Unrecht als System 1950-1952, Seite 17

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 17 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 17); Urteil gegen Pfefferle DOKUMENT NR. 12 Abschrift. 1 KIs 6/50(1110) BI. 47 49 R. Rechtskräftig seit 10. März 1951 Görlitz, den 15. Mai 1951 gez. Fischer, Sachbearbeiter. Im Namen des Volkes 1 In der Strafsache gegen den Elektriker Kurt Pfefferle, geb. am 14. 8.1930 in Berlin Pankow, wohnhaft in Görlitz, Hospitalstr. 29 bei Friedrich, in Untersuchungshaft seit dem 30. 9.1950, wegen Verbrechen nadj Art. 6 der Verfassung der DDR hat die I. Strafkammer des Landgerichts zu Görlitz in der Sitzung vom 15. 12. 50, für Recht erkannt: Der Angeklagte wird wegen Verbrechens nach Artikel 6 der Verfassung der DDR zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr und den Kosten des Verfahrens verurteilt. Gründe: V Kurt Pfefferle wurde am 14. 8. 30 in Berlin-Pankow geboren. Er ist also ganze 20 Jahre alt Die unglückselige Spaltung der Stadt Berlin blieb auf das Schicksal des jugendlichen Angeklagten nicht ohne Einfluß. Er lernte vom August 1945 bis Oktober 1948 in einer Westberliner Firma den Beruf eines Elektrikers. Sein Wohnsitz indessen lag im demokratischen Sektor Berlins Pfefferle hatte jedoch auch einen Wohnsitz in Görlitz. Er wohnte in Logis bei der Zeugin Friedrich in der Hospitalstr. 29. So kam es, daß der Angeklagte im September 1950 zu einer im Zeichen der Wahl stehenden Einwohnerversammlung mehrerer Häuser der Hospitalstraße eingeladen worden war. Diese fand am 23. 9.1950 statt. Im Verlauf der Diskussion ergriff auch der Angeklagte das Wort, nachdem der Zeuge Schäfer einführend erklärt hatte, daß jeder von der Leber freiweg reden möge, es gäbe hier keine Bespitzelung Pfefferle fragte zuerst, weshalb die SPD in der DDR verboten sei. Der Zeuge Schäfer hat den Angeklagten anscheinend mit seiner Antwort auch zufriedenstellend aufgeklärt. Daraufhin fragte der Angeklagte, indem er damit eine Behauptung aufstellte, warum in der Sowjetunion noch so viele Kriegsgefangene seien. Ferner behauptete er, daß die Sowjetunion die Gefallenen-Kartei in den Händen habe Durch diese Fragen und Behauptungen des Angeklagten und durch eine sprachlich unglückliche Erwiderung des Zeugen Schäfer entstand eine große Aufregung in der 20 bis 30 Personen zählenden Versammlung In dieser Situation verließ der Angeklagte die Versammlung, was zur Folge hatte, daß die Mehrzahl der Erschienenen seinem schlechten Beispiele folgte. Drei Person- nen blieben nur zurück, so daß die Bildung eines Friedenskomitees nicht erfolgen konnte. Am 29. 9. 1950 fand im Zentral-Hospital in Görlitz eine Einwohnerversammlung statt; Pfefferle nahm auch an dieser teil Auch hier meldete sich Pfefferle zum Wort und fragte und behauptete das gleiche, wie in der am 23.9. stattgefun-denen Versammlung Pfefferle hat durch sein Verhalten ein Verbrechen im Sinne des Artikels 6 unserer Verfassung begangen. Durch seine in Fragen begleiteten Behauptungen hat der Angeklagte Völkerhaß im Sinne obiger Vorschrift betrieben. Pfefferte hat sich die von der westlichen Presse aufgestellten lügnerischen Behauptungen, die darauf hinzielen, die deutsch-sowjetische Freundschaft zu untergraben, zu eigen gemacht und durch deren Verbreitung in obengenannten Versammlungen das, was sie bezwecken, in der Versammlung am 23.9.1950 augenscheinlich erreicht Inwieweit weitere Bevölkerungskreise durch die Handlungen besser gesagt Worte des Angeklagten berührt worden sind und ev. noch werden, ist nicht feststellbar. Objektiv ist das Tatbestandsmerkmal Völkerhaß im Sinne des Artikels 6 der Verfassung aber gegeben. Vorsatz ist auch erfüllt; denn Pfefferle hat im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte die Fragen und Behauptungen in die Diskussion hineingetragen. Es konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, daß er diskutiert habe um die Versammlung zu sprengen. Das Gericht ist der Meinung, daß die dafür sprechenden Vermutungen zu schwach sind, um eine Verurteilung, die sich im Strafmaß auswirken müßte, zu rechtfertigen Das Gericht ließ sich bei der Strafzumessung von folgenden Erwägungen bestimmen: Pfefferle lebte 3 Jahre im wahrsten Sinne des Wortes halb im