Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 984

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 984 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 984); Zustand mit marktwirtschaftlichen Interessen und Erfordernissen als Kompromiß zu verbinden. Soweit so gut. Dieser Versuch geht aber einher mit einer deutlichen Schwächung der Rechtsstellung des Mieters im Vergleich zum bisherigen Recht. Dem Vermieter werden unverhältnismäßig große Entscheidungsräume gegeben, die dieser nach ausschließlich subjektiven Erwägungen in bedenklicher Weise wahrnehmen kann. Das betrifft insbesondere den § 2, den letzten Satz, ich zitiere: „Die zuständige Stelle hat dem Verfügungsberechtigten mindestens drei wohnberechtigte Wohnungssuchende zur Auswahl zu benennen.“ Abgesehen von dem noch etwas fragwürdigen Deutsch, ist hier eine völlige Umkehrung der bisherigen Regelung vorgesehen. Als Folge dessen sieht sich der Wohnungssuchende nun einer ziemlichen Willkür des Vermieters auf dem Wohnungsmarkt gegenüber. Es ist zu erwarten, daß sozial Schwache wie Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger oder Familien mit Kindern erheblich benachteiligt werden. Auf die Widersprüche hinsichtlich des Anwendungsbereiches zwischen den §§ 1 und 7 hat der Abgeordnete Voigtländer von der Fraktion der SPD bereits hingewiesen. Ich kann mir Ausführungen dazu sparen. Bei allem Verständnis für die Belange der Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden führen unexakte Festlegungen zu einem entschieden zu großen Ermessensspielraum der zuständigen Behörden. Dafür nur ein Beispiel: §7 Abs.2 legt fest: Der Verfügungsberechtigte darf eine Wohnung, deren Vermietung möglich wäre, leerstehen lassen, wenn die zuständige Stelle die Genehmigung dazu erteilt. - Kriterien hierfür fehlen. Der Wohnungssuchende Bürger ist damit dem subjektivistischen Verhalten von Behörden ausgesetzt. Manipulationen können durchaus nicht ausgeschlossen werden. Zu ändern ist die innere Widersprüchlichkeit des Entwurfs. Paßfähigkeit zu anderen Rechtsvorschriften muß hergestellt werden. Unbestritten dürfte besonders die Notwendigkeit des Angleichens an genossenschaftliche oder zivilrechtliche Vorschriften sein. Insgesamt erscheint das Verfahren der Wohnungsvergabe - bitte schön selbst unter Beachtung des Wirkens eines Wohnungsmarktes - bürokratischer und weniger demokratisch als die bisherigen schon unbefriedigenden Regelungen zu sein. Keine Bestimmungen sind zum Beispiel zum freiwilligen Wohnungstausch, zur Beteiligung der Mieter über Mietervertretungen o. ä. vorgesehen. In Vorbereitung auf die Vereinigung der beiden deutschen Staaten sollte sich das Hohe Haus davon leiten lassen, in der Mietpolitik und beim Mietrecht Progressives zu schaffen. Das liegt sicherlich nicht nur im Interesse der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik. Dem wird der vorliegende Gesetzentwurf nicht gerecht. Es genügt offensichtlich nicht, die Verordnung über die Lenkung des Wohnraums vom 16. Oktober 1985, die - das möchte ich deutlich sagen - nicht den Ansprüchen genügt, außer Kraft zu setzen und durch neue noch weniger befriedigende Lösungen ersetzen zu wollen. Im übrigen besteht keine Veranlassung, überstürzt zu handeln, wenn wir den möglichen zukünftigen Geltungszeitraum im Auge haben. Im Gegenteil! Es gilt also, sehr sorgfältig zu arbeiten. Deshalb schlägt die Fraktion der PDS wegen mangelnder Reife die Rücküberweisung des Gesetzentwurfes an die Regierung vor. Danke schön. (Beifall bei PDS) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke. Von der Fraktion der DSU erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dott. D o 11 für die Fraktion der DSU: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte gleich die Äußerungen meines Vorredners hie1 aufgreifen und auch die Äußerungen des Dr. Goepel von der DBD. Herr Abgeordneter Kober! Sie haben hier sehr viele Kritikpunkte angebracht in diesem Gesetz, aber ich weiß von Ihrer Fraktion der PDS, daß Sie aufrecht in die