Unrecht als System 1950-1952, Seite 132

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 132 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 132); Volkseigentums zu schaffen, wobei für die Länder Bevollmächtigte dieses Ausschusses zu ernennen sind. . Die Deutsche Wirtschaftskommission hat die juristische Eintragung der volkseigenen Betriebe in kürzester Frist zu gewährleisten. 3. Alle Betriebe, die ohne genügenden Grund sequestriert wurden und die nicht in die nach Ziffer 1 dieses Befehls bestätigten Listen aufgenommen wurden, sind den früheren Besitzern bis zum 30. April d. J. zurückzugeben. 4. Die Deutsche Wirtschaftskommission und entsprechend ihren Anweisungen die Landesregierungen sind verpflichtet, bis zum 15. Mai d. J. eine Entscheidung über den sonstigen sequestrierten Besitz (sequestrierte Häuser, Grundstücke usw.) zu treffen, wobei zu Unrecht sequestrierter Besitz den früheren Eigentümern zurückgegeben wird. Ebenso hat sie auch in der Frage des Resteigentums der Betriebe, die als Rüstungspotentials oder durch ein anderes in den Potsdamer Beschlüssen vorgesehenes Verfahren liquidiert wurden, eine Entscheidung zu treffen in den Fällen, wenn über einen derartigen Besitz eine solche nicht getroffen wurde. 5. Der Befehl der SMAD Nr. 124 vom 30. Oktober 1945 wird nunmehr nach seiner Durchführung außer Kraft gesetzt und jegliche weitere Sequestrierung von Eigentum auf Grund des erwähnten Befehls verboten. 6. Die Kommission für Sequestrierung und Beschlagnahme bei der Sowjetischen Militär-Administration in Deutschland sowie alle zentralen und örtlichen deutschen Kommissionen für Sequestrierung und Beschlagnahme, die zur Durchführung des Befehls 124 geschaffen wurden, sind aufzulösen, da sie ihre Aufgaben erfüllt haben. 7. Die Deutsche Wirtschaftskommission wird beauftragt, Maßnahmen auszuarbeiten, die einen schnellen Wiederaufbau und die vollständige Ausnutzung aller volkseigenen Betriebe sowie des übrigen Volkseigentums im Interesse der Bevölkerung gewährleisten. 8. Die Deutsche Wirtschaftskommission wird beauftragt, zur Durchführung dieses Befehls Richtlinien zu erlassen und andere entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. 9. Der Befehl tritt mit dem Tage seiner Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 17. April 1948. Der Oberste Chef der Sowjetischen Militär-Administration und Oberkommandierende der Sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland Marschall der Sowjetunion W. Sokolöwski Der Chef des Stabes der Sowjetischen Militär-Administration in Deutschland Generalleutnant Lukjantschenko DOKUMENT NR. 134 Erste Verordnung zur Ausführung des SMAD-Befehls Nr. 64 (Richtlinien Nr. 1) Die Deutsche Wirtschaftskommission hat in ihrer Vollsitzung vom 28. April 1948 nachstehende Verordnung beschlossen: 2. Die Enteignung erstreckt sich bei Enteignungen wirtschaftlicher Unternehmungen nicht nur auf das bilanzierte Vermögen, sondern überhaupt auf das den betrieblichen Zwecken dienende Vermögen, einschließlich aller Rechte und Beteiligungen, soweit nicht die Beschlüsse der Landeskommissionen ausdrücklich etwas anderes bestimmen. Ist von einem Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten nur ein Teil der Betriebsstätten enteignet worden, so gilt die Enteignung auch hinsichtlich aller anderen Unternehmensteile, die in wirtschaftlichem Zusammenhang untereinander stehen. 4. Nach dem in Befehl Nr. 64 angeordneten Abschluß der Sequestrierungen und Rechtsmittel gegen die Enteignungen und sonstige Maßnahmen zur Wiederaufnahme von Sequesterverfahren nicht mehr zulässig. Berlin, den 28. April 1948 Rau Selbmann Vorsitzender Stellv. Vorsitzender der Deutschen Wirtschaftskommission für die sowjetische Besatzungszone Der Fall „Firma Carmol“ DOKUMENT NR. 135 R. A. Kae/vG. 6. Dezember 1948 Bericht Am 2. 12. 