Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 982

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 982 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 982); Meines Wissens trifft das mit dem erhöhten Wohnungsbedarf ja auf die gesamte DDR zu im Moment. Und die Frage ist, warum tritt das Gesetz erst so spät in Kraft, es ist doch sofort Handlungsbedarf da, weil ja überall Wohnungsnot vorhanden ist. Glotzbach, Staatssekretär im Ministerium für Bauwesen, Städtebau und Wohnungswirtschaft: Um den ersten Teil der Frage zu beantworten: Der Bereich, der das eingrenzt, ist insofern von Bedeutung, als der Wohnungsbestand hier von Wichtigkeit ist. Der Wohnungsbestand an geförderten und sozial gebauten Wohnungen ist hier relevant, und er wird hier durch die Kommunen entschieden und festgelegt. - Das ist der erste Teil Ihrer Frage. Können Sie den zweiten Teil bitte wiederholen? Stempell (CDU/DA): Der erste Teil der Frage war, wer das definiert, und der zweite Teil meiner Frage ist, warum dieses Gesetz erst so spät in Kraft tritt, zwar am 1. September, aber die Behörden, die damit arbeiten, existieren ja am 1. September gar nicht, weil es ja auf die Länder zugeschnitten ist. Glotzbach, Staatssekretär im Ministerium für Bauwesen, Städtebau und Wohnungswirtschaft: Nein, es ist nicht auf die Länder zugeschnitten, sondern es ist auf die Kommunen zugeschnitten, und das Gesetz kann erst zum 1. September in Kraft treten, da die gesamte Verordnung über die Belegungsberechtigung, d. h. die Verordnung, die die Belegungsberechtigung reglementiert, erlassen werden muß. Das kann erst dann gemacht werden, wenn das Gesetz von Ihnen beschlossen wurde. - Danke. Stellvertreter der Präsidentin Helm : Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Abgeordneter Dr. Goepel, Fraktion DBD/DFD. Dr. Goepel für die Fraktion DBD/DFD: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sollten uns im klaren darüber sein, daß der vorliegende Entwurf gesetzliche Regelungen beinhaltet, die auf dem sensiblen Gebiet der Wohnungspolitik die vitalen Lebensinteressen von ca. 10 % unserer Bevölkerung direkt berühren. Ziel dieses Gesetzes soll sein, einem möglichst großen Teil des gesellschaftlichen Wohnungsfonds durch Zweck- und Preisbindung den Charakter von Sozialwohnungen zu geben und ihn den per Wohnraumberechti-gungsschein attestierten Wohnraumberechtigten zum Gebrauch zu überlassen. Dieses Ansinnen ehrt die Verfasser. Es verwundert uns jedoch, daß der Geltungsbereich dieses Gesetzes lediglich Wohnungen betreffen soll, die sich ab 1. September in Kommunaleigentum befinden, Genossenschaftswohnungen, die mit staatlichen Mitteln belastet oder mit öffentlichen Mitteln gefördert sind, und Wohnungen, die derzeitig gebaut werden und mit staatlichen Mitteln belastet werden. Das bedeutet, daß für Genossenschaften - und darauf möchten wir nachdrücklich hinwei-sen -, die sich gegenüber der öffentlichen Hand entschulden, und für Miethäuser in Privatbesitz ab 1. September 1990 die Zweck- und Preisbindung aufgehoben ist und die Mieter in solchen Häusern dann unter Umständen mit drastischen Mieterhöhungen rechnen müßten. Da ein großer Teil des gesellschaftlichen Wohnungsfonds in Zukunft privatisiert werden soll, ist der Wirkungsbereich des Gesetzes von vornherein eingeschränkt. Der vorliegende Entwurf enthält keine Anforderungen an die von der zuständigen Stelle zu benennenden Wohnungssuchenden. Es fällt auch auf, daß die einzige Voraussetzung für einen Wohnberechtigungsschein die Volljährigkeit ist. Mit dem Wohn-berechtigungsschein wird bei den Wohnungssuchenden der Eindruck erweckt, es genüge die Ausstellung eines solchen, um in den Besitz einer der Verordnung unterliegenden Wohnung zu gelangen. Ich vermag mir nicht das Chaos vorzustellen, wenn z. B. in Berlin die bereits jetzt registrierten knapp 100 000 Wohnungssuchenden - und dazu kommen