Thesen zum Einführungsvortrag für die Schulung zur Richtlinie 2/81 des Genossen Minister 1981, Seite 8

Thesen zum Einführungsvortrag für die Schulung zur Richtlinie Nr. 2/81 [zur Arbeit mit Zelleninformatoren (ZI)] des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-326/81, Berlin 1981, Seite 8 (Th. Sch. RL 2/81 MfS DDR HA Ⅸ VVS 014-326/81 1981, S. 8); WS tifs 014 - 326/31 s0 C 0 012 Wir wissen durchaus, daß das Folgende vor allen eine quantitative Aussage ist, aber sie vermittelt m. E. dennoch wichtige auch qualitative Erkenntnisse. Ausgangsgröße der Betrachtung sind die 1980 mit Haft eingeleiteten und bearbeiteten E mit t lung sver f ah ren . - Im Durchschnitt hatten wir 17 % des Häftlingsbe-standes ZI - 8 % .Beschuldigte bzw. Angeklagte und S % Strafgefangene. Den geringsten Bestand hatten wir im Oktober mit 13 %, den höchsten mit 23 % im Februar und März 1980. Die Praxis zeigt, daß 30 bis 40 % ZI (Kranke 'und Schwerkranke) vom Häftlingsbestand durchaus machbar sind. Grundsatz: Kein EV mit Haft ohne zumindest zeitweilige ZI-Kontrolle. - In den einzelnen Abteilungen wird schiedliche ZI-Arbeit geleistet. eine sehr unter-;
Thesen zum Einführungsvortrag für die Schulung zur Richtlinie Nr. 2/81 [zur Arbeit mit Zelleninformatoren (ZI)] des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-326/81, Berlin 1981, Seite 8 (Th. Sch. RL 2/81 MfS DDR HA Ⅸ VVS 014-326/81 1981, S. 8) Thesen zum Einführungsvortrag für die Schulung zur Richtlinie Nr. 2/81 [zur Arbeit mit Zelleninformatoren (ZI)] des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-326/81, Berlin 1981, Seite 8 (Th. Sch. RL 2/81 MfS DDR HA Ⅸ VVS 014-326/81 1981, S. 8)

Dokumentation: Thesen zum Einführungsvortrag für die Schulung zur Richtlinie Nr. 2/81 [zur Arbeit mit Zelleninformatoren (ZI)] des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-326/81, Berlin 1981 (Th. Sch. RL 2/81 MfS DDR HA Ⅸ VVS 014-326/81 1981, S. 1-32).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich seinFormelle, gleichgültige, politisch unkluge, undifferenzierte, letztlich ungesetzliche Entscheidungen darf es nicht geben. Immer wieder muß gerade die hohe politische Bedeutung der strikten Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu dokumentieren, ob der Auftrag durchgeführt wurde und welche weiteren politisch-operativen Maßnahmen, insbesondere zur Auftragserteilung und Instruierung der und festzulegen sind.

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