Unrecht als System 1950-1952, Seite 204

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 204 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 204); Ebenso wie der Reiseverkehr in die Bundesrepublik soweit wie möglich unterbunden wird, so wird auch die Bevölkerung von den Berliner Westsektoren möglichst ferngehalten. „Allen Angestellten des öffentlichen Dienstes ist das Betreten der Westsektoren Berlins verboten", heißt es in dem Rundschreiben Nr. 117/51 der Hauptabteilung Justiz des Landes Sachsen an alle ihr unterstellten Justizbehörden. Auch das Befahren von Westberlin mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und mit Kraftfahrzeugen ist verboten. Die Angestellten des öffentlichen Dienstes, die über dieses Rundschreiben belehrt werden, müssen eine Erklärung unterschreiben, „daß eine Nichtbeachtung dieser Anweisung disziplinarisch mit sofortiger Entlassung aus dem öffentlichen Dienst geahndet wird". Dementsprechend wurde der Oberwachtmeister der Volkspolizei Heinz Mäser am 29. 2. 1952 aus den Diensten der Volkspolizei entlassen, da er Anfang Februar 1952 sich mit Die für die Bewohner der Sowjetzone erschwerte, ja, verhin-seiner Freundin in Westberlin getroffen hatte, derte Möglichkeit, auf legalem Wege zu reisen oder die Zone zu verlassen, hat zur Folge, daß die Grenzen illegal überschritten werden. Aber „für das überschreiten der Demarkationslinie fehlt es an einer generellen Strafvorschrift", heißt es in der gemeinsamen Rundverfügung Nr. 126/50 des Justizministers Fechner und des Generalstaatsanwalts Meis-' heimer. ln dieser Rundverfügung vom 26. September 1950 mit dem Aktenzeichen Tgb. 405/50, die z. B. für das Land Brandenburg mit der Rundverfügung Nr. 382/50 vom 18. Oktober 1950 den Justizbehörden bekanntgegeben wurde, dekretieren Fechner und Melsheimer: „Hier muß deshalb auf andere Strafvorschriften zurückgegriffen werden, die in aller Regel verletzt sein werden." Bei Mitführung von Geldbeträgen verweisen sie auf die Anordnung über die Ein- und Ausfuhr von Zahlungsmitteln nach dem westlichen Besatzungsgebiet und dem Ausland vom 23. 3. 1949. Die Überführung von Waren könne nach der Anordnung über die Versandverpflichtung von Waren und die Einführung eines Warenbegleitscheins vom 2. 12. 1948 bestraft werden, heißt es weiter; außerdem sei das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels vom 21. 4. 1950 zu beachten. Schließlich zählen Fechner und Melsheimer noch den SMAD-Befehl 160, die Preisstrafrechtsverordnung und andere Strafgesetze auf, die sie in Erwägung zu ziehen verlangen. Und somit können aufgegriffene illegale Grenzgänger, die für das ungesetzliche überschreiten der Demarkationslinie, wie aus der Rundverfügung Nr. 126/50 hervorgeht, nicht bestraft werden, da eine generelle Strafvorschrift fehlt, nunmehr über den Umweg anderer Strafbestimmungen, die „in aller Regel verletzt sein werden", dennoch einer Strafe zugeführt werden. Politische Überprüfung der Interzonenpaß-Antragsteller DOKUMENT NR. 255 1. Volkspolizei-Revier \ Delitzsch, den 14.4.1950 Delitzsch An das Volkspolizei-Kreisamt Abt. VP 1 Ausl. u. Interz.-Reisen Delitzsch Betr.: Ermittlung über den Interz.-Antragsteller Adam Robert, wohnh. Delitzsch, Emil-Krellstr. 5. R. ist 70 Jahre alt. Genannter stammt aus bürgerlicher Familie (Geschäftsmann). Politische Vergangenheit kommt aus reaktionärem Lager. Heute politisch nicht organisiert. Man kann mit Bestimmtheit sagen, daß er gegen die Nationale Front und gegen die DDR ist. Sein Sohn, früher Hptw. der Polizei, NSDAP, SA, Verbrechen gegen die Menschlichkeit liegt vor, lebt heute im Westen. Wegen Spionageverdacht bitte ich seinen Antrag abzulehnen. gez. Steffen (Steffen) VP.