Unrecht als System 1950-1952, Seite 124

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 124 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 124); dustriebetriebe, auf die ca. 40 °/o der gesamten Industrieproduktion der Zone entfallen, in den Besitz des Volkes übergeführt worden sind. Einspruch nicht zulässig Zum Befehl Nr. 64 erging durch die damalige Deutsche Wirtschaftskommission am 28. April 1948 eine „Erste Verordnung zur Ausführung des SMAD-Befehls Nr. 64 (Richtlinien Nr. 1)". Sie bestimmt unter Ziffer 4, daß Rechtsmittel gegen Enteignungen und sonstige Maßnahmen zur Wiederaufnahme von Sequesterverfahren nicht mehr zulässig seien. Da bei Erlaß dieser Verordnung über die meisten Einsprüche gegen Enteignungen noch nicht verhandelt worden war, hatte die Unzulässigkeit von Rechtsmitteln, und Wiederaufnahmeverfahren zur Folge, daß in nahezu allen Enteignungsfällen die Einwendungen der enteigneten Eigentümer und ihre Widerlegungen der Beschuldigungen unbe-'achtet blieben. Der Befehl Nr. 64 führte also zur Sanktionierung der schlechthin unübersehbaren Fülle von Unrecht, das in den Enteignungsverfahren nach Befehl Nr. 124 verübt worden war. Es kann kaum einem Zweifel unterliegen, daß die jede Rechtsstaatlichkeit verhöhnende Versagung des rechtlichen Gehörs für das sowjetzonale Regime eine Notwendigkeit war, weil man zahlreiche Enteignungsanordnungen wieder hätte aufheben müssen, wenn die eingelegten Einsprüche ordnungsgemäß geprüft worden wären. Ein solches Zurück kam aber, wie Heinrich Rau offen eingestanden hat, niemals in Betracht, weil es nicht um Recht und Sühne ging, sondern um den Aufbau einer volkseigenen Industrie. Aber nicht nur die unrechtmäßigen Enteignungen werden in Befehl Nr. 64 sanktioniert, die ausgesprochenen Enteignungen werden auch noch „auf das den betrieblichen Zwecken dienende Vermögen, einschließlich aller Rechte und Beteiligungen" ausgedehnt, wie aus Ziffer 4 der 1. Verordnung zur Ausführung des SMAD-Befehls Nr. 64 hervorgeht. Die Praxis erweiterter Enteignungen Ein Beispiel aus der Praxis bietet die Enteignung der Carmol-Fabrik in Rheinsberg. Als der Alleininhaber und Eigentümer der Firma, Hans Pocsich, am 10. 12. 1943 starb und in seinem Testament alle die Betriebsangehörigen, die am Tage seines Todes mindestens 10 Jahre lang in seinem Betrieb tätig waren, als Erben einsetzte, ahnte er nicht, daß genau 5 Jahre später alle seine Erben seiner Hinterlassenschaft beraubt würden. Zwar konnte rechtsmäßig nur der 18/520ste Teil des Betriebes nach Befehl 124 enteignet werden. Dieser 18/520ste Teil des Betriebes war der Anteil des Hans Steffen, der als einer der 42 Erben durch Pocsichs Testament Miteigentümer des Betriebs geworden war, wie aus dem Gutachten der Revisions-Treuhand-Anstalt für die sowjetische Besatzungszone Deutschlands vom 20. 5. 1949 hervorgeht. In diesem Gutachten, das die Revisions-Treuhand-Anstalt für das Ministerium des Innern, Amt zum Schutze des Volkseigentums in Potsdam, erstellte, heißt es weiter, daß mit Beschluß der Landeskommission für Sequestrierung vom 28. 1. 1947 das Vermögen des Miterben Hans Steffen, der im Sinne des Befehls 124 belastet war, enteignet wurde jedoch „mit der Maßgabe, daß die anderen Anteile bzw. der Betrieb von der Enteignung nicht betroffen werden sollten". Aber: Um nun den ganzen Betrieb mit allen dazu gehörenden Grundstücken in das Eigentum des Staates überführen zu können, erfolgte am 2. 12. 1948 „auf Grund einer Meldung des Ministers für Wirtschaftsplanung, Abt. Industrie, Herrn Ministerialrat Weidenbach," eine Überprüfung der Firma Carmol, wie es in dem nach der Überprüfung abgefaßten Bericht heißt. Nach diesem Bericht mit dem Aktenzeichen R. A. Kae/vE. vom 6. 12. 1948 ergab die Überprüfung, „daß die Firma Carmol auf dem Gelände des ehemaligen Wehrmachts-Sanitätswerkes, Abteilung Apothekerwesen, arbeitet und nach Mitteilung des zuständigen Stadtverordneten der Stadt Rheinsberg, Giesecke, Vermögenswerte dieses früheren Wehrmachtseigentums übernommen hat". In dem Bericht wird ferner festgestellt, daß der „Betriebsleiter namens Wolf Vermögenswerte von der enteigneten Firma Heyl & Co., Neuruppin, käuflicherweise erworben" hat. Damit glaubte die den Betrieb überprüfende Kreiskontrollkommission feststellen zu können, „daß die Firma Carmol nicht anteilsmäßig Volkseigentum ist, sondern die von der Wehrmacht bezw. von der Firma Heyl & Co. übernommenen Werte ebenfalls Volkseigentum sind, sodaß die Rückführung des gesamten Unternehmens Carmol in den volkseigenen Sektor notwendig erschien und an Ort und Stelle verfügt wurde." Der Bericht, der diese „Verfügung an Ort und Stelle" enthält, ging am 6. 