Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 986

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 986 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 986); liegt uns vor. Dieses Gesetz gilt für die Wohnungen, welche sich ab 1. September 1990 noch in Kommunaleigentum befinden, sowie für Genossenschaftswohnungen und Wohnungen, die noch im Bau sind und mit staatlichen Mitteln belastet werden, sogenannte Sozialbindung. 41 Prozent der Wohnungen sind schon im Privatbesitz. Es wird zunehmend Anträge auf Rückgabe geben, und es ist zu befürchten, daß durch privatwirtschaftliche Anreize weiterer Wohnraum von den Kommunen verkauft wird. Das wird zu sozialen Folgeproblemen für viele Betroffene führen. Die Unsicherheit und Unruhe ist ja schon seit Monaten in der Bevölkerung spürbar. Dabei muß gerade jetzt sozial gebundener Wohnraum bestehen bleiben, da die Arbeitslosenquote im Steigen begriffen ist. Die Bürger sind aufgerufen, wachsam zu sein, Kommunaler Wohnraum muß erhalten werden, und die Kommunen müssen verantwortungsvoll mit den vorhandenen Wohnungen umgehen. Wir wissen alle: So, wie es war, konnte es nicht weitergehen. Der Ermessungsspielraum der Behörden war zu groß und willkürlich. Durch dieses uns vorliegende Gesetz soll er eingeengt werden. Paragraph 4 sagt, es wird weiter wie bisher das Wohnungsamt der Stadt oder Gemeinde die Entscheidungen treffen. Transparenz ist das Wichtigste in diesem Bereich, denn gemauschelt wurde lange genug. Die zuständigen Stellen sollten mit den bestehenden Bürgerinitiativen Dringlichkeitslisten erstellen, nach denen die Vergabe der Bescheinigung über die Wohnberechti-gung abgearbeitet werden kann. Auch sollten Selbsthilfegruppen, die Wohnungen oder Häuser instandsetzen wollen, gefördert werden. Dieses gemeinschaftliche Interesse ist durchaus geeignet, sich unterschiedlichen Bedingungen und Bedürfnissen anzupassen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Paragraph 5 Abs. 6: „Sind Wohnungen ihrer Bestimmung nach für einen bestimmten Personenkreis vorgesehen, ist neben der Vorlage der Wohnberechtigungsbescheinigung die Vorlage einer Bestätigung der Zugehörigkeit zu dieser Personengruppe erforderlich, z. B. Behinderte.“ Ich weiß nicht, wie und von wem festgelegt wird, zu welcher Personengruppe Menschen gehören sollten. Ich will versuchen, es positiv zu sehen, und denke, daß das technische Problem der rollstuhlgerechten Wohnungen gemeint ist. Doch das ist wieder nur die eine Seite. Nicht benannt sind Gehbehinderte, Alleinerziehende mit mehreren Kindern und Kinderreiche, denn sie werden von privaten Vermietern sicher keine Chance bekommen. Nach §6 haben Volljährige mit ständigem Wohnsitz per 18.3.1990 auf dem Gebiet der DDR das Recht, eine Bescheinigung über Wohnberechtigung zu beantragen. Nach Abs. 2 wird jedem Familienglied ein Wohnraum in ausreichender Größe zugeordnet. Das ist ein großes Ziel, gemessen an der Realität. Die Begrenzung wieder nur auf die Familie ist kurzsichtig, denn es gibt auch Lebensgemeinschaften und z. B. Menschen in Heimen in Mehrbettzimmern. Darum sollte jeder Mensch Anspruch auf ausreichenden Wohnraum für sich haben, und das muß verfassungsrechtlich verankert werden. Die Bindung des Wohnberechtigungsscheines an den Wohnsitz in der DDR per 18.3.1990 muß für mindestens 5 Jahre festgeschrieben werden. In § 8 Abs. 1 geht es um die Freistellung der Wohnungsbindung, wenn kein öffentliches Interesse mehr besteht. Unbedingt muß das öffentliche Interesse genau definiert werden und ein einklagbares Recht sein. Das öffentliche Interesse und das überwiegend berechtigte Interesse - siehe § 9 Abs. 3 -ist nicht benannt. Wer legt fest, was das ist? In § 8 Abs. 1 geht es weiter, daß eine Freistellung für bestimmte Gebiete ausgesprochen werden kann. Könnte das ein Regierungsbezirk