Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 999

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 999 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 999); über Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen aufgenommen. Die Grundsätze des IMT-Sta-tuts und des Nürnberger Urteils sind durch Beschlüsse der Vollversammlung der Vereinten Nationen vom 11.12. 1946 und 2.11. 1947 als Völkerrechtsgrundsätze mit orientierender Wirkung auch für die Zukunft erlassen worden. Auf der Grundlage dieser völkerrechtlichen Normen wurden nach 1945 Gesetze mit dem Ziel der Bestrafung von Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit erlassen. Die geltenden Bestimmungen hierzu sind die §§ 85-89 (Kriegsverbrechen) und 91 StGB (Verbrechen gegen die Menschlichkeit). §91 stellt jedoch ausschließlich die Verfolgung, Vertreibung oder Vernichtung nationaler, ethnischer, rassischer oder religiöser Gruppen unter Strafe und ist bei den zu prüfenden Handlungen strafrechtlich nicht relevant. Artikel 6 des IMT-Statuts bezieht sich hinsichtlich der Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausdrücklich auf Mord, Ausrottung, Versklavung, Deportation oder andere unmenschliche Handlungen vor oder während des 2. Weltkrieges oder Verfolgungen aus politischen, rassischen und religiösen Gründen, die der Jurisdiktion des Nürnberger Gerichtshofes unterlagen, und kann deshalb ebenfalls nicht für Handlungen der ehemaligen Partei- und Staatsführung angewandt werden. Gegenwärtig wird jedoch bei der Generalstaatsanwaltschaft geprüft, ob im Zusammenhang mit dem Schießbefehl strafbares ndeln zu bejahen ist (z. B. Anstiftung zum Mord). Das Ergebnis dieser Prüfungshandlungen liegt noch nicht vor. Anlage 12 Antwort des Ministers der Justiz, Herrn Prof. Dr. Kurt Wünsche, auf die Frage des Abgeordneten Kurt Stempell (CDU/DA) - Drucksache Nr. 118 - Frage 34 Bei einem Besuch in der Strafvollzugsanstalt Plauen/Vogtl. wurde ich vom Leiter dieser Einrichtung davon informiert, daß es große Verunsicherungen im Zusammenhang mit dem angekündigten, sich aber nur schleppend vollziehenden veränderten Unterstellungsverhältnis der Strafvollzugsanstalten vom Ministerium für Innere Angelegenheiten zum Ministerium der Justiz gibt. Es wird daher vorgeschlagen, in die Vorbereitung die sich im Mai 1990 gebildete „Vereinigung der Leiter der Einrichtungen des Strafvollzugs der DDR e. V.“ einzubeziehen. Wie, durch wen und für welchen Zeitpunkt erfolgt die Vorbe-xtung der Veränderung des Unterstellungsverhältnisses? Ist eine Einbeziehung der „Vereinigung“ möglich? Antwort Die auf eine Information des Leiters der Strafvollzugseinrichtung Plauen/Vogtland zurückgehende Frage vermittelt auch angesichts ihrer Adressierung an den Justizminister den Eindruck, der Straf- und Untersuchungshaftvollzug gehöre bereits zur Justiz. Das trifft jedoch nicht zu. Der Strafvollzug der DDR untersteht gegenwärtig noch dem Ministerium für Innere Angelegenheiten. Ministerium für Innere Angelegenheiten und Ministerium der Justiz haben eine Konzeption zur Vorbereitung des Unterstellungswechsels des Straf- und Untersuchungshaftvollzugs erarbeitet und eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet. Diese bereitet die schrittweise Übernahme dieser Einrichtungen in die Justiz vor. Die enge Verflechtung des Strafvollzugs mit anderen Bereichen des MdI erfordert einen längeren Prozeß der Vorbereitung und läßt den Beginn der neuen Unterstellung nicht vor dem Spätherbst dieses Jahres zu. Ich möchte nur darauf hinwei-sen, daß die 1950 eingeleitete Übernahme des Strafvollzugs von der Justiz in die Verantwortung des MdI zwei Jahre andauerte, ohne damit für die Gegenwart Zeiträume festlegen zu wollen. Die Organisierung des Strafvollzugs wird, wie in der Bundesrepublik, Sache der Länder; dem trägt auch der Ihnen vorliegende Entwurf des Ländereinführungsgesetzes Rechnung. Neben der genannten Arbeitsgruppe bestehen sechs Unterarbeitsgruppen, die sich mit speziellen Sachfragen der Reform des Strafvollzugs in Verbindung mit der Umunterstellung befassen. In diesen Unterarbeitsgruppen wirken neben Vertretern beider Ministerien Wissenschaftler und auch Leiter von Strafvollzugseinrichtungen mit. In Vorbereitung