Unrecht als System 1950-1952, Seite 181

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 181 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 181); lokal dem Wahlberechtigten ein Stimmschein ausgehändigt wurde und ihm dabei eine beliebige Zahl genannt wurde. Mit dem Nennen der Zahl, die ganz beliebig gewählt wurde, sollte der Wähler eingeschüchtert werden und in ihm der Eindruck entstehen, daß sein Wahlakt irgendwie festgehalten wurde, und festgestellt werden könnte, wie er abgestimmt hat. Darauf faltete der Wahlberechtigte den Stimmschein einmal zusammen und gab ihn einem Herrn Krause, der Vorsitzender der SED-Ortsgruppe und des Wahlausschusses war. Krause steckte den Stimmschein dann in die Urne. Dagegen, daß jedem Wahlberechtigten eine Zahl genannt wurde, wurde im Laufe des Vormittags scharf protestiert. Darauf wurde dieses Verfahren gegen Mittag des ersten Wahltages wieder eingestellt. Ich bemerke ausdrücklich, es handelte sich bei dieser Zahl nicht um die Nr. der Wahlliste oder um eine Ortslisten-Nr., sondern um eine ganz beliebige Zahl. Im Wahlraum war eine Wahlkabine vorhanden. Sie wurde dargestellt, durch eine auf ein Holzgestell gespannte Decke, die aber in Personenhöhe ein kopfgroßes Loch aufwies, sodaß der Wahlvorstand genau feststellen konnte, wer die Wahlkabine aufgesucht hat. Alle, die die Wahlkabine benutzten, wurden listenmäßig festgehalten, und zwar vom SED-Vor-sitzenden Krause. In den Wochen nach der Wahl wurden diejenigen, die die Wahlkabine benutzt hatten, von der Gemeindeverwaltung rücksichtslos schikaniert und unter allen möglichen Vorwänden gemaßregelt. So wurden sie z. B. von der Brennholzzuteilung durch die Gemeinde ausgeschlossen, sie wurden von der Zuteilung von Bezugsscheinen für Schuhe, Bekleidung usw. ausgeschlossen. Andererseits wurden sie zu Pflichtarbeiten der Gemeinde z. B. Ausheben und Saubermachen von Flutgräben bevorzugt herangezogen, was für diese Menschen besonders drückend war, da sie ja gerade von der Schuhverteilung ausgeschlossen worden waren. Sie wurden auf jede Weise öffentlich und namentlich gebrandmarkt. Bei der Auszählung der Stimmen nach Abschluß des Wahlvorganges wurden alle unbeschrifteten Stimmzettel als Ja-Stim-men gezählt und die ungültigen Stimmen samt den Nein-Stimmen zunächst ' auf einen Haufen für sich gelegt. Als mit den Ja-Stimmen die am Wahlmorgen geforderten 98 °/o nicht erreicht wurden, hat man dann von den zunächst beiseite gelegten ungültigen Stimmen eine größere Anzahl genommen und sie zu den Ja-Stimmen gelegt und hinzugezählt, bis man die 98 % erreicht hatte. Die Oktoberwahl 1950 fand in einem großen Raum des Gemeindeamtes statt. Üine Wahlkabine war nicht aufgestellt worden, so daß die meisten Wähler den Stimmzettel ungelesen zusammenfalteten und dem Wahlvorsitzenden übergaben, der ihn in die Wahlurne warf. Einige Wähler bestanden aber darauf, eine Wahlkabine betreten zu können, und zwar waren es der Bauer Albert Koch, der Bauer Ludwig Wehr, der Pfarrer Borkenstein und noch einige. Diesen Personen wurde je- weils von dem SED-Vorsitzenden und Wahlausschußvorsitzenden Krause die Tür für das dem Wahllokal benachbart gelegene Bürgermeisterzimmer geöffnet. Sie konnten in das Bürgermeisterzimmer gehen und anschließend ihren Stimmschein an Krause im Wahllokal abgeben, der ihn dann in die Wahlurne warf. Auch diese Wähler wurden notiert von Krause. In einer Blocksitzung nach der Wahl wurde erklärt, man werde sich die Leute, die nicht offen gewählt hätten, bei erster Gelegenheit vornehmen. Dasselbe wurde in einer Kreisblocksitzung des Nationalen Blockes in Nordhausen erklärt. Einige Tage nach der Wahl hat man die beiden von mir benannten Bauern auch unter einem nichtigen Vorwand verhaftet und erst nach Monaten wieder freigelassen mit der Warnung, sie sollen unter Beweis stellen, daß sie für den demokratischen Aufbau arbeiten wollen. Auch die anderen, die geheim gewählt hatten, hat man danach teilweise vorübergehend eingesperrt, teilweise wiederholt bei ihnen Haussuchungen durch die Volkspolizei vorgenommen. Man hat sie auf jede Weise schikaniert. Ich selbst war auch in das Bürgermeisterzimmer gegangen und hatte dort meinen Wahlschein zusammengefaltet. Darauf wurde ich nach der Wahl zum Kreisverband der CDU nach Nordhausen vorgeladen. Dort wurde mir vorgeworfen, daß ich als Mitglied der LDP eine Ausnahme gemacht und geheim abgestimmt hätte und daß ich mich damit als Quertreiber entlarvt hätte. Ich wurde in den sich an die Wahl anschließenden Wochen und Monaten nicht weniger als viermal verhaftet und sechsmal wurde bei mir Haussuchung abgehalten, so daß ich schließlich Anfang März 1951 in den Westsektor Berlins floh. Bei der Feststellung des Wahlergebnisses am Abend des 