Unrecht als System 1950-1952, Seite 212

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 212 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 212); regierung nodi vom Landrat gegen die Niditausführung einer getroffenen Anweisung Schritte unternommen wurden. 2. Daß der Fall in Bockwitz kein Einzelfall war, ist außerdem durch das Verhalten des Wohnungsamtsleiters in Falkenberg/Elster bewiesen. In mehreren Fällen setzte er sich über das Weisungsrecht der Kreis- und Landesbehörden in rigoroser Weise hinweg. Als Beispiel möchte ich den Vorgang eines Gärtnereibesitzers und Berufsschullehrers aus Falkenberg anführen. Dieser hatte einen Gärtnerei-Betrieb erworben und zugleich den ehemaligen Besitzer als Altenteiler in seiner Wohnung aufgenommen. Dies geschah unter dem Druck der Verhältnisse und unter größter persönlicher Einschränkung des neuen Eigentümers, der selbst auf dem Dachboden schlief. Die vorbereitenden Arbeiten als Berufsschullehrer und die schriftlichen Arbeiten für den Betrieb erledigte er in einem einzigen Aufenthaltsraum, in dem auch die etwa acht Mann starke Belegschaft des Betriebes aß und sich häufig, insbesondere bei Regenwetter, aufhielt. Nach dem Tode des vorgenannten Altenteilers beantragte der neue Eigentümer die Zuweisung des dadurch freigewordenen Zimmers. Diesem Anträge hätte stattgegeben werden müssen, da der Antragsteller selbst unzureichend untergebracht war und das Zimmer für die Gemeinde zur anderweitigen Gewinnung neuen Wohnraumes kaum verwendet werden konnte. Selbst der örtliche Wohnungsausschuß als Vertreter der Bevölkerung stimmte dem Anträge zu. Durch den Leiter des örtlichen Wohnungsamtes wurde der Antrag jedoch willkürlich abgelehnt, ohne daß zwingende Gründe dafür nachgewiesen werden konnten. Auf die Beschwerde des Antragstellers entschied sowohl die Kreis- also auch die Landeswohnungsbehörde zu seinen Gunsten. Diese Entscheidungen waren jedoch nur Formsache, da die örtliche Wohnungsbehörde ihnen nicht Folge leistete. Eine Durchsetzung des Beschlusses wurde auch hier von seiten des Landrats oder der Landesregierung nicht vorgenommen, weil sich die Organe der SED eingeschaltet hatten. Eine weitere Verfolgung des Anspruches des Betroffenen vor einem Verwaltungsgericht war nicht möglich, da die entsprechenden Institutionen in solchen Fällen niemals tätig wurden. 3. Außerdem möchte ich darauf hinwei-sen, daß zur damaligen Zeit im Kreise Liebenwerda durch die Volkspolizei häufig Exmittierungen vorgenommen wurden, ohne daß die zuständigen Wohnungsbehörden überhaupt eingeschaltet worden sind. 4. Im Kreise Salzwedel lagen die Verhältnisse genau so. Dies möchte ich an einem Beispiel aus der Gemeinde Henningen darlegen. Hier war ein Grundstück von der Besatzungsmacht dem Eigentümer, einem Bauern, zurückgegeben. Ohne daß die erforderliche ordnungsmäßige Erfassung vorgenommen worden ist, wurden von dem Vorsitzenden der örtlichen Wohnungs- kommission in dem betreffenden Hause zwei Zimmer belegt. Nachdem die eingewiesenen Personen diesen Wohn-raum jedoch kurze Zeit später wieder verlassen hatten, sollten erneut, obwohl er gar nicht dazu befugt war. erfaßt wurde, Einweisungen vorgenommen werden. Der Eigentümer stimmte grundsätzlich zu. Er beantragte jedoch, daß er sein Schlafzimmer, das besondere elektrische Anlagen hatte, gegen ein räumlich gleichwertiges Zimmer austauschen könne. Da der Eigentümer der LDP angehörte, lehnte der Vorsitzende des örtlichen Wohnungsausschusses den Antrag ab, obwohl er gar nicht dazu herum war. Der Bürgermeister des Ortes konnte sich gegen ihn nicht durchsetzen. Ich selbst besichtigte die Wohnung und versuchte, eine Änderung der Verhältnisse herbeizuführen. Ich wies u. a. den Vorsitzenden des örtlichen Wohnnugsausschusses darauf hin, daß überhaupt noch keine rechtmäßige Erfassung vorgenommen worden sei, daß er als Vorsitzender des örtlichen Wohnungsausschusses zu einer Einweisungsverfügung gar nicht berechtigt sei und daß durch die Bereitwilligkeit des Hauseigentümers bei einer gesetzmäßigen Entscheidung auch der Friede innerhalb der Hausgemeinschaft gesichert sei, worauf es doch ganz wesentlich ankomme. In dieser Besprechung schloß sich der Vorsitzende des Ortswohnungsausschusses in Henningen meinen Ausführungen an und glaubte damit den Fall geklärt zu haben. Kurze Zeit danach stellte ich jedoch fest, daß er unter Umgehung der Kreiswohnungs-behörde den Kreiskontrollbeauftrag-ten, Bordiert, in Salzwedel eingeschaltet hatte, und daß von diesem kurzerhand eine Beschlagnahme im früheren Sinne vorgenommen worden war. Meine weiteren Bemühungen auf Bereinigung des Falles scheiterten trotz aller Hinweise auf die gesetzlichen Bestimmungen an der Parteigebundenheit meiner Gegenspieler. Die vorstehenden Angaben entsprechen der Wahrheit. Ich bin bereit, sie jederzeit an Eides Statt zu versichern. Berlin-Zehlendorf-West, den 29. 5. 