Unrecht als System 1950-1952, Seite 216

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 216 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 216); das Wort für sich verlangten, damit unter völliger Verstellung der Tatsachen ein aufpeitschender Bericht vor der bestellten Menge gegeben werden konnte, durch den alle Widerstände bei den Stadtverordneten für die nachfolgende Beschlußfassung unter Drohungen beseitigt wurden." Die Machenschaften dieser Kommissionen wurden immer wieder von den Machthabern des Regimes gedeckt. Hierzu bestätigt die vorgenannte Erklärung weiter: „Durch die einseitige Besetzung des Kreises unter Führung des kriminellen Landrats Wehner fanden diese Kräfte immer wieder Unterstützung, so daß die Verwaltung der Stadt in den Jahren 1948/50 sich in einem ununterbrochenen Kleinkrieg erschöpfte." Dieser „Kleinkrieg" fand seinen Höhepunkt in den ständigen Aufgabenverlagerungen, der Konzentrierung der wichtigsten Befugnisse auf die Organe der Planung und den ständigen Auseinandersetzungen mit den Kräften, die sich der angestrebten Entwicklung widersetzten. Durch die Vernichtung der wirtschaftlichen Grundlage der Selbstverwaltungen, über die der frühere Bürgermeister Mohr ebenfalls berichtet, und durch die Haushaltsreform des Jahres 1950 wurden die Selbstverwaltungskörperschaften auch finanziell von dem Regime in vollem Umfange abhängig. Damit war auch der letzte Rest ihrer Selbständigkeit zerstört. Der frühere Bürgermeister der Kreisstadt Annaberg-Buch-holz führt in seiner Erklärung vom 31. Mai 1952 hierzu aus: „Von einer Selbstverwaltung, wie ich sie kennengelernt hatte, war nichts mehr übrig geblieben. Der Bürgermeister war nur noch Befehlsempfänger, dem die Verantwortung für alle, oft überhaupt nicht durchführbaren, Anordnungen auferlegt wurde. Die Angestellten waren, meist in den führenden Stellungen, zu rund 60 °/o Angehörige der FDJ, die mangelnde Kenntnisse und Erfahrungen durch impertinentes Auftreten ersetzten. Nach Einführung des sogenannten Jugendförderungsgesetzes wurde der Einfluß der FDJ noch größer. Vor allem wurde sie maßgeblich in allen Ausschüssen verankert." Er beschließt seine Erklärung: „Zusammengefaßt muß ich sagen, daß der Grundsatz „salus rei publicae suprema lex", das Gemeinwohl ist oberstes Gesetz, in der Sowjetzone nicht mehr gilt. Alle Verwaltungstätigkeit ist dort nur noch Parteifunktion." Eingriffe in Eigentum und Beruf. Die enge Bindung der Verwaltungstätigkeit an die herrschende Partei findet ihren sichtbaren Ausdruck in der Wirksamkeit einiger besonderer Dienststellen, deren Hauptaufgabe es ist, den volkseigenen Sektor zu stärken. Einen hervorragenden Platz nehmen hierbei u. a. die Ämter zum Schutze des Volkseigentums bei der DDR und den Innenministerien der Länder ein. Um die Privatwirtschaft zu dezimieren und eine allmächtige Staatsindustrie zu schaffen, wurden hier, weit über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, laufend Eingriffe in das Eigentum der Bevölkerung vorgenommen. Der frühere Justitiar des Amtes zum Schutze des Volkseigentums Brandenburg, Kaelber, berichtet in einer Erklärung vom 25. Mai 1952 über die Aufgaben und die Tätigkeit dieser Ämter ganz ausführlich. Es wurden aber nicht nur besondere Dienststellen geschaffen, sondern auch die vorhandenen Abteilungen der Verwaltung in den Dienst der Planung gestellt. Dies trifft ganz entscheidend für die Rechtsstellen und die Gewerbeabteilungen der Länder, Kreise und Gemeinden zu, auf die hier noch kurz hingewiesen werden soll. Auf dem Wege über eine Gewerbeentziehung wurden, neben den zahrcichen generellen Ausübungsverboten, ohne jegliche Rechtsgrundlage einem großen Teil der Gewerbetreibenden die Existenzgrundlage genommen. Der bisherige Leiter der Gewerbeabteilung bei der Kreisverwaltung in Burg bei Magdeburg, Horst Hinnerichs) betont in seiner Aussage vom 3. 6. 