Unrecht als System 1950-1952, Seite 130

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 130 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 130); Verlader Karl Kleinert wurden verhaftet und im Polizeihof von Marienborn in eine Gefängniszelle gebracht. Obwohl Rietzsdhel energisch auftrat und auf seine Genehmigungen und Warenbegleitscheine des Senators für Verkehr und Betriebe hinwies, was ihm nur Mißhandlungen einbrachte, blieben Fahrzeug und Ladung auch nach seiner Haftentlassung beschlagnahmt. „Alle Freigabeanträge waren erfolglos", bestätigt Rietzschel am 12. Juni 1952 in einem Protokoll. „Verwertung" von Möbeln und Grundstücken Personen, die für einige Zeit die Sowjetzone verlassen, laufen Gefahr, Wohnung und Mobiliar oder ihr Grundstück und ihren Betrieb bei ihrer Rückkehr nicht mehr vor- zufinden. Wie aus einem- Schreiben des Magistrats von Groß-Berlin vom 14. 3. 1951 hervorgeht, wird „eine verlassene Wohnung vom Wohnungsamt erfaßt und werden die beweglichen Sachen einem Abwesenheitspfleger ausgehändigt", der „nach erfolgter Verwertung" den „Erlös abzüglich der entstandenen Unkosten" auf einem Verwahrkonto zugunsten des Abwesenden hinterlegt. Die gleichen Maßnahmen wurden allen Räten der Stadt- und Landkreise von Sachsen-Anhalt mit dem Rundschreiben Nr. 49/51 vom 6. April 1951 von der Landesregierung Sachsen-Anhalt bekannt gegeben. Mit dem Sammelrunderlaß Nr. 13/51 vom 5. 6. 1951 werden auch „Grundstücke und Betriebsvermögen von illegal nach dem Westen abgewanderten Personen unter Treuhandschaft gestellt". Enteignungen auf Grund des Befehls Nr. 124 der SM AD DOKUMENT NR. 130 Befehl des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung und Oberbefehlshaber der Gruppe der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland Nr. 124 den 30. Oktober 1945 Berlin Uber die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland Um den Raub und anderen Mißbrauch des Eigentums, das früher dem Hitlerstaat, den Militärbehörden, den durch das sowjetische Militärkommando verbotenen und aufgelösten Gesellschaften, Klubs und Vereinigungen gehört hat, zu verhindern sowie um dieses Eigentum am rationellsten für die Bedürfnisse der örtlichen Bevölkerung und der Besatzungstruppen auszunutzen, befehle ich 1) Das Eigentum, das sich auf dem von den Truppen der Roten Armee besetzten Territorium Deutschlands befindet und a) dem deutschen Staat und seinen zentralen und örtlichen Behörden ; b) den Amtsleitern der Nationalsozialistischen Partei, deren führenden Mitgliedern und einflußreichen Anhängern; c) den deutschen Militärbehörden und Organisationen; d) den von dem sowjetischen Militärkommando verbotenen und aufgelösten Gesellschaften, Klubs und Vereinigungen; e) den Regierungen und Staatsangehörigen (physische und juristische Personen) der auf seiten Deutschlands am Kriege beteiligten Länder; f) Personen, die von dem Sowjetischen Militärkommando durch besondere Listen oder auf eine andere Weise bezeichnet werden, gehört, als beschlagnahmt zu erklären. 2) Das herrenlose Gut, das sich auf dem von den Truppen der Roten Armee besetzten Territorium Deutschlands befindet, in provisorische Verwaltung der Sowjetischen Militärverwaltung zu nehmen. 3) Sämtliche deutschen Ämter, Organisationen, Firmen, Unternehmen und sämtliche Privatpersonen, in deren Nutzung sich gegenwärtig das in den Punkten 1 und 2 dieses Befehls aufgezählte Eigentum befindet oder die von einem solchen Eigentum Kenntnis haben, sind verpflichtet, nicht später als binnen 15 Tagen vom Tage der Veröffentlichung dieses Befehls an eine schriftliche Erklärung über dieses Eigentum an die örtlichen Selbstverwaltungsorgane (Stadt-, Bezirks-, Kreisverwaltung) einzureichen. In der Erklärung ist genau anzugeben: Art des Eigentums, sein genauer Standort, Besitzverhältnis und sein Zustand am Tage der Erklärungsabgabe. 4) Die örtlichen Selbstverwaltungsorgane sind verpflichtet, die Richtigkeit der eingereichten Erklärungen über das in den Punkten 1 und 2 dieses Befehls bezeichnete Eigentum nachzuprüfen und die notwendigen Maßnahmen zur Erfassung und Sicherstellung sämtlichen Eigentums, das sich im betreffenden Bezirk oder Ort befindet und der Beschlagnahme oder der provisorischen Verwaltung unterliegt, zu ergreifen. Die örtlichen Selbstverwaltungsorgane setzen auf Grund der eingereichten Erklärungen und des Materials über das unmittelbar aufgenommene Eigentum eine Gesamtliste des Eigentums auf, das der Beschlagnahme oder der provisorischen' Verwaltung unterliegt, und reichen diese Liste nicht später als am 20. November 1945 dem entsprechenden Militärkommandanten ein. 5) Die Militärkommandanten haben eine Kontrolle über die Arbeit der örtlichen Organe bei der Aufnahme und dem Sammeln der Mitteilungen* über das in den Punkten 1 und 2 dieses Befehls aufgezählte Eigentum auszuüben und nach Prüfung der von den Selbstverwaltungsorganen eingereichten Listen diese an die Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung der entsprechenden Provinzen oder Länder nicht später als am 25. November 1945 weiterzuleiten. 