Unrecht als System 1950-1952, Seite 15

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 15 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 15); und der Aussagen der Zeugen Koller, Willmann, Andrewski und Schwerdtner folgenden Sachverhalt: Die LDP führte, zwecks Gründung einer Ortsgruppe, in Boddow am 27. 6. 50 eine Versammlung durch, auf der der Angeklagte in seiner Eigenschaft als Kreisverbandsleiter, das Referat hielt. In dem ersten Teil der Versammlung, der öffentlich war, hat sich der Angeklagte zweideutig aber vorsichtig ausgedrückt. Er sprach von der Freiheit der Persönlichkeit und führte dann aus, daß die Besatzungsmacht nicht nur an uns, sondern zuerst an sich selbst denkt, daß es nicht gut ist, wenn man die Volkswirtschaftler als Sünder und Verbrecher abtut, da dieselben aus Handel und Handwerk hervorgegangen sind. Wenn Verhandlungen kommen, dann wird die LDP in der Ostzone ein Wort mitsprechen. Es sieht im Westen wieder so aus, als wenn es dort eine Vielzahl von Parteien gibt, aber das interessiert uns in der Ostzone ja nicht. Der Angeklagte sprach dann davon, daß die Deutschen die höchste Kulturstufe haben, die sich von Deutschland auf alle anderen Völker verlagert hat. Er sagte, daß die Deutsche Demokratische Republik jemand haben muß, der die Waren abnimmt, es wird aber noch viele Jahre dauern, bis wir in der Deutschen Demokratischen Republik eine Produktion haben, die uns Gewinn abwirft. Rußland, dieses Riesenreich, kann nicht so schnell seine Wirtschaft aufbauen. Da in der Versammlung auch Mitglieder der SED anwesend waren, bemühte sich der Referent vorsichtig in seinen Ausführungen zu sein. Der Angeklagte schloß die öffentliche Versammlung mit der Bitte, daß Interessenten noch bleiben sollten. Nachdem ca. 17 Personen in die LDP aufgenom-men wurden, erfolgte die Gründung einer Ortsgruppe. Der Angeklagte richtete an die neuen Mitglieder folgende Worte: „Da wir jetzt unter uns sind, können wir frei und offen sprechen" und führte dann folgendes aus: „Wir sind zwar noch schwach, lassen uns aber nicht an die Wand drücken. Mit der jetzigen Regierung sind wir nicht zufrieden, aber wir arbeiten mit, weil es doch nicht so bleibt. Daß wir nicht alles mitnehmen, dafür ein Beispiel: In der Kartoffelaktion sollten bei den Bauern die Kartoffeln beschlagnahmt werden. Die LDP war dagegen und auf ihren Einspruch wurde die Beschlagnahme nicht durchgeführt. Auch die Mitglieder der SED sind nicht mit allem einverstanden. Die Wahlen sind sinn- und zwecklos Die Bauern sollen einmal überlegen, wie man frei wählen kann, wenn nur eine Liste besteht? Wie die Wahl sein wird, weiß die LDP noch nicht, aber die LDP muß überall Ortsgruppen bilden, damit sie in die Vertretungen hineinkommt und den Kommunisten auf die Hände sehen kann. Die Bauern sollen ruhig bleiben, aber gegen das, was ihnen nicht paßt, Stellung nehmen." Der Angeklagte kam dann auf die Pflichtablieferung zu sprechen, da es sich um Bauern handelte. Er führte folgendes aus: „Die Differenzierung ist der größte Beschiß. Sie sollten mal überlegen, der Kreisvorsitzende der LDP hat 800 Morgen Land und soll 12 Ztr. abgeben. Was soll er machen, wenn der liebe Gott nur 10 Ztr. wachsen läßt? Wenn er als Einzelner nicht erfüllt, dann sagt man, er will nicht, wenn die Bauern aber alle nicht erfüllen, dann kann man den Bauern nichts anhaben, und aufhängen kann man die Bauern nicht. Was die LDP braucht, ist die Jugend, ihr wird jetzt nur der Kopf verdreht." Auf einer Versammlung a'm 24. 7. 50 in Pagemiehl machte der Angeklagte Ausführungen, die dieselbe Tendenz der Rede in Woddow hatten. Er führte u. a. aus, daß wir zu allen Sachen gezwungen werden und uns alles gefallen lassen müssen, solange die Sowjetunion ihren Einfluß in der Deutschen Demokratischen Republik ausübt. Auf einer Kreisblocksitzung im August 1950 erklärte der Angeklagte, daß er 30 Jahre politisch organisiert ist und sagen muß, daß der Stahlhelm keine schlechte Organisation und unpolitisch war. Er führte dann weiterhin aus, daß die Wahl schon fertig ist und der 15. Oktober nur noch eine Farce bedeutet. Auf weitere Vorhaltungen erklärte der Angeklagte, daß man doch heute aussprechen kann, was man wirklich denkt. Der Angeklagte bestreitet nicht diese Äußerungen in Sitzungen und Versammlungen gemacht zu haben, wendet aber ein, daß ihm nicht bewußt sei, sich strafbar gemacht zu haben. Er habe keine reaktionären Äußerungen getan, sondern habe versucht, den Menschen auf seine Art Klarheit zu verschaffen. Daß seine Äußerungen über die Wahl reaktionär wären, sei ihm ebenfalls nicht bewußt. Er habe gesagt, daß von einer Wahl nicht gesprochen werden könne, da es nur eine Liste gäbe. Der Wahlmodus stehe fest, darüber gäbe es keine Debatte mehr. Von der Ablieferungspflicht habe er gesprochen, um den Leuten zu zeigen, daß sie politisch mitarbeiten können, wenn sie sich um solche Sachen kümmern. Der Angeklagte habe den Bauern gesagt, daß sie sich selbst an der Differenzierung beteiligen sollen und