Osten und halb im Westen, er machte auch keinen Hehl daraus, daß er , hin und wieder eine Westzeitung zur Hand nahm, selten einmal las er die Demokratische Presse. So wurde eine politische Verbindung hervorgebracht, die von anderer Seite auch nicht korrigiert werden konnte, weil der Angeklagte sich nicht politisch schulte oder schulen ließ. Daraus erwächst ihm jedoch eine strafbare Verantwortlichkeit Die objektive Schwere der Verfehlungen ist rein äußerlich schon dadurch gekennzeichnet, daß solche Handlungen als Verbrechen im Sinne des § 1 des Strafgesetzbuches gelten. Die Folgen können neben anderen Ursachen Gründe sein für einen Krieg, der unzählige Menschenleben vernichtet. Mit dieser Gefahr spielt jeder, der die. deutsch-sowjetische Freundschaft gefährdet Unter allen diesen und jenen Umständen ist das Gericht der Ansicht, daß ein Jahr Zuchthaus den objektiven und subjektiven Belangen des Strafrechts gerecht wird. Die erlittene Untersuchungshaft wurde wegen der objektiven Schwere der Verfehlungen auf die erkannte Freiheitsstrafe nicht angerechnet. Gemäß Artikel 6 der Verfassung verliert der Angeklagte das Recht, im öffentlichen Dienst oder in leitenden Stellungen im wirtschaftlichen und kulturellen Leben tätig zu sein. Ferner verliert er das aktive und passive Wahlrecht. gez. Stadach. gez. Haupt. Staatsanwaltschaft Abteilung I Bautzen. 18. Juni 1951 L. S. gez. Ander. Urteil gegen Zeitlow DOKUMENT NR. 13 Sitzungsbericht vom 7. Mai 1951 (4. gr. Strafkammer) Strafsache gegen Fredi Zeitlow, geb. 3. Juni 1928 Berlin, wohnh.: Berlin N 58, Knaackstr. 8 Tatzeit: September 1949 35 KMs 13.50 Der Angeklagte hat in einem Zigarettenladen an läßlich einer Diskussion gesagt: „es wäre heute nicht besser als bei den Nazis, denn es gibt ja heute auch noch KZ’s. Antrag: 2 Jahre Gefängnis Kontr.Dir. 38 III A III u. oblig. Sühnemaßnahmen. Urteil: 1 Jahr Gefängnis Die 4. gr. Strafkammer ist bei ihrem Urteil davon ausgegangen, daß der Angeklagte die Hilfsschule besucht und dort das Schulziel nicht erreichte. Viertel (Viertel) Staatsanwalt Urteil gegen Dießner DOKUMENT NR. 14 -3KLs 8/51 Urteil im Namen des Volkes! In der Strafsache gegen den am 28.2.1912 in Hörnitz (Kreis Zittau) geborenen ehern. Jurist Rudolf Paul Dießner, wohnhaft in Ottenhain (Kreis Löbau), z. Zt. in U.-Haft in der Strafanstalt II in Bautzen, wegen Verbrechen nach Direktive 38 und Artikel 6 der Verfassung der DDR hat die große Strafkammer des Landgerichts zu Bautzen im Geschäftsbereich 4 in der Sitzung vom 26. Februar 1951 für Recht erkannt: Der Angeklagte wird als politisch Belasteter im Sinne der Kon-Kontroll-ratsdirektive 38 wegen Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen in 17 \;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 17 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 17) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 17 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 17)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der Beschlüsse unserer Partei, den Gesetzen unseres Staates sowie den Befehlen und Weisungen des Gen. Minister und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist. Die Intensivierung des Einsatzes der und insbesondere durch die Anwendung von operativen Legenden und Kombinationen sowie anderer operativer Mittel und Methoden; die Ausnutzung und Erweiterung der spezifischen Möglichkeiten der Sicherheitsbeauftragten, Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in Durchführung der Beschlüsse der Parteiund Staatsführung, der Verfassung, der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften der und der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen dazu befugten Leiter zu entscheiden. Die Anwendung operativer Legenden und Kombinationen hat gemäß den Grundsätzen meiner Richtlinie, Ziffer, zu erfolgen. Die Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung während der Durchführung der OPK. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß auf der Grundlage der erarbeiteten politisch-operativ bedeutsamen Informationen noch stärker und differenzierter zur Einleitung und Realisierung von Maßnahmen zur Veränderung der Situation herangezogen werden.

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