Unrecht als System 1950-1952, Seite 157

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 157 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 157); sdiusses zum Schutze des Volkseigentums, jetzt Ministerium des Innern HA Amt zum Schutze des Volkseigentums unterliegen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um die Geltendmachung von Ansprüchen handelt, die infolge rechtswidriger Entziehung von Vermögen aus der Sequestermasse entstanden sind. Im übrigen können Ansprüche, die auf Grund einer Enteignung in Volkseigentum übergegangen sind, von dem zuständigen Rechtsträger , im ordentlichen Rechtswege geltend gemacht werden. Hier ist zu beachten, daß der Rechtsträger nicht Rechtsnachfolger ist, daß vielmehr in seiner Person originärer Erwerb stattgefunden hat. Ergeben sich im Einzelfall Zweifelsfragen darüber, ob ein Anspruch mit der Sequestrierung im Zusammenhang steht, so ist über das Ministerium der Justiz die Stellungnahme des Ministeriums des Innern HA Amt zum Schutze des Volkseigentums, einzuholen. Dies gilt insbesondere dann, wenn seitens des Rechtsträgers von Volkseigentum ein dahingehender Antrag bestellt wird. In diesen Fällen empfiehlt sich die Aussetzung des Rechtsstreits gemäß § 148 ZPO. gez. Fechner Mißbrauch der Amtsgewalt DOKUMENT NR. 182 Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik. § 20 Der Staatsanwalt ist zum Zwecke der Wahrung der demokratischen Gesetzlichkeit berechtigt, in jedem Zivilrechtsstreit und in jedem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Einreichung von Schriftsätzen und durch Teilnahme an Gerichtsverhandlungen mitzuwirken. § 27 Dieses Gesetz tritt am 1. Juni 1952 in Kraft. Einsprüche der Staatsanwaltschaft gemäß § 13 dieses Gesetzes sind nur gegen Maßnahmen zulässig, die nach Erlaß des Gesetzes vorgenommen werden. Berlin, den 15. Mai 1952 gez. O. Grotewohl, Ministerpräsident. Aus „Neues Deutschland“ Nr. 122 vom 25. Mai Sondergerichte für Rechtsträger von Volkseigentum DOKUMENT NR. 183 Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg Hauptabteilung Justiz GZ.: 5142 Ziv/3700 1215/51 Potsdam, den 15. Juni 1951 Friedrich Engels-Straße 2, Zim. 126 Tel.: 4305 App. 26 Rundverfügung Nr. 175/51 An den Oberlandesgerichtspräsidenten, die Landgerichtspräsidenten, die aufsichtführenden Richter bei den Amtsgerichten. Betr.: Behandlung der Prozesse, an denen Rechtsträger von Volkseigentum beteiligt sind. Nachstehende Rundverfügung übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Beachtung. über die Durchführung des in dieser Rundverfügung Angeordneten ist an die Hauptabteilung Justiz durch den Herrn Oberlandgerichtspräsidenten, die Landgerichtspräsidenten und aufsichtführenden Richter bis zum 5. 7. 1951 zu berichten. Der Bericht hat die Namen der Richter zu enthalten, die dem Senat, der Kammer bzw. der Abteilung eines Amtsgerichts angehören, die mit der Behandlung der obengenannten Prozesse von Rechtsträgern von Volkseigentum befaßt sind. Gegebenenfalls ist Fehlanzeige erforderlich. Hoeniger Hauptabteilungsleiter L. S. Beglaubigt: Hoffmann, Justizangestellte Deutsche Demokratische Republik Ministerium der Justiz Der Minister 3700 II 18/50 Berlin NW 87, den 22. Mai 1951 Clara Zetkin-Str. 93 Fernruf: 42 59 81 Rundverfügung Nr. 79/51 Eine Umfrage bei den Gerichten, ob und inwieweit die oben bezeichneten Zivilprozesse im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung an den einzelnen Gerichten von einem Senat, einer Kammer oder einer Abteilung durchgeführt werden, hat zu einem recht unterschiedlichen Ergebnis geführt. In den meisten Fällen werden z. B. bei zwei bestehenden Senaten beim OLG in beiden Senaten Prozesse, an denen Rechtsträger von Volkseigentum beteiligt sind, bearbeitet. Das gleiche Bild ergibt sich bei den Landgerichten, in denen diese Prozesse ebenfalls von allen bestehenden Kammern bearbeitet werden. Auch bei den größeren Amtsgerichten mit mehreren Zivilabteilungen werden die anfallenden Sachen nach Buchstaben oder Ziffern aufgeteilt, so daß auch hier Zivilprozesse mit Rechtsträgern von Volkseigentum als Partei von allen bestehenden Zivilabteilungen bearbeitet werden. Lediglich im Lande Sachsen ist die Bearbeitung von diesen Zivilprozessen im Wege der Geschäftsverteilung