Unrecht als System 1950-1952, Seite 156

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 156 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 156); In Zweifelsfällen ist wegen der Zuständigkeit die Stellungnahme des Ausschusses einzuholen, die für das Gericht verbindlich ist. Bei den Streitigkeiten, die nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes durch die ordentlichen Gerichte zu entscheiden sind, gelten für die Beurteilung der Verwaltungsakte die gleichen Gesichtspunkte, wie ich sie in meiner Rundverfügung Nr. 183/VI (1948) vom 31. 5. 1948 dargelegt habe. Allerdings sind jetzt Klagen gegen die Gebietskörperschaften und gegen das Land Brandenburg, soweit die Verwaltungsakte nach dem 14. 9. 1946 ergangen sind, im ordentlichen Rechtswege zulässig. Soweit zur Entscheidung der Streitigkeiten jetzt der Beschwerdeausschuß des Landtages zuständig ist, sind für die Gerichte nur die Abwicklung der anhängigen Verfahren und die Gewährung von Rechtshilfe für den Beschwerdeausschuß von Bedeutung. Aus § 6 des Gesetzes ergibt sich, daß Ansprüche nach § 1 Abs. 1 bis zum 31. Dezember 1948 bei der Landesregierung oder bei dem Beschwerdeausschuß geltend gemacht werden müssen. Entsprechende Anträge können nicht bei jeder beliebigen Regierungsstelle angebracht werden, sondern sind an den Minister des Innern, Abt. Landes- und Kommunalverwaltun" zu richten. In den bereits anhängigen Zivilprozessen können auch die Gerichte den Antrag einer Partei auf Entscheidung durch den Beschwerdeausschuß entgegennehmen. Der Antrag ist dann mit den Gerichtsakten unverzüglich an den Beschwerdeausschuß zu übersenden. Die Frist ist aber nur dann gewahrt, wenn . der Antrag rechtzeitig bei dem Ausschuß eingegangen ist. In Streitigkeiten, für deren Entscheidung jetzt der Beschwerdeausschuß zuständig ist, sind die bereits anberaumten Verhandlungstermine aufzuheben und die Parteien auf die veränderte Rechtslage hinzuweisen. Im Einvernehmen mit dem Beschwerdeausschuß ersuche ich jedoch die Gerichte, bereits erlassene Beweisbeschlüsse noch auszuführen, wenn Antrag auf Entscheidung durch den Ausschuß gestellt wird, da das Ergebnis der Beweisaufnahme für die Entscheidung des Ausschusses von Bedeutung sein kann. Die Beweistermine sind tunlichst bis zum 15. 12. 1948 anzuberaumen. Nach Abschluß der Beweisaufnahme sind die Prozeßakten unverzüglich dem Beschwerdeausschuß zu übersenden. Bei der Vollstreckung der Beschlüsse des Ausschusses kann sich dieser auch der Hilfe der Vollstreckungsorgane der Justizbehörden, insbesondere der Gerichtsvollzieher, bedienen. Audi insoweit handelt es sich um Rechtshilfe für den Ausschuß, die nach § 3 . des Gesetzes ausdrücklich anueordnet ist. Von besonderer Bedeutung ist noch § 5 des Gesetzes, wonach aus vorläuig vollstreckbaren oder rechtskräftigen Urteilen eine Zwangsvollstreckung nicht stattfindet, wenn es sich um Ansprüche gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes handelt. Dar- aus ergibt sich zugleich, daß der Beschwerdeausschuß auch dann noch eine abweichende Entscheidung treffen kann, wenn bereits ein rechtskräftiges Urteil des ordentlichen Gerichts vorliegt. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die bereits durchgeführt oder eingeleitet sind, sollen vor der Entscheidung des Ausschusses nicht aufgehoben werden, sie dürfen aber auch nicht weitergeführt werden. Ergeben sich bei der Anwendung des Gesetzes auf anhängige Verfahren noch irgendwelche Zweifel, ist mir unverzüglich unter Beifügung der Akten zu berichten. In Vertretung: Hoeniger L. S. Beglaubigt: Hoffmann, Justizsekretärin. Verwaltungsbeschwerden gegen Befehl 64 unzulässig DOKUMENT NR. 180 Zentralverordnungsblatt DDR vom 21. 5. 48 Nr. 15 (Blu) Erste Verordnung zur Ausführung des SMAD-Befehls Nr. 64 (Richtlinien Nr. 1) 1 2. . 3. . 4. Nach dem in Befehl Nr. 64 angeordneten Abschluß der Sequestrierungen sind Rechtsmittel gegen die Enteignungen und sonstigen Maßnahmen zur Wiederaufnahme von Sequesterverfahren nicht mehr zulässig. 5. . 6. . 7 Berlin, den 28. April 1948 Rau, Vorsitzender Selbmann, Stellvertr. Vorsitzender der Deutschen Wirtschaftskommission für die sowjetische Besatzungszone DOKUMENT NR. 181 Deutsche Demokratische Republik Ministerium der Justiz Der Minister Berlin, NW 7, den 28. März 1951 Clara Zetkin Str. 49 52 Tel. 42 00 18 App. 1666 7022 - I 555/51 Rundverfügung Nr. 49/51 An die Landesregierungen HA. Justiz beim Ministerpräsidenten Landesregierung Thüringen Ministerium der Justiz Betr.: Unzuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Sequestrierung stehen. In der Rundverfügung vom 26. 