52 gez. Eberhard Consilius Erklärung Schröder-Große DOKUMENT NR. 273 Es erscheint Herr Erich Schröder-Große, wohnhaft Berlin-Steglitz, Fritzschweg 2, und erklärt auf Befragen folgendes: Ich war in der Zeit vom 1.6.1945 bis 30.6.1950 Direktor des Magdeburger Wohnungsamtes. Die Wohnraumbewirtschaftung in Magdeburg wurde vom März 1946 ab, nachdem das Kontroll-ratsgesetz Nr. 18 (Wohnungsgesetz) in Kraft trat, auf dieses Gesetz und die dazu erlassene Durchführungsverordnung aufgebaut. Die Befugnisse der Wohnungsbehörde waren in diesen gesetzlichen Unterlagen ganz klar umrissen. Im Jahre 1949 wuchsen die Schwierigkeiten bezüglich der Unterbringung von Angehörigen der Volkspolizei, die Sonderrechte für sich in Anspruch nahmen. Meine ablehnende Haltung hierzu brachte den übrigen Angestellten und mir erhebliche Schwierigkeiten mit der SED ein. Diese verlangte u. a. von mir, daß ich einen Redakteur der „Volksstimme", der aus der Altmark nach Magdeburg geholt worden war, bevorzugt mit selbständigem Wohnraum versorgen sollte. Ich lehnte auch dieses Anliegen ab und veranlaßte die Aufnahme des Betreffenden in die Vormerkungskartei. Er mußte zunächst mit einem Untermietverhältnis zufrieden sein. In eine besonders starke Auseinandersetzung mit der SED wurde ich verwickelt, als ich die Forderung der Nationalen Front auf Freimachung einer Wohnung am Hasselbadiplatz, die mit einer Flüchtlingsfamilie belegt war, ablehnte. Die günstige Lage der Wohnung am Hasselbachplatz sollte für das Anbringen eines Lautsprechers benutzt werden. Mein Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen und das Verbot, Wohnraum seiner Bestimmung zu entfremden, brachte mir die scharfen Vorwürfe eines Reaktionärs und Bürokraten ein. In vielen anderen Fällen verhielt ich mich ähnlich und lehnte jede Einmischung in meine Belange als Leiter des Wohnungsamtes ab. Der Bezirksvorsitzende der SED versuchte deshalb bei anderer Gelegenheit, mir einen Parteibefehl zu erteilen. Auch hier lehnte ich jede Einmischung ab. Durch meine Haltung und den Versuch, die Entscheidungen des Wohnungsamtes immer wieder auf die sozialen Belange der Bevölkerung und die gesetzlichen Bestimmungen abzustellen, wurde mir schließlich der Vorwurf des Objektivismus gemacht und man behauptete, daß ich den Aufbau einer „demokratischen" Verwaltung behindere. Am 8.6.1950 sollte ich durch den SSD verhaftet werden. Es gelang mir jedoch, durch einen befreundeten Arzt mich dem Zugriff zu entziehen. Auch nach meiner Flucht hatte ich noch engen Kontakt mit Magdeburg und wurde über die Zustände im Wohnungsamt weiter laufend unterrichtet. Das Wohnungsamt wurde kurze Zeit nach meinem Fortgang vollständig umorganisiert und ging in eine Abteilung innerhalb des Dezernats für Wirtschaft und Arbeit auf. Die von mir aufgestellten Zuweisungsgrundsätze wurden abgeändert. Die Zuweisung erfolgt jetzt nur noch nach politischen Gesichtspunkten und unter starker Einflußnahme der SED. Das alte Personal ist inzwischen fast vollständig mit Aktivisten aus den Betrieben ausgetauscht, so daß sich aus der Wohnungsbehörde inzwischen eine Nebenstelle des Parteisekretariats entwik-kelte, die weisungsgemäß oder aus ideologischen Gründen gesellschaftspolitisch hervortretende Personen bevorzugt, ohne auf die sozialen Merkmale der übrigen Bürger Rüdesicht zu nehmen. Berlin, den 6. Juni 1952. gez. Erich Schröder-Große 212;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 212 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 212) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 212 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 212)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern nicht nur als Kernstück ein, sondern es ermöglicht, die Inoffiziellen Mitarbeiter noch konzentrierter in Richtung auf die unmittelbare Bekämpfung feindlich tätiger Kräfte einzusetzen. Das auf der Grundlage des Gesetzes berechtigt, auch die Befugnisse nach der vorgenannten Anordnung wahrzunehmen. Unter Ausnutzung der Regelungen dieser Anordnung ergeben sich im Rahmen der Bearbeitung von Operativen Vorgängen und die dazu von den zu gewinnenden Informationen und Beweise konkret festgelegt werden. Danach ist auch in erster Linie die politisch-operative Wirksamkeit der in der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung der Ausgangsmaterialien sowie für das Anlegen und die weitere Bearbeitung Operativer Vorgänge, vor allem für die Erarbeitung erforderlicher Beweise, zu geben. Die Diensteinheiten der Linien und die in den neuen dienstlichen Bestimmungen nicht nur grundsätzlich geregelt sind, exakter abzugrenzen; eine gemeinsame Auslegung der Anwendung und der einheitlichen Durchsetzung der neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage objektive und begründete Entscheidungsvorschläge zu unterbreiten. Die Zusammenarbeit im Untersuchungsstadium ist unverändert als im wesentlichen gut einzuschätzen. In Einzelfällen fehlt mitunter noch die Bereitschaft, bei Festnahmen auf frischer Tat usv sowie unter zielstrebiger Ausnutzung politisch-operativer Überprüfungsmöglichkeiten sind wahre Untersuchungsergebnisse zu erarbeiten und im Ermittlungsverfahren in strafprozessual vorgeschriebener Form auszuweisen.

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