Unrecht als System 1950-1952, Seite 195

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 195 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 195); wurden eines wichtigen Bildungsmittels beraubt." Unter den ausgesonderten Werken international anerkannter Dichter, Schriftsteller, Wissenschaftler und Publizisten zählt Kayser auf: Schopenhauer, Gustav Freytag, Felix Dahn, Treitschke, Dilthey, Ernst Wiehert, Hans Carossa (beide teilweise), Karl Jaspers, Heisenberger, Heidegger, Spengler, Plivier, Kogon; Feuchtwangers „Erfolg" und Ehrenburgs Stellungnahme zu Tito in „Auf den Straßen Europas" wurden ebenso auf den kommunistischen Index gesetzt wie Pearl Buck, Franz Kafka, Erich Kästner, Rudolf G. Binding, Ortega y Gasset, und natürlich der „Kapitalist" Henry Ford. Kayser beziffert die Reduzierung der Ältbuchbestände auf 40 bis 70 Prozent. Bevorzugung der Amtliche Bestimmungen für allgemeinbildende Schulen Deutsche Demokratische Republik Ministerium für Volksbildung HA Unterricht und Erziehung Berlin, den 22. Dez. 1951 Anweisung über die Aufnahme von Schülern in die Oberschule und Zehnklassenschule Seit 1945 wurden auch in den Oberschulen bedeutende Erfolge in der Demokratisierung des Schulwesens erreicht. Ein neuer Schritt in der Heranführung von breiten Massen der Kinder von Werktätigen ist die Bildung der Zehnklassenschulen. . Die Oberschulen und die Zehnklassenschulen werden zu einer immer bedeutungsvolleren Bildungsstätte für die Heranbildung der neuen demokratischen Intelligenz unseres Volkes. Der Fünfjahrplan, der große Plan für die Entwicklung der Volkswirtschaft, für die Erhaltung des Friedens und den Kampf um die Einheit Deutschlands, stellt vor die Oberschulen und die Zehnklassenschulen neben ihren bedeutungsvollen Erziehungsaufgaben hohe Forderungen für die Steigerung der Leistungen von Lehrern und Schülern in bezug auf die Vermittlung fortschrittlichster Erkenntnisse der Wissenschaften. Das Gesetz über den Fünfjahrplan fordert aber auch mit Nachdruck die Wei-berführung der demokratischen Schulreform, das heißt die Sorge dafür, daß in die Oberschulen und Zehnklassenschulen noch mehr Kinder von Arbeitern und werktätigen Bauern kommen, ohne daß dadurch befähigten Kindern der Intelligenz und der anderen am friedlichen Aufbau unserer Heimat teilnehmenden Bürger der Deutschen Demokratischen Republik Hindernisse für ihre Entwicklung in den Weg gelegt werden. Die Aufnahmen in die Oberschulen und in die Zehnklassenschulen sind keine enge Angelegenheit der Schulbehörden, sondern ein wichtiges Ereignis im Leben unseres Volkes, und sie müssen von der ganzen demokratischen Öffentlichkeit getragen werden. Aus diesem Grunde werden folgende Richtlinien für die Aufnahme in die Oberschulen und Zehnklassenschulen herausgegeben: A. Anträge der Eltern 1. Die Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind die Ober- oder die Zehnklassenschule besuchen zu lassen, stellen einen schriftlichen Aufnahmeantrag, beiter- und Bauernkinder DOKUMENT NR. 242 indem sie ein vorgedrucktes Aufnahmeformular ausfüllen, das ihnen vom Klassenleiter des 8. Schuljahrs übergeben wird. Die Aufnahmeanträge sind bis zum 20. Februar sorgfältig ausgefüllt dem Schulleiter zurückzugeben. 2. Auf einer Konferenz, an der der Schulleiter, alle Lehrer des 8. Schuljahrs, der Vorsitzende des Eltembei-rats sowie der Pionierleiter der Schule teilnehmen, wird die Stellungnahme der Schule in den Aufnahmeantrag eingetragen. 