vielleicht noch einmal 100000 Berechtigungsschein-Inhaber - zum Sturmlauf auf die noch leerstehenden Wohnungen ansetzen. Aus unserer Sicht ist es dringend erforderlich, die Kommunen zu ermächtigen, für die Ausstellung der Wohnberechtigungs-scheine trotz allem Dringlichkeitsstufen in Abhängigkeit vom vorhandenen Wohnungsfonds einzuführen. Das würde in etwa der Anfrage entsprechen, die Sie vorhin getätigt haben, daß wir hier Lösungen finden, um doch eine Reihenfolge vorzusehen. Es ist auch nicht erkennbar, welchen Geltungsbereich ein solcher Wohnungsberechtigungsschein haben soll. Ich kann ihn hier in Berlin beantragen, aber ich kann auch schnell einmal sagen: Ich will nach Dresden - und beantrage den Schein auch dort. Das ist etwas undurchschaubar. Den Kommunen muß es auf der Grundlage eines solchen Gesetzes auch möglich sein, Entscheidungen durchzusetzen. Die hier vorgesehene Ahndung der Ordnungswidrigkeit reicht zur Durchsetzung getroffener Entscheidungen nicht aus. Die zuständige Stelle muß vielmehr, wie es auch das Recht der Bundesrepublik Deutschlands vorsieht, die Möglichkeit haben, ihre Entscheidungen im Wege des Verwaltungszwanges zu vollziehen. Mit Einführung dieses Gesetzes und gleichzeitiger Aufhebung der jetzigen Wohnraumlenkungsverordnung - das sei hier auch noch einmal ganz klar gesagt - besteht für die Mieter keinerlei Kündigungsschutz mehr. Und völlig unverständlich ist, warum nach § 16 Abs. 3 bei einer Beschwerde gegen eine Entscheidung derjenige abschließend entscheidet, der die bemängelte Entscheidung getroffen hat. Meine Damen und Herren! Wir schlagen eine Überweisung in den Rechtsausschuß, in den Wirtschaftsausschuß und in den Sozialausschuß vor. - Schönen Dank. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Helm : Danke schön. Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Rau von der Fraktion CDU/DA. Rau für die Fraktion CDU/DA: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den von uns allen im Herbst angestrebten neuen Ländern besteht ein hoher Bedarf an qualitativem Wohnraum. Es ist die Pflicht des Landes und der Kommunen, sozialen Wohnungsbau zu sichern und gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern. Gleichzeitig müssen wir marktwirtschaftliche Bedingungen in Etappen einführen, und eine gewisse Freizügigkeit der Privateigentümer an Mehrfamilienhäusern muß realisiert werden. Mit den Gesetzlichkeiten zu den Belegungsrechten im Wohnungswesen bewegen wir uns in einem - das Wort ist heute schon oft gefallen - sensiblen Bereich. Wohnungsvergabe in althergebrachter Weise hat viele Bürger vor der Tür stehen lassen. Das heute eingebrachte Gesetz wirbt um Vertrauen und muß nach gründlicher Beratung und Beschlußfassung sich erst bewähren. In diesem Sinne wäre es mir lieber gewesen, das Gesetzespaket, wie vom Bauministerium vorgesehen, zum Bauen und Wohnen wäre als Komplex eingebracht worden, denn zwischen Wohnungsbau, den Wohnungsmieten, der Wohnungsvergabe, ich möchte sagen, den Rechten und Pflichten von Mietern und Vermietern und im Konsens damit der Auftragssicherung für die mittelständigen Baubetriebe sehe ich einen ganz konkreten Zusammenhang. 982;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 982 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 982) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 982 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 982)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen von feindlich-negative Handlungen begünstigenden Umständen und Bedingungen sowie zur Durchsetzung anderer schadensverhütender Maßnahmen zu nutzen. Damit ist in den Verantwortungsbereichen wirksam zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten offizielle und inoffizielle Beweise zu erarbeiten und ins Verhältnis zu den gestellten Untersuchungszielen und Versionen zu setzen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X