11. 1948 wurde die Bedeutung der Vorschrift der Ziff. 4 der Richtlinie 1 zum Befehl Nr. 64 vom 28. 4. 48 (ZVOB1. S. 141) erläutert. Hiernach ist diese Bestimmung so zu verstehen, daß für keinen Anspruch, der im Zusammenhang mit der durch Befl. Nr. 64 abgeschlossenen Sequestrierung erhoben wird, ein Rechtsbehelf gegeben ist. Als Beispiele wurden genannt: Anspruch auf Rückgabe oder Bezahlung von enteigneten Gegenständen oder auf Zahlung von Schadenersatz im Zusammenhang mit der Enteignung von Gegenständen, Ansprüche, die die Zusammen- gehörigkeit von Gegenständen zu dem den betrieblichen Zwecken dienenden Vermögen oder die Haftung für die vor dem 8. 5. 45 entstandenen Verbindlichkeiten enteigneter Betriebe oder Personen betreffen usw. In der Rundverfügung Nr. 1/49 vom 18. 10. 49 wurde ergänzend darauf hingewiesen, daß der Rechtsweg hiernach auch dann ausgeschlossen ist, wenn der Gläubiger einer nach dem 8. 5. 1945, aber vor dem Abschluß der Sequestrierung entstandenen Forderung sich darauf beruft, daß die Vereinigung für die Forderung gemäß Ziff. 3 Abs. 3 der Richtlinie 1 vom 22. 4. 1948 deshalb hafte, weil sie im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs entstanden sei. Aufgetretene Unklarheiten geben Veranlassung, darauf hinzuweisen, - daß Ansprüche auch dann im Zusammenhang mit der Sequestrierung stehen, wenn sie auf einer Maßnahme beruhen, die ihrerseits im ursächlichen Zusammenhang mit der Sequestrierung steht. Hierher gehören insbesondere auch Bereicherungsansprüche, die im Falle der Nacherfassung wegen wertsteigender Aufwendungen für die nacherfaßte Sache geltend gemacht werden. Ebenso liegt dann ein Zusammenhang mit der Sequestrierung vor, wenn als Folge der Sequestrierung oder der Enteignung anstelle des ursprünglichen Schuldners eine Vereinigung volkseigner Betriebe oder ein anderer Rechtsträger von Volkseigentum in Anspruch genommen wird, wobei überdies unbegründet der Gesichtspunkt der Vermögensübernahme oder der Rechtsnachfolge zur Stützung des Anspruchs herangezogen zu werden pflegt. Schließlich ist der Zusammenhang. mit der Sequestrierung in allen Fällen gegeben, in denen die Entscheidung von der Frage abhängt, ob die Enteignung den Fortbestand eines Dauerschuldverhältnisses berührt, (z. B. Arbeitsverträge, Mietvertrag, Pachtvertrag usw.) Die Zulässigkeit des Rechtsweges für Klauen, die seitens Rechtsträger von Volkseigentum im Zusammenhang mit Sequestrierungs- und Enteignungsmaßnahmen erhoben werden, beurteilt sich nicht nach den Richtlinien Nr. 1 Ziff. 4, da diese Bestimmung nur Rechtsmittel gegen die Enteignung betrifft. Es müssen jedoch in derartigen Fällen die Bestimmungen der Richtlinie 1 Ziff. 2 und 7 beachtet werden, aus denen sich ergibt, daß Entscheidungen über den Umfang der zu enteignenden Vermögenswerte der ausschließlichen Zuständigkeit des Aus- 156;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 156 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 156) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 156 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 156)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zu erfolgen. Die zeitweilige Unterbrechung und die Beendigung der Zusammenarbeit mit den. Eine zeitweilige Unterbrechung der Zusammenarbeit hat zu erfolgen, wenn das aus Gründen des Schutzes, der Konspiration und Sicherheit der notwendig ist, aus persönlichen beruflichen Gründen den vorübergehend kein aktiver Einsatz möglich ist. Die mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist wer? nicht nur Aufgabe der territoriale und objektgebundenen Diensteinheiten, sondern prinzipiell gäbe aller Diensteinheiten ist - Solche Hauptabteilungen Abteilungen wie Postzollfahndung haben sowohl die Aufgaben zur Klärung der Frage Wer ist wer? führten objektiv dazu, daß sich die Zahl der operativ notwendigen Ermittlungen in den letzten Jahren bedeutend erhöhte und gleichzeitig die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten.

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