangenen dieser Art sind deshalb auch keine „politischen" Gefangenen, sondern kriminelle Verbrecher. Die Bezeichnung dieser Strafgefangenen als politische Häftlinge wird daher untersagt". Das Volk aber nennt sie weiter „Die Politischen": Vox populi vox dei. 22;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 22 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 22) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 22 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 22)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung untergraben oder schwächen wollte. Der Täter braucht nicht den Gesamtumfang der Untergrabung oder Schwächung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung erkannt zu haben.

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