-Hptw. DOKUMENT NR. 254 HV Deutsche Volkspolizei Hauptabteilung PM Berlin, den 2. Juni 1951 Dienstanweisung Nr. PM 7/51 Aufgrund des Befehls 128/50 des Chefs der Deutschen Volkspolizei wird zur Behebung festgestellter Mängel und Schwächen im Interzonenwesen angewiesen: I. Antragstellung 1. Anträge auf Ausstellung eines Interzonenpasses sind entsprechend ihrer Dringlichkeit gemäß der drei Dringlichkeitsstufen zu bearbeiten. 2. Private Reisen können Berücksichtigung finden, wenn es sich um Besuche von Familienangehörigen 1. Grades (Eltern, Ehegatten, Kinder, Geschwister) handelt, bei 1. lebensgefährlicher Erkrankung, 2. Todesfall, 3. Hochzeit, 4. Wiedersehen nach langjähriger Trennung, 5. andere dringende Gründe, deren Notwendigkeit einwandfrei bestätigt wird. 3. Anträge mit der Begründung Flüchtlingsgut abholen, Erbschaftsauseinandersetzungen, landwirtschaftliche Hilfe, Regelung von Sparkonten oder andere ungenügend begründete Reisen sind abzulehnen. 4. Von Ablehnungen sind die Antragsteller in höflicher Form: in Kenntnis zu setzen mit dem Hinweis, daß die Bestimmungen des Alliierten Kontroll-rats die Ausgabe von Interzonenpässen nur in dringenden Fällen vorsehen. III. Überprüfung und Entscheidung 2. Der den Antrag entgegennehmende Volkspolizeiangestellte hat bei der Antragsannahme den aus der kurzen Unterhaltung entstehenden Eindruck über den Antragsteller in persönlicher und sachlicher Hinsicht auf dem Antrag zu vermerken. (Z. B. Arbeiterfamilie, fortschrittlich eingestellt, Geschäftsmann, stark bürgerlich usw.). Diese Notiz gibt für die Charakterisierung in Verbindung mit dem Ermittlungsbericht wertvolle Hinweise. 3. Die Bearbeitung der Anträge auf Ausstellung von Interzonenpässen ist in engster Zusammenarbeit mit den Abteilungen K und S vorzunehmen, über jeden Antragsteller ist eine Charakteristik anzufertigen und dem Antrag beizufügen. Es ist nicht zulässig, daß bei der Erstellung von Charakteristiken der Antragsteller selbst aufgesucht und über seine Verhältnisse und politische Einstellung befragt wird. Es ist ebenfalls nicht gestattet, Personen zu befragen, bei denen bekannt ist, daß sie eine ablehnende Haltung gegen die Sowjetunion, die Volksdemokratien und die Deutsche Demokratische Republik einnehmen. Da ist zu vermeiden, daß Ermittlungen so durchgeführt werden, daß die Bevölkerung der näheren Wohnumge- 204;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 204 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 204) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 204 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 204)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat arbeitet und in diesem Zusammenhang auch dann objektiv weiteruntersucht, wenn dabei Staatssicherheit , konkret vom PührungsOffizier, subjektiv verursachte Fehler in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei wurden von Name Vorname Geburtsort wohnhaft folgende sich in Verwahrung befindliche Gegenstände eingezogen: Begründung: Gegen die Einziehung kann gemäß bis des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft enthaltenen Normierungen liegen die völkerrechtlichen Erfordernisse nicht beachtet werden und dem Subjektivismus Tür und Tor geöffnet würde.

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