Der erste Tschekist 1969, Seite 148

Der erste Tschekist, A. W. Tischkow [Militärverlag des Ministeriums für Verteidigung der UdSSR, Moskau 1968], Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1969, Seite 148 (Tschekist MfS JHS DDR 1969, S. 148); 74 Zentrales Parteiarchiv des Instituts für Marxismus-Leninismus beim ZK der KPdSU, F. 76, op. 2. Bd. 79, BL 17, Aus der Geschichte der Allrussischen Tscheka, S. 353 (russ.). 75 M. Lazis, Dzierzynski und die Allrussische Tscheka, Sammelband „Felix Dzierzynski44, M., Staatsverlag für sozialökonomische Literatur, 193, S. 173 bis 174 (russ.). 76 „Iswestija44 vom 16. November 1919, zitiert nach dem Buch von P. G. Sofihow „Abriß der Geschichte der Allrussischen Außerordentlichen Kommission44, M., Staatl. Verlag für politische Literatur, 1960, S. 190 (russ.); deutsch: P. G. Sofinow, Abriß der Geschichte der Allrussischen Außerordentlichen Kommission, Potsdam 1967, S. 222. 77 Befehl Nr. 203 vom 21. November 1919. 78 Vgl. S. Dzierzynskaja, Ein Leben im Sinne Iljitschs, „Pogranitschnik44 1960, Nr. 7, S. 40. 79 W. I. Lenin, Werke, 5. Ausgabe, Bd. 39, S. 355 (russ.); deutsch: W. I. Lenin, Werke, Bd. 30, S. 168. 80 Vgl. Gesetzessammlung 1920, Nr. 4-5, S. 22. 81 W. I. Lenin, Werke, 5. Ausgabe, Bd. 40, S. 101 (russ.); deutsch: W. I. Lenin, Werke, Bd. 30, S. 318. 82 Aus der Geschichte der Allrussischen Außerordentlichen Kommission, S. 360. 83 „Iswestija44 vom 31. Juli 1926. 84 Vgl. Aus der Geschichte der Allrussischen Außerordentlichen Kommission, S. 360-365. 85 „Kommunist44, Nr. 5, 1957, S. 23. 86 Aus der Geschichte der Allrussischen Außerordentlichen Kommission, S. 374. 87 Der Allrussischen Tscheka stand weiter das Recht zu, für Verletzer der Arbeitsdisziplin und parasitäre Elemente für den Fall, daß die Ermittlung keine ausreichenden Gründe für die Einleitung eines Strafverfahrens erbracht hat, Arbeitslager auf die Dauer bis zu fünf Jahren anzuordnen. - Anmerkung des Verfassers. 88 Aus der Geschichte der Allrussischen Außerordentlichen Kommission, S. 385. Fußnoten zum Abschnitt „An der polnischen Front“ 89 Sapronow, der zu den Führern der oppositionellen Gruppe des „demokratischen Zentralismus44 gehörte, äußerte sich auf dem IX. Kongreß der KPR(B) im Jahre 1920 gegen die Einzelleitung und bestand auf uneingeschränkter Kollegialität. Diese Linie führte zu einer Desorganisation des Apparates, was unter den Bedingungen des Krieges besonders schädliche Auswirkungen hatte. - Anmerkung des Verfassers. 90 ZGASA, F. 38650, op. 524, Bd. 4, Blatt 62, 63. 91 ZGASA, F. 102, op. 3, Bd. 181, Bl. 181. 92 ZGASA, F. 42, op. 1, Bd. 1902, Bl. 1, 4, 5. 93 ZGASA, F. 102, op. 3, Bd. 980, Bl. 48. 94 ZGASA, F. 102, op. 3, Bd. 980, Bl. 75, 76. 95 ZGASA, F. 102, op. 3, Bd. 853, Bl. 232-234 (Autobiographie) 96 ZGASA, F. 102, op. 3, Bd. 980, Bl. 22, 68.;
Der erste Tschekist, A. W. Tischkow [Militärverlag des Ministeriums für Verteidigung der UdSSR, Moskau 1968], Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1969, Seite 148 (Tschekist MfS JHS DDR 1969, S. 148) Der erste Tschekist, A. W. Tischkow [Militärverlag des Ministeriums für Verteidigung der UdSSR, Moskau 1968], Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1969, Seite 148 (Tschekist MfS JHS DDR 1969, S. 148)

Dokumentation: Der erste Tschekist, A. W. Tischkow [Militärverlag des Ministeriums für Verteidigung der UdSSR, Moskau 1968 (Nur für den Dienstgebrauch)], Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam (Nur für den Dienstgebrauch), Potsdam 1969 (Tschekist MfS JHS DDR 1969, S. 1-168).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei anhaltend extremen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie mit der Deutschen Volkspolizei hat in Übereinstimmung mit der Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit zu erfolgen. Bezogen auf die Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein.

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