1948 erfolgte auf Grund einer Meldung des Ministers für Wirtschaftsplanung, Abt. Industrie, Herrn Ministerialrat Weidenbach, eine Überprüfung der in Rheinsberg, Kreis Rup-pin, belegenen Firmen Carmol und La-bofach. Vor der Überprüfung erfolgte eine Rücksprache mit dem Leiter der Abt. Industrie des Kreises Ruppin in Neuruppin. Die Überprüfung der Firma Carmol ergab folgendes: Ein Anteil an diesem Betrieb ist auf Grund des Befehls 124 enteignet worden. Die restlichen Anteile sollten zu Lasten der Betriebsverbindlichkeiten freigestellt werden. Es wurde jedoch festgestellt, daß die Firma Carmol auf dem Gelände des ehemaligen Wehrmachts-Sanitätsparkes Abteilung Apothekerwesen arbeitet und nach Mitteilung des zuständigen Stadtverordneten der Stadt Rheinsberg, Gie-sedke, Vermögenswerte dieses früheren Wehrmachtseigentums übernommen hat. Ferner hat der verantwortliche Betriebsleiter namens Wolf Vermögenswerte von der enteigneten Firma Heyl & Co., Neuruppin, käuflicherweise erworben. Ver- äußerer war ein gewisser Dr. Hofmann, der jetzige Inhaber der Firma Labo-fach. Zu dieser Veräußerung war Dr. Hofmann nicht berechtigt, da er sich die Stellung als Treuhänder nach Mitteilung des Leiters der Abt. Industrie ohne Bestellung angemaßt hatte. Die Landeskontrollkommission hat vor einigen Tagen ebenfalls eine Überprüfung der Firma Carmol vorgenommen, mit dem Ergebnis der Inhaftierung des Wolf und dem Erlaß eines Haftbefehls gegen den zurzeit flüchtigen Mitgeschäftsführer Neumann. Es sind dort nach Mitteilung des Stadtverordneten Giesecke größere Bestände nicht gemeldeter pharmazeutischer Artikel vorgefunden worden, die von der Landeskon-troll-Kommission beschlagnahmt und der Staatsanwaltschaft in Neuruppin übergeben wurden. Es wurde somit festgestellt, daß die Firma Carmol nicht anteilsmäßig Volkseigentum ist, sondern die von der Wehrmacht bezw. von der Fa. Heyl & Co. übernommenen Werte ebenfalls Volkseigentum sind, sodaß die Rückführung des gesamten Unternehmens Carmol in den volkseigenen Sektor notwendig erschien und an Ort und Stelle verfügt wurde. Als Treuhänder wurde vorübergehend der Stadtverordnete Giesecke (SED) bestellt mit der Einigung, daß er nicht Fachmann ist, mit den zuständigen Regierungsstellen zu verhandlen, um möglichst umgehend einen Fachmann, einen Pharmazeuten also, nach Rheinsberg als Werkleiter zu entsenden. Bei der Firma Labofach in Rheinsberg, deren Inhaber Hofmann nach Mitteilung des Stadtverordneten Giesecke nach Bekanntgabe des Haftbefehls gegen die Leiter der Firma in die Westzone abreiste, verhält es sich ähnlich. Dieser Dr. Hofmann hat ebenfalls Vermögenswerte angemaßter Treuhänder der enteigneten Firma Heyl & Co. selbst verkauft und außerdem nach Mitteilung des Leiters der Abteilung Industrie in Neuruppin, des Stadtverordneten Giesecke, und eines Auto-Reparaturwerkstattleiters in Rheinsberg als ehemaliger Stabsapotheker des Sanitätsparkes Rheinsberg Wehrmachteigentum für sein Privatunternehmen übernommen. Es wurde auch in diesem Fall die Rückführung des Betriebes in den volkseigenen Sektor verfügt und der Stadtverordnete Giesecke zum vorläufigen Treuhänder im gegenseitigen Einvernehmen bestellt. Es ist hierbei zu bemerken, daß die Firma Carmol zurzeit mit etwas mehr als 70 Arbeitern und Angestellten arbeitet, die Firma Labofach mit knapp 25 Personen. Der von der Landesregierung einzusetzende Werkleiter könnte wegen außerordentlich günstiger räumlicher Entfernung dieser beiden Unternehmen die Firma Carmol und Labofach zusammen leiten. Auf Grund einer Meldung des jetzigen Bürgermeisters der Gemeinde Velten Kreis Osthavelland wurde ferner der Privatbetrieb Kohne u. Fiedler in Velten, Wilhelmstr. 31, überprüft. 132;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 132 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 132) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 132 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 132)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit . Es geht um die Ausschöpfunq der Informationsqewinnunqsmöqlich-keiten des Vorgangs insbesondere zur - politisch-operativen Lageeinschätzung,., Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners können den Sicherheitsorganen auf Grund ihrer neuen Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden zunächst unbekannt geblieben sein. Die wirksame Aufdeckung und Einschränkung der ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und anderer sozialistischer Staaten bieten welche operativen Hinweise enthalten sind, die für die Bearbeitung von Objekten des Feindes Bedeutung haben.

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