Unrecht als System 1950-1952, Seite 193

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 193 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 193); Recht auf Ausbildung Die Zulassungen von Schulkindern zu den Ober- und Zehnklassenschulen werden in der sowjetischen Besatzungszone nur nach politischen Gesichtspunkten vorgenommen. Um eine „neue demokratische Intelligenz" herauszubilden, sollen in erster Linie die Kinder von Arbeitern und „werktätigen" Bauern aufgenommen werden. Das Ministerium für Volksbildung der Sowjetzone stellt am 22. Dezember 1951 in der „Anweisung über die Aufnahme von Schülern in die Oberschulen und Zehnklassen-Schulen heraus, daß in diese Schulen „noch mehr Kinder von Arbeitern und werktätigen Bauern kommen" müssen. Nach den der Anweisung beigefügten Richtlinien werden Arbeiterund Bauemkinder dann zur Oberschule oder Zehnklassenschule zugelassen, wenn ihre Leistungen die Gewähr bieten, die Schulen mit Erfolg durchlaufen zu können. Das gleiche gilt für Kinder von Nationalpreisträgern, Helden der Arbeit, Verdienten Lehrern und Ärzten des Volkes und anderer gesellschaftlich besonders ausgezeichneter Kategorien. Diese Darlegung darf nicht zu irrigen Auffassungen veranlassen. Die Auswahl der vorgeschlagenen Schüler erfolgt nämlich durch eine Kreiskommission. Während die Voraussetzungen für die Zulassung an sich harmlos an aufzuweisende Leistungen geknüpft werden, läßt die Zusammenarbeit der Kreiskommission deutlich erkennen, daß in allererster Linie politische Gesichtspunkte für die Auswahl und Zulassung der vorgeschlagenen Schüler ausschlaggebend sein werden. Neben dem Kreisschulrat gehören dieser Kommission drei Vertreter der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung an, ferner je ein Vertreter der SED-Jugendorganisationen Junge Pioniere und FDJ, ein Vertreter des FDGB, der Leiter der Abteilung für Berufsausbildung des Kreises sowie eine Vertreterin des Demokratischen Frauenbundes. Diesen staats- und parteipolitischen Pferdefuß stellt Wilhelm Stabenow, Sprachen- und Geschichtslehrer, in einer Erklärung vom 24. Mai 1952 heraus. Stabenow führt zwar auch die Prüfung des allgemeinen Wissens und psychologische Testprüfungen als Richtlinien für die Zulassung zur Oberschule an. „Die entscheidende Bedeutung" aber haben nach Stabenow für die Zulassung die „Überprüfung der politischen Vergangenheit und Gegenwart der Eltern" sowie der „Nachweis der politischen Tätigkeit der Kinder in der Gegenwart". Die Schulprüfungskommission setze sich nach „herrschender Praxis in der Regel nur aus SED-Angehörigen" zusammen, während die Zusammensetzung der Kreiskommission, die ein Abschlußgutachten von der Schulprüfungskommission erhält, ebenfalls „gewährleistet, daß die SED-Angehörigen in diesen Kommissionen die Stimmenmehrheit haben". Hauptbedeutung für die Entscheidungen dieser Kommission über die Zulassung vorgeschlagener Schüler haben, wie Stabenow erklärt, lediglich die politischen Gesichtspunkte. „Das bedeutet im Einzelfall, daß ein Schüler trotz fachlich guter Leistungen keine Aussicht hat, zur Oberschule zuge- nur für Privilegierte lassen zu werden, wenn z. B. seine Eltern vor 1945 Beamte waren und nach 1945 nicht in dieser Stellung belassen wurden". Grundsätzlich würden Schüler, die nicht den Jungen Pionieren oder der FDJ angehören, nicht zur Oberschule zugelassen. Es werde also nicht für den bestehenden numerus clausus eine gewisse Fähigkeitsgrenze gesetzt, sondern „zunächst werden Kinder von Arbeitern und Bauern, von Angehörigen der technischen Intelligenz und ausgezeichneten Eltern zugelassen". Erst dann werden gegebenenfalls weitere Kinder berücksichtigt, wobei jedoch Kinder von Eltern, die Mitglied bürgerlicher Parteien sind, „grundsätzlich zurückgestellt werden". Stabenow bezeichnet diese Praxis als einen eindeutigen Verstoß gegen den Verfassungsgfund-satz des Rechts auf Ausbildung. Einseitige Zulassung zum Studium Ebenso wie das Auswahlsystem für die Zulassung zu den „allgemeinbildenden Schulen" staats- und parteipolitisch einseitig angelegt ist, wird auch die Zulassung zum Studium unter Bevorzugung staatspolitisch genehmer Bewerber einseitig gehandhabt. Nach einem Schreiben des SED-Lan-desvorstandes Brandenburg, Abt. Kultur und Erziehung, vom 30. 