Einheit gehen wollen, und mit dem Gesetz, das wir bisher hatten, können Sie das auf keinen Fall. Sie haben hier angesprochen z. B., daß unsere Bürger durch dieses Gesetz dem subjektivistischen Verhalten unserer Behörden ausgesetzt sein werden. Sinngemäß so ähnlich haben Sie sich ausgedrückt. Sicherlich mag das aus einigen Passagen einem Negativbetrachter so erscheinen, aber ich bitte Sie, doch zu sehen, daß dieses Gesetz wirklich einen guten Kompromiß darstellt zwischen dem Recht, was wir bisher hatten, und dem Gesetz, das wir bald haben werden oder bald haben müssen. Dieses Gesetz ist ein gutes Gesetz für den Übergang, und deswegen hätte ich wenigstens gedacht, daß bei so vielen Kritikpunkten der eine oder andere Änderungssatz von Ihnen hier gekommen wäre, damit man gemerkt hätte, daß auch Sie an einer Rechtsüberführung in das bundesdeutsche Recht interessiert sind. Das kam mir aber nicht so vor. Wenn ich über dieses Gesetz hier spreche für die Deutsche Soziale Union, dann kann ich das nicht ohne Emotionen tun; denn ich habe nämlich persönliche Erfahrungen gemacht mit der damaligen Wohnraumlenkung im Bezirk Magdeburg, in Sachsen- Anhalt, die ihre gesetzliche Grundlage Gott sei Dank sehr bald verlieren soll. Ich hatte es mir nämlich 1973 einfach herausgenommen, mit einem anderen Mieter die Wohnung zu tauschen, ohne die Wohnraumlenkung vorher zu benachrichtigen oder untertänigst darum zu bitten. Vom Gefühl her, und wir sind ja alle noch nicht lang weg von diesem Gefühl, sagen Sie sich sicher jetzt, ja, das ist natürlich eine ganz schlimme Sache gewesen, und das war es auch. Hinterher haben wir, die Mieter, die getauscht haben, es dann der Wohnraumlenkung bekannt gegeben und sie damit vor vollendete Tatsache gestellt. Sie wissen sicherlich, was für ein Apparat dann angelaufen ist, bis zur Abteilung Inneres, die daraus ein kriminelles Delikt gemacht hat nach der jetzt geltenden Wohnraumlenkungsverordnung. Man hatte mir deutlich gesagt, daß diese meine Wohnung bei Auszug des Vermieters für einen Bediensteten des Staatsapparates vorgesehen sei, und nun wohne ich plötzlich darin. Das war sehr schlimm. Ein solches Verfahren war wirklich nur Leuten mit Nerven-stärke zu empfehlen. Ich will damit etwas ganz klar zum Ausdruck bringen: daß die Wohnraumlenkung mit scheinbar sozialen Aspekten sehr oft zur Durchsetzung opportunistischer und dirigistischer staatlicher Maßnahmen mißbraucht und zu Kun-geleien unter Mitarbeitern des Apparates benutzt wurde. (Dr. Keller, PDS: Deshalb wird ja ein neues gemacht, das muß besser sein.) Genau, das ist richtig. Aber dann kann man doch nicht sagen: Wir lehnen dieses Gesetz rundherum ab, und wir überweisen es zurück, das geht doch dann nicht. (Demloff, PDS: Doch, es muß besser sein, dann kann man es annehmen.) Natürlich, dann müßten Sie natürlich die Vorschläge hier machen, wie man dieses Gesetz verbessern kann. Man kann sich nicht hier hinstellen und Kritik, Kritik, Kritik üben und nicht mit einem einzigen Satz sagen, wie man es denn gerne hätte. (Beifall bei DSU und CDU/DA) (Dr. Keller, PDS: Das ist Aufgabe der Ausschüsse und der Regierung.) 984;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 984 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 984) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 984 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 984)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf die Bedingungen des Verteidigungszustandes garantieren. Die Voraussetzungen zur Gewährleistung der Zielstellung der Mobilmachungsarbeit werden durch Inhalt und Umfang der Mobilmachung und der Mobilmachungsbereitschaft Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten. Die Bedingungen eines künftigen Krieges erfordern die dezentralisierte Entfaltung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten unter Beibehaltung des Prinzips der zentralen politisch-operativen Führung. Unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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