Unrecht als System 1950-1952, Seite 211

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 211 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 211); Angehörige der schaffenden Intelligenz, insbesondere die der technischen Intelligenz. Arbeitsaktivisten und Träger von Auszeichnungen für besondere Leistungen beim demokratischen Aufbau, Angehörige der Volkspolizei. Facharbeiter, insbesondere der anerkannten Schwerpunktbetriebe der Deutschen Demokratischen Republik und der örtlichen Schwerpunktbetriebe. Zu diesen Schwerpunktbetrieben gehören auch die MAS, die volkseigenen Güter und die Eisenbahn, Tbc-Kranke, alleinstehende und kinderreiche arbeitende Mütter, ehemalige Umsiedler. Die Wohnungsbehörden müssen, wenn mehrere Bewerber aus dem vorgenannten Personenkreis vorhanden sind, und der zur Verfügung stehende Wohnraum nicht ausreicht, um allen Bewerbern gerecht zu werden, die Vordringlichkeit der einzelnen Anträge unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Bewerber und des Anteils, den die einzelnen im Aufbau unserer Wirtschaft und der Festigung unserer antifaschistisch demokratischen Ordnung leisten, berücksichtigen. Im Interesse der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne wird es daher mitunter erforderlich sein, Personen, die am wirtschaftlichen Aufbau besonders beteiligt sind, vor solchen Personen zu berücksichtigen, die allein auf Grund der sozialen Verhältnisse bevorzugt berücksichtigt werden müssen. Grundsätzlich dürfen die Wohnungsbehörden bei Vergebung des anfallenden Wohnraumes nicht allein die sozialen Momente sehen und berücksichtigen, sondern davon ausgehen, daß alles getan werden muß, um die Produktion zu steigern und die Wirtschaftspläne zu erfüllen. Damit werden zweifellos wiederum die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß auch die heute noch sozial schlechter Gestellten baldigst ein besseres Leben führen können. Erklärung Consilius DOKUMENT NR. 272 Berlin-Zehlendorf, den 29. 5. 1952 Es erscheint Herr Eberhard Consilius, z. Z. wohnhaft in Berlin SW 29, Fichtestraße 4/12, vorher wohnhaft gewesen in Salzwedel, Reimannstr. 47, und gibt folgendes zu Protokoll: Ich war, bevor ich nach Salzwedel übersiedelte, in Bad Liebenwerda, Weinbergstraße 21, wohnhaft. Dort wurde ich von der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands, der ich seit 1946 angehörte, bereits im gleichen Jahre (1946) als Vertreter für den Kreiswohnungsausschuß Liebenwerda benannt. Nach einigen Wochen übernahm ich den Vorsitz dieses Ausschusses, den ich bis zu meinem Wegzug nach Salzwedel (Altmark) im Juli 1950 innehatte. Ich habe also die ganze Entwicklung der Wohnraumbewirtschaftung und die Arbeitsweise der Wohnungsbehörden eingehend verfolgen können. Auch nach meiner Versetzung wurde ich in Salzwedel sofort Wieder von meiner Partei in den Wohnungsausschuß delegiert und bin einige Zeit später audi dort zum stellv. Vorsitzenden des Kreiswohnungsausschusses gewählt worden. Wie in fast allen Kreisen, deren Arbeitsweise ich auf den einzelnen Landesarbeitstagungen kennengelernt hatte, waren auch in den Kreisen Liebenwerda und Salzwedel die Zustände in den Wohnungsämtern und die gesamte Verwaltungstätigkeit in der Wohnraumbewirtschaftung chaotisch. Für die Erfassung und Zuteilung von Wohnraum wurden planmäßig bis in die allerletzte Zeit die gesetzlichen Bestimmungen nicht angewendet, sondern der Kreiswohnungsamtsleiter und die örtlichen Wohnungsbehörden entschieden fast immer nach Rücksprachen mit der jeweiligen Einheit der SED aus eigenem Ermessen. Nicht die Durchführung der erlassenen Gesetze oder die Erreichung einer angemessenen Verteilung des Wohnraumes war maßgeblich, sondern fast ausschließlich die politischen Ziele der kommunistischen Einheitspartei. Um überhaupt eine Kontrolle über die Anordnungen des Kreiswohnungsamts Liebenwerda zu erlangen und auf diesem Wege einen Teil der Willkürmaßnahmen auszuschalten, erwirkte ich zusammen mit dem Vertreter der CDU, Herrn Kurt Schmidt, z. Z. ebenfalls wohnhaft in Westberlin, nach Rücksprache mit dem Landeswohnungsamt, daß schriftliche Anordnungen des Kreiswohnungsamts in Zukunft von dem Vorsitzenden des Ausschusses gegengezeichnet werden sollten. Dieser Beschluß wurde jedoch nur teilweise ausgeführt. Trotz aller Bemühungen unsererseits und trotz ständiger Belehrung der Ortsbürgermeister und der Ausschußmitglieder über die gesetzlichen Bestimmungen gelang es nicht, in das Wohnungswesen des Kreises und der Gemeinden, bis auf ganz wenige Ausnahmen, Ordnung hineinzubringen. Die Ursachen hierfür lagen einmal in der mangelnden fachlichen Qualifikation der Angestellten in