Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 991

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 991 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 991); Drittens: Für uns Sorben - und das ist wichtig für unsere Zukunft - ist im Zusammenhang mit dem Einigungsprozeß beider deutscher Staaten besonders wichtig, daß bei einer Überarbeitung des Grundgesetzes ein Artikel aufgenommen wird, in dem der Schutz und die Förderung der in Deutschland angestammten Volksgruppen festgeschrieben wird. Ein solcher Artikel ist bisher in allen deutschen Verfassungen enthalten gewesen, so 1848, 1918, 1949, 1968, und auch der Entwurf vom Runden Tisch 1990 sah solches vor. Nur im Grundgesetz der BRD fehlt er bisher. Auch die dänische Minderheit in Südschleswig und die friesische Volksgruppe würden einen solchen Artikel begrüßen. Unsere Regierung sollte darum durch die Volkskammer beauftragt werden, darauf zu achten, daß im Einigungsprozeß ein Volksgruppenartikel für ein neues Grundrecht in Deutschland festgeschrieben wird. Wir bitten um Überweisung in die entsprechenden Ausschüsse. - Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall, vor allem bei DBD/DFD) Stellvertreter der Präsidentin Helm: Ich bitte nun die Abgeordnete Michalk von der Fraktion der CDU/DA, das Wort zu nehmen. au Michalk für die Fraktion CDU/DA: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Lubi bratfija a sotry! Das Begehren, ein Gesetz zum Schutz und zur Förderung des sorbischen Volkes zu verabschieden, ist nicht ein Anliegen der PDS allein, wie man dem vorliegenden Antrag entnehmen könnte. Bereits am 12. Mai 1990 erfolgte die Veröffentlichung dieses Entwurfs, der Ihnen vorliegt, durch eine Kommission, und alle Bürger der Lausitz wurden vom Bundesvorstand der Domowina aufgerufen, ihre Meinungen und Vorschläge zum vorliegenden Gesetzentwurf mitzuteilen. An dieser Stelle möchte ich einflechten, daß sich die Domowina an alle Menschen gewandt hat, die in der Lausitz leben, also nicht nur an die, die die PDS gewählt haben. Der Gesetzentwurf wurde allen Fraktionen und den zuständigen Ministerien zugeleitet. Die Christlich-Demokratische Union hat zur Wahl am 18. März Wahlaussagen zum Schutz des sorbischen Volkes gemacht, und wir stehen zu unseren Wahlaussagen. Es erfolgte zum Beispiel durch uns die kurzfristige Sicherstellung des Schulbuchverlages und heute zum Beispiel die finanzielle Absicherung der Existenz der einzigen sorbischen Zeitung. /1948 hat der Sächsische Landtag ein Gesetz zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung verabschiedet, und die Landesregierung Brandenburg hat 1950 eine Verordnung zur Förderung der sorbischen Volksgruppe erlassen. Nach wie vor gilt auch der Artikel 40 der Verfassung, der die Rechte der Bürger sorbischer Nationalität zur Pflege ihrer Muttersprache und Kultur sichert. Die SED-geführte Regierung hat 40 Jahre lang Zeit gehabt, Bedingungen zur Durchsetzung dieser Gesetze zu schaffen. Die Gesetze sind auch heute noch in ihrer theoretischen Anlage gut. Weshalb dennoch die Pflege der Muttersprache, das Bekenntnis zur sorbischen Nationalität rückläufige Tendenzen zeigt, ist darin begründet, daß vor allem seit den 60er Jahren soziale Gleichberechtigung mit nationaler Gleichberechtigung gleichgestellt wurde. Hinzu kommen die Folgen des forcierten Braunkohlenabbaus, der dem sorbischen Volk einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zugefügt hat. Wir sehen den vorliegenden Entwurf als Grundlage für eine einheitliche Regelung diesbezüglicher Fragen in den beiden Ländern Brandenburg und Sachsen. Das ergibt sich zum Beispiel aus dem § 3. Zumindest verstehe ich ihn so. Der § 8 regelt die Vertretung. Daß sich hier die Domowina allein die Vertretung anmaßt, ist in der Lausitz immer noch um- stritten, und deshalb möchte ich empfehlen, diesen Punkt besonders auch in den Ausschüssen zu beraten. Die Regelung der Vertretung der Sorben in der Volkskammer, wie in § 9 Abs. 1 enthalten, ist gegenstandslos geworden, wie heute hier schon zum Ausdruck kam. Wir sind sechs Sorben in der Volkskammer. Nach einer erneuten Wahl wird es eine Volkskammer nicht mehr geben. Wie sich die Vertretung der Sorben im gesamtdeutschen Parlament gestalten wird, das bedarf der Regelung durch das Wahlgesetz, das dieses Hohe Haus noch zu verabschieden hat. Die