Unrecht als System 1950-1952, Seite 16

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 16 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 16); Der Angeklagte spricht von der Zukunft im Osten und von der höchsten Kulturstufe des deutschen Volkes. Es waren die Parolen der faschistischen Verbrecher, die durch die deutsche Überheblichkeit den Rassen- und Völkerhaß schürten und die Welt in einen Kriegsbrand verwandelten. 30 Millionen Tote waren die Folge des Blickes nach dem Osten, für den der Angeklagte schon 30 Jahre durch seine politische Tätigkeit gearbeitet hat. Als Mitglied des Völkischen Schutz- und Trutzbundes hetzte er gegen Rassen und Völker, im Stahlhelm war er ein Verfechter des Wehrgedankens. Er trieb 30 Jahre nazistische und militaristische Propaganda und betreibt sie noch heute, indem er den Stahlhelm als eine gute Sache, als den Träger des Wehrgedankens hinstellt. Boykotthetze, Kriegshetze und militaristische Propaganda sind Verbrechen im Sinne des StGB. Auf Grund der Einlassungen des Angeklagten und der glaubwürdigen Zeugenaussagen sieht es das Gericht als erwiesen an, daß sich der Angeklagte im Sinne der Anklage schuldig gemacht hat. Das Gericht folgte dem Anträge der Staatsanwaltschaft. ln der Strafzumessung hat das Gericht das gemeingefährliche, gesellschaftsschädigende Verhalten des Angeklagten als strafschärfend berücksichtigt. Der Angeklagte versucht, die Bevölkerung von ihren Weg des friedlichen Aufbaues abzubringen und sie in ein neues, noch größeres Elend zu stürzen. Er verteidigt seine reaktionäre Gesinnung in gerissener Weise, um seine wahren Absichten zu verschleiern. Das Gericht ist der Ansicht, daß für solche Elemente die ganze Härte des Gesetzes angewendet werden muß, um das deutsche Volk vor einem neuen Völkermorden zu schützen. Es kann nicht sein, daß im Angesicht der noch nicht überwundenen Leiden der Völker ein neuer Vernichtungskampf im Interesse der Profite einiger Kriegstreiber heraufbeschworen wird. Die Justiz der DDR ist im Namen der 800 Millionen Friedenskämpfer der Welt verpflichtet, gegen solche Elemente harte aber gerechte Urteile zu fällen. Das deutsche Volk muß beweisen, daß es das ihr entgegenbrachte Vertrauen nicht mißbraucht und den Willen hat, den Frieden der Welt zu erhalten. Es ist nicht ausschlaggebend, daß der Angeklagte seine Äußerungen nicht als reaktionär empfindet und das Gericht von seiner positiven Einstellung zum politischen Leben in der DDR überzeugen will. Maßgebend und bezeichnend für das Gericht ist das deutsche Volk, die werktätige Bevölkerung. Diese hat die Äußerungen des Angeklagten nicht nur als Beleidigung der fortschrittlichen Gesellschaft, sondern als einen gemeinen Angriff auf die friedliche Entwicklung und den Aufbau unserer DDR empfunden. Das dem so ist, beweisen die Artikel in der Märkischen Volksstimme und die zahlreichen Protestresolutionen aus den Betrieben. Die werktätige Bevölkerung unter der Führung der Arbeiterklasse hat die Lehren aus der Geschichte gezogen und ist nicht gewillt, noch ein- mal in den imperialistischen Sumpf hinabzusteigen. Sie verlangt die Bestrafung derer, die es versuchen, den Frieden zu stören und die durch ihre reaktionären Machenschaften den Aufbau einer neuen glücklichen Gesellschaft verhindern wollen. Um dem Angeklagten die Gelegenheit zu nehmen, sich nochmals im öffentlichen Leben gegen die Gesellschaft zu betätigen, wurde auf Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren erkannt. Das Gericht sieht in der erkannten Strafe eine gerechte Sühne für die verwerflichen Handlungen des Angeklagten. gez. Magi era gez. Hoff Schild Ausgefertigt: Eberswalde, den 4. 4. 51 L. S. gez. Schwengler Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Landgerichts Anklage gegen Krause DOKUMENT NR. 11 Landeskriminalamt Brandenburg Kreis-Kriminal-Polizei-Abteilung Sachgebiet K 5/201 Untersuchungsorgan Prenzlau, den 12. ?. 49 Schwedter Str. 2 Fernruf 453. An die Kleine gemäß Befehl 201 SMAD gebildete besondere Strafkammer des Landgerichts in Eberswalde. Anklage! 1. ) Der Arbeiter Ortwig Krause, geb. geb. 15. 3. 30 in Röhrsdorf, wohnhaft in Brüssow Kreis Prenzlau, Haft 13. 5. 15. 6. 49 Polizeigefängnis Prenzlau 2. ) Der Zimmermann Alfred Wittig, geb. 3.11.28 in Stettin-Podejoch, wohnhaft in Brüssow, Rudolf-Breitscheidtstraße 1, Haft 13. 