Unrecht als System 1950-1952, Seite 14

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 14 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 14); nannten Kommission für Ostflüchtlinge (Lehrer) angehört. Diese Kommission ist mit der anglo-amerikanischen Zentrale in der Cuno Fischerstraße liiert. An Versammlungen dieser Organisation hat der Angeschuldigte teilgenommen und seinen Unterricht im Sinne der dort ausgegebenen Weisungen abgehalten. Von Probst wurde ihm dort erklärt, er solle die Propaganda des Westens in der Schule vortragen und seine Kinder dafür empfänglich machen. Der Angeschuldigte ist geständig, dementsprechend Unterricht abgehalten zu haben, er hat dabei a) antidemokratische Propaganda betrieben, indem er vor den Schülern seiner Klasse gegen die demokratischen Wählen am 15. 10. 1950 Stellung nahm. So schrieb er z. B. an die Wandtafel während des Unterrichts um die Satzbildung zu erklären: „Etwas Gutes haben wir nach der Wahl nicht zu erwarten." Dabei führte er weiter aus, daß die Wahlen im Westen besser seien, dort habe man mehrere Parteien und eine bessere Auswahl. Er sprach abfällig von den Kommunisten und hob die Zustände im Westen trügerisch als besser hervor. Er machte die demokratischen Einrichtungen, die von den Jungen Pionieren geschaffen wurden, verächtlich, um die Kinder von dieser Organisation fern zu halten. b) Der Angeschuldigte betrieb Kriegshetze, in dem er die Sowjet-Union, die der stärkste Friedensfaktor der Welt ist, diffamierte. Er beschimpfte die Sowjet-Union und stellte unwahre Behauptungen über sie auf. Er hat also die Kinder für die westliche Propaganda getreu der ihm erteilten Direktiven beeinflußt und somit zum Schaden der Deutschen Demokratischen Republik, die in den Kindern das wertvollste Gut sieht, gearbeitet. Seine Redensarten sind geeignet, den Glauben der Kinder an die DDR und die Sowjet-Union, die ihnen leuchtendes Vorbild für Völkerfrieden und Verständigung ist, zu erschüttern und zu untergraben. Der Angeschuldigte hat ferner außer seiner schulischen Tätigkeit nicht außer Acht gelassen, was geeignet war, die von ihm betriebene Hetze einem möglichst großen Personenkreis zugänglich zu machen. So hat er Ausschnitte aus westlichen Zeitungen, die üble Hetzartikel enthielten, an seine Cousine, die in der DDR ihren Wohnsitz hat, geschickt. Dies warnt den Angeschuldigten dann in einem Brief, in seinen politischen Äußerungen vorsichtiger zu tun. Im Besitz des Angeschuldigten waren ferner zahlreiche westliche Zeitungen und Zeitschriften, sodaß anzunehmen ist, daß der Angeschuldigte diese ebenfalls in seiner Funktion als SPD-Bildungsob-mann verbreitete. Bei der Durchsuchung wurden außer den westlichen Zeitungen und Zeitschriften, worunter sich der kleine Telegraf und UGO-Zeitungen befanden, ein Tagebuch und ein Kalenderbuch 1950 gefunden. Aus den Eintragungen in seinem Tagebuch geht seine negative Einstellung zur DDR und zur Sowjet-Union deutlich hervor. In dem Kalenderbuch 1950 hat er das Bild des Präsidenten der DDR in der Form verunglimpft, daß er mit einem Rotstift die Gesichtspartie durchkreuzte und um die Halspartie einen Strij malte. Er hat somit führende Männer der DDR verunglimpft. Er streitet ab, die symbolische Darstellung des Aufhängens gemalt zu haben, obwohl er den Kalender und den Rotstift als sein Eigentum anerkennt. Laut beiliegendem Untersuchungsbericht des ED konnte durch Quarzlampe festgestellt werden, daß der Farbstift mit den gezeichneten Rotstrichen identisch ist. Die bei dem Beschuldigten Vorgefundenen Beweisgegenstände und sein eigenes Geständnis ergeben einwandfrei, daß er sich als Provokateur und Propagandist im Sinne der anglo-amerikanischen Kriegsverbrecher betätigt hat und für seine Handlungen voll verantwortlich ist. Es wird beantragt, Termin zur Hauptverhandlung vor dem Schnellschöffengericht anzuberaumen und die U.-Haft aus den bisherigen Gründen fortdauern zu lassen. I. A. gez. Blaurock (Blaurock) Staatsanwalt. Urteil gegen Ulbricht DOKUMENT NR. 9 Der Oberstaatsanwalt von Groß-Berlin (95) BO Ms. 3.51 (92.51) Berlin C 2, den 15. Februar 1951 Dircksenstraße 16 Rufz.: 51 03 71 Bch. Sitzungsbericht des Schnellschöffengerichts v. 15. 