1952: „Die Anträge auf Gewerbeentzug kommen fast immer von sogenannten ,Volkskorrespondenten’ oder von Mitgliedern der sogenannten ,Volkskontrolle’, die ausschließlich im Aufträge der SED tätig sind. Außerdem werden die Prüfer der Ämter für Handel und Versorgung laufend auf den kleinen Einzelhändler, das Handwerk und die Kleinindustrie angesetzt, um nach Möglichkeit über Ordnungswidrigkeiten oder geringfügige Verstöße durch ein Wirtschaftsstrafverfahren Gewerbeentziehung durchzudrücken. Durch die mangelhafte Berücksichtigung des privaten Handwerks, des kleinen Einzelhandels und der kleinen Industrie bei der Zuteilung von Waren sind diese Personenkreise seit Jahren in einen schweren Existenzkampf verwickelt. Immer wieder kamen Einzelhändler zu mir, die nicht mehr in der Lage sind, ihren Betrieb .aufrechtzuerhalten. Sobald sich nur im Zahlungsverkehr, insbesondere bei den Sozialversicherungsbeiträgen und bei Steuern, die geringsten Schwierigkeiten zeigten, wurde sofort ein Prüfer eingesetzt und es wurde versucht, eine Liquidierung des Betriebes zu erreichen. Die eigentlichen Gründe sind, ganz offensichtlich, entweder die Stärkung des sogenannten volkseigenen Sektors durch die Zwangsüberführung der Betriebe in Volkseigentum oder genossenschaftliches Eigentum oder die Ausschaltung der privaten Konkurrenz, insbesondere auf dem handwerklichen Sektor." Danach berichtet er über einige Einzelfälle, die diese Ausführungen erhärten. Die Aufgabenstellung der Rechtsstellen faßt der frühere Leiter der Rechtsstelle des Ministeriums für Handel und Versorgung in Halle/Saale, Dr. Zimmer,' in seiner Erklärung vom 7. 6. 1952 zusammen. Er stellt darin zum Abschluß ausdrücklich fest: „ . daß durch die immer weiter ausgedehnten Strafbefugnisse der Verwaltung in Verbindung mit der Einräumung unbeschränkter Machtbefugnisse an die Organe der Planung, das von den Machthabern der Zone gewünschte politische Ziel der Dezimierung der Privatwirtschaft, der Stärkung des ,Volkseigentums’ und der Einschüchterung der Bevölkerung erreicht worden ist". Nach welchen Grundsätzen in den Rechtsstellen zu verfahren ist, geht weiter aus einem Auswertungsprotokoll der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 21. März 1952 hervor. Neben einer ausgesprochenen Polemik gegen den Westen sind einige charakterisierende Hinweise niedergelegt. So wird z. B. ausdrücklich betont, daß für ein Strafverlangen an die Staatsanwaltschaften ausschlaggebend sei, „ob die Tat eine wesentliche Störung unserer antifaschistischdemokratischen Ordnung auslöst oder auslösen kann". Weiter wird darauf hingewiesen, „die einzelnen Fälle müssen zunächst im Zusammenhang mit Unserem Plane, vor allem den Schwerpunkten des Planes, als auch mit der gesellschaftlichen Stellung des Täters gesehen werden". 216;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 216 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 216) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 216 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 216)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der eigenen Untersuchungsmethoden sowie der verstärkten Unterstützung der politischoperativen Vorgangsbearbeitung anderer operativer Diensteinheiten und auch der zielgerichteten kameradschaftlichen Einflußnahne auf die Tätigkeit der Untersuchungsorgane des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen wird. Laut Anweisung des Genossen Minister sind die Abteilungen Staatssicherheit mit der Vahmehraung der in den Untersuchungshaftvollzugsordnung geregelten Verantwortung zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß ein tatsächlicher Zustand im Entwickeln, Sinne des Entstehens oder Herausbildens begriffen ist, der qualitativ eine in der Entwicklung begriffene Gefahr darstellt. Dieser in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Bugendlicher kommt es darauf an, den Prozeß der Wissensvermittlung über Kollektiverfahrungen zielgerichtet und bewußt zu nutzen, um die neueingestellten Genossen schnellstmöglich an das Niveau des Kollektivs heranzuführen.

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