so geregelt, daß sie jeweils von einem Senat, einer Kammer oder einer Abteilung bearbeitet werden. Diese Regelung ist im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung wünschenswert. Ich ordne daher an, daß in allen Ländern so verfahren wird. Soweit die Voraussetzungen des § 63 Abs. 2 GVG gegeben sind, was häufig der Fall sein wird, empfehle ich, die Geschäftsverteilung unverzüglich neu zu regeln. Darüber hinaus ermöglicht die Zusammenfassung dieser Art von Prozessen in einem Senat, einer Kammer oder in einer Abteilung auch eine schnellere und bessere organisatorische Durchführung. In der Mehrzahl der Fälle sind die Vereinigungen Volkseigener Betriebe oder andere Rechtsträger von Volkseigentum durch ihre Justitiare oder einen anderen Bevollmächtigten im Termin vertreten. Um zu vermeiden, daß diese Vertreter mehrmals in der Woche zu anstehenden Terminen auf dem Gericht erscheinen müssen, ist bei der Terminsanberaumung dafür Sorge zu tragen, daß in allen Sachen mit Rechtsträgern von Volkseigentum die Termine jeweils an einem bestimmten Tage in der Woche bzw. je nach Anfall in kleineren oder größeren Zeitabschnitten stattfinden. Außerdem ist gemäß § 139 ZPO dahin zu wirken, daß von den Parteien außer dem Rechtsträger des Volkseigentums auch der jeweilige an dem Prozeß beteiligte volkseigene Betrieb benannt wird, falls dieser nicht selbst Rechtsträger ist. Diese Angabe ist in den Urteilsgründen aufzuführen. Bei Kostenfestsetzungsbeschlüssen und anderen Titeln ohne Tatbestand und Entscheidungsgründen ist durch einen Zusatz hinzuzufügen, welchen volkseigenen Betrieb die Angelegenheit betrifft. Im übrigen wird nochmals darauf hingewiesen, daß Zivilprozesse, in denen Rechtsträger von Volkseigentum beteiligt sind, rasch und zügig durchzuführen sind. Fechner DOKUMENT NR. 184 Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg Hauptabteilung Justiz GZ.: 5142 Ziv/3820 1371/51 Potsdam, den 21. Juli 1951 Friedrich Engels-Straße2, Zim. 12 Tel.: 4305 App. 21 Rundverfügung Nr. 217/51 An den Oberlandesgerichtspräsidenten, den Generalstaatsanwalt, die Landgerichtspräsidenten, die Oberstaatsanwälte bei den Landgerichten, die aufsichtführenden Richter bei den Amtsgerichten, die Leiter der Amtsanwaltschaften bei den Amtsgerichten, Nachrichtlich: An das Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik. Betr.: Volkseigentum. Um der wachsenden Bedeutung des Volkseigentums künftig besser Rechnung tragen zu können, ordne ich folgendes an: I. Gemäß der Rundverfügung Nr. 175/51 sollen nur ein Senat des Oberlandesgerichts, nur eine Kammer des Land- 157;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 157 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 157) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 157 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 157)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Verhandlungssaal sowie in dessen unmittelbarem Vorfeld sind entsprechend den zeitlichen und räumlichen Bedingungen konkrete Verantwortungsbereiche festzulegen, die funktionellen Pflichten eindeutig abzugrenzen und im engen Zusammenwirken mit den anderen bewaffneten sowie den Rechtspflegeorganen ist es für die Angehörigen der Abteilung verpflichtende Aufgabe, auch in Zukunft jeden von der Parteiund Staatsführung übertragenen Auftrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszuqehen, daß die Sammlung von Informationen im tvollzuq zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtunqen, vor allem der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechend, ständig vervollkommnet und weiter ausgeprägt werden muß. In diesem Prozeß wächst die Rolle des subjektiven Faktors und die Notwendigkeit seiner Beachtung und Durchsetzung, sowohl im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze zur Regelung des Dienstverhältnisses mit den auf dem Gebiet der Abwehr tätigen Offizieren im besonderen Einsatz Staatssicherheit und zur Regelegung der Vereinbarungen mit den auf dem Gebiet der Bilanzierung, zentralen staatlichen Leitung und Außenwirtschaft zunehmend höhere nachteilige finanzielle und ökonomische Folgen auf das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft.

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