2. 1951 Strafsache gegen den Hilfslehrer Martin Kurt Arthur Ulbricht, geboren am 7. Mai 1910 in Sommerfeld, wohnhaft in Berlin 0.112, Proskauer Straße 13, wegen Verstoßes gegen die Kontrollratsdirek-tive 38, Abschn. II Art. Ill A III. Tatzeit: Bis November 1950 Der Angeklagte war Hilfslehrer an einer Volksschule des demokratischen Sektors. Er war Mitglied der SAL (Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Lehrer), deren Versammlungen er besuchte. Dort wurden, die Theorien der rechtssozialdemokratischen Führung an die Lehrer herangebracht. Die Lehrer, die im demokratischen Sektor arbeiten, wurden aufgefordert, im Sinne der Kriegstreiber tätig zu sein. Der Angeklagte ist dieser Aufforderung nachgekommen und hat in der Schule den Kindern die antidemokratische und antisowjetische Hetze vorgetragen. Auch außerhalb der Schultätigkeit betrieb er diese Hetze, indem er z. B. seine Cousine in Thüringen mit Ausschnitten aus westlichen Hetzzeitungen versorgte. Antrag:) Urteil:) 6 Jahre Gefängnis und Sühnemaßnahmen (Kontrl. Dir. 38 Abschn. II Art. Ill A III) Sofortige Strafvollstreckung wurde angeordnet. Beids. Rechtsmittelvorbehalt. (Blaurock) Staatsanwalt. Urteil gegen Klette DOKUMENT NR. 10 Geschäftsnummer 2 St.Ks. 23/50 Ausfertigung Im Namen des Volkes! Strafsache gegen den Bücherrevisor Hans Klette, geb. am 8.1.83 in Prenzlau, wohnhaft in Prenz-lau, Franz Wienholz Str. la, seit dem 26. 8. 50 in Untersuchungshaft, wegen Direktive 38 und Art. 6 der Verfassung der DDR Die 1. Große Strafkammer 201 des Landgerichts in Eberswalde, hat in der Sitzung vom 23. Februar 1951 für Recht erkannt: Der Angeklagte wird wegen Verbrechens gegen Artikel 6 der Verfassung der DDR in Verbindung mit der Dir. Nr. 38 Abschn. II Art. Ill A III und als Belasteter eingestuft, zu 5 Jahren Gefängnis als Sühnemaßnahme und 10 Jahren Zuchthaus verurteilt. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden ihm auf die Dauer von 5 Jahren aberkannt. Die Untersuchungshaft wird in voller Höhe auf die erkannte Strafe angerechnet. Das Vermögen des Angeklagten wird eingezogen. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Angeklagten zur Last. Gründe: Der Bücherrevisor Hans Klette wurde angeklagt, durch Erfinden und Verbreiten tendenziöser Gerüchte den Frieden des deutschen Volkes und den Frieden der Welt gefährdet zu haben, indem er von Juni 1950 bis August 1950 gegen die Wahlen am 15. Oktober 1950, gegen die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und gegen die Pflichtablieferung agitierte. Verbrechen nach Abschn. II Art. Ill A III der Dir. 38 in Verbindung mit Artikel 6 der Verfassung der DDR. Die Hauptverhandlung ergab auf Grund eigener Einlassungen des Angeklagten 14;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 14 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 14) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 14 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 14)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu verzeichnen sind. Sie zeigen sich vor allem darin, daß durch eine qualifizierte Arbeit mit bei der ständigen operativen Durchdringung des Verantwortungsbereiches, insbesondere bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden. Dabei ist stets auch den Erfordernissen, die sich aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenhezögeheyArbeit im und nach dem Operationsgebiet Die wirkunggy; punkten vorhatnäi unter ekampfung der subversiven Tätigkeit an ihren Ausgangs-ntensive Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der ist ständig von der Einheit der Erfordernisse auszugehen, die sich sowohl aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet hat grundsätzlich nur bei solchen zu erfolgen, die ihre feste Bindung zum Staatssicherheit , ihre Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit sowie tschekistische Fähigkeiten und Fertigkeiten in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Abteilung zu geben; die Wach- und Sicherungsposten erhalten keine Schlüssel, die das Öffnen von Verwahrräumen oder Ausgängen im Verwahrhaus ermö glichen.

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