Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 994

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 994 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 994); Eltern müssen daher auch durch staatliche Leistungen eine Aufstockung ihres Einkommens erfahren. Hierfür gibt es vor allem das Kindergeld. Aber es muß durch steuerliche Berücksichtigung der Kinder auch erreicht werden, daß Mütter und Väter gegenüber Kinderlosen mit hohem Einkommen steuerlich nicht benachteiligt werden. Das geschieht durch den Steuerfreibetrag für Kinder. Er bewirkt, daß Eltern weniger von ihrem selbstverdienten Geld an den Staat abgeben müssen, so daß sie einen größeren Teil der Ausgaben für ihre Kinder aus eigenem Einkommen bestreiten können. Anlage 2 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Ministerium für Finanzen, Herrn Dr. Dieter Rudorf, auf die Frage des Abgeordneten Karl-Heinz Binus (CDU/DA) - Drucksache Nr. 86 Frage 21 Auf der Grundlage des Beschlusses des Ministerrates 4/11/90 vom 2.5.90 wurden Finanz- und Hauptzollämter gebildet. Die Entscheidungen, in welchen Kreisen Finanzämter eingerichtet werden, wurden vorwiegend von ehemaligen leitenden Funktionären der Abt. Finanzen der Räte der Bezirke und ohne Einbeziehung von Vertretern der betroffenen Mitarbeiter durchgesetzt. Die mit der Länderbildung zu verändernden Kreisstrukturen blieben völlig unberücksichtigt. Welche Voraussetzungen bestehen, um diese dirigistischen Entscheidungen zurückzunehmen und die demokratische Mitwirkung von Expertengruppen bei der endgültigen Festlegung zu sichern? Antwort Die Bildung von funktionsfähigen Finanzämtern ist gegenwärtig neben der Steuergesetzgebung eine der wichtigsten und schwierigsten Aufgaben beim Aufbau einer modernen Steuerverwaltung. Die teilweise Übernahme des bundesdeutschen Steuerrechts zum 1. 7. 1990 machte es auch erforderlich, zu diesem Zeitpunkt die Steuern über Finanzämter zu erheben und einzuziehen. Hinsichtlich ihres Aufbaus, ihrer Größe wurden die Erfahrungen der BRD genutzt, um ihre rationelle und effektive Arbeit zu ermöglichen und überhöhten Aufwand für Leitung, Verwaltung und Automation zu verhindern. Daraus ergeben sich 120 Finanzämter für die gesamte DDR. Damit bilden 2-3 politische Kreise einen Finanzamtsbezirk. Es liegt auf der Hand, daß unter diesen Bedingungen die Standortwahl von besonderer Brisanz ist, geht es doch auch um Fragen der Bereitstellung von Arbeitsplätzen für viele Menschen. Bei dieser Standortwahl sind viele Faktoren zu berücksichtigen. Deshalb kann und muß der notwendige Entscheidungsvorschlag auf der Ebene der Bezirke erbracht werden, da nur so die jeweiligen Besonderheiten, die Vor- und Nachteile der alternativen Varianten des künftigen Standortes eines Finanzamtes berücksichtigt werden können. Wir gehen davon aus, daß in der Mehrzahl der Fälle in den Bezirken sachgerecht und sorgfältig entschieden und die Argumente des Für und Wider mit den Verantwortlichen in den Kreisen beraten wurden. Egoistische Kreis- oder Stadtinteressen müssen dabei ausgeschaltet sein. Wir halten deshalb eine generelle Kampagne und Rücknahme bisher getroffener Entscheidungen nicht für richtig. Dabei gehen wir auch davon aus, daß in den meisten Finanzämtern die Vorbereitungsarbeiten für die Aufnahme ihrer Tätigkeit sehr weit forgeschritten sind, schließlich sollten sie in gut einer Woche bereits ihre Arbeit aufnehmen und dem Staat und dem Territorium die notwendigen Finanzmittel einbringen. Der Finanzminister muß auch den Standort der Finanzämter bis zu diesem Zeitpunkt in einer Anordnung festlegen. Eine nachträgliche Veränderung des Standortes kann und sollte u. E. deshalb nur auf ganz wenige Ausnahmefälle beschränkt sein. Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß mit dem bisherigen Standort bereits eine ganze Anzahl von Menschen dort tätig sind, die von einem Standortwechsel betroffen würden. Anlage 3 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Ministerium für Finanzen, Herrn Dr. Dieter Rudorf, auf die Frage des Abgeordneten Karl-Heinz Binus (CDU/DA) - Drucksache Nr. 86 Frage 22 Wem gehört die Deutsche Kreditbank AG und wem ist sie unterstellt? Gibt es Richtlinien/Verordnungen, in denen die Kriterien festgelegt wurden für die Gewährung von Umlaufmitteln und Krediten an noch „volkseigene Betriebe“? Warum werden Betriebe im Moment nicht mit Krediten versorgt? Antwort 1. Die Deutsche Kreditbank ist eine Aktiengesellschaft. Aktionäre sind: - Staatsbank der DDR (Hauptaktionär mit 96 %) ab 21. 6. 1990 Treuhandanstalt - Synthesewerk Schwarzheide - Vereinigung Interhotel - Centrum-Warenhaus - Verband der Konsumgenossenschaften Die Deutsche Kreditbank AG ist Rechtsnachfolger für Verträge derjenigen Struktureinheiten der bisherigen Staatsbank, die in die Deutsche Kreditbank AG eingehen. 2. Die Deutsche Kreditbank AG gewährt Kredite nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen. Wesentliche Bedingungen für Kreditbewilligungen sind: - die Produktchancen der Haupterzeugnisse auf dem Markt, - die Vermögenslage und Ertragslage des Unternehmens und daraus abgeleitet die Rückzahlbarkeit der Kredite sowie die Gewährleistung des Zinsendienstes. Eine Reihe von Betrieben hat gegenwärtig erhebliche Probleme, den Nachweis darüber als Voraussetzung für die Kreditgewährung zu führen. 3. Für den Monat Juli besteht die Bereitschaft der Deutschen Kreditbank AG, Liquiditätskredite auf der Basis eine" durch die Betriebe zu erarbeitenden Liquiditätsstatus ui einer Globalgarantie der Treuhandanstalt auszureichen. Die Ausreichung von Liquiditätskrediten im Monat Juli erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen und dem Wirtschaftsministerium. Über die weitere Verfahrensweise ab August werden noch Beratungen geführt. Der Liquiditätskredit ist ein kurzfristiger Kredit, den das Unternehmen aus eigener Kraft zurückzuzahlen hat. Anlage 4 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Ministerium für Familie und Frauen, Herrn Dr. Hans Geisler, auf die Frage der Abgeordneten Dr. Christine Lucyga (SPD) - Drucksache Nr. 86 Frage 24 Im uns vorliegenden Text des Sozialhilfegesetzes haben wir keinerlei Angaben über finanzielle Regelungen bei der häuslichen Pflege von alten und schwerkranken Pflegebedürftigen durch Angehörige gefunden. Da in der DDR seit Jahren akuter Pflegenotstand in Krankenhäusern und Heimen herrscht und auch kurzfristig keine Besserung zu erwarten ist, sind es vor al- 994;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 994 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 994) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 994 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 994)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Partei und Regierung und das konkrete und schöpferische Umsetzen in die tägliche Aufgabenerfüllung die konsequente Einhaltung der gesetzlichen, Bestimmungen, der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit Bruderorganen sozialistischer Länder bei der Beweismittelsicherung zur Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten aus dieser Zeit; die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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