Unrecht als System 1950-1952, Seite 140

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 140 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 140); DOKUMENT NR. 148 Staatsanwaltschaft Leipzig 7 Kls 13/50 Leipzig S 3, den 15. 11. 50 Bernhard-Göring-Str. 64 Fernruf: 34 111 Betr.: Strafverfahren gegen Franz Vahl, Leipzig, in Fa. Stöcker & Co. Bezug: Dort. Sehr. v. 6.11. 50 An den Rat der Stadt Leipzig Amt für Wirtschaft Wirtschaftsrecht Leipzig Am 17. 10. 1950 erging geeen Vahl im Abwesenheitsverfahren folgendes Urteil: 2 Jahre 6 Monate Zuchthaus, 5 Jahre Entzug der leitenden Tätigkeit in einem Betrieb, Vermögenseinzug. Gegen das Urteil wurde seitens der Staatsanwaltschaft am 18. 10. 50 vorsorglich das Rechtsmittel Revision eingelegt. Der Angeklagte Vahl hat gegen das Urteil fristgemäß Einspruch erhoben. Mit einer milderen Bestrafung kann der Vahl nicht rechnen. Der Antrag der Staatsanwaltschaft lautet: 4 Jahre Zuchthaus und den ausgeworfenen Nebenstrafen. Der Vorschlag des Wirtschaftsamtes, einen Treuhänder einzusetzen, bis das Urteil rechtskräftig ist, wird seitens der Staatsanwaltschaft für richtig befunden. Es wird vorgeschlagen, sich mit dem Amt zum Schutze des Volkseigentums in Verbindung zu setzen, um einen geeigneten Treuhänder, der später gleich als Direktor in diesem Betrieb verbleiben kann, zum Einsatz zu bringen. gez. Uhlmann, Staatsanwalt. Urteil des Obersten Gerichts nach SMAD-Befehl 160 DOKUMENT NR. 149 $ 207 Abs. 1 StPO, SMAD-Befehl Nr. 160 vom 3. Dezember 1945. 1. Auch Eröffnungsbeschlüsse sind der formellen Rechtskraft und der Kassation fähig. Der Richter hat im Eröffnungsbeschluß zum gesamten Inhalt der Anklageschrift, insbesondere auch zu dem in ihr enthaltenen Ermittlungsergebnis, tatsächlich und rechtlich Stellung zu nehmen. 2. Dienen friedensgefährdende Äußerungen, die an sich den Tatbestand des Art. Ill A III KR-Direktive Nr. 38 erfüllen, mit zur Ausführung von Sabotagehandlungen, so ist der Angeklagte lediglich nach SMAD-Befehl Nr. 160 zu verurteilen. OG. Urt. vom 1. Juni 1951 laZst 14/51. Gründe: „Die Angeklagte hat im Jahre 1938 nach dem Tode ihres Mannes die 150 ha große Domäne P. pachtweise übernommen, die bis 1945 als Eigentum des ehemaligen Herzogs von Sachsen-Anhalt betrachtet worden war. Im Zuge der Bodenreform wurde die Domäne 1945 an zehn Neubauern aufgeteilt. Die Angeklagte und ihre Bekannte, Frau St., erhielten auf ihre Bewerbung ebenfalls je eine Neubauernstelle, und zwar wurden ihnen je 7 ha Land zugeteilt. Das ehemalige Herrenhaus bekamen die Angeklagte und Frau St. je zur Hälfte zugewiesen. Unter anderen erhielten auch folgende ehemalige Gutsarbeiter der Domäne hierbei durch die Bodenreform Land zugeteilt: der bisherige Gutsverwalter S., der bisherige Traktorenführer Paul ö., der bisherige Kutscher Alfred M. und der ehemalige Knecht Willi Sch. Die Angeklagte bildete mit diesen Neubauern und Frau St. eine Interessengemeinschaft, die unter ihrer Leitung arbeitete. Die Bearbeitung des Landes erfolgte in der Form, daß der bisherige Gutsverwalter S. die einzelnen Arbeiten einteilte und ö., M. und Sch. weiter als Traktorenführer, Kutscher und Knecht arbeiteten und wöchentliche Entlohnungen erhielten. Obwohl die gesamte Anbaufläche geometrisch in einzelne Parzellen aufgeteilt war, wurde das Land ohne Einhaltung der festgelegten Flurgrenzen einheitlich bearbeitet. Sch. schied im Mai 1946 aus dieser Gemeinschaft aus. In der Anklageschrift wird die Angeklagte weiter beschuldigt, Äußerungen gegen die Bodenreform getan zu haben wie: „Ihr werdet schon sehen, was ihr anrichtet. Das bleibt doch nicht so mit der Bodenreform, es kommen auch mal wieder andere Zeiten und dann werdet Ihr geradestehen für das, was Ihr gemacht habt", und weiter: „Ich werde darauf achten, daß alles, was zum Gut gehört, beieinander bleibt, denn ich weiß, daß es mit der Bodenreform anders kommt, und dann muß alles da sein, damit ich das Gut wieder so herrichten kann, wie es gewesen ist." Das Verhalten der Angeklagten ist in einem Ar- tikel im „Thüringer Volk" am 30. März 1948 öffentlich gebrandmarkt worden. Die Zusammenfassung der Neubauemstellen zu einer Interessengemeinschaft unter Leitung der Angeklagten war nicht etwa ein arbeitstechnischer Vorgang, sondern die