3. 50 werden für die Arbeiter- und Bauernfakultäten als vorbereitende Ausbildungsstätten zu einem späteren Studium „in diesem Jahr nur noch Arbeiter und Bauern bzw. deren Kinder zugelassen". Dabei gelten als Arbeiter nur Personen, die nach Besuch der Grundschulen als Arbeiter tätig waren oder noch sind und als Bauern Personen, deren nutzbares Grundeigentum 10 ha bei gutem bzw. 15 ha bei schlechtem Boden nicht überschreitet. „Grundsätzlich", heißt es in dem Schreiben der SED für die „Kampagne zur Auswahl der Studienbewerber zum Wintersemester 1950/51", dürfen „nur noch solche Bewerber zugelassen werden, die durch ihre bisherige gesellschaftliche Arbeit bewiesen haben, daß sie positiv zu den Zielen und Aufgaben der „Nationalen Front des demokratischen Deutschland stehen". Es genügt also nicht nur die „proletarische Abstammung", dazu muß noch das staatspolitisch nützliche Betätigungselement des Bewerbers treten: „Eine besondere politische Aktivität (vor allem in der FDJ) muß in jedem Falle gegeben sein. Bevorzugt auszuwählen sind Aktivisten." Aber auch die Selbstbewerbung eines Schülers zum Studium wird erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht: „In diesem Jahr wird an Stelle der planlosen Selbstbewerbungen die systematische Delegierung treten . Selbstbewerbungen sind nur noch in Ausnahmefällen über eine demokratische Organisation möglich". Die systematische Delegierung der Studienanwärter erfolgt in volkseigenen Betrieben seitens der SED-Betriebsgruppe in Verbindung mit der FDJ, der Betriebs-Gewerkschaftsleitung und der Betriebsleitung, auf dem Lande durch FDJ-Dorfgruppen, durch die Vereinigung der gegenseitigen Bauemhilfe und ähnliche Organisationen. Ausdrücklich schaltet das SED-Schreiben die Mitbestimmung bei der Auswahl der Studienanwärter durch die private Betriebsleitung aus: „In Privatbetrieben geschieht die Delegierung 1. Jeder hat das Recht auf Ausbildung. Wenigstens in den Elementar- und Grundstufen soll die Ausbildung kostenlos sein. Die Elementarausbildung soll obligatorisch sein. Die technische und fachliche Ausbildung soll allgemein zugänglich sein, und die höheren Studien sollen jedem gemäß seinen Fähigkeiten offen stehen. 2. Die Ausbildung soll darauf gerichtet sein, die menschliche Persönlichkeit voll zu entwickeln und die Achtung für Menschenrechte und Grundfreiheiten zu stärken. Sie soll Verständnis, Duldsamkeit und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen und religiösen Gruppen entwickeln und die Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Erhaltung des Friedens fördern. 3. In erster Linie haben, die Eltern das Recht, die Art der Erziehung zu bestimmen, die ihre Kinder genießen sollen. UN-Erklänmg der Menschenrechte Artikel 26 193;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 193 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 193) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 193 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 193)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Bmittlungs-verfahrens Pahndung. Zur Rolle der Vernehmung von Zeugen im Prozeß der Aufklärung der Straftat. Die Erarbeitung offizieller Beweismittel durch die strafprozessualen Maßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise des Bekanntwerdens des Kandidaten und andere, für die Gewährleistung der, Konspiration und Geheimhaltung wesentliche Gesichtspunkte, die in der künftigen inoffiziellen Zusammenarbeit besonders zu beachtenden Faktoren, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

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