Unrecht als System 1950-1952, Seite 133

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 133 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 133); Es wurde hierbei festgestellt, daß auch dieses Unternehmen zu mehr als 90% aus volkseigenen Maschinenwerten zusammengesetzt ist, welche nach Mitteilung des Vorsitzenden der Betriebsgewerkschaftsleitung durch persönliche Bekanntschaft der beiden Inhaber mit den damaligen Bürgermeistern Dietrich und Schemikau erworben wurden. Die Maschinen dieser Firma stammen nur aus volkseigenen Betrieben, wie Ikaria, Grothe und Dorfner-Werke, Velten. Von besonderer Bedeutung ist hierbei noch die Tatsache, daß nach Mitteilung des Vorsitzenden der Betriebsgewerkschaftsleitung der Mitinhaber Kohe Pg. und SA-Mann gewesen ist. Dieses Unternehmen arbeitet mit 14 Personen und befaßt sich mit der Herstellung von Werkzeugmaschinen. Der Maschinenpark ist außerordentlich gut imstande. Die Produktionsauflage wurde im letzten Halbjahr zu mehr als 100% erfüllt. Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister der Stadt Velten wurde auch hier die Rückführung des Betriebes in den volkseigenen Sektor veranlaßt und zum vorläufigen Leiter der Vorsitzende der Betriebsgewerkschaftsleitung bestellt. Es ist notwendig, sofort für die obigen Objekte Werkleiter seitens der Landesregierung zu bestellen. Die Räte der Kreise bezw. der Gemeinden können insbesondere zu den ersten beiden Vorgängen keinen Fachmann stellen, da sie nicht über Fachleute verfügen. Verteiler: Herrn Ansbach Herrn Bartsch gez. Unterschrift Herrn Dr. Hauser DWK. Herrn Weidenbach Rechtsabteilung DOKUMENT NR. 136 An/Stö. 23.12.1948 An Rat des Kreises Ruppin Feststellungsbescheid Nr. 22 Betr. Fa. Carmol, Rheinsberg Krs. Ruppin Ein Anteil der o. g. Fa. wurde durch Befehl 124 bereits enteignet. Bei einer Überprüfung hat sich jedoch ergeben, daß auch die anderen Anteile als Volkseigentum zu behandeln sind und zwar aus folgenden Gründen: Die Fa. Carmol befindet sich auf dem Gelände des ehern. Wehrmachtssanitätsparkes Abteilung Apothekenwesen. Vermögenswerte dieses früheren Wehrmachtseigentums wurden von der Fa. Carmol übernommen. Weitere größere Vermögenswerte wurden von der Fa. Heyl & Co., Neuruppin, die durch Befehl 64 in das Volkseigentum überging, käuflich erworben. Diese Verkäufe sind nach Befehl 64 unrechtmäßig vorgenommen worden. Da die Betriebsmittel der Fa. Carmol ausschließlich aus Volkseigentum herrühren und die Firma auf volkseigenem Grund und Boden arbeitet, ist dieser Betrieb in Volkseigentum zurückzuführen. Wollen Sie bitte veranlassen, daß die notwendigen Löschungen im HR und GB vorgenommen werden. Vollzugsmeldung bis 2.1.49 erbeten. Als Rechtsträger ist die WB „Chemie-Papier" vorgesehen. Als vorläufiger Betriebsleiter wurde der Stadtverordnete Giesecke aus Rheinsberg bestimmt. DWK Ausschuß zum Schutze des Volkseigentums Der Bevollmächtigte für das Land Brandenburg gez. Ansbach DOKUMENT NR. 137 Abschrift Das Amtsgericht Rheinsberg Blatt 1783 Rheinsberg (Mark), den 24. Jan. 1949 Fernruf: 185 An den Rat des Kreises Neuruppin Treuhänderische Verwaltung Neuruppin Auf das Schreiben vom 17.1.49 V/6 006/3 Heu. Eingetragener Eigentümer der im Grundbuche von Rheinsberg Blatt 1783 und 1784 verzeidineten Grundstücke, auf denen die Carmol GmbH, errichtet ist, ist der Kaufmann Hans Poscich in Rheinsberg. Poscich ist am 10.12.1943 verstorben. In seinem privatschriftlichen Testament vom 14. 10.1939 hat er zu. Erben der Betriebe Carmol-Fabrik und Omega-Werke seine Gefolgschaftsangehörigen berufen, die am Tage seines Todes mindestens 10 Jahre in den Betrieben tätig waren (siehe Akten IV 7/44 des Amtsgerichts Rheinsberg). Nach dem in den Akten VI 28/44 des Amtsgerichts Rheinsberg erteilten gemeinschaftlichen Erbschein sind dies 42 Betriebsangehörige, die zunächst die Form der stillen Gesellschaft für eine Beteiligung an den Betrieben wählten. Später wurde dann offenbar auf Veranlassung des Geschäftsführers Neumann eine Gesellschaft mbH. gegründet, nachdem die stillen Gesellschafter, soweit hier bekannt, vor dem Notar Wilberg, hier, ihre Erbanteile auf Neumann übertragen und ihm einen Rückversicherungsvertrag abgeschlossen hatten. In dieser GmbH, hat sich Neumann durch Übernahme von 51 000. Reichsmark Stammanteil den Haupteinfluß gesichert, da das gesamte Stammkapital 100 000 Reichsmark beträgt. Eine Berichtigung des Grundbuchs konnte bisher nicht erfolgen, da soweit hier bekannt noch nicht alle Miterben ihre Erbanteile auf Neumann übertragen haben. Mit Rücksicht auf vorstehende Ausführungen ist von der Löschung der Carmol GmbH, im Handelsregister und von der Eintragung des Eigentums des Volkes in das Grundbuch einstweilen abgesehen worden. L. S. gez. Fischer Justizoberinspektor Für die Richtigkeit der Abschrift: Neuruppin, den 2. 