Unrecht als System 1950-1952, Seite 162

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 162 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 162); tung vom 21. 12. 1948 örtlich und sachlich zuständig. Die glaubhafte Aussage der Klägerin, die Telegramme und die Erklärung des Beklagten, die eine Ehescheidung herbeiführen sollten, haben bewiesen, daß sich der Beklagte schwere Eheverfehlungen hat zuschulden kommen lassen. Allein schon das Telegramm vom 30. 8. 49, das* die Klägerin unter Vorspiegelung falscher Tatsachen nach West-Berlin locken sollte, ist eine schwere Eheverfehlung, die den Standpunkt der Klägerin rechtfertigt, sich von dem Beklagten zu lösen. Dazu kommt sein Aut-tauchen in Thum, wo er Proben seines von Wild-West-Romantik verdüsterten Geistes abgelegt hat, die jeder Grundlage entbehrten. Der Klägerin war nicht zuzumuten, unter diesen Umständen die Ehe mit dem Beklagten fortzusetzen. Bei der Aussage des Beklagten ist bezeichnend, daß er sich auf diese Beschuldigungen überhaupt nicht eingelassen hat, bezw. diesen geflissentlich aus dem Weg gegangen ist. Dagegen entbehrte die Widerklage jeder Grundlage, Es soll nicht untersucht werden, aus welchen Gründen der Beklagte die Deutsche Demokratische Republik verlassen hat, Es ist aber gerichtsbekannt, daß kriminell belastete und arbeitsscheue Elemente nach West-Berlin flüchten, um unter dem Deckmantel der politischen Flucht, Almosen von den westlichen Besatzungsmächten zu erlangen. Beim Beklagten scheint aber mehr ein politischer Verfolgungswahnsinn vorzuliegen, denn er fühlt auch seine Frau bedroht, trotzdem die Klägerin selbst nichts von einer Bedrohung spürt, wozu auch absolut kein Grund vorhanden ist. Sie ist aber nach Aufforderung des Beklagten mit ihrem Vater nach West-Berlin gefahren, um sich mit dem Beklagten zwecks Aufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft auszusprechen. Nachdem sie die katastrophalen Verhältnisse in West-Berlin und den Geisteszustand des Beklagten, der ihr in Berlin Ohn-machtsanfälle vorspielte, kennengelemt hatte, war es ihr nicht mehr zuzumuten, ihre geordneten Verhältnisse in Thum mit denen West-Berlins an der Seite des Beklagten einzutauschen. Aus ihrem Verhalten konnten keine Ehewidrigkeiten hergeleitet werden. Die Ehe der Parteien war deshalb unter Abweisung der Widerklage hin zu scheiden, wie geschehen. Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO. gez. Nagel. Ausgefertigt am 5. März 1951 Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht. (L. S.) gez. Langer. Daß vorstehendes Urteil mit Ablauf des 15. April 1951 rechtskräftig geworden ist, wird hiermit bezeugt. Annaberg, Erzgeb., den 17. 7. 1951 Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht (L. S.) gez. Langer. Gruhn gegen Gruhn DOKUMENT NR. 192 Amtsgericht Dessau 6 Ra 538/50 Verkündet am 14. August 1951 gez. Markgraf, Justizangestellte als Urkundsperson d. Gesch.-Stelle Im Namen des Volkes! In dem Rechtsstreit der Ehefrau Anneliese Gruhn geb. Bellrich in Dessau-Haideburg, Erikaweg 38, jetzt Dessau-Ziebigk, Flurstraße 36, Klägerin, gegen ihren Ehemann, den Drogisten Heinz Gruhn, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung Streitwert: DM 1000, hat das Amtsgericht in Dessau auf die mündliche Verhandlung vom 14.8.1951 durch die Amtsrichterin Weihprachtitzky als Richterin für Recht erkannt: Die am 27. Februar 1940 vor dem Standesamt in Ludwigshafen geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Tatbestand Die Parteien, Deutsche, beide protestantisch, haben am 27. Februar 1940 vor dem Standesamt in Ludwigshafen die Ehe geschlossen. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. Der letzte eheliche Verkehr hat im Juli/August 1942 stattgefunden. Der letzte gemeinsame Wohnsitz war Dessau. Die Parteien leben seit August 1942 getrennt. Die Klägerin begehrt Scheidung der Ehe mit der Behauptung, daß die Lebensgemeinschaft seit mehr als 3 Jahren ununterbrochen aufgehoben ist, und zwar dadurch, daß der Beklagte aus der Kriegsgefangenschaft nicht mehr zu ihr zurückgekehrt ist. Entscheidungsgründe Die Klage ist öffentlich zugestellt. Der Beklagte ist zum Termin nicht erschienen. Der Klage war stattzugeben, nachdem sämtliche Kriegsgefangenen aus der SU entlassen sind. Das Verhalten des Beklagten ist ehewidrig, da dieser die eheliche Gemeinschaft mit der Klägerin nicht wieder aufgenommen hat. Durch sein Verhalten und infolge der langen Trennung ist die Ehe der Parteien zerrüttet. Eine Wiederherstellung ist nicht zu erwarten. Gern. § 48 d. Eheges. war die Ehe zu scheiden. Kostenentscheidung ergeht nach § 93 a ZPO. gez. Weihprachtitzky Verletzung der Urheberrechte DOKUMENT NR. 193 S. FISCHER VERLAG FRANKFURT AM MAIN FALKENSTEINER STR. 24 5. 5.1952 An den Börsenverein Deutscher Verlegerund Buchhändler-Verbände e. V. Frankfurt am Main Hamburger Allee 23 Betrifft: Unautorisierte Ausgabe der Werke Thomas Manns für die Deutsche Demokratische Republik im Aufbau-Verlag Berlin-Ost. Im Börsenblatt für den deutschen Buchhandel, Leipziger Ausgabe Nr. 16 vom 19.4. 1952, auf Seite 178 veröffentlicht der ostzonale Aufbau-Verlag eine ganzseitige Anzeige, in welcher er das Erscheinen folgender Werke von Thomas Mann ankündigt: am 28. 4. 1952: Buddenbrooks im Mai 1952: Lotte in Weimar in Vorbereitung: Doktor Faustus Zauberberg Königliche Hoheit Ausgewählte Erzählungen Bei den hiermit angekündigten Publikationen handelt es sich um solche, die weder vom Autor Thomas Mann noch vom alleinigen Inhaber der Verlagsrechte, dem S. Fischer Verlag, autorisiert sind. Wir bitten den Börsenverein deutscher Verleger- und Buchhändler-Verbände e. V. alle ihm geeignet erscheinenden Maßnahmen zu ergreifen, um das Erscheinen und die Verbreitung dieser widerrechtlichen Buchausgaben sowohl in ganz Deutschland als auch im Ausland zu verhindern. Im einzelnen bemerken wir dazu folgendes: 1. Mit Schreiben vom 11.1.1951 und 14.2.1951 an den S. Fischer Verlag zu Händen von Herrn Dr. Bermann Fischer bat der Aufbau-Verlag in Ost-Berlin um Lizenzverhandlungen für Ostzonenausgaben der „hervorragendsten deut- 162;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 162 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 162) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 162 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 162)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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