3. Sämtliche von den Eltern gestellten Aufnahmeanträge sind mit der unter 2 erwähnten Stellungnahme bis zum 1. März an die Kreiskommission zur Entscheidung weiterzuleiten. Der Schulleiter hat nicht das Recht, von sich aus einen Antrag abzulehnen. Aufnahmeanträge, zu denen die unter 2 genannte Konferenz der Lehrer des 8. Schuljahrs nicht Stellung genommen hat, sind ungültig. B. Arbeit der Kreiskommission 1. Die Auswahl der vorgeschlagenen Schüler geschieht durch die Kreiskommission. Ihr gehören an: a) der Kreisschulrat als Vorsitzender, b) je ein Vertreter der Grund-, Oberund Zehnklassenschule, die von der BGL der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung benannt werden, c) der Leiter der Abteilung für Berufsausbildung des Kreises, d) ein Vertreter der Abteilung Junge Pioniere und Schulen der Kreisleitung der FDJ, e) ein Vertreter des Kreisvorstandes des FDGB, f) eine Vertreterin des Kreisvorstandes des DFD (Demokratischer Frauenbund Deutschlands), 2. Der Kreisschulrat entscheidet, ob in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt mehrere Kommissionen gebildet werden sollen. Sind mehrere Kommissionen notwendig, benennt der Kreisschulrat für jede einen Vorsitzenden als seinen Vertreter. Er bleibt jedoch für die Arbeit aller Kommissionen verantwortlich. 3. Vor der Sitzung der Kreiskommission sind sämtliche eingereichten Anträge durch die Abteilung Unterricht und Erziehung auf die Vollständigkeit der Angaben hin zu überprüfen. au den Oberschulen 4. Der Vorsitzende beruft die Kommission zu den Sitzungen ein. über die Aufnahme eines Schülers wird mit Stimmenmehrheit entschieden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 5. Nach der Entscheidung wird der Antrag von allen Mitgliedern unterzeichnet. 6. In Ausnahmefällen (zum Beispiel bei schwierigen Verkehrsverhältnissen, bei Besuch des C-Zweiges der Oberschule) ist der Besuch einer anderen als der zuständigen Oberschule möglich, wenn der Schüler von der Kreiskommission seines Heimatkreises aufgenommen wird und das Einverständnis des Kreisschulrats vorliegt, der für die gewünschte Oberschule zuständig ist. 7. Für die Auswahl sind vor allem folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen : a) Voraussetzung für die Aufnahme in die Oberschule oder Zehnklassenschule ist ein guter Leistungsdurchschnitt zum Zeitpunkt der Anmeldung. b) Kinder von Arbeitern und werktätigen Bauern können aufgenommen werden, wenn ihre Leistungen die Gewähr bieten, die Oberschule oder Zehnklassenschule mit Erfolg durchlaufen zu können. c) Das gleiche gilt für Kinder von Nationalpreisträgern, Helden der Arbeit, Verdienten Lehrern und Ärzten des Volkes und anderer gesellschaftlich besonders ausgezeichneter Kategorien, bei denen entsprechende gesetzliche Regelungen bestehen. d) Besondere Aufmerksamkeit ist auch Vollwaisen, Zöglingen von Kinderheimen und Umsiedlerkin-dem zuzuwenden. T ermin Diese Anweisung ist in der Zeit vom 1. Februar bis 15. Februar auf einer Klasseneltemversammlung der Schüler des 8. Schuljahrs bekanntzugeben und ausführlich zu erläutern. Verantwortlich für die Durchführung ist der Leiter der Grundschule. Durch diese Anweisung wird die Anweisung Nr. 83 vom 15. Januar 1951 außer Kraft gesetzt. Groth Hauptabteilungsleiter 795;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 195 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 195) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 195 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 195)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Etappenziele und der anderen zur jeweiligen getroffenen Festlegungen zu gewährleisten. Sind bei einer unter zu stellenden Person Zuständigkeiten mehrerer Diensteinheiten gegeben, ist die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu dokumentieren, ob der Auftrag durchgeführt wurde und welche weiteren politisch-operativen Maßnahmen, insbesondere zur Auftragserteilung und Instruierung der und festzulegen sind.

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