nicht nachher kommen und sagen, sie können ihr Soll nicht erfüllen. Der Angeklagte wendet dann ein, daß der Stahlhelm unpolitisch wäre und mit diesen Dingen nichts zu tun habe. Unter seiner Leitung seien niemals Schlägereien vorgekommen. In Bezug auf die Besatzungsmacht führte der Angeklagte aus, daß es doch erklärlich sei, daß die Besatzungsmacht erst ihre Belange vertrete und darüber wache, daß nicht Dinge passieren, die ihr zuwiderlaufen. Die Äußerungen des Angeklagten über die Wahl sind erfundene tendenziöse Gerüchte, da sie jeder Grundlage entbehren. Die Verbreitung dieser Gerüchte unterstützt die Hetzpropaganda des Rias und damit die Hetze der Kriegstreiber, die eine Gefährdung des Friedens des deutschen Volkes und des Friedens der Welt ist. Die Wahlen am 15. Oktober bewiesen, daß es sich um eine Volkswahl im wahren Sinne des Wortes gehandelt hat. Der weitaus größte Teil der Wähler hat sich offen zu den Kandidaten bekannt und damit ein Bekenntnis zur Nationalen Front und ein Bekenntnis zur Regierung der deutschen demokratischen Regierung abgelegt. Die Äußerungen über die Besatzungsmacht sind ebenfalls tendenziöse Gerüchte, die geeignet sind, das Vertrauen der Bevölkerung zur großen friedliebenden Sowjetunion zu untergraben und Unruhe und Unzufriedenheit hervorzurufen. Unruhe und Unzufriedenheit aber sind eine Störung des Aufbaus und damit eine Gefährdung des Friedens. Der Angeklagte sagte in der Versammlung in Woddow, daß durch den Einspruch der LDP die Beschlagnahme der Kartoffel verhindert worden ist. Tatsache aber ist, daß niemals eine solche Aktion vorbereitet oder geplant wurde. Er fordert die Bauern auf, ihr Soll nicht zu erfüllen, weil die Differenzierung angeblich zu hoch ist. Auch in diesen beiden Fällen verbreitet der Angeklagte tendenziöse Gerüchte durch die er Unruhe unter die Landbevölkerung bringt und eine Störung der Versorgung verursacht. Er stört damit den Friedlichen Aufbau in der Deutschen Demokratischen Republik und gefährdet den Frieden des deutschen Volkes. Der Angeklagte treibt Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen, in dem er gegen die Volkswahlen und gegen die Regierung der DDR agitiert. Obwohl sämtliche Blockparteien für die Aufstellung einer gemeinsamen Kandidatenliste eingetreten sind und damit dem Wunsche der Bevölkerung entsprechen, spricht der Angeklagte davon, daß es ja nur eine Farce ist und von einer freien Wahl nicht gesprochen werden kann. Die Wahl selbst hat bewiesen, daß es jedem Wähler möglich gewesen ist, die Kandidaten abzulehnen. Er ist mit der Regierung nicht zufrieden, arbeitet aber mit, weil es doch nicht so bleibt. Er boykottiert damit unsere demokratische Regierung, die ihre größte Aufgabe in der Sicherung des Friedens und dem Aufbau einer stabilen Wirtschaft sieht, um die Bevölkerung zu einem nie gekannten Wohlstand zu bringen. Der Angeklagte unterstützt die Hetzpropaganda des amerikanischen Imperialismus, indem er sagt, daß es doch nicht so bleibt. Er fordert die Bauern auf, ihr Soll nicht zu erfüllen. Er spricht von Beschlagnahme der Kartoffeln und daß wir zu allem gezwungen werden. Der Angeklagte sagt weiter, daß die Besatzungsmacht nur an ihre Interessen denkt, daß Rußland dieses Riesenreich seine Wirtschaft nicht so schnell aufbauen kann, obwohl es nur durch die Hilfe der Sowjetunion möglich war, unsere Wirtschaft aufzubauen, indem sie uns trotz der riesigen Zerstörungen der faschistischen Armee, Maschinen und Traktoren und riesige Mengen Lebensmittel lieferte. Diese Äußerungen des Angeklagten sind die Argumente der anglo-amerikanischen Kriegshetze gegen die Deutsche Demokratische Republik und die Sowjetunion, sind eine Unterstützung der Kriegstreiber. Wer Kriegstreiber und Kriegshetze unterstützt, beteiligt sich an der Hetze, treibt selbst Kriegshetze. 15;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 15 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 15) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 15 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 15)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, denen keine Verbindung zu kriminellen Menschenhändlerbanden und anderen feindlichen- Organisationen nachgewiesen wurde dieser Beschuldigten erhielten seitens diplomatischer Einrichtungen kapitalistischer Staaten in der und anderen imperialistischer! Staaten sowie zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern, Neonazis und Revanchisten in der und in Westberlin; die Unterstützung operativer Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit Bruderorganen sozialistischer Länder bei der Beweismittelsicherung zur Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten aus dieser Zeit; die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus durch Einsätze von Arbeitsgruppen fortgesetzt und aus dem Aktenbestand des ehemaligen Kriegsarchives der weitere Mikrofilmaufnahmen von politisch-operativ bedeutsamen Dokumenten gefertigt werden.

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