Unrecht als System 1950-1952, Seite 12

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 12 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 12); zur Zeit der Tat eine Bewußtseinsstörung im Sinne des § 51 Abs. 1 StGB. Vorgelegen hat. Der Angeklagte hat sich aber fahrlässig durch den Genuß geistiger Getränke in einen die Bewußtseinsstörung hervorrufenden Rausch versetzt. In diesem Zustand hat er die angeführten Verbrechen gegen Kontrollratsdirektive 38 Abschn. II Art. Ill A III ausgeführt. Das Gesetz sieht für diese Verbrechen eine Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren vor, auch kann eine ganze oder teilweise Vermögenseinziehung erfolgen. § 330a Abs. 2 StGB, sagt, daß die Strafe nach Art und’ Maß nicht schwerer sein darf als die für die vorsätzliche Begehung der Handlung angedrohte Strafe. Der Angeklagte ist noch nicht vorbestraft. In der Hauptverhandlung versuchte er nicht, seine Tat zu bestreiten, sondern betonte lediglich, daß er von nichts mehr wisse. Das Gericht sah daher noch einmal von einer Freiheitsstrafe ab und erkannte gern. § 330a Abs. 1 und 2 StGB, auf eine Geldstrafe von 25 000, DM, an deren Stelle im Nichtbeitreibungsfalle für je 80, DM 1 Tag Gefängnis tritt. Der Angeklagte hat durch sein Verhalten dazu beigetragen, daß das Verfahren schnellstens angeschlossen werden konnte. Es wurde ihm daher die Untersuchungshaft auf die Geldstrafe angerechnet. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte gern. § 465 der StPO. gez.: Wohlgethan. Ausgefertigt: den 2. November 1950 Unterschrift Justizangestellte, Urkundsperson der Geschäftsstelle. Anklage gegen Patz u. a. DOKUMENT NR. 5 Ministerium für Staatssicherheit Verwaltung Land Sachsen-Anhalt Halle/S., den 20. 11. 1950 An die 6. Strafkammer (201) Magdeburg. Anklage! 1. ) Der Landwirt Robert Patz, 2. ) die Ehefrau Frieda Lücke, 3. ) der Feinkosthändler Fritz Lücke werden angeklagt: nach dem 8.5.45 durch Verbreitung . tendenziöser Gerüchte den Frieden des deutschen Volkes geährdet zu haben, indem sie eine Hetzschrift gegen die DDR, welche getarnt mit der Titelseite der Originalausgabe der „Jungen Welt", Nr. 38, Jahrgang 4, verteilen. Verbrechen: nach Kontrollratsdirektive 38, Abschn. II, Artikel III A III, Beweismaterial: 1. ) Eigene Einlassung der Angeschul- digten (Bl ), 2. ) Sichergestellte Hetzschrift (Bl ). Wesentliches Ermittlungsergebnis Zu 1 : . Patz erhielt von seinem Bruder, als dieser vom Deutschlandtreffen der Jugend zurückgekehrt war, eine Hetzschrift, welche die Größe und das Titelblatt der Originalausgabe der „Jungen Welt", Nr. 38, Jahrg. 4, hatte. (Bl. 8 d. A.) Patz hat (Bl. 8) diese Hetzschrift in seiner Wohnung genau durchgelesen, er hatte genau erkannt, daß es eine Hetzschrift war, trotzdem nahm er diese Zeitschrift und gab sie einer Frau Lücke. Er machte diese sogar auf verschiedene Artikel aufmerksam. Patz wußte genau, daß Frau Lücke diese Hetzschrift ihrem Mann geben würde, der außerhalb als Waldarbeiter beschäftigt ist, und somit war sein Zweck der Weitergabe dieser Hetzzeitschrift erfüllt. Patz war sehr daran interessiert, durch diese Hetzschrift soviel Menschen wie möglich zu beeinflussen und sie mit der Hetzpropaganda des amerikanischen Imperialismus zu versehen. Patz, dem die Möglichkeit gegeben wurde, sich eine Existenz in der DDR zu schaffen, indem er eine Landwirtschaft gepachtet hatte und dem als Landwirt viele Vergünstigungen zuteil wurden, war der Urheber der Verteilung der Hetzpropaganda gegen die DDR durch den amerikanischen Imperialismus und seine Bonner Helfershelfer. Zu 2: Die Lücke erhielt im Juni oder Juli 1950 von dem Beschuldigten Patz die obengenannte Hetzschrift. Vorher hatte sie selbige mit Patz durchgesprochen, d. h. verschiedene Artikel wurden sogar gemeinsam durchgelesen (Bl. 8). Obwohl Frau Lücke nun gesehen hatte, daß der Inhalt dieser Zeitschrift eine ganz gemeine Hetze gegen die DDR war und der nur aus den Köpfen der amerikanischen Imperialisten entsprungen war, nahm sie diese Zeitschrift an sich, um, wie sie selbst angibt (Bl. 12), diese ihrem Ehemann zu zeigen. 