Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 987

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 987 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 987); zes zum Schutz und zur Förderung des sorbischen Volkes zur Diskussion und Beschlußfassung vorgelegt. Dieser Antrag entspricht der Forderung vieler Wähler sorbischer Nationalität sowie der Bitte des Hauptvorstandes der Domowina - schriftlich ausgesprochen an den Präsidenten dieses Hohen Hauses, an den Ministerpräsidenten und weitere Ministerien. Gestatten Sie mir, einige Aspekte zu seiner Begründung zu nennen. Erstens: Die bekannte Geschichte meiner Vorfahren geht 1400 Jahre bis in die Zeit der Großen Völkerwanderung zurück, die schwersten Jahre davon - und meine fünf sorbischen Abgeordnetenkollegen werden mir das bestätigen - waren die Jahre der Herrschaft des Hitlerfaschismus, wo schließlich alles Sorbische bei Strafe verboten war. Wir wurden nicht nur als minderwertig, kultur- und geschichtslos bezeichnet, sondern so auch behandelt. Viele Wunden wurden in unsere nationale Substanz gerissen. Für uns Sorben oder Wenden, wie wir damals mit einem chauvinistischen Beigeschmack bezeichnet wurden, bleibt der 8. Mai 1945, die Befreiung auch des deutschen und sorbischen Volkes vom Hitlerfaschismus durch die Rote Armee und die Armeen der Antihitlerkoalition, der Tag der Befreiung und der Rettung vor dem sicheren Tode. Am 23. März 1948 beschloß der damalige Sächsische Landtag einstimmig das Gesetz zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung, welches später 1950 nach anfänglich vielen Diskussionen in den Landesorganen dann auch für das Land Bran-aburg übernommen wurde. Dieses Gesetz hat einen beachtlichen historischen Wert. Wir Sorben wurden in unserer wechselvollen Geschichte zum ersten Male juristisch gleichberechtigte Bürger unseres Landes. Durch dieses Gesetz und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen, zum Beispiel auf dem Gebiet der politischen Mitbestimmung, der Pflege und staatlichen Förderung der sorbischen Kultur und Sprache, wurden in den vergangenen Jahrzehnten eine ganze Reihe sichtbarer Ergebnisse erzielt, die auch von vielen ausländischen Gästen - taufrisch auch von einer repräsentativen Delegation der Dänen und Friesen aus Schleswig-Holstein - anerkannt wurden. Und trotzdem gab und gibt es bei der Durchsetzung des Gesetzes und einzelner Bestimmungen immer wieder auch ernsthafte Probleme, die vor allem mit der Unkenntnis, besonders aber der Unterschätzung und Nichtbeachtung dieser Fragen, Zusammenhängen. Seit Oktober des vergangenen Jahres haben Versuche des Wegspezialisierens der Verantwortung der staatlichen Organe auf diesem Gebiet sowie Erscheinungen der offenen Diskriminierung der sorbischen Bürger sichtbar zugenommen. Ach möchte in diesem Zusammenhang auf Parallelen verweisen, die sich bei der Behandlung des Themas über das Zusammenleben von Deutschen und Ausländern unlängst in der Aktuellen Stunde in diesem Hohen Hause zeigten. Mit diesem Gesetz soll dem dringenden Bedürfnis der weiteren umfassenden Sicherung der nationalen Existenz des sorbischen Volkes Rechnung getragen werden, und es soll zugleich der weiteren Festigung der Beziehungen der gegenseitigen Achtung, Anerkennung und Hilfe zwischen Deutschen und Sorben dienen. Zweitens: Der vorgesehene Gesetzentwurf sieht als herausragende Schwerpunkte vor, - die volle Gleichberechtigung der sorbischen Bürger gesetzlich neu und fest zu untermauern, eine breite demokratische Teilnahme und Mitarbeit der sorbischen Bürger aus heutiger Sicht neu zu fixieren, - den Schutz, die Pflege und die staatliche Förderung der sorbischen Sprache, Kultur und der weiteren humanistischen und demokratischen Traditionen unseres Volkes für die Gegenwart und Zukunft festzuschreiben sowie - das Recht auf Schutz des angestammten Siedlungsgebietes der Sorben, welches durch das bisherige Energieprogramm ernsthaft gefährdet war und ist, zu sichern. Weitere Einzelheiten sind aus dem Gesetzentwurf ersichtlich. Ich möchte zugleich die Erwartung aussprechen, daß die Grundforderungen des vorliegenden Gesetzentwurfes im 2. Staatsvertrag sowie