Unrecht als System 1950-1952, Seite 153

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 153 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 153); Ungeschützte Urheberrechte Patente, Gebrauchsmuster und Urheberrechte an Werken der Literatur und Tonkunst dürfen nicht nur von Einzelpersonen und Einzelbetrieben verletzt werden, ohne daß der Staat den Erfindern und Urhebern Rechtsschutz gewährt; der Staat selbst setzt sich systematisch über die Urheberrechte hinweg. Der Begriff des „geistigen Eigentums" wird in der Sowjetzone nicht anerkannt, obwohl das deutsche Urheberechtsgesetz und die revidierte Berliner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst in der Zone noch gelten. So ist auf Grund des Beschlusses des Ministeriums für Volksbildung der DDR der staatliche Aufbau-Verlag in Ostberlin angewiesen worden, trotz Widerspruchs der Verfasser und der von den Verfassern autorisierten Inhaber der Verlagsrechte die Werke von Thomas Mann und Hermann Hesse herauszugeben. Als erstes dieser Werke sind von dem Aufbauverlag am 28.4.1952 die Buddenbrooks von Thomas Mann allein autorisierter Verlag S. Fischer, Frankfurt/Main herausgebracht worden. Auch in ihrer Ausstattung stellen die von dem sowjetzonalen Verlag herausgebrachten Bücher eine sklavische Nachahmung der Stockholmer Gesamtausgabe der Werke des Dichters dar. Mangelnder Rechtsschutz in der Verwaltung Die Verkümmerung des Rechtsschutzes erstreckt sich aber nicht nur auf die ordentliche Gerichtsbarkeit, auch in der sowjetzonalen Verwaltung trifft man überall auf einen mangelnden Rechtsschutz. In einer Aussage vom 5. Juni 1952 führt K. F. Teupitz am Beispiel Thüringen aus, wie die nach 1945 einsetzende Verwaltungsunsicherheit mit dem Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit zunächst weitgehend eingeschränkt werden konnte, dann aber mit der Einführung des neuen Thüringer Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 7. Oktober 1948 „der Willkürherrschaft der SED freie Bahn geschaffen" wurde, die die Abschaffung der Generalklausel, nach der gegen jede Entscheidung der Verwaltung eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung gegeben ist, und die scharfe Beschneidung der Möglichkeiten zur Überprüfung der Verwaltungsakte forderte. „In den übrigen Ländern", führt Teupitz aus, „wurde bereits von vornherein in den Gesetzen über die Verwaltungsgerichtsbarkeit das Tätigwerden dieser Gerichte weitgehend eingeschränkt", und fügt hinzu, „weder in Sachsen, in Sachsen-Anhalt noch in Ostberlin seien Verwaltungsgerichte gebildet worden". In Mecklenburg übe der Verwaltungsgerichtshof nur eine rechtsgutachtliche Tätigkeit aus, in Brandenburg und Thüringen beruhe die Tätigkeit dieser Gerichtshöfe ebenfalls nur aus Vorbescheiden und Rechtsgutachten als politische Erklärungen zu Verwaltungsakten. „Da- mit sind jedoch Sinn und Inhalt einer Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht erfüllt und wird dem Rechtsschutzbedürfnis der Bevölkerung nicht genügt", stellt Teupitz fest. Steuergerichtlicher Rechtsschutz versagt Die Auferlegung von Steuern gehört zu den fühlbarsten Eingriffen in die Sphäre der persönlichen Freiheit und des privaten Eigentums. Das Rechtsschutzbedürfnis der Staatsbürger erfordert, daß ungesetzliche Eingriffe (dieser Art wirksam abgewehrt werden können. In der Sowjetzone ist genau wie in der Bundesrepublik Deutschland in Steuersachen der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten ausgeschlossen (§ 242 Reichsabgabenordnung). Zur Entscheidung von Steuerstreitigkeiten sind besondere staatliche Gerichte berufen. Die Bildung dieser Gerichte ist in der Sowjetzone durch das Abgabengesetz vom 9. 2. 1950 zwar angeordnet worden, tatsächlich aber bisher unterblieben. Bis heute sind jedenfalls weder das Zentralfinanzgericht noch die Landesfinanzgerichte konstituiert worden, über zwei Jahre lang wird also der Sowjetzonenbevölkerung der ihr gesetzlich verbriefte steuergerichtliche Rechtsschutz vorenthalten. Im Frühjahr 1952 hat es infolgedessen bereits über 20 000 unerledigte Berufungen gegen Einspruchsentscheidungen sowjetzonaler Finanzämter gegeben. Viele dieser Streitfälle sind praktisch dadurch präjudiziert, daß die strittigen Steuerforderungen in der Zwischenzeit rücksichtslos beigetrieben und die Steuerpflichtigen dabei um ihre Betriebe und sonstige Habe gebracht worden sind. Das Vertrauen der Bevölkerung zur sowjetzonalen Abgabenverwaltung hat hierdurch schwere Einbuße erlitten. „Wo bleiben die Finanzgerichte?" Diese Verkümmerung des gesetzlich verbrieften Rechtsschutzes der Steuerzahler fiel selbst Volkskorrespondent Eberhard Koch aus Wanzleben auf, der in dem amtlichen Organ „Deutsche Finanzwirtschaft", Heft 1 des 6. Jahrgangs, einen Artikel mit der Überschrift: „Wo bleiben die Finanzgerichte?" veröffentlichte. „Am 9. Februar 1950 hörten die damaligen Steuergerichte auf zu existieren", stellt der sowjetzonale Volkskorrespondent Koch fest. „Und was ist geschehen?" Obwohl das Abgabengesetz vom 9.2. 1950 die Bildung von Landesfinanzgerichten vorgesehen habe, seien 21 Monate vergangen „und noch immer ist es nicht gelungen, diese Landesfinanzgerichte zu konstituieren". Nicht nur den Finanzämtern erwüchsen „aus diesem unerträglichen Zustand" Schwierigkeiten, „auch die Steuerpflichtigen sind hiervon betroffen". Sie blieben „unendlich lange im Unklaren" über nachzuentrichtende Mehrsteuem, was nicht dafür angetan sei, „das Vertrauen der Bevölkerung zu unserer demokratischen Verwaltung zu festigen". 153;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 153 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 153) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 153 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 153)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter und der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, alle Vollzuosnaßnah-m mit Ausländern, die ihnen gewährten Rechte und auf erlegten Pflichten, konsequent auf gesetzlicher Grundlage zu gestalten und beweiskräftig zu dokumentieren.

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