12. 1948 an die für das Land Brandenburg bevollmächtigte Stelle der Deutschen Wirtschaftskommission. Daraufhin übermittelte der Empfänger dieses Berichts, „der Ausschuß zum Schutze des Volkseigentums" bei der deutschen Wirtschaftskommission, Bevollmächtigter für das Land Brandenburg, Ansbach, am 23. 12. 1948 dem Rat des Kreises Ruppin den Feststellungsbescheid Nr. 22, mit dem die Firma Carmol „in Volkseigentum zurückzuführen" ist. Der Unterzeichner dieses Feststellungsbescheides, Bevollmächtigter Ansbach, begründet darin die unrechtmäßige Enteignung der 41 Erben damit, daß „die Betriebsmittel der Firma Carmol ausschließlich aus Volkseigentum herrühren und die Firma auf volkseigenem Grund und Boden arbeitet". Dieses . Resume der Begründung zog Ansbach aus dem ihm zugeleiteten Bericht der Kontrollkommission. Ansbach erachtete den käuflichen Erwerb von Vermögenswerten der Firma Heyl & Co. sowie die Übernahme des ehemaligen Wehrmachteigentums als „nach Befehl 64 unrechtmäßig vorgenommen" und verfügte daher, daß außer dem durch Befehl 124 enteigneten Anteil des Hans Steffen nunmehr „auch die anderen Anteile als Volkseigentum zu behandeln sind". Damit gingen auch die übrigen 41 im Testament Pocsichs erwähnten treuen Betriebsangehörigen ihres Erbes verlustig, obwohl sie nicht zu dem nach Befehl 124 zu enteignenden Personenkreis gehörten. Dem Amtsgericht Rheinsberg allerdings kamen am 24. 1. 1949 doch erhebliche Bedenken gegen diese Enteignungsakrobatik des Bevollmächtigten der DWK für Brandenburg. Auf Blatt 1783 teilt das Amtsgericht Rheinsberg in einem Schreiben dem Rat des Kreises Ruppin, Treuhänderische Verwaltung in Neuruppin, mit, daß eine Berichtigung des Grundbuchs bisher nicht erfolgen konnte und auch „von der Löschung der Carmol G. m. b. H. im Handelsregister und von der Eintragung des Eigentums des Volkes in das Grundbuch einstweilen abgesehen" wurde. Das Amtsgericht begründet seine Haltung damit, daß die Erbengemeinschaft der 42 Betriebsangehörigen „zunächst die Form der stillen Gesellschaft für die Beteiligung an den Betrieben wählten". Später sei dann eine G. m. b. H. gegründet worden, nachdem die stillen Gesellschafter, „soweit hier bekannt, ihre Erbanteile auf den Geschäftsführer Neumann übertragen und mit ihm einen Rückversicherungsvertrag abgeschlossen hätten. Da aber, „soweit hier bekannt, noch nicht alle Miterben ihre Erbanteile auf Neumann übertragen haben", könnten die geforderten Löschungen in den Registern nicht erfolgen. Fünf Wochen später fand bei der Rechtsabteilung des Amtes zum Schutze des Volkseigentums in Potsdam am 2. 3. 1949 eine Verhandlung über die Enteignung des Steffenschen Anteils an der Carmol-Fabrik statt. In dieser Verhandlung wurde, wie aus dem Gutachten der Revisionsund Treuhand-Anstalt für die SBZ vom 20. Mai 1949 an 124;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 124 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 124) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 124 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 124)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der Effektivität vorbeugender Maßnahmen bestimmt. Mur bei strikter Beachtung der im Innern der wirkenden objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung und der Klassenkampfbedingungen können Ziele und Wege der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zum Ausdruck. Solche Gesetzmäßigkeiten sind: die wachsende Bedeutung und der zunehmende Einfluß der Vorbeugung auf die Zurückdrängung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft weiter zu festigen und ihren zuverlässigen Schutz vor jeglichen Angriffen des Feindes jederzeit sicherzusteilen, Honocker, Bericht des der an den Parteitag der Partei , Berichterstattert Genosse Erich Honecker, Bietz-Verlag Berlin, - Hede des Genossen Erich Hielke zur Eröffnung des Partei lehrJahres und des vom Bericht des Politbüros an das der Tagung des der Partei , Dietz Verlag Berlin Über die Aufgaben der Partei bei der Vorbereitung des Parteitages, Referat auf der Beratung das der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung zu erteilen, die Funktechnik unter Einhaltung der Funkbetriebs Vorschrift Staatssicherheit zu benutzen, gewonnene politisch-operativ bedeutsame Informationen an den Referatsleiter weiterzuleiten.

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