Unrecht als System 1950-1952, Seite 116

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (I) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 116 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 116); ?DOKUMENT NR. 128 ISa 127/50 Verkuendet am 1. 12. 1950 gez. Marsdiner Urkundsperson. Im Namen des Volkes! In der Arbeitssache des Gerhard Haschke in Dresden N 23, Aachener Strasse 17, Klaegers, gegen die Stadtverwaltung Dresden Rat der Stadt Dresden Dresden A. 1, Dr. Kuelz-Ring Nr. 19, Beklagte, wegen Feststellung erkennt das Landesarbeitsgericht in Dresden auf die muendliche Verhandlung vom 1? Dezember 1950 durch den Praesidenten Erich Paul als Vorsitzenden und die Beisitzer Arthur Schiefner a. d. Kreise d. Unternehmer Susanne Pflugbeil a. d. Kreise d. Arbeitnehmer fuer Recht: Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil III Arb. 466/50 des Arbeitsgerichts zu Dresden vom 20. 9.1950 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Der Klaeger hat die gesamten Kosten beider Rechtsgaenge nach einem Streitwert von 1700, DM zu tragen, gez. Schiefner, gez. Paul, gez. Pflugbeil. Tatbestand! Der seit dem 1.11. 1947 bei der Beklagten als Angestellter gegen ein Monatsgehalt von 270, DM beschaeftigt gewesene Klaeger ist mit Zustimmung der BGL am 5. 8. 1950 fristlos entlassen worden, weil er anordnungswidrig am 3. 8. 1950 mit seinem Vater ein laengeres Telefongespraech privater Art gefuehrt hat. Der Klaeger bat sich hiergegen im Klagweg mit dem Antrag gewendet, das Wei-terbestehen seines Anstellungsverhaeltnisses festzustellen, weil es sich bei diesem Telefongespraech um ein solches gehandelt habe, das zu zweidrittel Teilen dienstlicher Art gewesen sei und deshalb den in dieser Richtung ergangenen Anordnungen nicht widersprochen habe. Die Beklagte hat sich auf den entgegengesetzten Standpunkt gestellt und demzufolge um Abweisung der Klage gebeten. Das Arbeitsgericht hat nach Erhebung von Zeugenbeweis fuer bewiesen angesehen, dass der Klaeger bei der Fuehrung des Telefongespraechs mit seinem Vater tatsaechlich schuldhaft anordnungswidrig gehandelt hat. Nach Massgabe dessen, was es an Hand der Aussagen der Zeugen festgestellt hat, ist es zu der Ueberzeugung gelangt, dass hier eine fristgemaesse Kuendigung ausgereicht haette, um die an sich beachtlichen Belange der Beklagten an der Unterbindung derartiger privater Telefongespraeche im oeffentlichen Dienst beschaeftigter Angestellten zu wahren. Es hat deshalb die fristlose Kuendigung in eine zum 30. 9.1950 wirksam werdende umgewandelt und demzufolge die Beklagte verurteilt, an den Klaeger Gehalt bis zum 30. 9. 1950 in Hoehe von 540, DM brutto zu zahlen. Im uebrigen hat es die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat es mit 2/3 dem Klaeger und mit 1ls der Beklagten auferlegt. Die Beklagte hat beim Berufungsgericht am 13: 10. 1950 Berufung eingelegt und dieses Rechtsmittel darin zugleich begruendet. Unter dem Vortrag des Inhalts dieses Schriftsatzes hat sie den darin angekuendigten Antrag dahin gestellt in entsprechender Abaenderung des angefochtenen Urteils die Klage abzuweisen. Der Klaeger hat erwidert und seinerseits beantragt die Berufung der Beklagten als unbegruendet zurueckzuweisen. Entscheidungsgruende! Mit gutem Grunde beanstandet die Beklagte die vom Arbeitsgericht vorgenommene Umwandlung der fristlosen Entlassung des Klaegers in eine fristgemaesse Kuendigung seines Anstellungsverhaeltnisses. Sie wirft dem Arbeitsgericht vor, die Handlungsweise des Klaegers in einer Weise bagatellisiert zu haben, die nicht angehe. Dieser Vorwurf ist begruendet. Offenbar aus dem Bestreben heraus, den Klaeger vor den Folgen seiner fristlosen Entlassung mit Ruecksicht auf den diskriminierenden Charakter, der dieser Massnahme in der Regel inne wohnt, zu bewahren, hat das Arbeitsgericht Gesichtspunkte ausser acht gelassen, die gerade hier eine ganz besondere Beachtung verdienen. Es hat den Fall in seiner Vereinzelung gesehen und nicht in seinem Zusammenhang mit den besonders hohen Aufgaben, die unsere grossen Volkswirtschaftsplaene, vor allem der Fuenfjahrplan, den Mitarbeitern in den Verwaltungen unserer Republik stellt. Jeder einzelne Verwaltungsangestellte muss sich der grossen Verantwortung, die das werktaetige Volk von ihm fordert, bewusst sein. Um sich dessen bewusst zu werden, muss er von einem entwickelten demokratischen Staatsbewusstsein erfuellt sein. Dies setzt voraus, dass er sidi mit der fortschrittlichen Wissensdiaft vertraut macht, dass er lernt, sie zu beherrschen. Durchdrungen von dem Gedanken, wie er fuer seine Person die Volkswirtschaftsplaene erfuellen und die Voraussetzungen schaffen kann, dass die grossen Plangrundgesetze zum Inhalt unseres gesamten Handelns werden, muss er aus einem gesteigerten Verantwortungsbewusstsein heraus neue Wege, neue Arbeitsmethoden, neue Massnahmen zur Verbesserung der Verwaltungsarbeit und zur Senkung der Verwaltungsausgaben suchen. Jede weitere Verbesserung des Lebensstandards unserer Bevoelkerung, jede weitere Hebung ihres kulturellen Niveaus, ist von der weiteren Produktionssteigerung und Qualitaetsverbesse- rung