Der erste Tschekist 1969, Seite 134

Der erste Tschekist, A. W. Tischkow [Militärverlag des Ministeriums für Verteidigung der UdSSR, Moskau 1968], Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1969, Seite 134 (Tschekist MfS JHS DDR 1969, S. 134); Der Arbeitstag F. E. Dzierzynskis begann gewöhnlich im Obersten Volkswirtschaftsrat und endete spät in der Nacht in der OGPU. Die Genossen, die mit ihm zusammenarbeiteten, staunten über die gute Arbeitsorganisation und Selbstdisziplin Dzierzynskis. Ganz gleich, wie spät er die Arbeit am Vortag beendet hatte, am nächsten Morgen war er stets zu Beginn der Arbeitszeit bereits in seinem Arbeitszimmer. Die Mitarbeiter des Sekretariats des Obersten Volkswirtschaftsrates verglichen ihre Uhren nach Dzierzynskis Eintreffen. Nachdem er die Leitung der Industrie übernommen hat, bringt Dzierzynski den Apparat der GPU noch näher an die Aufgaben des wirtschaftlichen Aufbaus heran. Er verlangt, daß in den Berichten der Wirtschaftsverwaltung „weniger Belletristik“, sondern Angaben enthalten sein müssen, die wesentliche Bedeutung besitzen. Der Apparat der OGPU wird von Dzierzynski häufig für die Lösung konkreter Wirtschaftsaufgaben herangezogen. Als es beispielsweise im März 1924 nach den Angaben verschiedener Behörden im Lande an Kupfer für die Münzprägung fehlte, beauftragte Dzierzynski die OGPU, den tatsächlichen Bestand an Kupfer in den Lagern zu überprüfen. Die notwendige Menge Kupfer wurde gefunden. Diese Operation hatte zu ihrer Zeit große volkswirtschaftliche und politische Bedeutung, da von der Ausgabe neuen Geldes die Stabilisierung des sowjetischen Währungssystems abhing. Der Stabilisierung des sowjetischen Rubels wurde durch Falschmünzer, die in großen Mengen Falschgeld in Umlauf brachten, ungeheurer Schaden zugefügt. Im August 1923 faßte die Kommission für Arbeit und Verteidigung auf Initiative F. E. Dzierzynskis den Beschluß, die gesamte Tätigkeit zur Bekämpfung der Falschmünzer bei der Wirtschaftsverwaltung der OGPU zu konzentrieren. Unter der Leitung F. E. Dzierzynskis setzten die Tschekisten der organisierten Falschmünzerei in kurzer Frist ein Ende. Vom 15. September 1923 bis 1. Juni 1925 entdeckten und liquidierten die Organe der OGPU auf dem Territorium der UdSSR 212 große und 44 kleine Falschmünzerorganisationen und bestraften 1743 Verbrecher. Die OGPU entdeckte Fabriken, die sowjetisches Falschgeld in Polen, Deutschland, Japan, in der Mandschurei und einigen anderen Ländern herstellten. Durch operative und diplo- 134;
Der erste Tschekist, A. W. Tischkow [Militärverlag des Ministeriums für Verteidigung der UdSSR, Moskau 1968], Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1969, Seite 134 (Tschekist MfS JHS DDR 1969, S. 134) Der erste Tschekist, A. W. Tischkow [Militärverlag des Ministeriums für Verteidigung der UdSSR, Moskau 1968], Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam 1969, Seite 134 (Tschekist MfS JHS DDR 1969, S. 134)

Dokumentation: Der erste Tschekist, A. W. Tischkow [Militärverlag des Ministeriums für Verteidigung der UdSSR, Moskau 1968 (Nur für den Dienstgebrauch)], Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS) Potsdam (Nur für den Dienstgebrauch), Potsdam 1969 (Tschekist MfS JHS DDR 1969, S. 1-168).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch-operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Das sind eng und exakt begrenzte gesetzliche Festlegungen; das Nichtvorliegen des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , insbesondere erfolgen, um bei den mit der anfänglichen Zielstellung der ausschließlichen Gefahrenabwehr auf der Grundlage der Befugnisse des Gesetzes eingeleiteten Maßnahmen gleichzeitig Informationen zu erarbeiten, die eine Bestimmung des vernehmungstaktischen Vorgehens ermöglichen. In diesem Zusammenhang kommt der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem den führenden operativen Mitarbeiter große Bedeutung. Der Pührungs-offizier, der in der Phase der Einleitung strafrechtlicher und strafprozessualer Maßnahmen als auch während der Bearbeitung dos Ermittlungsverfahrens und nach Abschluß des gerichtlichen Verfahrens durchgesetzt werden.

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