Unrecht als System 1950-1952, Seite 213

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 213 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 213); Erklärung Scholz DOKUMENT NR. 274 Es erscheint Herr Reinhard Scholz, wohnhaft z. Z. Berlin SW 29, Fichtestr. 4, bis vor kurzem Dezernent für Wohnungswesen der Kreisverwaltung Schleiz in Thüringen und gibt folgendes an: Die Wohnraumbewirtschaftung wird nur noch auf rein administrativem Wege vorgenommen. Aus diesem Grunde ist die Abt. Wohnungswesen jetzt als Hauptsachgebiet in die Abteilungen Arbeit der Kreisverwaltungen eingegliedert. Das Kontrollratsgesetz Nr. 18 wird in fast allen Teilen der Sowjetzone nur noch dann angewendet, wenn der sich ergebende Tatbestand zufällig die Anwendung ermöglicht und damit der gewünschte politische Zweck erreicht werden kann. In der Hauptsache werden nach Anweisungen der SED-Kreis- und Landesleitungen in Verbindung mit den Innenministerien der Landesregierungen den Kreisverwaltungen Aufträge erteilt, die rücksichtslos auszuführen sind und für die der Landrat persönlich verantwortlich gemacht wird. Damit ist insbesondere auch die Tätigkeit der Wohnungsausschüsse eingeschränkt und der Kreiswohnungsausschuß, der überall als Beschwerdeinstanz tätig gewesen ist, in dieser Eigenschaft völlig ausgeschaltet. Diese Maßnahmen wirken sich wie folgt aus: Fast alle Personen oder Personenkreise, die nach Aufassungen der jeweiligen Sekretariate der SED in Häuser oder Wohnungen einzuweisen sind, werden über die Innenministerien der Länder den örtlichen Wohnungsbehörden entsprechend aufgegeben. Diese Anweisungen enthalten teilweise sogar das für die Genannten frei zu machende einzelne Objekt. Ohne Rücksicht auf irgendwelche sozialen oder sonstigen Belange der Bevölkerung, sind diese Objekte für den angeordneten Zweck frei zu machen. Für die derzeitigen Schwerpunktaufgaben, die Wismut AG, die Grenzpolizeibereitschaften und für die jetzt wieder einzu-richtenden sowjetischen Kommandanturen werden teilweise ganze Häuserblocks geräumt und Zwangsumsiedlungen in größtem Maßstabe vorgenommen. So ist z. B. in Venzka Krs. Schleiz vom Innenministerium der Auftrag erteilt worden, zwei Bauemgehöfte als Unterkünfte für die Grenzpolizei frei zu machen. Von der Kreisverwaltung hatte der Kreisrat Küh-weg den Auftrag durchzuführen. Dieser fuhr nach Venzka und hat die betr. Bauern durch massive Zwangsandrohungen zur sofortigen Räumung der Gehöfte gezwungen. Eine Rechtsmittelmöglichkeit war den Betroffenen nicht mehr gegeben. Weiter ist am 14 Mai 1952 zur Neuerrichtung einer sowjetischen Kommandantur in Schleiz die Villa des Kleiderfabrikanten Wilhelm März zwangsgeräumt. Auch hier ist dem Betroffenen jede Möglichkeit der Beschwerde genommen. Am 3. 6. 52 also für heute ist der Zwangsräumungstermin des Hotels „Bayerischer Hof" in Schleiz angesetzt. Die Freimachung dieses Hotels erfolgte für die Objektleitung 29 der Wismut AG, und es ist gleichzeitig vorgesehen, eine Wismut-Gaststätte in diesem Hotel zu errichten. Die Beschlagnahme erfolgte ohne Rücksicht auf die Belange der Bevölkerung und des Betroffenen. Alle Bemühungen des Eigentümers Otto Ried auf Aufhebung der Verfügung waren von vornherein erfolglos. Für die Grenzpolizeibereitschaftskommandantur ist weiter ein Block von vier Häusern, die sogenannten „Stahlhelm* häuser" an der Oschitzer Straße, beschlagnahmt. Hier wohnen etwa 30 Familien, die sich geweigert haben, ihre Wohnungen zu zu räumen. Die Zwangsumsetzung dieser Familien wird z. Z. betrieben. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß die Grenzpolizeibereitschaftskommandantur, für die jetzt die sogenannten „Stahlhelmhäuser" frei gemacht werden, vorher in Saalburg/ Verletzung des DOKUMENT NR. 275 Oberpostdirekti on I 2002 0 Dresden A 16, den 9. September 1950 Gerokstr. 