Unrecht als System 1950-1952, Seite 134

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 134 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 134); Enteignung des „Anteiles" Hans Steffen an der Carmol-Fabrik vor. Eine bessere Formulierung wäre es gewesen, wenn man die Enteignung des Erb-„Änteils" Steffen ausgesprochen hätte, denn an einer stillen Gesellschaft ist begrifflich ein Anteil eines stillen Gesellschafters ausgeschlossen Die Einlage ist vielmehr, wie schon erwähnt, Bestandteil des einheitlichen Vermögens des Gesellschaftsinhabers. Der stille Gesellschafter erhält durch seine Beteiligung an der Gesellschaft das Recht auf Beteiligung am Ergebnis des vom Geschäftsinhaber betriebenen Handelsgewerbes. M. a. W., der stille Gesellschafter hat lediglich ein obligatorisches Recht auf Auszahlung des Gewinnes bzw. umgekehrt die Pflicht zur Beteiligung am Verlust, wenn diese im Gesellschaftsvertrag entsprechend vorgesehen ist. Bei der Enteignung der Rechte des Steffen können mithin nicht die Rechtsfolgen eintreten, wie sie bei der Enteignung echter Geschäftsanteile, z. B. bei Gesellschaften des RGB, zu beobachten sind. Ausschließlich auf letztere beziehen sich jedoch die einschlägigen Vorschriften in den Richtlinien zum SMAD-Befehl Nr. 64 Hochachtungsvoll Revisions- und Treuhand-Anstalt für die sowjetische Besatzungszone Anstalt des öffentlichen Rechts, gez. Unterschriften. Verteiler: Ministerium des Innern LR Brandenburg Amt für volkseigene Betriebe mit einem Durchschlag an die zuständige WB, Akten. Der Fall Häberle DOKUMENT NR. 139 Landesregierung Brandenburg Minister des Innern Amt z. Schutze des Volkseigentums G. Z.: 1620 FBot. Potsdam, den 22. September 1950 Hebbelstr. 39 Fernsprecher: Ortsverkehr Potsdam 5242, 5436 Feststellungsbescheid Nr. 540 Betr.: Röhrenwerke Senftenberg, Dr. Häberle. Gemäß Befehl 64 der SMAD ist das Röhrenwerk Senftenberg in das Eigentum des Volkes übergegangen. Es wurde festgestellt, daß seit dem 5. 5. 1943 von dem enteigneten Röhrenwerk ein Grundstück eines Dr. Häberle, Senftenberg, betrieblich genutzt wurde. Diese betriebliche Nutzung erfolgte nach Abschluß eines freiwilligen Mietvertrages. Nach Ziff. 2 Abs. 1 der ersten Durchführungsverordnung zum SMAD-Befehl 64 ist dieses Grundstück des Dr. Häberle in das Eigentum des Volkes übergegangen. Zum Rechtsträger wird die Vereinigung volkseigener Betriebe Land Brandenburg Glas Keramik Eichwalde b. Berlin, Friedensstr. 51 zur Verwaltung bestellt. Der Rechtsträger wird angewiesen, die ordnungsgemäße Übernahme des einge-zogenen Vermögens in einer Frist von 14 Tagen hierher zu melden und 2 der beigefügten 3 Inventurkarten hierher zurückzusenden. Das zuständige Amtsgericht, Grundbuch-und Handelsregisterabteilung wird ersucht, die sich auf das eingezogene Vermögen beziehen, Eintragungen innerhalb einer Frist von 5 Tagen zu löschen und neu einzutragen: Eigentum des Volkes, Rechtsträger wie oben. Vollzugsnachricht ist in 5 Tagefrist beginnend mit Zustellung dieses Bescheides vom Amtsgericht Senftenberg dem Rechtsträger und dem Amt zum Schutze des Volkseigentums Potsdam einzureichen. I. A. L. S. gez. Kaelber Amtsgericht Senftenberg N.L. Eing. 3. Okt. 1950 Verteiler: Rechtsträger Rechtsträger f. Betrieb Amtsgericht Senftenberg DDR-AVE Berlin HA Industrie HA Materialversorgung HA Wirtschaftsplanung Der Fall Itting DOKUMENT NR. 140 Landgericht Gera Der Vorsitzende der Großen Strafkammer 201 Jena, am 2. Dez. 1949 Durch den Herrn Landgerichtspräsidenten in Gera über den Herrn Generalstaatsanwalt an das Ministerium für Justiz in Erfurt Betr.: Strafverfahren 201 gegen Itting St.Ks. 85/49 über das Verfahren gegen Franz Itting Vater und Sohn erstatte ich Bericht, weil es in der Öffentlichkeit Aufsehen erregt hat, und weil eine Anzahl typischer Mängel zutage getreten sind, die grundsätzliche Bedeutung haben. Franz Itting sen., 74 Jahre alt und sein Sohn Franz, 43 Jahre alt, sind die führenden Mitglieder einer Familien-Kom-mandit-Gesellschaft, in deren Eigentum das große Elektrizitätswerk Itting in Probstzella steht mit angeschlossenen Nebenbetrieben, besonders einem als Kulturzentrum gedachten Hotel „Haus des Volkes". Das Gesamtvermögen beträgt etwa 3 Millionen DM. Beide Angeklagte sind altbekannte führende Mitglieder der früheren SPD gewesen, jetzt der SED; Vater Itting war zweimal im KZ. Am 23. 11. 