den Wohnungsbehörden, außerdem in dem Klassenbewußtsein, der Bindung an Partei auf träge bei den SED-Funktionären und in der häufig korrupten Einstellung von Leitern der Wohnungsbehörden oder einzelner Ausschuß-Mitglieder. Es gab im Kreise Liebenwerda, wie ich es nachher auch in Salzwedel feststellte, nur wenige Ortschaften, in denen der Wohnraum überhaupt ordnungsmäßig erfaßt war, oder die vorgeschriebene Wohnraum-Kartei, sofern sie überhaupt bestand, in Ordnung gehalten wurde. Ganz besonders schlecht war es in Falkenberg, Bockwitz, Prestewitz und Kröbeln. Hier schalteten die örtlichen Wohnungsamtsleiter oder die SED-Bürgermeister jeden Einfluß der Bevölkerung durch die Wohnungsausschüsse ganz kraß aus und setzten sich sogar laufend über das Weisungsrecht der Kreis- oder Landeswohnungsbehörden hinweg. Es war offensichtlich, daß diese Stellen durch die herrschende kommunistische Einheitspartei gestützt wurden, denn in anderen Gemeinden, in denen der Bürgermeister als örtliche Wohnungsbehörde unparteiisch und nadi den Bestimmungen des Kontrollratsgeset-zes Nr. 18 verfuhr, wurde er schon bald von einem SED-Mitglied des Ausschusses oder durch einen SED-Gemeinderat derartig unter Druck gesetzt, daß er auf seine Entscheidungsbefugnisse verzichtete. So war es z. B. in den Ortschaften Mög-lenz, in Oschätzchen und Groß-Kmehlen. Sowohl in der Kreis- als auch in der Örtlichen Ebene war auch sonst eindeutig festzustellen, daß die Wohnungsamtsleiter bzw. die SED-Mitglieder in den Wohnungsausschüssen streng parteimäßig gebunden waren. Bei unseren Versuchen, die Entscheidungen auf die gesetzlichen Bestimmungen abzustellen, stießen wir immer wieder bei diesen Personenkreisen auf heftigsten Widerstand. Aus Äußerungen des Kreiswohnungsamtsleiters Kümmel ging deutlich hervor, daß ihm die Kreisleitung der kommunistischen Einheitspartei laufend Anweisungen gab, die seine Amtsführung betrafen. Mir ist auch bekannt, daß die Protokolle der einzelnen Besprechungen und Sitzungen der SED zur Stellungnahme vorgelegt wurden. Aus den vielen planmäßigen unberechtigten und ungesetzlichen Handlungen möchte ich folgende Einzelvorgänge anführen : l.Der Buchbinder Spreer bewohnte in Bockwitz Krs. Liebenwerda mit seiner Ehefrau ein einziges Zimmer. Beide Eheleute waren nachweislich krank und hatten ihre Wohnung und ihren Betrieb in Berlin verloren. Herr Spreer baute in Bockwitz einen neuen Betrieb auf. Obwohl er für die volkseigenen Betriebe des umliegenden Industriegebiets (Gruben und metallverarbeitende Werke) laufend eingesetzt war, gestand ihm die örtliche Wohnungskommission kein Wohnzimmer zu, in dem er gleichzeitig seine schriftlichen Arbeiten und Besprechungen hätte durchführen können. Herrn Sp. wurde auf seine Eingaben ständig geantwortet, daß kein geeigneter Wohnraum vorhanden sei. Daraufhin wies Herr Sp. mehrfach freiwerdenden Wohnraum nach. Trotzdem gelang es ihm nicht, eine Zuweisung zu erhalten. Er beschwerte sich daraufhin beim Kreiswohnungsamt und hier konnte die Entscheidung auf Betreiben des Ausschusses zu seinen Gunsten durchgesetzt werden. Die örtliche Wohnungsbehörde setzte sich jedoch einfach über die getroffene Entscheidung hinweg und wies Herrn Spreer die aufgegebene Wohnung nicht zu. Durch uns wurde daraufhin sowohl die Landesregierung als auch der Landrat unterrichtet. Die Landeswohnungsbehörde entschied ebenfalls durch unsere Hinweise zugunsten des Antragstellers. Auch diese Entscheidung änderte die Einstellung des örtlichen Wohnungsamts nicht, sondern die wei-teraufgegebenen Wohnungen wurden ebenfalls anderweitig vergeben, obwohl im Ort kein vordringlicher Bedarf vorlag. Daß hier ganz eindeutig ein Parteiauftrag der SED für den Amtsleiter in Bockwitz vorlag, bewies die Tatsache, daß trotz unserer wiederholten Aufforderung weder von der Landes- 211;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 211 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 211) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 211 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 211)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der unterschiedlichen Qualität des Kriteriums der Unumgänglichkeit einerseits und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes seinen Ausdruck. Die Unumgänglichkeit der Untersuchungshaft ist in der gesetzliche Voraussetzung für die Anordnung der Untersuchungshaft gebietet es, die Haftgründe nicht nur nach formellen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen, sondern stets auch vom materiellen Gehalt der Straftat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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