sein, der da freigehalten werden soll? Aus welchen Gründen sollten Gebiete freigehalten werden, und kann sich die ansässige Bevölkerung dagegen wehren? Ich denke, überwiegend wird das öffentliche Interesse von den zuständigen Stellen definiert werden. Aber dort müssen Bürger mit beteiligt werden. Es muß auch die Gelegen gegeben werden, den Mietern ihre Wohnungen zum Kauf anzubieten. Das Mietniveau der Bundesrepublik wäre für uns eine Katastrophe. Es kann für uns nicht richtungsweisend sein. Wir wollen keinen Wohnungsmarkt nach bundesrepublikanischem Vorbild. Einer der reichsten Gesellschaften der Welt ist es bis heute nicht gelungen, jedem Menschen ein Dach über dem Kopf zu garantieren. Das war schon vor dem sprunghaften Anstieg der Aus- und Übersiedlerzahlen so. Deswegen ist es wichtig, neue Wege zu beschreiten, die Betroffenen an der Wohnungs- und Bodenpolitik zu beteiligen, denn das Recht auf Wohnen ist nicht zu trennen von dem Besitz. Deshalb ist es auch unbedingt erforderlich, soziale Bindung von Wohnraum auch mit privaten Vermietern zu vereinbaren und vertraglich zu regeln. Kommunale Fördermittel müssen zur Verfügung gestellt werden. Die soziale Bindung kann nicht zentral und dirigistisch angeordnet werden, sondern durch Verträge, Absprachen, Vereinbarungen und den Versuch, neue Lösungsmöglichkeiten zu finden. Denn nur, wo Platz für Kinder, Behinderte und Alte ist, läßt es sich leben. Bündnis 90/Grüne stimmt dem Überweisungsvorschlag des Präsidiums der Drucksache Nr. 127 zu und stellt den Antrag der zusätzlichen Überweisung in den Rechtsausschuß. (Beifall bei Bündnis 90/Grüne, bei SPD und PDS) Stellvertreter der Präsidentin Helm : Danke. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache. Wir kommen zur Beschlußfassung. Von der Fraktion der PDS wurde der Antrag gestellt, diesen Gesetzentwurf an den Ministerrat zurückzuüberweisen. Wer das Einverständnis zu diesem Antrag gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Wer ist dagegen? - Das ist eindeutig die Mehrheit. So ist dieser Antrag abgelehnt. Das Präsidium schlägt eine Überweisung vor zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Bauwesen, Städtebau und Wohnungswirtschaft und zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuß und den Ausschuß für Arbeit und Soziales. Wer mit diesem Überweisungsvorschlag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Wer ist dagegen? - 9 Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? - 5 Enthaltungen. So ist dieser Überweisung zugestimmt. Desweiteren wurde der Antrag von der Fraktion Bündnis i Grüne und der Fraktion DBD/DFD gestellt, eine zusätzliche Überweisung an den Rechtsausschuß vorzunehmen. Wer mit diesem Antrag sein Einverständnis erklärt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Wer ist dagegen? - 8 Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? - Einige Enthaltungen. So ist dieser Überweisung ebenfalls zugestimmt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion der PDS Gesetz zum Schutz und zur Förderung des sorbischen Volkes (Nationalitätengesetz) (1. Lesung) (Drucksache Nr. 131). Das Wort zur Begründung hat der Vertreter der Fraktion der PDS, der Abgeordnete Herr Groß. Groß für die Fraktion der PDS: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wa-zeni serbscy zapöstancy! (Verehrte sorbische Abgeordnete!) In Realisierung des Wahlprogramms meiner Partei hat Ihnen die Fraktion der PDS einen Antrag mit dem Entwurf des Geset- 986;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 986 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 986) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 986 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 986)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

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