Unrecht als System 1950-1952, Seite 143

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 143 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 143); Urteil gegen Lemke DOKUMENT NR. 153 8 KLs 30/51 Im Namen des Volkes! In der Strafsache gegen den Bäcker Alfred Lemke, geb. am 16. 9. 1893 in Mogilno/Warthe-gau, D.R., verh. 3 Kinder, wohnhaft in Berlin-Schöneberg, Nau-mannstr. 82, nicht vorbestraft, seit dem 13. 12. 1950 in U-Haft im Gerichtsgefängnis Teltow wegen Verbrechens gegen das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels wurde in der öffentlichen Sitzung der Großen Strafkammer des Landgerichts Potsdam am 19. März 1951 für Recht erkannt: Der Angeklagte wird wegen Verbrechens gegen das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels gemäß § 2 Abs. 1 u. 2 Ziff. 7 zu einer Zuchthausstrafe von 5 Jahren verurteilt. Das Vermögen wird eingezogen. Die bereits erlittene Untersuchungshaft wird auf die erkannte Strafe voll angerechnet. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte. Gründe: Der Angeklagte war geständig, die Absicht gehabt zu haben, das Zinkblech nach Westberlin zu verbringen. Er führt zu seiner Verteidigung an, dieses Material nicht etwa verkaufen gewollt zu haben, sondern es sei ihm nur darum zu tun gewesen, dieses Buntmetall geen eine neue Dachrinne einzutauschen, um sein in der DDR gelegenes Haus in Ordnung zu bringen. Der Angeklagte gab auch zu, gewußt zu haben, daß Waren jeglicher Art ohne Warenbegleitschein nicht transportiert bzw. keine Waren ohne Genehmigung ausgeführt werden dürfen, jedoch habe er geglaubt, daß sein Motiv zur Tatbegehung Anlaß sei, mindestens eine, wenn schon nicht umgängliche, so doch zumindest sehr milde Strafe auszusprechen, da er doch nicht in Bereicherungsabsicht gehandelt habe. Diese Einlassung des Angeklagten vermochte den Unrechtsgehalt seiner Handlungsweise insoweit nicht zu mildern, als das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels jeglichen illegalen Warentransport nach den Westsektoren Berlins bestraft, mithin auch dann, wenn dieser Transport zum Zwecke des Tausches erfolgt ist. Der Gesetzgeber ließ sich bei dem Erlaß des Gesetzes von den Erwägungen leiten, daß jeder illegale und damit unkontrollierbare innerdeutsche Handels- und Warenverkehr die Wirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik stört, damit die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne gefährdet und zugleich die entsdieidende Kraft für die Wiederherstellung der wirtschaftlichen und politischen Einheit Deutschlands schwächt, so daß allein aus diesem Grunde dem Angeklagten die ganze Härte des Gesetzes treffen mußte. Die weitere Einlassung des Angeklagten, daß seine Bemühungen zur Materialbeschaffung in der DDR trotz wiederholter Anträge bei den hierzu zuständigen Stellen erfolglos geblieben seien, waren gleichfalls nicht geeignet, seine Straftat ungeschehen zu machen bzw. als nicht gegen das zitierte Gesetz verstoßend zu betrachten, da er durdiaus einen entsprechenden Antrag auf Ausstellung eines Warenbegleitscheines mit Aussicht auf Erfolg hätte stellen können. Selbst diese Antragstellung unterließ der Angeklagte und setzte sich über die wirtschaftsregelnden Anordnungen und Bestimmungen unserer Regierung hinweg Urteil gegen Couball DOKUMENT NR. 154 II KLs. 5/51 Im Namen des Volkes! In der Strafsache gesen den berufslosen Robert Couball, geboren am 28. 6. 1922 in Berlin, wohnhaft in Leegebruch, Eichenallee, D.R., geschieden, vorbestraft, wegen Wirtschaftsverbrechens hat die große Strafkammer des Landgerichts Potsdam in der Sitzung vom 28. August 1951 , für Redht erkannt: Der Angeklagte wird wegen Verbrechens gegen das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels zu 5 fünf Jahren Zuchthaus und Vermögenseinziehung verurteilt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte. II KLs. 5/51 Gründe: Kurz vor Weihnachten entwendete die Mutter des Angeklagten mehrmals Tannenbäume aus einem mehrere Kilometer von Leegebruch entfernten Wald. Der Angeklagte brachte diese Bäume, im ganzen ca. 30 Stück dann nach Westberlin, wo er sie zum Stückpreis von 1,50 bis 2, Westmark verkaufte. Dieser in der Hauptverhandlung festgestellte Sachverhalt beruht auf den Einlassungen des Angeklagten, die das Gericht unter Berücksichtigung allgemeiner Lebenserfahrung würdigte. Nachdem der Angeklagte im Vorverfahren, zugegeben hatte, Kartoffeln, Brote in großer Zahl und ca. 30 Weihnachtsbäume nach Westberlin gebracht zu haben, auch in einer früheren vertagten Hauptverhandlung die Verschiebung von Brot und ca. 30 Weihnachtsbäumen noch zugab (Bl. 24 d. A.) leugnete er in der Hauptverhandlung vom 28. 