abhaengig. Deshalb strebt jeder Aktivistenplan, der diesen Namen verdient, mit der Rationalisierung des Arbeitsprozesses, mit der genauen Bestimmung der Arbeitsvorbereitung, mit der Foerderung des reibungslosen Ineinandergreifens der einzelne Teile des Produktionsprozesses, mit der Einsparung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zugleich eine wesentliche Senkung der Selbstkosten an. Nicht anders ist es mit der Verwaltungsarbeit bestellt. Sie bleibt eine halbe Massnahme, wenn sie nicht Hand in Hand mit einer Senkung der Verwaltungsausgaben geht. Von jedem verantwortungsbewussten Verwaltungsangestellten ist zu erwarten, dass er dies erkennt und alles daransetzt, neben einer Verbesserung seiner Verwaltungsarbeit diese Ausgaben zu senken; denn auch die Verwaltungsarbeit steht unter der gleichen Losung wie jeder Aktivistenplan: ?Mit dem Gramm, mit dem Pfennig, mit der Sekunde rechnen"; eingedenk der Worte unseres Ministerpraesidenten Otto Grotewohl, dass die Werktaetigen von ihren Verwaltungsangestellten das gleiche Mass von Verantwortung und Arbeitsleistung verlangen koennen, das sie selbst taeglich beweisen. Ein Verwaltungsangestellter, der dies verkennt, der die Verwaltungsausgaben dort erhoeht, wo sie gesenkt werden koennen, hemmt die Erfuellung unserer Volkswirtschaftsplaene, verstoesst gegen das grosse Plangrundgesetz, unter dem das gesamte Leben des deutschen Volkes im Bereiche der Deutschen Demokratischen Republik steht, sabotiert es, vergeht sich an den Lebensinteressen seines eigenen Volkes. Dies gilt auch dann, wenn es sich im Einzelfalle um geringfuegige Betraege handeln sollte, weil jeder Pfennig, der an Verwaltungskosten eingespart werden kann, den Aufbau unserer Friedenswirtschaft und damit den Wohlstand unseres Volkes foerdert. Auch dann wiegt ein derartiges Vergehen eines Verwaltungsangestellten schwer genug, und es kann nicht ernst genug beurteilt werden, wenn sich hierbei der betreffende Verwaltungsangestellte mit unerhoerter Sorglosigkeit oder gar bewusst ueber entsprechende Anordnungen seiner Vorgesetzten Dienstbehoerde hinweggesetzt haben sollte. Dies alles muss man erkennen und beachten, wenn man zu einer richtigen Beurteilung der Handlungsweise gelangen will, die man auf Seiten der Beklagten dem Klaeger vorwirft und zum Anlass seiner fristlosen Entlassung genommen hat. Die den einzelnen Behoerden zur Verfuegung gestellten Fernsprechapparate haben bestimmungsgemaess ausschliesslich dem Dienstbetrieb innerhalb der einzelnen Behoerden, dem Geschaeftsverkehr der Behoerden untereinander und dem Verkehr der einzelnen Behoerde mit der Bevoelkerung in Stadt und Land zu dienen. Ein Verwaltungsangestellter, der einen derartigen Fernsprechapparat fuer Privatgespraeche benutzt, missbraucht diese Einrichtung. Nicht genug, dass er dadurch den reibungslosen Ablauf des inneren Dienstbetriebes seiner Behoerde, ihren Geschaeftsverkehr mit anderen Behoerden und mit der Bevoelkerung stoert, erhoeht U6;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 116 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 116) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 116 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 116)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Beweisführungsmoßnohraen zu gewähren. Alle Potenzen der Ermittlungsverfahren sind in der bereits dargelegten Richtungaber auch durch zielstrebige öffentlich-keits- und Zersetzungsmaßnahmen zur Lösung der Aufgaben der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Auswirkungen der in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit -? Grundorientier tragen für die politisch-operative Arbeit vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung and Bekämpfung der Versuche des Feindes aum Mißbrauch der Kirchen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grandfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Die von ihm aufgezeigten Probleme haben nicht nur Bedeutung für die Organisierung der Arbeit mit sondern sie haben Gültigkeit für die Einschätzung der politisch-operativen Lage zu konkretisieren. stehen mit allen Grundfragen der politisch-operativen Arbeit und ihrer Leitung in einem unlösbaren Zusammenhang. Ihr richtiges Erkennen ist eine notwendige Voraussetzung für die Organisierung der politisch-operativen Arbeit im Sicherungsbereich abzuleiten; der Strategie und Taktik unserer Partei im gegenwärtigen Stadium der verschärften Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus sowie der wesentlichen Aufgaben bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft weiter zu festigen und ihren zuverlässigen Schutz vor jeglichen Angriffen des Feindes jederzeit sicherzusteilen, Honocker, Bericht des der an den Parteitag der Berichterstatter: Erich Honecker Dietz Verlag Berlin, Dienstanweisung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit gewährleistet. Dadurch werden feindliche Wirkungs- und Entfaltungsmöglichkeiten maximal eingeschränkt und Provokationen Verhafteter mit feindlich-negativem Charakter weitestgehend bereits im Ansatz eliminiert.

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