16. Oktober hat man sämtliche Stimmzettel ohne Äußerung des Wählers als Ja-Stimmen gezählt und 182 ungültige Stimmzettel bezw. Nein-Stimmen zunächst wieder für sich gelegt. Der Wahlleiter Bürgermeister Saalfeld und der Vorsitzende des Wahlausschusses Krause waren über die vielen ungültigen Stimmen entsetzt. Um das Wahlergebnis besser zu gestalten, wurden deshalb von dem Haufen der 182 Nein- bezw. ungültigen Stimmen 81 Stimmscheine herausgenommen und zu den gültigen Ja-Stimmen gezählt und nur 101 Neinstimmen bezw. ungültige Stimmen an die Kreisverwaltung Nordhausen gemeldet. Nach der Wahl wurde allgemein im Dorfe nur vom „Wahlbetrug von Wolkramshausen" gesprochen. Monatelang herrschte im Orte große Empörung über die Schikanen und Willkürakte, denen diejenigen ausgesetzt waren, die geheim, d. h. durch Betreten des Bürgermeisterzimmers, gewählt hatten. Diese Niederschrift ist mir vorgelesen worden, sie ist richtig und ich bin bereit, ihre Richtigkeit an Eides statt zu versichern. gez. Leo Grajek. Aussage Miklitsch DOKUMENT NR. 221 Berlin, den 4. März 1952. Es erscheint der Heizungsmonteur Willy Miklitsch, zur Zeit wohnhaft in Berlin-Charlottenburg 2, Knesebeckstraße 76 bei Marek und erklärt: Ich heiße Willy Miklitsch, bin geboren am 3.7. 1915 in Groß-Zsdiaschwitz bei Dresden, von Beruf Heizungsmonteur, verheiratet und Vater von 3 Kindern. Ich habe im Jahre 1948 in Beyersdorf die CDU mit gegründet und war bis März 195.1, als ich aus der CDU austrat, deren Vorsitzender. Ich war sowohl bei den Volkskongreßwahlen am 15. und 16. Mai 1949, als auch bei der Abstimmung am 15. 10. 1950 Mitglied des Wahlausschusses in Beyersdorf. Bei der Auszählung der Stimmen am 16. Mai nach Beendigung des Wahlaktes war ich zugegen. Es wurden grundsätzlich alle Stimmen, die irgendwie unklar waren, als Ja-Stimmen gezählt. Die Stimmzettel, auf denen keine Äußerung des Wahlberechtigten zu erkennen war, wurden vom Wahlausschuß zunächst als ungültig gezählt. Als die Auszählung beendet war, stellten wir fest, daß die Ja-Stimmen in der Minderzahl waren. Wir unterschrieben das Protokoll. Nachdem das Wahlprotokoll fertiggestellt und unterschrieben war, kam ein telefonischer Anruf von der Kreisverwaltung Grimma. Darin wurde mitgeteilt, daß alle sogenannten weißen Stimmzettel auch noch als Ja-Stimmen zu zählen seien. Es handelte sich bei uns um etwa 40 weiße Stimmzettel. Wir weigerten uns geschlossen, das von uns unterschriebene Wahlprotokoll nachträglich abzuändem. Darauf wurden wir von einem Volkspolizisten namens Brennig darauf hingewiesen, daß eine Zuwiderhandlung gegen die telefonische Anordnung mit Gefängnis bestraft werden würde. Trotzdem blieb der gesamte Wahlausschuß auf seiner Weigerung bestehen und wir sandten die Wahlunterlagen ordnungsgemäß an die Kreisverwaltung nach Grimma. Am nächsten Tage lasen wir in der Volkszeitung ein ganz anderes Wahlergebnis von unserem Ort, als wir es gemeldet hatten. Von der Kreisverwaltung Grimma waren alle von uns als ungültig erklärten Stimmen als Ja-Stimmen gezählt worden. Bei der Oktoberwahl 1950 wurde schon in den Blockausschußsitzungen, in denen die Einheitsliste festelegt wurde, darauf gesehen, daß auch von der CDU nur solche Anwärter auf die Liste kamen, die absolut zuverlässig und SED-hörig waren. Wo in dieser Hinsicht Zweifel bestanden, wurde der Kandidat von vorn herein abgelehnt. Es wurde in unserem Dorfe schon tagelang vor der Wahl propagiert, die Wahlhandlung offen vorzunehmen. Am Wahltage selbst war im Wahllokal zwar eine Wahlkabine, bei Beginn der Wahl morgens stellte sich aber unser Bürgermeister Kurt Hecht vor die Wahlkabine und erklärte den Wahlberechtigten, es dürfte offen gewählt werden. Da Hecht neben seinem Bürgermeisteramt ein in unserem Dorfe gefürchteter SED-Funktio-när war, getraute sich natürlich niemand, 18/;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 181 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 181) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 181 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 181)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der jeweiligen Planstelle Dienststellung ergeben und schriftlich fixiert und bestätigt wurden. sind die Gesamtheit der wesentlichen, besonderen funktionellen Verantwortungen, notwendigen Tätigkeiten und erforderlichen Befugnisse zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind wichtige Komponenten zur Erzielung einer hohen Wirksamkeit an Schwerpunkten der politisch-operativen Arbeit. Da die Prozesse der Gewinnung, Befähigung und des Einsatzes der höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zum Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen.

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