20 Fernspr.: 4 40 21 NSt: 304 An die Amtsvorsteher der PÄ oder Vertreter im Amt Streng vertraulich! Briefsendungen mit unzulässigem Inhalt Unter dem Verdacht des unzulässigen Inhalts stehen Brief Sendungen mit dem Absendervermerk: Wissenschaftliche Verlagsanstalt Paul Kleinschmidt & Co., Berlin W 8, Wilhelmstr. 60. Sendungen dieser Art sind hauptsächlich an Universitätsprofessoren, Wissenschaftler und Personen des öffentlichen Lebens gerichtet. Auf Sendungen der vorstehend bezeich-neten Art ist zu achten. Vorkommendenfalls sind sie anzuhalten und an das Präs-Büro der OPD einzusenden. Diese Verfügung ist dem beteiligten Personal nur mündlich bekannt zu geben. Nötigenfalls ist ihm nur ein Verzeichnis mit Angaben über die zu beschlagnahmenden Sendungen zu überlassen. In Vertretung gez. Brasin DOKUMENT NR. 276 Oberpostdirektion I A 2 2002 0 (10a) Dresden A 16, den 12. 10. 1950 Gerokstr. 20 Fernspr.: 4 40 21 / 321 An die Amtsvorsteher der PÄ oder Vertreter im Amt Vertraulich Nr. 6/50 Illegaler Versand von Druckschriften Die Ämter werden angewiesen, offene Briefsendungen künftig nicht ohne vorherige Kontrolle des Inhalts den Emp- Saale untergebracht werden sollte. Hier waren das Hotel Kranich und mehrere andere Häuser vorgesehen. Nach einem konstruierten Wirtschaftsstrafverfahren, in dem im März 1952 die Einziehung ausgesprochen wurde, bemühte sich jedoch die HO ebenfalls um das genannte Hotel. Die Auseinandersetzungen gingen bis zum ZK der kommunistischen Einheitspartei, das zugunsten der HO entschieden hat. Die gesamten Darlegungen ergeben, daß eine geordnete Wohnraumbewirtschaftung gar nicht mehr möglich ist, sondern gerade auf dem Gebiete des Wohnungswesens eine allseitige Verwaltungswillkür Platz gegriffen hat. Ich bestätige, daß vorstehende Angaben der Wahrheit entsprechen, und bin bereit, sie jederzeit vor Gericht zu beeiden. Berlin-Zehlendorf-West, den 3. Juni 1952 gez. Scholz Postgeheimnisses fängem auszuhändigen. Sendungen mit verdächtigem Inhalt sind an das PA-Dresden A 24 Afas" einzusenden. Desgleichen sind die nachstehend aufgeführten westlichen Druckanschriften än die „Afas" einzusenden. 1) Laubaner Gemeindebriefe, 2) Rundschreiben an die Glogauer Pfarr-jugend, 3) Das katholische Liegnitz, 4) Königsteiner Rufe, 5) Mitteilungen aus der Wichemvereini-gung und 6) Evangelischer Glaubensbote. v I. V. gez. Brasin DOKUMENT NR. 277 Oberpostdirektion IA 2 2002 0 (10a) Dresden A 16, den 26. 10. 1950 Gerokstr. 20 Femspr.: 4 40 21 (321) An die Amtsvorsteher der PÄ oder Vertreter im Amt Vertraulich! Nr. 8/50 Illegaler Versand von Druckschriften 1) Sämtliche Sendungen, die die nachstehenden Absenderangaben tragen, sind anzuhalten und an das Postamt Dresden A 24, Afas, einzusenden. a) Deutsche Gesellschaft für Märische Kunst und Landwirtschaftspflege e. V., Geschäftsstelle Hamburg-Großflottbeck, Cranachstr. 27 und b) Elektrotechnischer Verein Berlin e. V., Berlin-Charlottenburg, Bis-markstr. 33. Der unter b) genannte Verein sendet hauptsächlich an Ingenieure und einzelne Fachkreise die Druckschrift: „Was bietet Ihnen der elektrotechnische Verein?" 2) Es wird erneut darauf hingewiesen, daß sämtliche offenen Briefsendungen aus Westdeutschland vor der Aushän- 213;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 213 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 213) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 213 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 213)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Klärung eines Sachverhaltes eine notwendige Maßnahme zur Gefahrenabwehr ist. Nur wenn die zur Gefahrenabwehr benötigten Informationen vorliegen, ist es möglich, eine Gefahrenabwehr durchzuführen.

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