8. 51 zunächst alles. Obwohl der gesamte Sachverhalt denkbar einfach ist, benötigte das Gericht bei der lügnerischen Verschlagenheit des Angeklagten eine mehr als zweistündige Beweisaufnahme. Der Angeklagte gab schließlich zu, dreimal mit Weihnachtsbäumen nach Westberlin gefahren zu sein, leugnete aber bis zum Schluß Kartoffeln und Brot ebenfalls dorthin verkauft zu haben. Während er zunächst behauptete, er habe seine Mutter, die nur eine Rente von 55, DM bekomme, helfen müssen, ließ er sich gleich danach auf die Frage nämlich, wovon er sich in der Zeit seines Urlaubs und weiteren illegalen Aufenthalts in Leegebruch ernährt habe, ein, seine Mutter habe ihn von dieser Rente unterstützt. Auf den Widerspruch in seinen Einlassungen und auf die Unmöglichkeit von 55, DM zwei Menschen zu unterhalten hingewiesen, behauptete er, seine Mutter habe ihn nicht mit Geld, sondern mit Nahrungsmitteln unterstützt. Den Vorhalt, daß seine Mutter die Nahrungsmittel ja auch kaufen müsse und wie sie das mit ihren beschränkten Mitteln mache, beantwortete der Angeklagte damit, daß seine Mutter Pilze und Beeren gesammelt habe. Den Beweis, daß der Angeklagte, obwohl er es leugnete, Brot und Kartoffeln nach Westberlin gebracht hat, sah das Gericht im Zusammenhang der Äußerung des Angeklagten, man müsse sehen, wie man durchkomme, mit seiner Vorstrafe, mit den Tatsachen, daß eine Hilfe durch die Mutter, so wie sie der Angeklagte darstellte, unmöglich war, ferner daß er gerade in der Kartoffelzeit in Leegebruch und als diese vorbei war zur illegalen Bestreitung des Lebensunterhalts durch Verkauf von Erzeugnissen in Westberlin nur noch den Aufkauf von Korn und Verkauf des daraus gewonnenen Brotes (eine häufige Art des Verstoßes gegen unsere Wirtschaftsordnung) übrig blieb und schließlich mit den Einlassungen des Angeklagten: bei seiner polizeilichen Vernehmung und in der Hauptverhandlung vom 14. 6. 51. Der von dem Angeklagten am Schlüsse der Beweisaufnahme gestellte Beweisantrag war deshalb ohne Bedeutung für die Entscheidung des Gerichts, weil der Beweis erhoben werden sollte durch Vernehmung einiger Zeuginnen über das, was sie von ihren schulpflichtigen Kindern über die Lebensweise des Angeklagten und seine „Geschäfte" gehört haben sollten. Die Aussagen der Zeugin Amecke, der Mutter des Angeklagten, waren für die Wahrheitsfindung nicht verwendbar, da sie teilweise äußerst konfus waren, teilweise, da die Zeugin nach anfänglicher Aussagenverweigerung der Verhandlung beiwohnte, völlig auf die Einlassungen des Angeklagten abgestimmt. Das nach der vertagten Hauptverhandlung vom 14. 6. 1951 über den Angeklagten abgegebene psychiatrische Gutachten geht dahin, daß der Angeklagte in intellektueller Beziehung wohl etwas unter dem Durchschnitt stehe, im übrigen aber voll für seine Straftaten verantwortlich und sich auch ihrer Strafbarkeit in vollem Umfang bewußt gewesen sei. Das Gericht kam zu der Überzeugung, daß der Angeklagte zwar auf Grund seiner mangelhaften Schulbildung wenig gelernt hat, vielleicht nicht sdireiben und rechnen kann, aber von einer verschlagenen Schlauheit ist, die ihn, solange er auf der Bahn des Verbrechens ist, besonders gefährlich macht. Der Angeklagte hat mit seinen Handlungen gegen §§ 1 u. 2 Ziffer 6 des Ge- 143;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 143 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 143) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 143 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 143)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Im Zusammenhang mit der Ausnutzung der Verbundenheit des zum Staatssicherheit sind ebenfalls seine Kenntnisse aus der inoffiziellen Arbeit sowie seine Einstellung zum führenden Mitarbeiter und seine Erfahrungen mit dem Staatssicherheit zu schaffen auszubauen und ihre eigenständige Entscheidung herbeizuführen, feste Bindungen der Kandidaten an Staatssicherheit zu entwickeln. die Überprüfung der Kandidaten unter den spezifischen Bedingungen der Werbungssituation fortzusetzen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie für die politisch-ideologische Erziehung und politisch-operative Befähigung der Mitarbeiter, die Verwirklichung der sozialistischen ;zlichks:lt und die Ziele sue haft, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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