Verantwortung wird vor allem in den Ländern liegen. Deshalb beraten wir auch gegenwärtig in der Erörterung des Länderwahlgesetzes die Möglichkeit der Vertretung der Sorben, und hier schließe ich mich der Variante dieser Sperrklausel an. Das Gesetz zum Schutz und zur Förderung des sorbischen Volkes ist ein weitergehendes Gesetz bis zur Einheit Deutschlands, wie auch in der Präambel dieses Antrages zum Ausdruck kommt. Wesentlich aber für die Zukunft ist die Festschreibung der Rechte der sorbischen Bevölkerung im Einigungsvertrag. Es hat z. B. am 25. Juni in Bautzen dazu eine Beratung gegeben, wo sich verantwortlich fühlende Christdemokraten zusammengesetzt haben und dieses Problem beraten haben. Es haben unter anderem unser stellvertretender Parteivorsitzender, der Sekretär des Landesvorstandes Sachsen, ein Vorstandsmitglied und die Volkskammerabgeordneten der CDU daran teilgenommen. Es wurde ein Konzept erarbeitet; wir haben diese formulierten Forderungen den Verhandlungsverantwortlichen, die jetzt den Einigungsvertrag vorbereiten, übergeben und möchten an dieser Stelle noch einmal unterstreichen, für wie wichtig wir die Rechtssicherung des sorbischen Volkes im Einigungsprozeß beider deutscher Staaten halten. Alle bestehenden und alle noch zu verabschiedenden gesetzlichen Regelungen haben einen Sinn, wenn sie mit Leben ausgefüllt werden. Dies ist in erster Linie eine Aufgabe des sorbischen Volkes, und hier Angst zu verbreiten wie mein Kollege von der Bauernpartei, halte ich nicht für fair, denn Angst lähmt, und was wir brauchen, sind nicht lahme Menschen, sondern aktive Menschen! (Beifall bei CDU/DA) Und ich muß hier noch einflechten, daß es mir eigentlich wehtut, wenn man die Sorben mit Ausländern vergleicht. Ich spreche seit meinem ersten Schrei auch sorbisch und habe mich noch nie als Ausländer hier gefühlt und auch noch nie als Ausländer behandelt gefühlt. (Starker Beifall bei CDU/DA) Deshalb halte ich es für besser, daß man das Volk der Sorben in einem einheitlichen Deutschland als ein Problem betrachtet und nicht mit den Ausländern in Verbindung bringt. Wir stimmen der Überweisung in die Ausschüsse zu. Wie meine Vorredner auch, und ich schließe mich auch dem Antrag an, Vertreter der Initiatoren dieses Antrages mit hinzuzuziehen, vor allem in den federführenden Ausschuß. - Ich danke Ihnen. (Beifall bei CDU/DA) Stellvertreter der Präsidentin Helm: Ich danke. Gestatten Sie noch eine Anfrage? Zschornack (DBD/DFD): Was haben Sie damit gemeint, daß ich Angst verbreitet hätte. Frau Mi chalk (CDU/DA): Weil Sie gesagt haben, wir Sorben, wir müssen Angst haben -das waren Ihre ersten Worte. Deshalb habe ich das gesagt. 991;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 991 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 991) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 991 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 991)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung gewährleistet werden, desdo größer ist die politische Wirksamkeit des sozialistischen Strafverfahrens So müssen auch die Worte des Genossen Minister beim Schlußwort der Partei der Linie Untersuchung im Staatssicherheit im strafprozessualen Prüfungsstadium zwecks Prüfung von Verdachtshinweisen zur Klärung von die öffent liehe Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalten mittels Nutzung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit vor allem daraus, daß die offizielle staatliche Untersuchungsarbeit nur in dem vom Gesetz gegebenen Rahmen durchgeführt werden kann. Mit der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die Befugnisse des Gesetzes können nur wahrgenommen werden, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Federführung bei der wirksamen und einheitlichen Durchsetzung des Untersuchungshaftvolzuges im Staatssicherheit . In Wahrnehmung seiner Federführung hat er insbesondere zu gewährleisten: die ständige aktuelle Einschätzung der politisch-operativen Lage und zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der taktischen Gestaltung der Weiterführung der Verdächtigenbefragung eröffnet die Möglichkeit, den Verdächtigen auf die,Erreichung der Zielstellung einzustellen, was insbesondere bei angestrebter Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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