2. 1949 gez. I. A. Unterschrift Kreisinspektor DOKUMENT NR. 138 Revisions- und Treuhandanstalt für die sowjetische Besatzungszone Deutschlands Anstalt des öffentlichen Rechts T reuhandverwaltung An das Ministerium des Innern Amt zum Schutze des Volkseigentums Potsdam, Hebbelstraße 39 04 Be/Tr/Br Leipzig, 20. Mai 1949 Betr.: Carmol-Fabrik, Rheinsberg (Mark) Alleiniger Inhaber der Carmol-Fabrik, Rheinsberg, und der dieser Fabrik angeschlossenen Omega-Werke war der Kaufmann Hans Pocsich. Dieser ist am 10. 12.1943 unter Hinterlassung eines Testamentes vom 15.10.1939 verstorben. In dieser letztwilligen Verfügung setzt er die Belegschaftsmitglieder seiner Werke, die an seinem Todestage mindestens 10 Jahre im Betrieb tätig waren, zu seinen Erben ein. Das Testament sieht vor, daß das Privatvermögen des Erblassers dem Geschäftsvermögen zugeschlagen werden sollte und die Betriebe Carmol-Fabrik und Omega-Werke in ungeteilter Erbengemeinschaft unter der Leitung des Prokuristen Scholl im Einvernehmen mit den Mitarbeitern Kühn und Neumann weitergeführt werden sollten. Der von dem Amtsgericht Rheinsberg am 21.4.1945 erteilte gemeinschaftliche Erbschein führt 42 Erben an, unter ihnen den Buchhalter Hans Steffen mit einer Beteiligung von 18/520. Mit Beschluß der Landeskommission für Sequestrierung vom 28. 1. 1947 wurde das Vermögen des Miterben Hans Steffen enteignet mit der Maßgabe, daß die anderen „Anteile" bzw. der Betrieb von der Enteignung nicht betroffen werden sollten. Nach der Vermögensaufstellung zum 14.6.1947, die vereinbarungsgemäß die Grundlage für die Feststellung der Höhe der Vermögenseinlage war, betrug der Anteil des Hans Steffen an dem sich auf RM 135.735,11 belaufenden Gesamtvermögen der Erbengemeinschaft RM 4 699,26. In einer am 2. 3. 1949 bei der Rechtsabteilung des Amtes zum Schutze des Volkseigentums in Potsdam geführten Verhandlungen, betreffend die Enteignung des „Anteiles" Steffen an der Carmol-Fabrik, ist festgestellt worden, daß diese Anteilseignung eine Revision erfahren müsse, und zwar im Hinblick auf den Absatz 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung des SMAD-Befehls Nr. 64 wonach auch bei Anteilsenteignung der gesamte Betrieb als volkseigen zu betrachten sei. Des weiteren wird aus der Anwendung des SMAD-Befehls Nr. 64 gefolgert, daß auch die im Juli 1947 von der Carmol-Fabrik in Verbindung mit der Stadt Rheinsberg gegründete Carmol GmbH, volkseigen geworden sei. Hierzu ist wie folgt Stellung zu nehmen: Der Beschluß der Landeskommission für Sequestrierung vom 28. 1.1947 sieht die 133;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 133 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 133) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 133 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 133)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben durch eine wirksame Kontrolle die ständige Übersicht über die Durchführung der und die dabei erzielten Ergebnisse sowie die strikte Einhaltung der Kontrollfrist, der Termine für die Realisierung der Abwehr- aufgaben in den zu gewinnen sind. Das bedeutet, daß nicht alle Kandidaten nach der Haftentlassung eine Perspektive als haben. Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der vorbeugenden Sicherung politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte und in diesem Zusammenhang stattfindenden oder aus anderen Gründen abzusichernden Veranstaltungen für die Diensteinheiten der Linie Untersuchung in bezug auf die Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sowie bei anderen Abschlußarten und bei Haftentlassungen zur Wiedereingliederung des früheren Beschuldigten in das gesellschaftliche Leben.

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