5. 15. 6. 49 Polizeigefängnis Prenzlau 3. ) Der Neubauer Kuno Geitzner, geb. 25.6.24 in Lüben Kreis Deutschkrone, Haft 14. 5. 15.6. 49 werden aufgrund des Befehls 201 der SMAD vom 16. 8. 47 angeklagt. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, zu 1 und 2 in der Nacht vom 12. zum 13. 5.49 zu 3 in der Nacht vom 13. zum 14. 5. 1949 in Brüssow durch Erfinden und Verbreiten tendenziöser Gerüchte den Frieden des deutschen Volkes gefährdet zu haben. Vergehen strafbar gemäß Abschnitt II, Artikel III Abs. A Gr. III der Direktive 38 vom 12.10.46. Wesentliches Ermittlungsergebnis: Am 15. und 16. Mai fand in der gesamten sowjetischen Zone die Wahl der Delegierten zum dritten deutschen Volkskongreß für Einheit und gerechten Frieden statt. Der amerikanische Sender „RIAS" machte gegen diese demokratische Wahl in infamster Weise Propaganda. Der Beschuldigte zu 2) Wittig hörte sich die Propaganda im Rundfunk mit an und beeinflußt von diesen Hetzsendungen, begab er sich zu dem Beschuldigten zu 1) Krause, und forderte ihn auf, mit ihm zusammen Plakate anzufertigen und dieselben in Brüssow* anzuschlagen. Krause kam dieser Aufforderung nach und gemeinsam stellten sie Zettel nachfolgenden Inhalts her: „Wir wollen keinen Volkskongreß, wir wollen eine deutsche Republik, aber vom Rhein zur Memel, drum Deutsche, seid wachsam, macht Eure Stimmzettel ungültig." „Männer und Frauen seid auf der Hut, macht .Eure Stimmzettel ungültig. Wir wollen keinen Volkskongreß, wir wollen unsere Heimat!" „Einwohner von Brüssow, laßt Euch nicht verwirren, macht Eure Stimmzettel ungültig!" Nachdem die Beschuldigten eine Anzahl dieser Zettel hergestellt hatten, gingen sie in die Stadt, um diese Plakate anzukleben. Nach Beendigung dieser Aktion begaben sie sich nach Hause. Am nächsten Tage wurden diese Plakate von Brüssower Einwohnern entrüstet bemerkt und entfernt. Die Beschuldigten unter 1) und 2) konnten bald als Täter ermittelt und in Haft genommen werden. Als der Beschuldigte zu 3) Geitner von der Inhaftierung seiner Freunde Kenntnis bekam, stellte er von sich aus einen weiteren Zettel mit einer ähnlichen Inschrift her und befestigte ihn an der Gemeindetafel. Auch er konnte kurze Zeit darauf als Täter ermittelt werden. Es ist nicht festgestellt, daß die Beschuldigten im Auftrag einer antidemokratischen Organisation gehandelt haben. Sie stehen im allgemeinen in Brüssow in keinem schlechten Ruf und gehen ihrer geregelten Arbeit nach. Beweismittel: 1. ) Geständnisse 2. ) Zeugnis der a) Gustav Balzer, b) Otto Petzenauer, c) Rudi Kuhn d) Walter Möhe e) Emst Schulz f) Margarete Schulz 3. ) Vorgefundene Plakate. Es wird beantragt, das Hauptverfahren zu eröffnen und die Hauptverhandlung vor der kleinen gemäß Befehl 201 SMAD gebildeten besonderen Strafkammer des . Landgerichts Eberswalde stattfinden zu lassen. gez. Hein gez. Bogda Staatsanwalt Volkspolizeimeister. 16;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 16 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 16) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 16 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 16)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit - Geheime Verschlußsache mit Befehl des Ministers für Staatssicherheit geregelt. Operative Ausweichführungsstellen sind Einrichtungen, von denen aus die zentrale politisch-operative Führung Staatssicherheit und die politisch-operative Führung der Bezirksverwaltungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit erlassenen und für alle Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verbindlichen Ordnungs- und Verhaltensregeln in der Untersuchungshaf tans alt sowie - die auf den genannten rechtlichen Grundlagen, dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie innerdienstlichen Regelungen, die Einheitlichkeit der Gestaltung des Untersuchunqshaft-Vollzuges unbedingt auf hohem Niveau gewährleistet wird. Dies auch unter Berücksichtigung bestimmter Faktoren, die diese Zielstellung objektiv erschweren, wie zum Beispiel die Beschwerde, Benachrichtigung von Angehörigen, rsorgemaßnahmen mit dem Unte rsuchung so gan zu klären hat. Wendet sich der Verhaftete dennoch mit solchen Fragen an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen.

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