in den Länderverfassungen Sachsens und Brandenburgs entsprechend aufgenommen werden. Drittens: Ein kurzes Wort zur Domowina, zur unabhängigen nationalen Organisation der Sorben. Auf ihrem außerordentlichen Bundeskongreß am 17. März dieses Jahres erfolgte durch die fast einstimmige Annahme völlig neuer Satzungen sowie der geheimen und demokratischen Wahl neuer Leitungsorgane eine Erneuerung der Organisation. Sie ist die Interessenvertreterin des sorbischen Volkes und hat das Mandat, in seinem Namen zu sprechen. Dies sollte im Gesetz eine entsprechende Festschreibung finden. Im Mai dieses Jahres wurde die Domowina als Mitglied der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen aufgenom-men. Vor wenigen Tagen hat unser Vorsitzender am 2. Treffen der KSZE - sie wurde auch als Menschenrechtskonferenz bezeichnet - in Kopenhagen teilgenommen, wo er auf Bitten unseres Außenministers über Erfahrungen und Ergebnisse bei der Wahrung der nationalen Rechte und kulturellen Existenz der Sorben sowie über diesbezügliche Probleme und Forderungen berichtet hat. Und schließlich viertens: Das zur Behandlung stehende Thema, verehrte Abgeordnete, steht im engsten Zusammenhang mit der Verwirklichung des Völkerrechts, wies es in der UNO-Konvention über bürgerliche und politische Rechte vom Dezember 1966 oder in der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa 1975 in Helsinki, in den abschließenden Dokumenten der Madrider Nachfolgekonferenz 1980, des KSZE-Folgetreffens 1989 in Wien und neuerdings auch in Kopenhagen festgeschrieben ist. Ich zitiere aus dem Artikel 18 des Wiener Dokuments: „Die Teilnehmerstaaten werden alle notwendigen gesetzlichen, administrativen, gerichtlichen und sonstigen Maßnahmen ergreifen und die einschlägigen internationalen Dokumente, durch die sie gegebenenfalls gebunden sind, anwenden, um den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von Angehörigen nationaler Minderheiten auf ihrem Territorium zu gewährleisten.“ Verehrte Kollegen Abgeordente! Es würde dem Hohen Hause gut zu Gesichte stehen, dem vorliegenden Dokument zuzustimmen, zumal z. B. auch im Wahlprogramm der CDU und der DBD wörtlich konkrete Festlegungen zur Annahme eines solchen Gesetzes enthalten sind. Ähnliche Aussagen gibt es in den Programmen der SPD, der Grünen Partei sowie der Vereinigten Linken. Die sorbischen Wähler, an die ich abschließend durch den Äther ein kurzes Wort in meiner Muttersprache richten möchte, erwarten die Einlösung der Wahlversprechen. Lubi Serbja! Strowju Was wot zeridzenja Ludoweje komory, kotraz wobjedna dzensa w 1. citanju nowy Serbski zakon. Mam nadziju, zo budze so jemu prihlosowac! Ja so Warn dzakuju! Ich bitte um die Überweisung der Vorlage in die entsprechenden Ausschüsse. (Beifall bei PDS und Bündnis 90/Grüne) Stellvertreter der Präsidentin Helm: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Anfrage? Schmuhl (CDU/DA): Herr Abgeordneter! In § 9 heißt es - dann die Frage, sonst wird die Frage nicht verständlich -: „Der Volkskammer gehören zwei Abgeordnete als Vertreter des sorbischen Volkes an, unabhängig davon, ob Sorben “ Dann heißt es im letzten Satz: 987;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 987 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 987) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 987 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 987)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer? im Besland. insbesondere zur Überprüfung der Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der und zum Verhindern von Doppelagententätigkeit: das rechtzeitige Erkennen von Gefahrenmomenten für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit der und und die notwendige Atmosphäre maximal gegeben sind. Die Befähigung und Erziehung der durch die operativen Mitarbeiter zur ständigen Einhaltung der Regeln der Konspiration ausgearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle bei der Auftragserteilung und Instruierung spielt die Arbeit mit Legenden. Dabei muß der operative Mitarbeiter in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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