6) Die Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung der Provinzen und Länder haben die Vollständigkeit und Richtigkeit der Mitteilungen über die Aufnahme des der Beschlagnahme oder der provisorischen Verwaltung unterliegenden Eigentums in den Provinzen und Ländern nachzuprüfen und die von den Militärkommandanten erhaltenen Listen mit ihren eigenen Vorschlägen über eine weitere Ausnutzung dieses Eigentums an den Chef des Wirtschaftsamtes der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland nicht später als am 10. Dezember 1945 zu richten. 7) Der Chef des Wirtschaftsamtes der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland, Generalmajor Schaba-lin, hat nicht später als am 25. Dezember 1945 die Vorschläge über die weitere Ausnutzung des als beschlagnahmt oder unter provisorischer Verwaltung stehend erklärten Eigentums zu unterbreiten. 8) Ich mache alle Ämter, Organisationen, Firmen und Unternehmen sowie alle Privatpersonen, in deren Nutzung sich das in den Punkten 1 und 2 auf gezählte Eigentum befindet, darauf aufmerksam, daß sie die volle Verantwortung für dessen Erhaltung und die Sicherung einer reibungslosen Ausnutzung dieses Eigentums, entsprechend seiner wirtschaftlichen Bestimmung, tragen. Sämtliche Abmachungen über dieses Eigentum, ohne die Einwilligung der Sowjetischen Militärverwaltung getroffen, werden als ungültig erklärt. 9) Die Präsidenten der Provinzen und Länder sind verpflichtet, eine Erfassung (Registrierung) sämtlicher herrenloser Handels-, Industrie- und landwirtschaftlicher Unternehmen, die nicht unter Punkt 1 und 2 dieses Befehls fallen, durchzuführen und die notwendigen Maßnahmen zur 130;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 130 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 130) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 130 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 130)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe des Ministers - verantwortlich. Fite die Planung und Vorbereitung der operativen Ausweich- und Reserveausweichführungsstellen sowie der operativen Ausweichführungspunkte in den Bereichen der Bezirksverwaltungen sind die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der nicht eingeschränkt wird. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß die Maßnahmen und Schritte zur kontinuierlichen und zielgerichteten Heiterführung der Arbeitsteilung -und Spezialisierung nicht zu strukturellen Verselbständigungen führen. Durch konkrete Maßnahmen und Festlegungen, vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Täuschung erfolgen kann. Es ist gesetzlich möglich, diese Rechtslage gegenüber Beschuldigten in Argumentationen des Untersuchungsführers zu verwenden. Eine solche Einwirkung liegt im gesetzlichen Interesse der all-seitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit durch wahrheitsgemäße Aussagen zur Straftat als auch eine ausschließlich in Wahrnehmung seines Rechts auf Verteidigung erfolgende Mitwirkung am Strafverfahren, die gegen die Feststellung der objoktLvnWahrhsit gerichtet ist. Das berührt nicht die VerpfLxht des Untersuchungsorgans, daß die Beweismittel selbstverständlich dem Staatsanwalt und dem Haftrichter zur Begründung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens beginnt und mit der Übergabe des üntersuchungsergebnisses an den für das inistex lum für Staatssicherheit bestätigten Staatsanwalt endet, rffZ. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittiungsverfainrens und für das Erwirken der Untersuchungshaft, insbesondere die konsequente und einheitliche Nutzung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , die weitere Qualifizierung der operativen Grundfragen kann aber der jetzt erreichte Stand der politisch-operativen Arbeit und ihrer Leitung in den Kreisdienststellen insgesamt nicht befriedigen.

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