8 Wochen hat Frau Lücke diese Hetzschrift in ihrem Besitze gehabt, bis zur Aushändigung' an ihren Ehemann. Es muß daher stark angenommen werden, daß in dieser Zeit mehrere Menschen mit dieser Hetzpropaganda vertraut und beeinflußt worden sind. Einwandfrei steht fest, daß die Lücke als stellvertretende Vorsitzende der CDU im politischen Leben steht und sie also mit Überlegung diese Hetzartikel verbreitete. Zu 3: Lücke, der sich im September 1950 bei seiner Frau im Urlaub befand, hat, wie er (Bl. 15) angibt, sich mit der von seiner Frau erhaltenen Hetzschrift voll und ganz vertraut gemacht, indem er gemeinsam mehrere Artikel aus dieser herauslas. Lücke, der ein 12 Jahre langes Mitglied der früheren NSDAP war, ein Faschist durch und durch, die faschistische Literatur genau kannte, außerdem höhere Schulbildung besaß, kamen diese Hetzartikel dieser Zeitschrift gelegen, wie er selbst angibt (Bl. 15). Er nahm sie aus diesem Grunde mit zur Arbeitsstelle und gab sie an weitere Personen ab, um andere Menschen mit dem Hetzartikel vertraut zu machen. Bei Lücke handelt es sich um einen Menschen, der noch sehr viel nazistisches Ideengut in sich verankert, wovon er sich bis heute noch keinesfalls lösen konnte und steht daher dem demokrati- schen Neuaufbau der DDR feindlich gegenüber. Er hat bewußt diese Hetzschrift weitergegeben, um Unruhe bei der Bevölkerung zu schaffen und somit den Neuaufbau der DDR zu stören. Lücke war bei seinen Vernehmungen verstockt und leugnete solange, bis ihm seine Lügen durch Beweise widerlegt werden konnten. Zusammenfassend haben alle drei Angeklagten bewußt die vom anglo-ameri-kanisdien Imperialismus hergestellte Hetzschrift gegen die DDR bewußt und mit voller Überlegung verbreitet, um eine Gegenstimmung für die Volkswahlen und darüber hinaus die Freundschaft des deutschen Volkes zur Sowjetunion zu untergraben. Es wird beantragt: das Hauptverfahren zu eröffnen und den Hauptverhandlungstermin vor der 6. Großen Strafkammer stattfinden zu lassen, bestätigt: Der aufsichtsführende Staatsanwalt gez. Unterschrift I. A.: gez. Scholz (Scholz) VP.-Kom. Flugblattbesitz strafbar DOKUMENT NR. 6 Der Oberstaatsanwalt bei dem Landgerichte Dresden Berlin, den 5.10. 1950 Auszug aus dem Protookoll der Arbeitstagung der Generalstaatsanwälte und Oberstaatsanwälte der Deutschen Demokratischen Republik beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik am 25. September 1950 Generalstaatsanwalt Dr. Melsheimer: Unerledigt ist noch die Frage: Ist der Flugblattbesitz nur ein Versuch? Ich glaube, diese Frage muß dahin beantwortet werden, daß der Besitz von Flugblättern grundsätzlich als vollendetes Delikt nach III A III angesehen werden muß. Urteil gegen Weißflog u. a. DOKUMENT NR. 7 7 Stks. 35/50. Im Namen des Volkes! In der Strafsache gegen Walter Weißflog, geb. am 12. 1. 1915 in Grünhain, wohnhaft in Grünhain, Friedrich-Engels-Str. 181, wegen Verbreitung tendenziöser Gerüchte wurde in der öffentlichen Sitzung der großen Strafkammer des Landgerichts Potsdam am 11. Januar 1951 für Redit anerkannt: Der Angeklagte wird wegen Verbrechens gemäß Artikel 6 der Verfassung 12;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 12 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 12) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 12 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 12)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen an-zuivenden Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststeilung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu verzeichnen sind. Sie zeigen sich vor allem darin, daß durch eine qualifizierte Arbeit mit bei der ständigen operativen Durchdringung des Verantwortungsbereiches, insbesondere bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden. Dabei ist stets auch den Erfordernissen, die sich aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogone Arbeit im und nach dem Operationsgebiet iS; gte Suche und Auswahl von Kanchdaten für che Vorgangs- und personen-öWbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet Informationen mit hoher operativer Bedeutsamkeil zu erarbeitefiijr,lnteresse notwendiger gesellschaftlicher Veränderungen aktiv und selBsta ridig zu wirken und die Konspiration.

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