Unrecht als System 1950-1952, Seite 171

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 171 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 171); Verhinderung allgemeiner, freier und geheimer Wahlen Die Teilnahme der Bevölkerung an der staatlichen Willensbildung für das Gebiet der Sowjetzone durch freie, allgemeine, geheime und gleiche Wahlen ist und wird durch Wahlfälschungen, Wahlbetrug und Wahlbehinderung unmöglich gemacht. Die 49er „Wahl" ' Bei den in der Sowjetzone am 15. und 16. Mai 1949 abgehaltenen Volkskongreßwahlen wurden die Fälschungen der Endergebnisse von oben her angeordnet. Die von der sowjetischen Besatzungsmacht für ihr Okkupationsgebiet eingesetzte „Deutsche Verwaltung des Innern" (DVdl) leitete diese Fälschungen mit dem Fernschreiben Nr. 393 vom 15. 5. 49 an die Chefs der Landespolizeibehörden Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit der Bitte um Weitergabe durch Sonderkurier an die Innenminister dieser Länder ein. „Es gibt Mitteilungen", warnt der Absender dieses FS Nr. 393, Dr. K. Fischer von der Deutschen Verwaltung des Inneren (DVdl), „nach denen die Wahlausschüsse in Ortschaften sich an die Instruktionen des Rias und anderer feindlicher Sender gehalten haben und eine Auszählung der Stimmen vornehmen, die eine unverhältnismäßig hohe Anzahl von ungültigen Stimmzetteln ergibt. Sie werden ersucht, die Wahlausschüsse besonders auf diesen Unfug aufmerksam zu machen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen." Der damit alarmierte Innenminister Sachsen-Anhalts, Sie-wert, vermerkte auf diesem Blitz-FS „z. d. Wahlakten" und teilte am nächsten Tag dem Wahlamt der Stadt Halle mit, daß sich eine Überprüfung der abgegebenen Stimmzettel einiger Wahllokale als notwendig erwies. „Die Landeswahlleitung hat deshalb die Stimmbezirke Nr. 3 und Nr. 7 der Stadt Halle einer Überprüfung unterzogen und die Siegel entfernt. Die Wahlunterlagen wurden unversiegelt dem Wahlleiter der Stadt Halle, Herrn Härtel, nach stattgefun-nener Überprüfung übergeben." Am gleichen Tage noch verfügte Siewert für Sachsen-Anhalt eine „Nachprüfung der von den Wahlausschüssen für ungültig erklärten Stimmen": „1. Stimmzettel, die ohne Kennzeichen in die Wahlurne geworfen waren, gelten als Ja-Stimmen . 2. Stimmzettel, die außerhalb der Kreise angekreuzt sind, gelten als Ja-Stimmen 3. Der Wähler hat außerdem das auf dem Stimmzettel aufgedruckte „Ja" für seine Willensäußerung bekräftigt, wenn er nach anderer Art ein Zeifhen auf dem Stimmzettel angebracht hat, ohne den Neinkreis ausdrücklich anzuzeichnen. 4. Stimmzettel, die eine handschriftliche Bemerkung enthalten ., die dem Grundgedanken für Einheit und gerechten Frieden nicht widerspricht, gelten als gültige Ja-Stimmen. Auf Grund dieser Anordnung ist das Wahlergebnis noch einmal auf derartige Fehler zu überprüfen und zu korrigieren." Entsprechende Anordnungen erließen auch die anderen Länder. So erhielt der Bürgermeister der Gemeinde Dittersbach im Kreis Löbau, Helmut Weltike, CDU, der als Wahlleiter fungierte, am Montagabend, dem 16. Mai, nach Abschluß der Wahl die telefonische Mitteilung des Chefs der Polizei bei der Landespolizeibehörde Sachsen, die ihm vom Kreisrat durchgegeben wurde: „Laut Anordnung des Sekretariats des Deutschen Volksrates sind Blancostimmscheine, also nicht gekennzeichnete, auf denen weder ja noch nein gestimmt wurde, also leere Stimmscheine, mit Ja zu bewerten. Es macht sich also eine nochmalige Überarbeitung der gestern bereits ausgezählten und als ungültig bewerteten Stimmscheine notwendig." So blieb denn Weltike nichts anderes übrig, wie er in seiner Zeugenaussage vom 6. März 1952 bestätigte, als dieser Anweisung zu folgen: „Am Dienstag, dem 17. Mai, morgens habe ich dann mit einem Wahlausschußmitglied das am Abend vorher festgestellte Wahlergebnis entsprechend abgeändert, indem ich noch 24 Ja-Stimmen zuzählte." über die Wahlen selbst stellt Weltike fest: „Eine Wahlkabine war nicht in meinem Zimmer. Als Notbehelf hätte aber ein Wähler hinter eine offene Schranktür treten können. Davon machte aber keiner Gebrauch." Der LDP-Landtagsabgeordnete von Brandenburg und Bürgermeister von Rheinsberg, Dr. F. Hagen, nennt die dem Siewertschen Erlaß entsprechende Anordnung des branden-burgischen Innenministers Bechler eine „grobe Verletzung" freier Wahlen, die „scharfe Ablehnung" seitens der Rheinsberger Einwohner hervorgerufen habe. Eine gewissenhafte Stimmzählung sei unmöglich gemacht worden, da „30 Minuten nach Wahlschluß das Ergebnis nach der Kreisstadt Neuruppin gemeldet werden mußte, bei Androhung der Einleitung eines Verfahrens wegen Wahlsabotage, sodaß Rheinsberg wie auch andere Gemeinden bei der Mitteilung des Abstimmungsergebnisses über den Daumen peilte". Einem anderen Wahlleiter, dem Bürgermeister von Radebeul, Oskar Mohr, wurde, wie er aussagt, „zugemutet, ein Protokoll zu unterschreiben, in dem die tatsächlichen Ja-Stimmen von 27 °/o auf 64 °/o gefälscht waren". Der LDP-Stadtrat Helmut Petzold bezeugt als Mitglied der Wahlkommission von Crimmitschau i. Sa., daß ein Anruf des Landrates Kautsch gekommen sei, „wonach alle ungültigen Stimmen auszuzählen seien und den Ja-Stimmen zuzuzählen waren und ihm unverzüglich nach Durchsicht der Unterlagen die Meldung durchzugeben sei". Petzold zog es aber vor, die negativen Stimmen zu zählen, sodann getrennt zu melden und das Schlußprotokoll nicht zu unterschreiben. Der Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes Osthavelland in Nauen, Adalbert Schneider, bestätigt, daß auch schon Stimmscheine sortiert und gezählt wurden, obwohl 1. Jeder hat das Recht, an der Regierung seines Landes unmittelbar oder durch freigewählte Vertreter teilzunehmen. 2. Jeder hat in seinem Land das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern. 3. Der Volkswille soll die Grundlage der Regierungsgewalt bilden; er soll unverfälscht und in regelmäßigen Abständen durch allgemeine und gleiche Wahl und geheime und eine der geheimen gleichwertige freie Abstimmung ausgedrückt werden. UN-Erklärung der Menschenrechte Artikel 21 171;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 171 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 171) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 171 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 171)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Vollzug der Untersuchungshaft zu garantieren. Damit leisten die Angehörigen der Linie einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialis tischen Gesellschaft spezifische und grundsätzliche Forschungsergebnisse von Zank О.,vgl Honecker, Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag,a.

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