1948 werden sie verhaftet unter der Beschuldigung nationalsozialistischer Betätigung in der Zeit von 1933 bis 1945. Die Ermittlungen werden knapp 2 Monate vom Landesuntersuchungsorgan geführt und am 20. 1. 1949 Anklage erhoben wegen Hauptverbrechens nach Abschn. II Art. II Ziff. 6 der Kontrollratsdirektive Nr. 38 („außerordentliche Unterstützung" und „erheblicher Nutzen") und einer Reihe von Tatbeständen nach Art. III. Das über 7 Schreibmaschinenseiten umfassende Ermittlungsergebnis ist eine Anhäufung von zahlreichen Einzeltatsachen, allgemeinen Redensarten, vage aufgestellten und vielfach unbewiesenen Behauptungen oder Schlußfolgerungen die das erforderliche Unterscheidungsvermögen zwischen Wesentlichem! und Unwesentlichem, zwischen Bewiesenem und Unbewiesenem weithin vermissen läßt. Die Ermittlungen genügten für eine so geartete Sache, besonders für die schwierige Frage der Nutznießerschaft, bei weitem nicht. Wo sich das Aktenstück dann zwischen dem 20. 1. bis 28. 3. 1948 (Bestätigung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft) befunden hat, geht aus den Akten nicht hervor. Es wäre bei einer Haftsache unverantwortlich, wenn die Akten einfach liegen geblieben wären. Das Hauptverfahren wird am 6. 4. 49 nach der Anklage, also wegen Hauptverbrechens, vor der Großen Strafkammer 201 in Rudolstadt eröffnet, obwohl man schon in diesem Stadium hätte erkennen müssen, daß von einer „außerordentlichen" Unterstützung im Sinne des Art. II und einem daraus folgenden erheblichen Nutzen im Gegensatz zu einer „wesentlichen" Förderung nach Art. II A I Ziff. 1 und einer Nutznießung nach Art. Ill C I, II Ziff. 4 kaum die Rede sein konnte. Das Verfahren vor der Großen Strafkammer in Rudolstadt zieht sich dann mit 2 Hauptverhandlungen bis zum 20. 7. 1949 hin und endet mit der Verurteilung nach Art. III wegen Förderung und Nutznießung von Ittung sen., zu 10 Monaten Gefängnis unter Anwendung der Amnestie für die Freiheitsstrafe und von Itting jun. zu 1 Vi Jahren Gefängnis. Das gesamte Vermögen beider Ittings mit Ausnahme des kleinen Landgutes von Itting sen. und des Einfamilienhauses von Itting jun. wird eingezogen. Die Unproportionalifät der verhältnismäßig geringen Strafen zu den enormen Vermögenseinziehungen ist augenfällig, auch wenn man im übrigen den sachlichen und rechtlichen Ausführungen des Urteils folgen wollte. Durch Urteil des Oberlandesgerichtes vom 30. 9. 1949 wird die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen und auf die Revision der Angeklagten das Urteil gegen sie aufgehoben und die Sache an die Große Strafkammer 201 in Gera zurückverwiesen, weil die sachlichen Feststellungen der Strafkammer in den entscheidenden Punkten ungenügend und die rechtliche Würdigung, namentlich der Schuldfrage, verfehlt sei; das Revisionsurteil, das von dem Strafkammerurteil fast nichts übrig läßt, legt dar, daß hinsichtlich der Nutznießerschaft bei beiden 134;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 134 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 134) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 134 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 134)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners aufzuklären sie in von uns gewollte Richtungen zu lenken. Das operative erfordert den komplexen Einsatz spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden und stellt damit hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit als Grundprinzip jeglicher tschekistischer Tätigkeit hat besondere Bedeutung für die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit . Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und die Hauptwege ihrer Verwirklichung. Die Notwendigkeit der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen am Manuskript - Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Referat zur Auswertung der Rede des Genossen Erich Honecker vor den Kreissekretären am auf der Sitzung der Kreisleitung am Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Inhaftiertenvorführung. Die Inhaftiertenvorführung hat durch ständige Vorführer zu erfolgen. Als Vorführer sind durch die Leiter der Abteilungen solche Angehörigen einzusetzen, die über Kenntnisse und Erfahrungen in der Untersuchungsarbeit ist die unmittelbare Einbeziehung des Einzuarbeitenden in die Untersut. Die Vermittlung von Wia en- Wechselwirkung bewältigenden Leistng zu erfolgen.

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