der künftigen Länderstrukturen wurden territorial ebenfalls Arbeitsgruppen gebildet, in denen Vertreter des MdI und der Justiz sowie Leiter von Strafvollzugseinrichtungen mitarbeiten. Der „Vereinigung der Leiter der Einrichtungen des Strafvollzugs der DDR“ liegt seit längerer Zeit ein Angebot zur Mitarbeit in diesen Arbeitsgruppen vor, von dem der Landesverband Sachsen der Vereinigung schon Gebrauch macht. Im übrigen verhehle ich nicht meine Verwunderung, daß der Leiter der Strafvollzugseinrichtung Plauen Ihnen, Herr Abgeordneter Stempell, über Verunsicherung und schleppende Umunterstellung berichtet hat. Das Innenministerium hat alle Leiter der Strafvollzugsanstalten über die weiteren Schritte genau informiert, wie es uns auch durch die genannte Vereinigung bestätigt wurde. Anlage 13 Antwort des Ministers der Justiz, Herrn Prof. Dr. Kurt Wünsche, auf die Frage des Abgeordneten Peter Thietz (Die Liberalen) - Drucksache Nr. 118 - Frage 35 Trifft es zu, daß die Richter in der DDR ihre Personalakten ausgehändigt bekommen mit der Erlaubnis, daraus bestimmte Schriftstücke zu entfernen bzw. neu zu verfassen? Wie kann die im vorgesehenen Richtergesetz für die Zulassung der Richter vorgeschriebene Überprüfung durch den Richterwahlausschuß dann überhaupt noch vorgenommen werden? Antwort Die in jüngster Zeit vor allem von Medien der BRD verbreiteten Meldungen über eine angeblich den Richtern der DDR erteilte Befugnis zur „Reinwäsche“ ihrer Personalakten stellen eine neue Variante der laufenden, massierten Kampagne der pauschalen Verurteilung der gesamten Justiz der DDR dar, die mit der unzweifelhaft aus der Vergangenheit schwer belasteten politischen Strafjustiz gleichgestellt wird. Die Arbeit mit den Personalakten erfolgt im Bereich des Ministeriums der Jusitz ausschließlich auf der Grundlage der Verordnung des Ministerrates vom 22. Februar 1990 zur Arbeit mit Personalunterlagen (GBl. I Nr. 11 S. 84). Diese auf Forderungen des „Runden Tisches“ zurückgehende Verordnung gilt für alle Betriebe, Einrichtungen und staatlichen Organe. Die Verordnung ist vor allem darauf gerichtet, aus den Personalunterlagen im Beisein der Betroffenen solche Angaben zu entfernen, die nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht erhoben bzw. aufbewahrt werden dürfen (Angaben zu persönlichen Auslandsverbindungen, familiären Beziehungen oder Unterlagen über bereits gelöschte Disziplinarmaßnahmen etc.). Die Durchsichten erfolgten im wesentlichen in den Monaten März und April - nicht nur im Bereich des Ministeriums der Justiz, sondern landesweit! Der in den genannten Meldungen als Informant genannte stellvertretende Vorsitzende des Richterbundes der DDR, Herr Korbe, teilte der Presse mit, daß er sich entschieden gegen die völlig wahrheitswidrige Interpretation der von ihm in diesem Sinne gegebenen Auskünfte verwahrt. Bereits vor Wochen wurde auf meine Veranlassung damit begonnen, für die Arbeit der - so ist es im Entwurf des Richterge- 999;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 999 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 999) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 999 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 999)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachbezogenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Wege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Bildung zu bestimmen. Die Leiter sollten sich dabei auf folgende Aufgaben konzentrieren: Die Erarbeitung inhaltlicher Vorgaben für die Ausarbeitung von Schulungs- und Qualifizierungsplänen für die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung jedes inoffiziellen Mitarbeiters imtrennbarer Bestandteil der Zusammenarbeit mit ihnen sein muß. Das muß auch heute, wenn wir über das Erreichen höherer Maßstäbe in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Straßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in der Strafvollzugseinrichtung gefährden. Zur ärztlichen Entlassungs-Untersuchung An Bedeutung gewinnt auch die im Zusammenhang mit der Entlassung eines Verhafteten Verurteilten aus der Untersuchungshaftanstalt durchzuführende ärztliche Entlassungsuntersuchung.

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