gewollte Erhaltung eines möglichst großen Teils der Domäne als wirtschaftliche Einheit. Das sind Übergriffe, die eine Durchkreuzung der wirtschaftlichen Maßnahmen der Deutschen Selbstverwaltungsorgane bezweckten; sie sind daher nach Befehl Nr. 160 zu bestrafen. Um diese Sabotage durchzuführen, hat die Angeklagte bewußt das alte Abhängigkeitsverhältnis, das die ehemaligen Gutsarbeiter zu ihr hatten, aufrechterhalten und ihnen jede Möglichkeit, ihr Land frei zu bewirtschaften, genommen. Sie bediente sich dabei des Mittels der Einschüchterung, wie dies in folgenden Äußerungen zum Ausdruck kommt: „Ihr werdet schon sehen, was ihr anrichtet. Das bleibt doch nicht so mit der Bodenreform, es kommen audi mal wieder andere Zeiten, und dann werdet ihr geradestehen für das, was ihr gemacht habt. Idi werde darauf achten, daß alles, was zum Gut gehört, beieinander bleibt; denn ich weiß, daß es mit der Bodenreform anders kommt, und dann muß alles da sein, damit ich das Gut wieder so herrichten kann, wie es gewesen ist." Stellen diese Äußerungen an sich allein einen Verstoß gegen Art. Ill A III der KR-Direktive Nr. 38 dar, so kommt bei einer Feststellung der Schuld gemäß der Anklage nach dem Gesamtverhalten der Angeklagten doch nur eine Verurteilung nach SMAD-Befehl Nr. 160 Ziff. 1 in Frage. Die Äußerungen sind nicht als rechtlich selbständige Handlungen zu werten, sondern dienten vielmehr der Verwirklichung eines einheitlichen, von der Angeklagten fortgesetzt begangenen Sabotageverbrechens nach Befehl Nr. 160." Aus: Neue Justiz Nr. 10, Oktober 1951 S. 466 ff. Das Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels DOKUMENT NR. 150 § 1 § 2 (1) Für den Warenverkehr zwischen den Gebieten der Deutschen Demokratischen Republik und den Westsektoren Berlins finden die Bestimmungen über den innerdeutschen Handel entsprechende Anwendung. (2) Das Ministerium für Innerdeutschen Handel, Außenhandel und Materialversorgung stellt die erforderlichen Warenbegleitscheine aus. (3) Waren, die ohne Einhaltung dieser Bestimmung befördert wurden sowie die zu ihrer Beförderung benutzten Transportmittel sind durch das Amt für Kontrolle des Warenverkehrs entschädigungslos zugunsten der Deutschen Demokratischen Republik einzuziehen. Daneben können von diesem Amt Strafen bis zum zehnfachen Wert der eingezo-genen Waren verhängt werden. (1) Wer es unternimmt, Transporte von Waren entgegen den Bestimmungen des § 1 und den hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen durchzuführen, wird mit Gefängnis nicht unter drei Jahren bestraft. Die Strafverfolgung erfolgt auf Antrag des Amtes für Kontrolle des Warenverkehrs. (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Zuchthaus nicht unter fünf Jahren und Vermögenseinziehung. Ein besonders schwerer Fall liegt insbesondere vor: 1. wenn Waren auf ungesetzliche Weise mit Fahrzeugen befördert werden sollen, die zu diesem Zweck besonders bereitgestellt worden sind; 2. wenn Waren unter Umgehung der festgelegten Kontrollpunkte befördert werden; 140;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 140 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 140) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 140 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 140)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der gegebenen Befehle und Weisungen unter Wahrung der Normen, der sozialistischen Gesetzlichkeit zu realisieren, Zwar wird dieser Prozeß durch die dienstlichen Vorgesetzten, die Funktionäre der Partei und des sozialistischen Staaten. Jedem Dienstfunktionär und jedem Untersuchungsführer obliegt eine hohe Verantwortung bei der Handhabung der ihnen übertragegen Befugnisse und staatlichen Machtmittel. Dabei ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist wer? nicht nur Aufgabe der territoriale und objektgebundenen Diensteinheiten, sondern prinzipiell gäbe aller Diensteinheiten ist - Solche Hauptabteilungen Abteilungen wie Postzollfahndung haben sowohl die Aufgaben zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Llißbrauch Jugendlicher. Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher erfordert, an die Anordnung der Untersuchunoshaft hohe Anforderungen zu stellen.

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